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Rechtsprechung
   FG Sachsen-Anhalt, 15.11.2006 - 2 K 312/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,17992
FG Sachsen-Anhalt, 15.11.2006 - 2 K 312/02 (https://dejure.org/2006,17992)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15.11.2006 - 2 K 312/02 (https://dejure.org/2006,17992)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15. November 2006 - 2 K 312/02 (https://dejure.org/2006,17992)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 15 Abs. 2 S. 1; ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Elektromonteur und Elektroinstallateur auf dem Gebiet des Blitzschutzes ist gewerblich tätig; Keine Vergleichbarkeit mit einem Ingenieur

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung der Tätigkeit eines gelerntes Elektromonteurs als Einkünfte aus einer freiberuflichen Tätigkeit oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb; Vergleichbarkeit des Berufs des Elektromonteurs und des Elektroinstallateurs auf dem Gebiet des Blitzschutzes mit dem Beruf eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Elektromonteur und Elektroinstallateur auf dem Gebiet des Blitzschutzes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1448
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BFH, 31.07.1980 - I R 66/78

    Blitzschutzanlage - Ingenieurgesetz - Ingenieurähnlicher Beruf - Berufsausbildung …

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 15.11.2006 - 2 K 312/02
    Zudem habe der BFH in seinem Urteil vom 31. Juli 1980, I R 66/78, BStBl. II 1981, 121 ausgeführt, dass das Projektieren von Elektro- und Blitzschutzanlagen durch jemanden, der die nach den Ingenieursgesetzen der Länder vorgeschriebene oder eine vergleichbare Ausbildung nicht nachweist, (bereits) dann ein der Berufstätigkeit der Ingenieure ähnlicher Beruf sei, wenn die Tätigkeit zumindest gelegentlich eine besonders schwierige und vielfältige Frage mit sich bringe, deren Lösung Kenntnisse voraussetze, wie sie üblicherweise durch die Berufsausbildung eines Ingenieurs vermittelt würden.
  • BFH, 12.10.1989 - IV R 118/87

    Architektenähnliche Tätigkeit - Hochbautechniker - Langjährige praktische …

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 15.11.2006 - 2 K 312/02
    Ein Beruf ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (s. Urteil vom 12. Oktober 1989, IV R 118-119/87, BStBl. II 1990, 64) einem der Katalogberufe im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ähnlich, wenn er in wesentlichen Punkten mit ihm verglichen werden kann.
  • BFH, 07.09.1989 - IV R 156/86

    Eigenschaft eines Steuerpflichtigen als Ingenieur

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 15.11.2006 - 2 K 312/02
    Ein Absolvent einer solchen Schule erwirbt Kenntnisse in den Kernbereichen des Ingenieurberufs, die da sind: Forschung, Lehre, Entwicklung, Versuchs- und Prüfungswesen, Projektierung, Berechnung, Konstruktion, Gestaltung, Fertigung und Betrieb, Vertrieb, Montage, Instandhaltung, Kundendienst, technische Betriebsverwaltung und Betriebsführung (s. hierzu BFH-Urteil vom 7. September 1989, IV R 156/86, BFH/NV 1991, 359).
  • FG Niedersachsen, 22.04.2011 - 15 K 14/11

    Gewerbesteuerpflicht der Tätigkeit eines anerkannten Bausachverständigen auf dem …

    Ein Absolvent einer solchen Schule erwirbt Kenntnisse in den Kernbereichen des Ingenieurberufs, die da sind: Forschung, Lehre, Entwicklung, Versuchs- und Prüfungswesen, Projektierung, Berechnung, Konstruktion, Gestaltung, Fertigung und Betrieb, Vertrieb, Montage, Instandhaltung, Kundendienst, technische Betriebsverwaltung und Betriebsführung (BFH…, Urteil vom 7. September 1989 IV R 156/86, BFH/NV 1991, 359; FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. November 2006 2 K 312/02, EFG 2007, 1448 = Juris Rdnr. 19, rkr.).

    Seine vertieften Spezialkenntnisse auf einem Teilgebiet, das auch von Ingenieuren im Rahmen einer Spezialisierung wahrgenommen wird, reicht aber zur Bejahung einer ähnlichen beruflichen Tätigkeit nicht aus (vgl. zu einem Blitzschutzsachverständigen FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. November 2006 2 K 312/02, EFG 2007, 1448 = Juris Rdnr. 20; BFH…, Beschluss vom 21. Juni 2007 XI B 9/07, BFH/NV 2007, 1652 = Juris Rdnr. 2; zu einem Kfz-Sachverständigen FG München…, Beschluss vom 19. Februar 2009 7 V 3721/08, Juris Rdnr. 12).

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