Rechtsprechung
| VG Karlsruhe, 18.07.2006 - 2 K 3138/05 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- VG Karlsruhe, 22.04.2004 - 2 K 2871/02
Krankenhausplanung: Bedarfsfeststellung nur anhand des tatsächlichen Bedarfs - …
Auszug aus VG Karlsruhe, 18.07.2006 - 2 K 3138/05
Auf die hiergegen von der Beigeladenen beim Verwaltungsgericht Karlsruhe erhobene Klage hat die erkennende Kammer mit Urteil vom 22.04.2004 - 2 K 2871/02 - den Bescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 04.09.2002 aufgehoben und das beklagte Land verpflichtet, über den Antrag der Beigeladenen unter Beachtung der Rechtsauffassung der Kammer erneut zu entscheiden; der weitergehende Verpflichtungsantrag wurde abgewiesen.Dabei wurde der erforderliche Bettenbedarf nunmehr entsprechend den Vorgaben im Urteil vom 22.04.2004 - 2 K 2871/02 - anhand der orthopädischen Behandlungsfälle der Fachabteilungen für Orthopädie, Chirurgie einschließlich der Unfallchirurgie ermittelt.
Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze sowie die dem Gericht vorliegenden Akten des Beklagten (9 Bände) und die Gerichtsakten in den Verfahren 2 K 2871/02, 2 K 236/05, 2 K 974/05, 2 K 72/06 und 2 K 257/06 verwiesen.
- BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 88/00
Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan eines Bundeslandes; Begriffe …
Auszug aus VG Karlsruhe, 18.07.2006 - 2 K 3138/05
Grund für diese vergleichsweise Einigung war der Hinweis des Gerichts auf die vom Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 04.03.2004 - 1 BvR 88/00 - aufgestellten folgenden Grundsätze: Weder der Hinweis auf gewachsene Strukturen noch die eventuelle Entwertung von Investitionen bei bereits in den Plan aufgenommenen Krankenhäusern könnten die Ablehnung eines Antrags eines neu hinzugekommenen Bewerbers rechtfertigen. - VGH Baden-Württemberg, 08.11.2005 - 9 S 1821/05
Beiladung und Aufnahme in den Krankenhausplan
Auszug aus VG Karlsruhe, 18.07.2006 - 2 K 3138/05
Der Beklagte hat gegen dieses Urteil zunächst - die von der Kammer im Urteil vom 22.04.2004 zugelassene - Berufung eingelegt, diese dann aber zurückgenommen (siehe Einstel-lungsbeschluss des VGH Bad.-Württ. vom 04.08.2004 - 9 S 1821/05 -). - VG Karlsruhe, 18.07.2006 - 2 K 72/06
Anfechtung einer Aufnahme in den Krankenhausplan durch Dritte
Auszug aus VG Karlsruhe, 18.07.2006 - 2 K 3138/05
Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze sowie die dem Gericht vorliegenden Akten des Beklagten (9 Bände) und die Gerichtsakten in den Verfahren 2 K 2871/02, 2 K 236/05, 2 K 974/05, 2 K 72/06 und 2 K 257/06 verwiesen.
- VGH Baden-Württemberg, 09.10.2007 - 9 S 2240/06
Klagebefugnis eines Krankenhausträgers gegen die Aufnahme von Betten eines …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 18. Juli 2006 - 2 K 3138/05 - wird zurückgewiesen.das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 18. Juli 2006 - 2 K 3138/05 - zu ändern und den Bescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 12. Dezember 2005 aufzuheben.
Dem Senat liegen die Akten des Verwaltungsgerichts (2 K 2871/02, 2 K 236/05, 2 K 974/05, 2 K 3138/05 und 2 K 257/06) und des Beklagten (neun Bände) sowie die Senatsakten 9 S 2182/06 vor.
- LSG Baden-Württemberg, 03.05.2011 - L 11 KR 337/10
Krankenversicherung - Anspruch eines Krankenhausträgers auf Abschluss eines …
Rn. 4 Gegen den Feststellungsbescheid vom 12. Dezember 2005 haben mehrere konkurrierende Krankenhausbetreiber in benachbarten Regionen Konkurrentenklagen vor dem VG Karlsruhe erhoben, die mit Urteil vom 18. Juli 2006 (2 K 3138/05) abgewiesen wurden.Mit Urteil vom 18. Juli 2006 (2 K 3138/05) habe das VG Karlsruhe die Bedarfsanalyse und Prognose sowie die Berechnungen zur Bedarfsdeckung bestätigt.
- VGH Baden-Württemberg, 20.12.2006 - 9 S 2182/06
Vorläufiger Rechtsschutz: Zum Anspruch auf effektiven Rechtsschutz eines …
Es war hierbei noch als Gericht der Hauptsache zuständig (§ 80a Abs. 3 Satz 2 VwGO in Verb. mit § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO entsprechend), da die vom Verwaltungsgericht zugelassenen Berufungen gegen seine Urteile in der Hauptsache vom 18.07.2006 (AZ: 2 K 3138/05 und 2 K 72/06) von den Beigeladenen zu 1. bis 3. und 5. als dortige Kläger erst am 20.09.2006 bzw. 22.09.2006 eingelegt worden sind (AZ: 9 S 2240/06 und 9 S 2241/06). - VG Karlsruhe, 30.08.2006 - 2 K 257/06
Aufnahme in den Krankenhausbedarfsplan; sofortige Vollziehbarkeit
Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt, denn die Beigeladenen haben gegen den vom Regierungspräsidium Karlsruhe unter dem 12.12.2005 zu Gunsten der Antragstellerin erlassenen Feststellungsbescheid jeweils Klage erhoben, mit der sie die Aufhebung dieses Feststellungsbescheides begehren (Verfahren 2 K 3138/05 und 2 K 72/06).
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