Rechtsprechung
| FG Baden-Württemberg, 05.06.2002 - 2 K 367/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berechnung des Veräußerungsgewinns bei der Übertragung des Bruchteils an einem Gesellschaftsanteil; einheitliche Beteiligung bei Hinzuerwerb eines Anteils einer Personengesellschaft; Beiladung nach Vollbeendigung der Personengesellschaft; einheitlicher Gewinnfeststellung ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Berechnung des Veräußerungsgewinns bei der Übertragung des Bruchteils an einem Gesellschaftsanteil - einheitliche Beteiligung bei Hinzuerwerb eines Anteils einer Personengesellschaft - Beiladung nach Vollbeendigung der Personengesellschaft - einheitlicher ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit der Ermittlung eines bei Veräußerung eines Bruchteils des Mitunternehmeranteils angefallenen Gewinns nach dem Buchwert des veräußerten Teilgeschäftsanteils im Wege der Durchschnittsbewertung
Papierfundstellen
- EFG 2002, 1309
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BFH, 13.02.1997 - IV R 15/96
Mitunternehmeranteil - Bruchteilsveräußerung - Ermittlung des Buchwerts - …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 05.06.2002 - 2 K 367/99
Die Betriebsprüfung habe den Buchwert nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. Februar 1997 IV R 15/96 (BStBl II 1997, 535ff.) im Wege der Durchschnittsbewertung ermittelt.Ihre Auffassung, dem Erlös aus der Veräußerung des Teilkommanditanteils im Jahr 1994 seien die ihr beim Erwerb dieses Gesellschaftsanteils im Jahr 1992 entstandenen Kosten gegenüberzustellen, steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des BFH sowie der Zivilgerichte (vgl. Urteil des BFH vom 13. Februar 1997 IV R 15/96. a.a.O., mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Anteile nicht mit unterschiedlichen Sonderrechten ausgestattet sind oder Beschränkungen unterliegen wie z. B. Testamentsvollstreckung, Treuhandschaft, Nießbrauch, Vor- und Nacherbschaft (Urteil des BFH vom 13. Februar 1997 IV R 15/96, a.a.O.; Schulze zur Wiesche, Der Betrieb 1998, 2552ff.).
- BGH, 11.04.1957 - II ZR 182/55
Testamentsvollstreckung und Kommanditgesellschaft
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 05.06.2002 - 2 K 367/99
Nach dem Zivilrecht kann der Gesellschafter einer Personengesellschaft grundsätzlich nur einen Anteil (Mitgliedschaftsrecht) haben, d. h. die Mitgliedschaft in einer Personengesellschaft ist notwendig "einheitlich" (Urteil des Bundesgerichtshof vom 11. April 1957 II ZR 182/55, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1957, 1026, 1027). - BFH, 19.11.1985 - VIII R 25/85
Klagebefugnis - Personengesellschaft - Übergang auf Rechtsnachfolger - …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 05.06.2002 - 2 K 367/99
Die Prozessführungsbefugnis nach § 48 FGO geht hier nicht auf die Aktiengesellschaft als Rechtsnachfolgerin über (Urteil des BFH vom 19. November 1985 VIII R 25/85, BStBl II 1986, 520).
- BGH, 10.06.1963 - II ZR 88/61
Erwerb eines Kommanditanteils durch einen persönlich haftenden Gesellschafter - …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 05.06.2002 - 2 K 367/99
Erwirbt ein Gesellschafter einer Personengesellschaft einen weiteren Anteil hinzu, so behält dieser neu hinzu erworbene Anteile grundsätzlich nicht seine rechtliche Selbständigkeit (Urteil des Bundesgerichtshof vom 10. Juni 1963 II ZR 88/61, Der Betrieb - DB - 1963, 1316; Oberlandesgericht Hamm. Beschluss vom 22. September 1981 15 W 219/81, NJW 1982, 835). - BFH, 19.05.1983 - IV R 125/82
Einheitliche Gewinnfeststellung - Verfahrensbeteiligte - Zustellungsmangel - …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 05.06.2002 - 2 K 367/99
Nach Vollbeendigung einer Personengesellschaft kann daher der Gewinnfeststellungsbescheid nur noch von den früheren Gesellschaftern angegriffen werden, deren Mitgliedschaft die Zeit berührt, die den anzugreifenden Gewinnfeststellungsbescheid betrifft (Urteil des BFH vom 19. Mai 1983 IV R 125/82, BStBl II 1984, 15). - OLG Hamm, 22.09.1981 - 15 W 219/81
Anmeldung des Eintritts eines Kommanditisten als Komplementär in eine KG
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 05.06.2002 - 2 K 367/99
Erwirbt ein Gesellschafter einer Personengesellschaft einen weiteren Anteil hinzu, so behält dieser neu hinzu erworbene Anteile grundsätzlich nicht seine rechtliche Selbständigkeit (Urteil des Bundesgerichtshof vom 10. Juni 1963 II ZR 88/61, Der Betrieb - DB - 1963, 1316; Oberlandesgericht Hamm. Beschluss vom 22. September 1981 15 W 219/81, NJW 1982, 835).
- FG Hessen, 24.03.2010 - 13 K 2850/07
Veräußerung eines Bruchteils eines Mitunternehmeranteils - Ermittlung des …
Den von der Rechtsprechung angenommenen Sonderzuordnungen, wie den Fall, dass ein Kommanditist der durch Erbfall Vorerbe für einen Mitgesellschafter werde (…BFH a.a.O.), oder dass der Gesellschaftsanteil mit Sonderrechten aus Testamentsvollstreckung, Treuhandschaft oder Nießbrauch belastet sei (Finanzgericht Baden-Württemberg vom 05.06.2002, 2 K 367/99, EFG 2002, 1309), sei der vorliegende Fall gleichzustellen.Die Mitgliedschaft in einer Personengesellschaft ist daher notwendig "einheitlich" (BGH-Urteil vom 11. April 1957 II ZR 182/55, BGHZ 24, 106, 108; ständige Rechtsprechung des BGH;… Karsten Schmidt, Gesellschaftsrecht, 4. Aufl. 2002, S.1312; Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil vom 05.06.2002, 2 K 367/99, EFG 2002, 1309, jeweils mit weiteren Nachweisen).
- FG Düsseldorf, 22.10.2013 - 13 K 2696/11
Entgeltlicher Hinzuerwerb eines Bruchteils eines Mitunternehmeranteils - …
Rn. 27 Zum Teil wird jedoch - worauf der Kläger hinweist - eine Ausnahme von der Einheitlichkeit des Gesellschaftsanteils angenommen, wenn die Anteile mit unterschiedlichen Sonderrechten ausgestattet sind oder Beschränkungen unterliegen, wie z. B. Testamentsvollstreckung, Treuhandschaft, Nießbrauch, Pfandrechte, Vor- und Nacherbschaft (vgl. BGH-Urteil vom 10.1.1996 IV ZB 21/94, Der Betrieb --DB-- 1996, 468 unter II.2.b für den Fall der Testamentsvollstreckung; FG Baden-Württemberg Urteil vom 5.6.2002 2 K 367/99, EFG 2002, 1309;… K. Schmidt, Gesellschaftsrecht 4. Aufl., § 45 I 2.b S. 1312 f.; Schulze zur Wiesche, DB 1998, 2552 ff.;… ders. in: Festschrift für Reiß, 413 (417); Priester, DB 1998, 55 ff.; offen gelassen Hessisches FG, Urteil vom 24.3.2010 13 K 2850/07, EFG 2011, 622).
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