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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 23.07.2008 - 2 K 38/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,23832
FG Hamburg, 23.07.2008 - 2 K 38/07 (https://dejure.org/2008,23832)
FG Hamburg, Entscheidung vom 23.07.2008 - 2 K 38/07 (https://dejure.org/2008,23832)
FG Hamburg, Entscheidung vom 23. Juli 2008 - 2 K 38/07 (https://dejure.org/2008,23832)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einkommensteuer: Zur Berücksichtigung einer pauschalen Gewährleistungsrückstellung

  • Betriebs-Berater

    Wahrscheinlichkeitsurteil bei pauschalen Gewährleistungsrückstellungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 5; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3 a; HGB § 249
    Zur Berücksichtigung einer pauschalen Gewährleistungsrückstellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung einer pauschalen Gewährleistungsrückstellung

Papierfundstellen

  • BB 2008, 2680
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 28.03.2000 - VIII R 77/96

    Rückstellung bei Wandlung des Kaufvertrags

    Auszug aus FG Hamburg, 23.07.2008 - 2 K 38/07
    Auch für Gewährleistungs- bzw. Garantieverpflichtungen, die dem Grunde und der Höhe nach ungewiss sind, sind Rückstellungen zu bilden, wenn und soweit eine Inanspruchnahme aus ihnen wahrscheinlich ist (BFH Urteil vom 28.03.2000 VIII R 77/96, BStBl II 2002, 227, 228).
  • BFH, 25.04.2006 - VIII R 40/04

    Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten aus vertraglichen …

    Auszug aus FG Hamburg, 23.07.2008 - 2 K 38/07
    Gewährleistungs- bzw. Garantieverpflichtungen fallen nicht in das Rückstellungsverbot für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, da die Verpflichtung insoweit außerhalb des Synallagmas steht (vgl. BFH Urteil vom 25.04.2006 VIII R 40/04, BStBl II 2006, 749 mit Hinweis auf sog. Verpflichtungsüberhang bei vertraglichen Schadensersatzverpflichtungen; BFH Beschluss vom 11.04.2003 IV B 176/02, NV 2003, 919: Anwendbarkeit des § 5 Abs. 4a EStG ernstlich zweifelhaft für Verpflichtungen aus Garantieversprechen).
  • BFH, 30.06.1983 - IV R 41/81

    Zur Bildung von Garantierückstellungen und von Rückstellungen für …

    Auszug aus FG Hamburg, 23.07.2008 - 2 K 38/07
    Sie können entweder als Einzelrückstellung für die bis zum Tage der Bilanzaufstellung bekannt gewordenen einzelnen Gewährleistungsfälle oder als Pauschalrückstellung gebildet werden (BFH Urteil vom 30.06.1983 IV R 41/81, BStBl II 1984, 263).
  • BFH, 06.05.2003 - VIII B 163/02

    Gewährleistungsverpflichtung, Pauschalrückstellungen

    Auszug aus FG Hamburg, 23.07.2008 - 2 K 38/07
    Das Wahrscheinlichkeitsurteil für die Möglichkeit einer Pauschalrückstellung für Gewährleistungsverpflichtungen ist auf die betriebsindividuellen oder branchenüblichen Erfahrungen der Vergangenheit - bis zur Aufstellung der Bilanz des jeweiligen Streitjahres - zu stützen; die bloße Möglichkeit der Inanspruchnahme genügt nicht (BFH Urteil vom 06.05.2003 VIII B 163/02, NV 2003, 1313).
  • BFH, 11.04.2003 - IV B 176/02

    Rückstellung für Garantieverpflichtungen

    Auszug aus FG Hamburg, 23.07.2008 - 2 K 38/07
    Gewährleistungs- bzw. Garantieverpflichtungen fallen nicht in das Rückstellungsverbot für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, da die Verpflichtung insoweit außerhalb des Synallagmas steht (vgl. BFH Urteil vom 25.04.2006 VIII R 40/04, BStBl II 2006, 749 mit Hinweis auf sog. Verpflichtungsüberhang bei vertraglichen Schadensersatzverpflichtungen; BFH Beschluss vom 11.04.2003 IV B 176/02, NV 2003, 919: Anwendbarkeit des § 5 Abs. 4a EStG ernstlich zweifelhaft für Verpflichtungen aus Garantieversprechen).
  • FG Berlin-Brandenburg, 09.03.2011 - 12 K 12267/07

    Voraussetzungen des Vorliegens verdeckter Gewinnausschüttungen: subjektives …

    Nach dieser Vorschrift ist zudem - im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung - zu berücksichtigen, dass der Unternehmer erfahrungsgemäß nur hinsichtlich eines Teils der Summe der Gewährleistungsverpflichtungen in Anspruch genommen wird (zum Ganzen FG Hamburg, Urteil vom 23. Juli 2008 - 2 K 38/07, juris, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 26.11.2013 - 3 K 81/13

    Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten - Pauschalrückstellung für …

    Rn. 155 bbb) Seitens der Rechtsprechung sind pauschale Gewährleistungsrückstellungen gebilligt worden bei einem Bauunternehmen in Höhe von 0, 5% bis 1% des garantiebehafteten Jahresumsatzes (0,5%: Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 09.03.2011 12 K 12267/07, EFG 2011, 1737; Urteil des Sächsischen FG vom 16.08.2005 3 K 1318/02, juris;… Urteil des FG Köln vom 29.05.2002 14 K 1483/96, DStRE 2005, 861, nachfolgend bestätigt durch BFH-Beschluss vom 06.05.2003 VIII B 163/02 BFH/NV 2003, 1313; 1%: Urteil des FG des Landes Brandenburg vom 14.01.2004 2 K 2190/02, EFG 2004, 638), bei einem Unternehmen, das auf der Grundlage einer vorgegebenen Konstruktionszeichnung einen Prototypen fertigte, in Höhe von 2% aller Nettoumsätze (Urteil des FG Hamburg vom 23.07.2008 2 K 38/07, juris) sowie bei einem Unternehmen, das begeh- und befahrbare Beläge für Bauten herstellte, in Höhe von 3% des Jahresumsatzes (BFH-Urteil vom 07.10.1982 IV R 39/80, BFHE 137, 25, BStBl II 1983, 104).
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