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Weitere Entscheidung unten: FG Köln, 23.08.2007

Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 02.04.2008 - 2 K 3911/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,14128
VG Stuttgart, 02.04.2008 - 2 K 3911/06 (https://dejure.org/2008,14128)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 02.04.2008 - 2 K 3911/06 (https://dejure.org/2008,14128)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 02. April 2008 - 2 K 3911/06 (https://dejure.org/2008,14128)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Privatstraße als vorhandene Erschließungsanlage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschließungsbeitrag - Vorhandene Erschließungsanlage; Privatstraße; Fremdkapitalkosten; Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag; Freilegungskosten; Artzuschlag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Während der Geltung von Art. 23 Württembergische BauO angelegte Privatstraßen als vorhandene Erschließungsanlagen

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.1995 - 2 S 120/93

    Erschließungsbeitragsrecht: vorhandene Erschließungsanlage

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.04.2008 - 2 K 3911/06
    Die Frage, ob eine Erschließungsanlage bei Inkrafttreten des BBauG bereits vorhanden war, beantwortet sich nach den vormaligen landesrechtlichen (oder ortsrechtlichen) Vorschriften (vgl. BVerwG, Urte. v. 13.08.1976 und 21.09.1979, Buchholz 406.11, § 132 BBauG Nr. 21 und Nr. 28, st. Rspr. des VGH Bad.-Württ., vgl. Urte. v. 26.10.1995 - 2 S 120/93 -, v. 04.08.1997 - 2 S 270/05 -, BWGZ 1997, 903).

    Eine nur einseitige Baulinie (hier auf der westlichen Straßenseite) reicht für die Feststellung der neuen Ortsstraße nicht aus (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.10.1995, a.a.O.).

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat deshalb in seinem Urteil vom 26.10.1995, a.a.O., an seiner Rechtsprechung festgehalten, wonach im ehemals württembergischen Landesteil seit Inkrafttreten der Neuen Allgemeinen Bauordnung vom 06.10.1872 bzw. der Novelle der Bauordnung vom 28.07.1910 und dem Aufbaugesetz vom 18.08.1948 eine Ortsstraße im Rechtssinne nur noch auf Grund und nach Maßgabe eines Ortsbauplans oder eines nach § 7 des Aufbaugesetzes erlassenen Bebauungsplans entstehen konnte.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.1993 - 2 S 696/91

    Zu den Voraussetzungen, unter denen eine wegen Planunterschreitung noch nicht …

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.04.2008 - 2 K 3911/06
    War ein Ortsbau- oder Bebauungsplan vorhanden, so musste der plangemäße Ausbau als "Erschließungsanlage" hinzukommen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.02.1993 - 2 S 696/91 -).

    Geht man davon aus, dass die genannte Bauordnung eine Regelung für Privatstraßen, die nicht den Anforderungen des Art. 23 der Bauordnung oder späterer gesetzlichen Regelungen entsprechen, nicht enthält, so spricht einiges für die Annahme, dass solche Privatstraßen erschließungsrechtlich schon dem Grunde nach regelmäßig Provisorien waren und geblieben sind, da sie jederzeit durch private Absprachen Änderungen erfahren konnten (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.02.1993 - 2 S 696/91 -).

  • BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 4.89

    Zusammentreffen von beitragsfähigen Fremdkapitalkosten und Vorausleistungen - …

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.04.2008 - 2 K 3911/06
    Zinsen für Darlehen, die eine Gemeinde zur Finanzierung von beitragsfähigen Erschließungsmaßnahmen eingesetzt hat, gehören grundsätzlich zu den Kosten im Sinne des § 128 Abs. 1 S. 1 BauGB (BVerwG, Urt. v. 23.08.1990 - 8 C 4/89 -, BVerwGE 85, 306 ff., m. w. N.).
  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 66.81

    Berücksichtigung der Nutzungsart im Verteilungsmaßstab; Bewertungsermessen und …

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.04.2008 - 2 K 3911/06
    § 11 Erschließungsbeitragssatzung vom 07.05.1999 entspricht deshalb dem Vorteilsprinzip, das der Regelung des § 131 Abs. 3 BauGB zugrunde liegt und in sie eingeschlossen ist (BVerwG, Urt. v. 10.06.1981 - 8 C 66/81 -).
  • VGH Hessen, 27.11.1991 - 5 UE 80/89

    Zu Problemen bei der Heranziehung zum Erschließungsbeitrag, insbesondere Fall des …

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.04.2008 - 2 K 3911/06
    Denn ebenso wie bei der weiten Auslegung des Begriffs "gewerbliche Nutzung" beim grundstücksbezogenen Artzuschlag muss auch der Begriff "Gewerbe-, Industrie- und Kerngebiete" in Satzungsbestimmungen über den gebietsbezogenen Artzuschlag weit ausgelegt werden (Hess. VGH, Urt. v. 27.11.1991 - 5 UE 80/89 - m. w. N.).
  • BVerwG, 21.01.2005 - 4 B 1.05

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen im Sanierungsgebiet

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.04.2008 - 2 K 3911/06
    Rn. 37 Der Ausschluss der Erhebung von Beiträgen für Herstellungs-, Erweiterungs- und Verbesserungsarbeiten an Erschließungsanlagen im Sanierungsgebiet nach § 154 Abs. 1 S. 2 BauGB a. F. hat seinen Grund in der Annahme des Gesetzgebers, dass sich der für den Eigentümer mit diesen Maßnahmen im Sanierungsgebiet verbundene Vorteil regelmäßig im Bodenwert niederschlägt und deswegen zu einer Erhöhung des Ausgleichsbetrags führt und deshalb eine Doppelbelastung mit Ausgleichsbetrag und Erschließungsbeitrag vermieden werden soll (BVerwG, Beschl. v. 21.01.2005, ZfBR 2005, 387;… Urt. v. 21.10.1983, BVerwGE 68, 130).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.1993 - 2 S 1934/91

    Erschließungsbeitrag: Anwendung des StrG BW § 5 Abs 6 S 1 auf Bebauungspläne und …

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.04.2008 - 2 K 3911/06
    Rn. 26 Seit Inkrafttreten der Neuen Allgemeinen Bauordnung vom 06.10.1872 bzw. der Novelle der Bauordnung vom 28.07.1910 (RegBl. S. 333) sowie des Aufbaugesetzes vom 18.08.1948 (RegBl. S. 127) konnte eine Ortsstraße im Rechtssinne, d. h. eine zum Anbau bestimmte oder dem Anbau dienende öffentliche Straße, nur noch auf Grund und nach Maßgabe eines Ortsbauplans oder eines nach § 7 Aufbaugesetz erlassenen Bebauungsplans entstehen, weil die Gemeinden neue Ortsstraßen nur nach den Vorschriften dieser Gesetze, d. h. nur nach Maßgabe verbindlicher Pläne herstellen durften (st. Rspr. des VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.09.1993 - 2 S 1934/91 -).
  • BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 40.83

    Sanierungsgebiet - Beitragserhebung - Erschließungsanlage - Ordnungsmaßnahme

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.04.2008 - 2 K 3911/06
    Rn. 37 Der Ausschluss der Erhebung von Beiträgen für Herstellungs-, Erweiterungs- und Verbesserungsarbeiten an Erschließungsanlagen im Sanierungsgebiet nach § 154 Abs. 1 S. 2 BauGB a. F. hat seinen Grund in der Annahme des Gesetzgebers, dass sich der für den Eigentümer mit diesen Maßnahmen im Sanierungsgebiet verbundene Vorteil regelmäßig im Bodenwert niederschlägt und deswegen zu einer Erhöhung des Ausgleichsbetrags führt und deshalb eine Doppelbelastung mit Ausgleichsbetrag und Erschließungsbeitrag vermieden werden soll (BVerwG, Beschl. v. 21.01.2005, ZfBR 2005, 387; Urt. v. 21.10.1983, BVerwGE 68, 130).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.1994 - 2 S 2961/92

    Berechnung des Erschließungsbeitrages bei Angrenzung an eine historische …

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.04.2008 - 2 K 3911/06
    Unter einer historischen Ortsstraße ist im ehemals württembergischen Landesteil, um den es hier geht, eine fertige Ortsstraße zu verstehen, deren Entwicklung bei Inkrafttreten der (württembergischen) Neuen Allgemeinen Bauordnung in der ursprünglichen Fassung vom 06.10.1872 (RegBl. S. 305) am 01.01.1873 hinsichtlich ihres Ausbau- und Verkehrszustands für den innerörtlichen Verkehr von Haus zu Haus und für den regelmäßigen Anbau im Wesentlichen abgeschlossen war (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.02.1994 - 2 S 2961/92 - Urt. v. 20.09.1984 - 2 S 1812/83 - m. w. N., auch auf grundlegende Rechtsprechung des Preuß. OVG).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.1994 - 2 S 834/93

    Erschließungsbeitrag - vorhandene Erschließungsanlage - historische Ortsstraße

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.04.2008 - 2 K 3911/06
    Vielmehr sind die gesamten Umstände des Einzelfalls zu würdigen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.08.1994 - 2 S 834/93 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.1990 - 2 S 2284/89

    Erschließungsbeitrag für historische Ortsstraße

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1984 - 2 S 1812/83

    Eckgrundstücksvergünstigung, Historische Straße

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Rechtsprechung
   FG Köln, 23.08.2007 - 2 K 3911/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,14574
FG Köln, 23.08.2007 - 2 K 3911/06 (https://dejure.org/2007,14574)
FG Köln, Entscheidung vom 23.08.2007 - 2 K 3911/06 (https://dejure.org/2007,14574)
FG Köln, Entscheidung vom 23. August 2007 - 2 K 3911/06 (https://dejure.org/2007,14574)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit einer Spontanauskunft der deutschen an die niederländische Finanzbehörde

  • Wolters Kluwer

    Berechtigung zur Erteilung einer Auskunft über steuerliche Verhältnisse gegenüber der niederländischen Steuerverwaltung; Gesetzliche Zulassung zur Offenbarung von Steuergeheimnissen auf Grund innerstaatlich anwendbarer völkerrechtlicher Vereinbarungen sowie des ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Spontanauskunft einer deutschen an eine niederländische Finanzbehörde

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 80
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 10.05.2005 - I B 218/04

    Spontanauskunft an Steuerverwaltung der USA

    Auszug aus FG Köln, 23.08.2007 - 2 K 3911/06
    Das würde das Auskunftsverfahren unpraktikabel machen und deshalb dessen Zweck widersprechen (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Mai 2005 I B 218/04, BFH/NV 2005, 1503 mit entsprechenden Überlegungen bei Auskünften nach Art. 26 Abs. 1 Satz 1 DBA-USA).

    Eine möglichst frühzeitige Auskunftserteilung entspricht daher dem Geist des Abkommens besser als eine Unterrichtung zum spätest möglichen Zeitpunkt (s.a. BFH-Beschluss vom 10. Mai 2005 I B 218/04, BFH/NV 2005, 1503 m.w.N.).

  • BFH, 08.02.1995 - I B 92/94

    Erteilung von Kontrollmitteilungen (Spontanauskünften) nach dem …

    Auszug aus FG Köln, 23.08.2007 - 2 K 3911/06
    Nicht erforderlich ist hingegeben, dass eine Besteuerung in den Niederlanden wahrscheinlich ist (BFH-Beschluss vom 08. Februar 1995 I B 92/94, BFHE 177, 25, BStBl II 1995, 358 zur vergleichbaren Problematik bei einer Spontanauskunft gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 5 EG-AHG nach Italien).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Versendung ohne besonderen Aufwand möglich ist und höherrangige Interessen der Steuerpflichtigen nicht verletzt werden (s.a. BFH-Beschluss vom 08. Februar 1995 I B 92/94, BFHE 177, 25, BStBl II 1995, 358).

  • BFH, 29.07.2003 - VII R 39/02

    Steuergeheimnis im Gewerbeuntersagungsverfahren

    Auszug aus FG Köln, 23.08.2007 - 2 K 3911/06
    Die Klage ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, welcher sich der erkennende Senat anschließt, als Antrag auf Feststellung eines Bruchs des Steuergeheimnisses aufgrund des Genugtuungsinteresses der Klägerin zulässig (BFH-Urteil vom 29. Juli 2003 VII R 39, 43/02, VII R 39/02, VII R 43/02, BStBl II 2003, 828).
  • BFH, 17.05.1995 - I B 118/94

    Steuerfahndung - Besteuerungsverfahren - Spontanauskunft

    Auszug aus FG Köln, 23.08.2007 - 2 K 3911/06
    Er musste sich keine Informationen mehr in einem Besteuerungsverfahren beschaffen (hierzu BFH-Beschluss vom 17. Mai 1995 I B 118/94, BFHE 177, 242, BStBl II 1995, 65).
  • BFH, 29.04.1992 - I B 12/92

    Spontanauskünfte an die USA

    Auszug aus FG Köln, 23.08.2007 - 2 K 3911/06
    Durch eine Maßnahme, die sich in diesem Rahmen hält, wird deshalb das Steuergeheimnis nicht verletzt (BFHBeschluss vom 29. April 1992 I B 12/92, BFHE 167, 11; BStBl II 1992, 645).
  • BFH, 13.07.1994 - I B 53/94

    Vorläufiger Rechtsschutz durch Aussetzung der Vollziehung bei Nichterfassung von …

    Auszug aus FG Köln, 23.08.2007 - 2 K 3911/06
    Er musste sich keine Informationen mehr in einem Besteuerungsverfahren beschaffen (hierzu BFH-Beschluss vom 17. Mai 1995 I B 118/94, BFHE 177, 242, BStBl II 1995, 65).
  • FG Köln, 26.02.2004 - 2 K 1993/02

    Auskunftsersuchen

    Auszug aus FG Köln, 23.08.2007 - 2 K 3911/06
    Das Feststellungsinteresse ist vielmehr bereits dann zu bejahen, wenn der Steuerpflichtige substantiiert die Verletzung des Steuergeheimnisses behauptet (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 26. Februar 2004 2 K 1993/02, EFG 2004, 1734 m.w.N.).
  • FG Köln, 28.12.2020 - 2 V 1217/20

    Berechtigung der Oberfinanzdirektion Auskunftsersuchen an Steuerverwaltung in …

    Dies würde dem Sinn und Zweck des zwischenstaatlichen Informationsaustausches zuwiderlaufen; vielmehr setzt ein effektiver Auskunftsverkehr eine frühzeitige Auskunftserteilung geradezu voraus (…vgl. BFH-Beschluss vom 10. Mai 2005 I B 218/04, BFH/NV 2005, 1503; FG Köln, Urteil vom 23. August 2007, 2 K 3911/06, EFG 2009, 80).
  • FG Köln, 03.05.2010 - 2 V 902/10

    Internationaler Auskunftsverkehr: Zulässigkeit von Auskünften auf Ersuchen der …

    Denn diese Prüfungspflicht würde das Auskunftsverfahren unpraktikabel machen und kann deshalb nicht richtig sein (vgl. FG Köln, Urteil vom 23. August 2007 2 K 3911/06, EFG 2009, 80 und BFH-Beschluss vom 10. Mai 2005 I B 218/04, a.a.O., zu entsprechenden Überlegungen bei einer Spontanauskunft aufgrund des DBA-USA).

    (vgl. FG Köln, Urteil vom 23. August 2007 2 K 3911/06, a.a.O. und BFH-Beschluss vom 10. Mai 2005 I B 218/04, a.a.O. zu entsprechenden Überlegungen bei einer Spontanauskunft aufgrund des DBA-USA).

  • FG Köln, 14.03.2017 - 2 K 2733/13

    Abgabenordnung: Spontanauskunft nach EU-Amtshilfegesetz über Avalprovisionen

    Dies würde dem Sinn und Zweck des zwischenstaatlichen Informationsaustausches zuwiderlaufen; vielmehr setzt ein effektiver Auskunftsverkehr eine frühzeitige Auskunftserteilung geradezu voraus (…vgl. BFH-Beschluss vom 10. Mai 2005 I B 218/04, BFH/NV 2005, 1503; FG Köln vom 23. August 2007 2 K 3911/06, EFG 2009, 80).
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