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Rechtsprechung
   FG Köln, 13.11.2003 - 2 K 4850/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8760
FG Köln, 13.11.2003 - 2 K 4850/00 (https://dejure.org/2003,8760)
FG Köln, Entscheidung vom 13.11.2003 - 2 K 4850/00 (https://dejure.org/2003,8760)
FG Köln, Entscheidung vom 13. November 2003 - 2 K 4850/00 (https://dejure.org/2003,8760)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsteuervergütung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer: - Vorsteuervergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Vorsteuervergütung; Ordnungsmäßigkeit der Vertretung im Verfahren; Verfahren der Vorsteuervergütung; Nachweis der Vorsteuerbeträge durch Vorlage von Originalrechnung und Einfuhrnachweis; Gültigkeit von Unternehmerbescheinigungen

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 382
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 21.10.1999 - V R 76/98

    Form und Frist für Anträge auf Vorsteuervergütung

    Auszug aus FG Köln, 13.11.2003 - 2 K 4850/00
    Rn. 72 Die Frist für den Vergütungsantrag nach § 18 Abs. 9 Satz 3 UStG ist eine Ausschlussfrist, die nicht rückwirkend verlängert werden kann (BFH-Urteil vom 21. Oktober 1999 - V R 76/98, BFHE 190, 239; BStBl II 2000, 214).
  • BFH, 10.04.2003 - V R 35/01

    Vergütung von Vorsteuerbeträgen

    Auszug aus FG Köln, 13.11.2003 - 2 K 4850/00
    Der Bundesfinanzhof (BFH-Urteil vom 10. April 2003 - V R 35/01, BFHE 202, 187; BStBl II 2003, 782) hat dem erkennenden Senat bereits aufgegeben, sich mit der noch nicht entschiedenen Frage auseinanderzusetzen, ob der Tatsache Bedeutung zukommt, dass eine Klägerin die maßgeblichen Rechnungen erst nach der Antragsfrist des § 18 Abs. 9 Satz 3 UStG vorlegt.
  • BFH, 17.09.1974 - VII B 112/73

    Grundsätzliche Bedeutung - Rechtssache - Gerichtliche Entscheidung - …

    Auszug aus FG Köln, 13.11.2003 - 2 K 4850/00
    Rn. 111 Eine Sache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, wenn die für die Beurteilung des Streitfalles maßgebende Rechtsfrage das Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Fortentwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BFH-Beschluss vom 17. September 1974 VII B 112/73, BStBl II 1975, 196).
  • BFH, 07.03.1994 - V B 95/93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen falscher Rechtsprechung

    Auszug aus FG Köln, 13.11.2003 - 2 K 4850/00
    Eine Grundsatzrevision ist dementsprechend zuzulassen, wenn eine aufgeworfene Rechtsfrage klärungsbedürftig ist (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 07. März 1994 V B 95/93, BFH/NV 1995, 650).
  • BFH, 15.05.2002 - X B 156/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Rechtsirrtum eines Bevollmächtigten

    Auszug aus FG Köln, 13.11.2003 - 2 K 4850/00
    Schon bei einfacher Fahrlässigkeit ist danach Verschulden gegeben (vgl. BFH- Beschluss vom 15. Mai 2002, X B 156/01, BFH/NV 2002 S. 1461 zu § 56 Abs. 1 Satz 1 FGO).
  • BFH, 16.08.1993 - VII B 163/93

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verschulden durch …

    Auszug aus FG Köln, 13.11.2003 - 2 K 4850/00
    Ein Verschulden ist, jedenfalls wenn es sich um die Fristversäumnis eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts handelt, nur dann zu verneinen, wenn die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt angewendet worden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 16. August 1993 VII B 163/93, BFH/NV 1994, 384, 385).
  • BFH, 09.07.1996 - VII R 23/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unverschuldeter Versäumung des Termins …

    Auszug aus FG Köln, 13.11.2003 - 2 K 4850/00
    Denn ein Fall fehlender Vertretung wäre im Streitfall nur gegeben, wenn es an einer ordnungsgemäßen Ladung fehlte (vgl. BFH-Beschluß vom 09. Juli 1996 VII R 23/96 und VII B 41/96, BFH/NV 1997, 44 m.w.Nachw.).
  • FG Köln, 24.02.2005 - 2 K 5219/01

    Vorlage der Originalrechnungen während der Antragsfrist im Vergütungsverfahren

    Der Berichterstatter hat die Klägerin durch Schreiben vom 8. Dezember 2004 auf das Senatsurteil vom 13. November 2003 (2 K 4850/00, EFG 2004, 382) hingewiesen.

    aa) Durch rechtskräftiges Urteil vom 13. November 2003 (2 K 4850/00, EFG 2004, 382) hat der erkennende Senat diesbezüglich entschieden, dass die in § 18 Abs. 9 Satz 3 UStG für "den Vergütungsantrag" genannte 6-Monats-Frist in der Zusammenschau mit § 18 Abs. 9 Satz 4 UStG zu verstehen ist, wonach der Unternehmer "die Vorsteuerbeträge durch Vorlage von Rechnungen ... im Original nachzuweisen" hat.

    Zwar hatte er dieses schon in seinem Urteil vom 13. November 2003 (a.a.O.) getan und dazu insbesondere auf die entsprechende Anregung des BFH im Urteil vom 10. April 2003 (V R 35/01, BFHE 202, 187, BStBl II 2003, 782) hingewiesen.

  • FG Köln, 24.02.2005 - 2 K 6264/02

    Vorlage der Originalrechnungen während der Antragsfrist im Vergütungsverfahren

    a) Durch rechtskräftiges Urteil vom 13. November 2003 (2 K 4850/00, EFG 2004, 382) hat der erkennende Senat diesbezüglich entschieden, dass die in § 18 Abs. 9 Satz 3 UStG für "den Vergütungsantrag" genannte 6-Monats-Frist in der Zusammenschau mit § 18 Abs. 9 Satz 4 UStG zu verstehen ist, wonach der Unternehmer "die Vorsteuerbeträge durch Vorlage von Rechnungen ... im Original nachzuweisen" hat.

    Zwar hatte er dieses schon in seinem Urteil vom 13. November 2003 (a.a.O.) getan und dazu insbesondere auf die entsprechende Anregung des BFH im Urteil vom 10. April 2003 (V R 35/01, BFHE 202, 187, BStBl II 2003, 782) hingewiesen, das Senatsurteil ist aber rechtskräftig geworden, ohne dass der BFH in der Sache entschieden hat.

  • FG Köln, 13.07.2011 - 2 K 2695/10

    Vorsteuervergütung bei fehlender Abdeckung des fraglichen Zeitraums durch eine …

    Diese ergibt sich jedoch aus der Auslegung der nationalen Regelung auf der Grundlage des Art. 3 Buchst. a) Satz 2 der Achten EG-Richtlinie (vgl. FG Köln, Urteil vom 13. November 2003, 2 K 4850/00, EFG 2004, 382).
  • FG Köln, 10.06.2015 - 2 K 2221/12

    Vergütung von Vorsteuerbeträgen bei einem in Hongkong ansässigen …

    Eine erteilte Unternehmerbescheinigung entfalte nur Wirkung für ein Jahr nach ihrer Ausstellung (Verweis auf Art. 3 Buchst. b Satz 2 der Achten Richtlinie in Verbindung mit Art. 3 Abs. 2 Dreizehnte Richtlinie sowie das Urteil des FG Köln vom 13. November 2003, 2 K 4850/00, EFG 2004, 382).
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