Rechtsprechung
| FG Nürnberg, 24.11.2009 - 2 K 702/2007 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Haftung gem. § 74 AO bei Zugehörigkeit eines Erbbaurechts, als dem Unternehmen dienender Gegenstand zu einem Gesamthandsvermögen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 74
Zur Haftung gemäß § 74 AO bei Zugehörigkeit des einem Unternehmen dienenden Gegenstandes (Erbbaurecht) zu einem Gesamthandsvermögen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zur Haftung gemäß § 74 AO bei Zugehörigkeit des einem Unternehmen dienenden Gegenstandes (Erbbaurecht) zu einem Gesamthandsvermögen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 24.11.2009 - 2 K 702/2007
- BFH, 23.05.2012 - VII R 28/10
- BVerfG, 17.09.2013 - 1 BvR 1928/12
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BFH, 10.11.1983 - V R 18/79
Haftung - Gesamthandsvermögen - Beteiligte Person
Auszug aus FG Nürnberg, 24.11.2009 - 2 K 702/07
b) Den eigentlichen Grund für die Haftung bildet nicht die Beteiligung am Unternehmen, sondern der objektive Beitrag, der etwa durch die Bereitstellung von Gegenständen, die dem Unternehmen dienen, für die Weiterführung des Gewerbebetriebs geleistet wird (vgl. BFH-Urteil vom 10.11.1983 V R 18/79, BStBl. II 1984, 127).Die für § 74 AO erforderliche Interessenparallelität zwischen dem steuerschuldenden Unternehmen und dem Eigentümer des überlassenen Gegenstandes ist im Streitfall daher gegeben (vgl. BFH-Urteil vom 10.11.1983 V R 18/79, a.a.O.).
- FG Münster, 08.10.1992 - 7 K 5455/90
Abgabenordnung; Bezeichnung der Gegenstände im Haftungsbescheid
Auszug aus FG Nürnberg, 24.11.2009 - 2 K 702/07
Vor dem Hintergrund, dass der Haftungsbescheid Grundlage der Vollstreckung ist, folgt, dass die der Haftung nach § 74 AO unterliegenden Gegenstände so genau bezeichnet werden müssen, dass der Vollziehungsbeamte des Finanzamts ohne weitere Feststellungen und rechtliche Prüfungen in diese Gegenstände vollstrecken kann (FG Münster, Urteil vom 08.10.1992, VII K 5455/90 U, EFG 1993, 423).
- BVerfG, 17.09.2013 - 1 BvR 1928/12
Nichtannahmebeschluss: Zu den Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung - hier: …
gegen a) das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23. Mai 2012 - VII R 28/10 -, b) das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 24. November 2009 - 2 K 702/2007 -, c) die Einspruchsentscheidung des Finanzamts Nürnberg-Süd vom 11. Oktober 2007 - âEUR¦ -, d) die Einspruchsentscheidung des Finanzamts Nürnberg-Süd vom 26. März 2007 - âEUR¦ -, e) den Haftungsbescheid des Finanzamts Nürnberg-Süd für Umsatzsteuer 2001 vom 24. Mai 2004 - âEUR¦ -, f) den Haftungsbescheid des Finanzamts Nürnberg-Süd für Umsatzsteuer 2000 vom 24. Mai 2004 - âEUR¦ - .Das Finanzgericht Nürnberg wies die Klagen der Beschwerdeführer durch die angegriffenen Urteile vom 24. November 2009 - 2 K 702/2007 und 2 K 694/2007 (juris) - als unbegründet zurück.
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