Rechtsprechung
| FG Köln, 21.03.2002 - 2 K 7044/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verfahren: - Zur Feststellungslast bei der Annahme einer Verlustabzugsbeschränkung im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2002, 1036
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BFH, 25.07.1995 - IX R 61/93
Freistellungserklärung
Auszug aus FG Köln, 21.03.2002 - 2 K 7044/95
Rn. 21 Auf die Revision des Beklagten hob der Bundesfinanzhof (BFH) im Verfahren IX R 61/93 das Urteil des FG durch Entscheidung vom 25.07.1995 (BFHE 179, 28; BStBl II 1996, 128) auf und verwies die Sache an das Finanzgericht zurück.Rn. 81 Der Senat kann bestehende Bedenken jedoch dahingestellt sein lassen, da der Bundesfinanzhof in seiner Entscheidung vom 25.07.1995 (a.a.O.) von der Anwendbarkeit des § 15a Abs. 5 Nr. 2 2. Alternative EStG auf den Streitfall ausgegangen ist.
Rn. 94 Wenn sich in der Vorentscheidung des BFH vom 25.07.1995 (a.a.O.) die Feststellung - die der Kläger im vorliegenden Verfahren im Übrigen so nicht vorbringt - findet, in dem Zeitraum von September 1983 bis Dezember 1984 seien die Gesellschafter auf Aufforderung der Gläubigerbank wegen "Illiquidität" der Gesellschaft und zur "Vermeidung einer Kreditkündigung" schließlich gezwungen gewesen, das ursprüngliche Kapital der GbR von 500.000 DM aus Eigenmitteln auf insgesamt 1, 778 Mio. DM zu erhöhen, so steht dies dem Befund der ordnungsgemäßen Abwicklung des Darlehensverhältnisses GmbH / L BANK nicht entgegen.
- BFH, 27.01.1993 - IX R 269/87
Steuerliche Behandlung von Immobilienfonds
Auszug aus FG Köln, 21.03.2002 - 2 K 7044/95
und bei welcher der Anleger weder die Vertragsgestaltung noch die Vertragsdurchführung wesentlich beeinflussen kann (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 27. Januar 1993 - IX R 269/87, BFHE 170, 383; BStBl II 1994, 615 m.w.N.). - BFH, 17.12.1992 - IX R 7/91
Berücksichtigung von Besonderheiten der Bauherrengemeinschaft bei …
Auszug aus FG Köln, 21.03.2002 - 2 K 7044/95
Rn. 109 Etwas anderes gilt jedoch nach der höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 17.12.1992 - IX R 7/91, BFHE 170, 497; BStBl II 1994, 492), welcher sich der erkennende Senat anschließt, dann, wenn es sich bei der GbR, welche die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, um ein "Bauherrenmodell" handelt.
- BFH, 08.09.1992 - IX R 335/87
Zurechnung von Werbungskostenüberschussanteilen
Auszug aus FG Köln, 21.03.2002 - 2 K 7044/95
Rn. 78 Nach der höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung (vgl. BFH, Urteil vom 08. September 1992 - IX R 335/87, BFHE 169, 418; BStBl II 1993, 281) ist auf die Jahre 1980 bis 1984 die Vorschrift des § 15a i.V.m. § 21 Abs. 1 Satz 2 EStG i.d.F. des Änderungsgesetzes vom 20.August 1980 (BGBl 1, 1545, BStBl I 1980, 589) anzuwenden, soweit - wie vorliegend die GbR - Personengesellschaften mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung betroffen sind. - BFH, 29.04.1993 - IV R 26/92
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Klageerhebung vor Zurückverweisung im …
Auszug aus FG Köln, 21.03.2002 - 2 K 7044/95
Dies gilt auch hinsichtlich der Beurteilungen, welche der bei der Aufhebung der Vorentscheidung ausgesprochenen Rechtsauffassung logisch vorausgehen (BFH-Urteil vom 29. April 1993 IV R 26/92, BFHE 171, 1; BStBl II 1993, 720). - BFH, 05.05.1981 - VIII B 26/80
Zur Frage der Zurechnung von Verlustanteilen eines Kommanditisten aus der …
Auszug aus FG Köln, 21.03.2002 - 2 K 7044/95
Für diese Personengesellschaften soll eine Übergangsregelung nicht erforderlich gewesen sein, weil auf der Grundlage des sog. "100 %-Erlasses der Finanzverwaltung", der im Ergebnis durch den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 5.Mai 1981 VIII B 26/80 (BFHE 133, 285, BStBl II 1981, 574) bestätigt wurde, eine Zurechnung von Werbungskostenüberschussanteilen auf Kommanditisten mit negativem Kapitalkonto im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung schon vor Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung nicht zulässig gewesen sein soll. - BFH, 17.09.1992 - IV R 78/90
Rechtzeitigkeit des Eingangs eines Einspruchs gegen festgelegte Steuerbescheide - …
Auszug aus FG Köln, 21.03.2002 - 2 K 7044/95
Rn. 82 Die Bindung des Finanzgerichts nach § 126 Abs. 5 FGO besteht auch hinsichtlich der anlässlich der Zurückverweisung vom Bundesfinanzhof vertretenen rechtlichen Beurteilung (BFH-Urteile vom 17. April 1969 V R 112/67, BFHE 95, 372, BStBl II 1969, 447; vom 17. September 1992 IV R 78/90, BFH/NV 1993, 398). - BFH, 09.07.1996 - VII R 23/96
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unverschuldeter Versäumung des Termins …
Auszug aus FG Köln, 21.03.2002 - 2 K 7044/95
Ein Verfahrensfehler liegt nicht vor, wenn das Gericht aufgrund mündlicher Verhandlung , zu der ordnungsgemäß geladen wurde, entscheidet, obwohl ein Beteiligter aus einem in seiner Person liegenden, wenn auch unverschuldeten Grund nicht an der mündlichen Verhandlung teilnehmen kann (vgl. BFH-Beschluss vom 09. Juli 1996 VII R 23/96 und VII B 41/96, BFH/NV 1997, 44 m.w.Nachw.). - BFH, 17.04.1969 - V R 112/67
Aufhebendes Urteil - Bindung des FG - Zurückverweisung vom BFH - Vertretene …
Auszug aus FG Köln, 21.03.2002 - 2 K 7044/95
Rn. 82 Die Bindung des Finanzgerichts nach § 126 Abs. 5 FGO besteht auch hinsichtlich der anlässlich der Zurückverweisung vom Bundesfinanzhof vertretenen rechtlichen Beurteilung (BFH-Urteile vom 17. April 1969 V R 112/67, BFHE 95, 372, BStBl II 1969, 447;… vom 17. September 1992 IV R 78/90, BFH/NV 1993, 398).
- FG Berlin, 27.06.2002 - 9 K 9030/00
Zur Frage der Anwendung des sog. erweiterten Verlustausgleichs nach § 15a Abs. 1 …
Für sog. Modernisierungsfonds oder andere Bauherrengemeinschaften in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts i. S. von §§ 705 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches ( BGB ), die von gewerblich tätigen Initiatoren nach einheitlichem Muster gegründet werden und deren Tätigkeit sich auf den Erwerb und die Vermietung eines oder mehrerer Grundstücke beschränkt und bei welcher der Anleger weder die Vertragsgestaltung noch die Vertragsdurchführung wesentlich beeinflussen kann, geht der IX. Senat des BFH allerdings in Auslegung der parallelen Vorschrift des § 15a Abs. 5 Nr. 2 i. V. m. § 21 Abs. 1 Satz 2 EStG von einer widerlegbaren Vermutung für die Unwahrscheinlichkeit einer Haftungsinanspruchnahme aus (…vgl. Wacker in: Schmidt, EStG , 21. Aufl., § 15a Rz. 138 sowie von Beckerath, a. a. O., § 15a Rz. 162, beide unter Bezugnahme auf BFH in BFHE 170, 497 , BStBl II 1994, 492; ähnlich FG Köln, rkr. Urteil vom 21. März 2020 2 K 7044/95, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2002, 1036 unter Bezugnahme auch auf BFH-Urteil vom 27. Januar 1993 IX R 269/87, BFHE 170, 383 , BStBl II 1994, 615 mit zust. Anm. Braun).
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