Rechtsprechung
| FG Hamburg, 23.03.2007 - 2 K 79/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1; ; UStG Nr. 49 der Anlage; ; RL 2002/38/EG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1
Ermäßigter Umsatzsteuersatz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- FG Hamburg (Leitsatz)
Umsatzsteuer: Ermäßigter Umsatzsteuersatz
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anwendbarkeit eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf die Vermarktung und den Verkauf elektronischer Medien; Auslegung der Nr. 49 der Anlage zum Umsatzsteuergesetz (UStG); Berücksichtigung von europäischen Richtlinien über die Regelung des ermäßigten Steuersatzes
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Ermäßigter Umsatzsteuersatz
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BFH, 09.02.2006 - V R 49/04
Umsatzsteuersatz für sog. Milchersatzprodukte pflanzlichen Ursprungs
Auszug aus FG Hamburg, 23.03.2007 - 2 K 79/06
Dazu gibt es Erläuterungen, die für das HS vom Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens sowie für die KN von der Europäischen Kommission ausgearbeitet wurden und ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Positionen darstellen (vgl. BFH Urteil vom 09.02.2006 V R 49/04, BStBl II 2006, 694).Verwendet die Exposition dagegen Begriffe der KN, sind diese nach den Regeln der KN auszulegen (BFH Urteil vom 09.02.2006 a.a.O.).
- BFH, 17.10.2006 - VII R 41/05
Tarifierung: Kunststoffschläuche mit Verbindungsstücken
Auszug aus FG Hamburg, 23.03.2007 - 2 K 79/06
Die für die zollrechtliche Tarifierung von Waren maßgeblichen Kriterien sind im Interesse der Rechtssicherheit und leichten Nachprüfbarkeit allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen der KN und in den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (Allgemeine Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur- AV - 1; BFH Urteil vom 17.10.2006 VII R 41/05, juris; EuGH Urteil vom 26.10.2006 C-250/05 Tz. 16, juris ).Auf den sich aus den objektiven Merkmalen und Eigenschaften ergebenden Verwendungszweck einer Ware darf nur dann abgestellt werden, wenn im Wortlaut der Bestimmungen oder in den Erläuterungen dazu ausdrücklich auf dieses Kriterium Bezug genommen wird (BFH Urteil vom 17.10.2006, a.a.O.).
- BFH, 23.07.1998 - VII R 36/97
Übergang Verpflichtungs-, Fortsetzungsfeststellungsantrag
Auszug aus FG Hamburg, 23.03.2007 - 2 K 79/06
Die von der Klägerin angeführte Entscheidung des BFH vom 23.07.1998 VII R 36/97, BStBl II 1998, 739 zur Bewertung eines Notenbuchs mit CD als Warenzusammenstellung und Zuordnung zu der für das Notenbuch maßgebenden Position 4904 und die weiteren erwähnten Entscheidungen betreffend Warenzusammenstellungen sind nicht geeignet, den Rechtsstandpunkt der Klägerin zu stützen.
- BFH, 26.09.1991 - V R 33/87
Das Herstellen von Fotokopien durch ein "Kopiercentrum" ist eine sonstige …
Auszug aus FG Hamburg, 23.03.2007 - 2 K 79/06
In diesem Fall ist ungeachtet der Einreihung in die KN die Qualifizierung der einheitlichen Leistung als Lieferung - für die allein ein ermäßigter Steuersatz gem. § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG in Betracht kommt - oder als sonstige Leistung unter Berücksichtigung des Willens der Vertragsparteien danach zu bestimmen, welche Leistungselemente den wirtschaftlichen Gehalt der Leistungen bestimmen (BFH Urteil vom 26.09.1991 V R 33/87, BStBl II 1992, 313). - EuGH, 26.10.2006 - C-250/05
Turbon international - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung von …
Auszug aus FG Hamburg, 23.03.2007 - 2 K 79/06
Die für die zollrechtliche Tarifierung von Waren maßgeblichen Kriterien sind im Interesse der Rechtssicherheit und leichten Nachprüfbarkeit allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen der KN und in den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (Allgemeine Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur- AV - 1; BFH Urteil vom 17.10.2006 VII R 41/05, juris; EuGH Urteil vom 26.10.2006 C-250/05 Tz. 16, juris ). - FG Hamburg, 30.06.2005 - VI 323/03
Ermäßigter Steuersatz für Computerzeitschriften mit beigefügter CD
Auszug aus FG Hamburg, 23.03.2007 - 2 K 79/06
Jedenfalls die als CD-ROM zur Verfügung gestellten Datenträger dürften zolltariflich dem Kapitel 85 Position 8524, Unterposition 85249910 der KN zuzuordnen sein, nämlich als Platten, Bänder und andere Tonträger und ähnliche Aufzeichnungsträger - zur Wiedergabe von Programmen, Daten..., die in maschinenlesbarer Binärform aufgezeichnet sind und über eine automatische Datenverarbeitungsmaschine gehandhabt oder verändert werden können (…so auch Huschens a.a.O.; FG Hamburg Urteil vom 30.06.2005 VI 323/03, EFG 2005, 1812 für die isolierte Betrachtung der einer Computerzeitschrift beigefügte CD vor Beurteilung der Warenzusammenstellung); die Einordnung in diese Position hat aber nicht die Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes zur Folge.
- FG Hamburg, 17.04.2007 - 3 K 64/06
Umsatzsteuer: Ermäßigter Steuersatz für Zeitschriften
Über diese Ausnahmetatbestände und ihre Auslegung ist daher umsatzsteuerlich zu entscheiden (vgl. FG Hamburg vom 23. März 2007 2 K 79/06, Juris; FG Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 2001 3 K 2673/98, Juris, Datev; BFH vom 15. April 1993 V R 132/92, Juris m.w.N.).
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