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Rechtsprechung
   FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2009 - 2 K 925/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11863
FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2009 - 2 K 925/06 (https://dejure.org/2009,11863)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.06.2009 - 2 K 925/06 (https://dejure.org/2009,11863)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. Juni 2009 - 2 K 925/06 (https://dejure.org/2009,11863)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung sämtlicher Besteuerungsgrundlagen für die Festsetzung der Umsatzsteuer für ein Massekonto

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorrang der Verrechnung gem. § 16 Abs. 2 UStG vor Aufrechnung mit Insolvenzforderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1690
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (14)

  • BFH, 16.11.2004 - VII R 75/03

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Insolvenzverfahren; Tätigkeit des vorläufigen …

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2009 - 2 K 925/06
    Hiergegen wandte sich der Kläger mit Einsprüchen unter anderem unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 16.11.2004 VII R 75/03 (Bundessteuerblatt -BStBl- II 2006, 193).

    Das aus § 16 Abs. 2 Satz 1 UStG folgende umsatzsteuerrechtliche Erfordernis, sämtliche in den Besteuerungszeitraum fallenden abziehbaren Vorsteuerbeträge mit der berechneten Umsatzsteuer zu saldieren, hat stets Vorrang (vgl. BFH vom 16.11.2004 VII R 75/03, BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193).

    Soweit der BFH in ständiger Rechtsprechung die Ansicht vertritt, dass es hinsichtlich der Aufrechenbarkeit von Forderungen im Insolvenzverfahren nicht darauf ankommt, ob der Anspruch im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im steuerrechtlichen Sinne entstanden war, sondern allein darauf, ob in diesem Zeitpunkt nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund für den Anspruch bereits gelegt war (BFH-Urteile vom 5.10.2004 VII R 69/03, BFHE 208, 10, BStBl II 2005, 195 und in BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193, jeweils m.w.N.), bezieht sich diese Rechtsprechung auf das insolvenzrechtliche Aufrechnungshindernis des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO und die Frage, welcher Zeitpunkt maßgebend dafür ist, ob ein aufrechnender Insolvenzgläubiger erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens etwas zur Insolvenzmasse schuldig geworden ist.

  • BFH, 14.05.1998 - V R 74/97

    Vorsteuerabzug für Sequesterleistung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2009 - 2 K 925/06
    Der Kläger beruft sich dabei auf die BFH-Urteile vom 30.09.1976 V R 109/73; vom 24.03.1983 V R 8/81; vom 14.05.1998 V R 74/97; vom 21.09.1993 VII R 68/92 sowie auf den Beschluss des BFH vom 17.01.2006 VII B 326/04.

    Eine Aufrechnung darf die Höhe der sich aus dem Gesetz ergebenden festzusetzenden Umsatzsteuer nicht beeinflussen (vgl. BFH-Urteil vom 14.05.1998 V R 74/97, BFHE 185, 552, BStBl II 1998, 634).

    Aus einer Umsatzsteuerfestsetzung für einen Besteuerungszeitraum nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens können daher einzelne Vorsteuerbeträge aus Leistungen, die bereits vor Insolvenzeröffnung erbracht wurden, nicht ausgeschieden und durch Aufrechnung zum Erlöschen gebracht werden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 185, 552, BStBl II 1998, 634).

  • BFH, 16.01.2007 - VII R 4/06

    Aufrechnung gegen Vorsteuervergütungsanspruch im Insolvenzverfahren

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2009 - 2 K 925/06
    Allein nach dem Zeitpunkt der vollständigen Erfüllung des umsatzsteuerlichen Tatbestands entscheidet sich, ob die Besteuerungsgrundlagen zum Massevermögen (§ 55 InSO) oder zu dem den Regelungen über die Anmeldung und Behandlung des Vermögens des Insolvenzschuldners im Insolvenzverfahren unterliegenden Vermögen zählen (vgl. BFH-Urteile vom 16.01.2007 VII R 4/06, BStBl II 2007, 747, dort vor allem die Klarstellungen in den letzten vier Absätzen der Entscheidungsgründe;… vom 29.01.2009 V R 64/07, BFH/NV 2009, 1045, dort unter II 1.).

    Diese Frage zu stellen setzt aber notwendigerweise voraus, dass überhaupt ein erfüllbarer zur Insolvenzmasse gehörender Anspruch gegen den Insolvenzgläubiger besteht; erst wenn dies bejaht werden kann, ist zu prüfen, ob nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund für den Anspruch bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder erst nach diesem Zeitpunkt gelegt war (vgl. BFH-Urteil vom 16.01.2007 VII R 4/06, BStBl 2007, 747).

  • BFH, 17.12.1998 - VII R 47/98

    Vorsteuerguthaben des Gemeinschuldners

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2009 - 2 K 925/06
    Auch soweit der BFH unter der Geltung der Konkursordnung -KO- entschieden hat, es sei konkursrechtlich unerheblich, dass der Vorsteuerabzugsanspruch umsatzsteuerrechtlich lediglich den Charakter einer unselbständigen Besteuerungsgrundlage habe und keinen rechtlich selbständigen Auszahlungsanspruch darstelle (vgl. BFH-Urteile vom 21.09.1993 VII R 119/91, BFHE 172, 308, BStBl II 1994, 83 in BFHE 188, 149, BStBl II 1999, 423), betraf diese Aussage allein die Frage, ob ein einzelner Vorsteuerabzugsanspruch auf sein vorkonkursliches Begründetsein untersucht werden kann.

    Zu berücksichtigen ist grundsätzlich im vorliegenden Fall, dass eine Aufrechnung als Teil des Erhebungsverfahrens erst erfolgen kann, wenn die Steuer festgesetzt ist, und die Steuerfestsetzung, zu der im Umsatzsteuerrecht auch die Verrechnung gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 UStG gehört, nicht beeinflussen kann (vgl. BFH-Urteil in BFHE 188, 149, BStBl II 1999, 423).

  • BFH, 24.03.1983 - V R 8/81

    Vorsteuerabzugsanspruch - Umsatzsteuer

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2009 - 2 K 925/06
    Der Kläger beruft sich dabei auf die BFH-Urteile vom 30.09.1976 V R 109/73; vom 24.03.1983 V R 8/81; vom 14.05.1998 V R 74/97; vom 21.09.1993 VII R 68/92 sowie auf den Beschluss des BFH vom 17.01.2006 VII B 326/04.

    Nach der Rechtsprechung des BFH stellen einzelne Vorsteuerbeträge umsatzsteuerrechtlich lediglich unselbständige Besteuerungsgrundlagen dar, die bei der Berechnung der Umsatzsteuer mitberücksichtigt werden und in die Festsetzung der Umsatzsteuer eingehen (BFH-Urteil vom 24.03.1983 V R 8/81, BFHE 138, 498, BStBl II 1983, 612).

  • FG Brandenburg, 14.06.2005 - 1 K 2222/02

    Berichtigungsanspruch nach § 17 UStG im Gesamtvollstreckungsverfahren; …

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2009 - 2 K 925/06
    Der Beklagte teilte mit Schreiben vom 08.12.2005 mit, dass er die Umsatzsteuer unter Berücksichtigung der Entscheidung des FG Brandenburg vom 14.06.2005 1 K 2222/02 ohne die Berücksichtigung der auf Umsätze aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung entfallenden, aber erst nach Insolvenzeröffnung eingetretenen Forderungsverluste (steuerliche Auswirkung 1.343,98 EUR) und der vor der Insolvenz begründeten Vorsteuern in Höhe von 63.545,26 DM (= 32.490,18 EUR) festzusetzen beabsichtige.

    Der Beklagte verweist wie bereits im Verwaltungsverfahren auf die Entscheidung des FG Brandenburg 1 K 2222/02.

  • BFH, 29.01.2009 - V R 64/07

    Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten - Vereinnahmung des Entgelts nach …

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2009 - 2 K 925/06
    Allein nach dem Zeitpunkt der vollständigen Erfüllung des umsatzsteuerlichen Tatbestands entscheidet sich, ob die Besteuerungsgrundlagen zum Massevermögen (§ 55 InSO) oder zu dem den Regelungen über die Anmeldung und Behandlung des Vermögens des Insolvenzschuldners im Insolvenzverfahren unterliegenden Vermögen zählen (vgl. BFH-Urteile vom 16.01.2007 VII R 4/06, BStBl II 2007, 747, dort vor allem die Klarstellungen in den letzten vier Absätzen der Entscheidungsgründe; vom 29.01.2009 V R 64/07, BFH/NV 2009, 1045, dort unter II 1.).
  • BFH, 05.10.2004 - VII R 69/03

    Aufrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2009 - 2 K 925/06
    Soweit der BFH in ständiger Rechtsprechung die Ansicht vertritt, dass es hinsichtlich der Aufrechenbarkeit von Forderungen im Insolvenzverfahren nicht darauf ankommt, ob der Anspruch im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im steuerrechtlichen Sinne entstanden war, sondern allein darauf, ob in diesem Zeitpunkt nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund für den Anspruch bereits gelegt war (BFH-Urteile vom 5.10.2004 VII R 69/03, BFHE 208, 10, BStBl II 2005, 195 und in BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193, jeweils m.w.N.), bezieht sich diese Rechtsprechung auf das insolvenzrechtliche Aufrechnungshindernis des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO und die Frage, welcher Zeitpunkt maßgebend dafür ist, ob ein aufrechnender Insolvenzgläubiger erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens etwas zur Insolvenzmasse schuldig geworden ist.
  • BFH, 21.09.1993 - VII R 119/91

    Das FA kann im Konkurs mit Steueransprüchen aus der Zeit vor Konkurseröffnung …

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2009 - 2 K 925/06
    Auch soweit der BFH unter der Geltung der Konkursordnung -KO- entschieden hat, es sei konkursrechtlich unerheblich, dass der Vorsteuerabzugsanspruch umsatzsteuerrechtlich lediglich den Charakter einer unselbständigen Besteuerungsgrundlage habe und keinen rechtlich selbständigen Auszahlungsanspruch darstelle (vgl. BFH-Urteile vom 21.09.1993 VII R 119/91, BFHE 172, 308, BStBl II 1994, 83 in BFHE 188, 149, BStBl II 1999, 423), betraf diese Aussage allein die Frage, ob ein einzelner Vorsteuerabzugsanspruch auf sein vorkonkursliches Begründetsein untersucht werden kann.
  • BFH, 17.01.2006 - VII B 326/04

    "nachträgliche" Divergenz

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2009 - 2 K 925/06
    Der Kläger beruft sich dabei auf die BFH-Urteile vom 30.09.1976 V R 109/73; vom 24.03.1983 V R 8/81; vom 14.05.1998 V R 74/97; vom 21.09.1993 VII R 68/92 sowie auf den Beschluss des BFH vom 17.01.2006 VII B 326/04.
  • BFH, 12.08.2008 - VII B 213/07

    Aufrechung mit Steuerforderungen im Insolvenzverfahren

  • BFH, 21.09.1993 - VII R 68/92

    Aufrechnung im Konkurs

  • BFH, 30.09.1976 - V R 109/73

    Grundsatzentscheidung zum Wesen der Steuerfestsetzung, zum Begriff der …

  • FG Berlin-Brandenburg, 23.05.2007 - 3 K 1407/03

    Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters - Wirksamwerden des …

  • FG Berlin-Brandenburg, 24.11.2010 - 7 K 7008/08

    Umsatzsteuerliche Berichtigungsansprüche als Masseforderungen

    Rn. 30 Ferner ist darauf hinzuweisen, dass die Rechtsprechung des V. Senats in der Folge - jedenfalls im Ergebnis - zustimmend aufgenommen worden ist (vgl. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Juni 2009 2 K 925/06, EFG 2009, 1690; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Juni 2009 6 K 1969/06, EFG 2009, 1667, Revision anhängig unter dem Az. V R 34/09; FG Münster, Urteil vom 8. Oktober 2009 5 K 1096/07 U, EFG 2010, 276, Revision anhängig unter dem Az. XI R 35/09; FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29. April 2010 1 K 533/09, EFG, 2010, 1845, Revision anhängig unter dem Az. V R 22/10; Waclawik, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und Insolvenzpraxis - ZIP - 2010, 1465).

    Vielmehr sieht der erkennende Senat im Einklang mit dem 2. Senat des Gerichts (rechtskräftiges Urteil vom 17. Juni 2009 2 K 925/06, EFG 2009, 1690, mit dem ebenfalls die Revision nicht zugelassen wurde) die Kriterien, die für die Frage, wann Steuerforderungen als Masseverbindlichkeit durch Steuerbescheid geltend gemacht werden können und wann sie als Insolvenzforderung zur Tabelle anzumelden sind, durch die zitierte höchstrichterliche Rechtsprechung als geklärt an.

  • OVG Sachsen, 26.07.2011 - 2 A 856/10

    Schulen in freier Trägerschaft, Grundschule, Schulaufsicht, Unterversorgung des …

    Auf Antrag des Klägers stellte der Senat mit Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 2 BS 5 236/06 - unter Änderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 28. August 2006 - 2 K 925/06 - die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Klägers gegen den Bescheid des Regionalschulamts Chemnitz vom 24. Juli 2006 wieder her.

    Rn. 16 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Behördenakten des Beklagten, die Akten des Verwaltungsgerichts Chemnitz im erstinstanzlichen Verfahren sowie in den Verfahren - 2 K 925/06 und 2 K 143/07 -, des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts im Verfahren - 2 BS 236/06 und 2 BS 369/07 - sowie die Akten des Berufungsverfahrens verwiesen.

  • OVG Sachsen, 10.07.2009 - 2 BS 369/07

    Untersagung des Einsatzes einer Lehrkraft i.R.e. Wiederherstellung der …

    Mit Beschluss vom 28.8.2006 - 2 K 925/06 - hat das Verwaltungsgericht Chemnitz den Antrag des Antragstellers nach § 80 Abs. 5 VwGO auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen den Bescheid des Regionalschulamts vom 24.7.2006 abgelehnt.
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