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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 26.02.2009 - 2 KO 238/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,27719
OVG Thüringen, 26.02.2009 - 2 KO 238/08 (https://dejure.org/2009,27719)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 26.02.2009 - 2 KO 238/08 (https://dejure.org/2009,27719)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 26. Februar 2009 - 2 KO 238/08 (https://dejure.org/2009,27719)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ThürKWG § 4 Abs. 2 S. 3; ; ThürKWG § 31 Abs. 1; ; ThürKWG § 31 Abs. 2; ; ThürKWG § 32; ; ThürKWO § 15 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kommunalwahlrecht - Kommunalwahlrecht: Gültigkeit einer Bürgermeisterwahl: Bürgermeisterwahl; Wahlanfechtung; Präklusion; Neutralitätspflicht des Amtsinhabers; Abgrenzung; Zuständigkeit Gemeindewahlleiter -Gemeinde; Briefwahl; Briefwahlunterlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung der Wirksamkeit einer Bürgermeisterwahl auf erhebliche Wahlrechtsverstöße; Notwendigkeit der Beachtung der Grundsätze der Wahlfreiheit und des Wahlgeheimnisses bei einer Briefwahl; Bedeutung einer wesentlichen Beeinflussung des Wahlergebnisses durch einen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • thueringen.de PDF (Pressemitteilung)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pflicht zur fristgerechten Konkretisierung der Anfechtungsgründe durch Angabe von Tatsachen bei einem Wahlrechtsverstoß; Zuständigkeit eines zur Bürgermeisterwahl antretenden Amtsinhabers als Vertreter der Gemeinde zur Wahrnehmung der Aufgaben; Wahlrechtsverstoß bei ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2009, 959
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (12)

  • OVG Thüringen, 20.06.1996 - 2 KO 229/96

    Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlanfechtung; Gestaltungsklage …

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.02.2009 - 2 KO 238/08
    Die Wahlanfechtungsklage ist als Gestaltungsklage eigener Art statthaft (vgl. Urteile des Senats vom 20. Juni 1996 - 2 KO 229/96 - ThürVGRspr.

    Ein Verstoß gegen Wahlvorschriften ist immer dann als erheblich anzusehen, wenn sie wesentliche (Wahl-)Vorschriften über die Wahlvorbereitung, die Abstimmung bei der Wahl oder die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses betreffen (vgl. Senatsurteil vom 20. Juni 1996 - 2 KO 229/96 - a. a. O.).

    Hieran fehlt es aber regelmäßig, wenn nach der Lebenserfahrung und den konkreten Fallumständen Auswirkungen der Wahlverstöße auf das Wahlergebnis praktisch so gut wie ausgeschlossen sind, ganz fernliegen, sich als höchst unwahrscheinlich darstellen oder gar lebensfremd erscheinen (vgl. grundlegend dazu Urteil des Senats vom 20. Juni 1996 - 2 KO 229/96 - a. a. O., m. w. N.).

    Die Bestimmung des § 31 Abs. 1 ThürKWG ist ausgehend vom Willen des Gesetzgebers (vgl. Gesetzentwurf der Landesregierung vom 15. April 1993, Begründung zu §§ 31, 32 ThürKWG, LT-Drs. 1/2150) und nach dem Sinn und Zweck der kurzen Frist, die Gültigkeit oder Ungültigkeit einer Wahl alsbald zu klären, dergestalt auszulegen, dass eine Pflicht zur Begründung innerhalb der zweiwöchigen Anfechtungsfrist besteht und dass verspätetes Vorbringen auch materiell präkludiert ist (vgl. ThürVerfGH…, Urteil vom 11. März 1999 - 30/97 - juris Rn. 68, mit Hinweis auf die obergerichtliche Rechtsprechung zu entsprechenden Vorschriften in anderen Bundesländern, und Urteil des Senats vom 20. Juni 1996 - 2 KO 229/96 - a. a. O.).

    Demgegenüber ist der Anfechtende nicht gehalten, die zum Zwecke der Wahlanfechtung geltend gemachten Wahlrechtsverstöße in ihrer rechtlichen Bedeutung zu würdigen und einzuordnen (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 11. März 1999 - 30/97 - a. a. O. und auch Urteil des Senats vom 20. Juni 1996 - 2 KO 229/96 - a. a. O.).

  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96

    Unzulässige Wahlwerbung durch Bürgermeister

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.02.2009 - 2 KO 238/08
    Nach dem Grundsatz der Freiheit der Wahl muss der Wähler in einem freien und offenen Prozess der Meinungsbildung ohne jede unzulässige Beeinflussung von staatlicher Seite zu seiner Wahlentscheidung finden können (vgl. BVerfG, Urteil vom 2. März 1977 - 2 BvE 1/76 - BVerfGE 44, 125 ff., 138 ff. = NJW 1977, 1054; BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 5/96 - BVerwGE 104, 323-331 = NVwZ 1997, 2220).

    Zulässige amtliche Öffentlichkeitsarbeit findet ihre Grenze dort, wo offene oder versteckte Wahlwerbung beginnt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 5/96 - a. a. O., m. w. N.).

    Die Grenze zur offenen oder versteckten Wahlwerbung ist damit nicht überschritten (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 5/96 - a. a. O., m. w. N.).

  • BVerwG, 19.04.2001 - 8 B 33.01

    Wahlrechtsgrundsätze des Grundgesetzes; Neutralitätspflicht der Gemeinde; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.02.2009 - 2 KO 238/08
    Die sich aus der Neutralitätspflicht ergebenden Grenzen für die zulässige Betätigung eines Bürgermeisters im kommunalen Wahlkampf sind überschritten, wenn ein Bürgermeister das ihm aufgrund seiner amtlichen Tätigkeit zufallende Gewicht und die ihm kraft seines Amtes gegebenen Einflussmöglichkeiten in einer Weise nutzt, die mit seiner der Allgemeinheit verpflichteten Aufgabe unvereinbar ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. April 2001 - 8 B 33/01 - NVwZ 2001, 928-929).

    Der Beigeladene zu 1 ist dabei in seiner Eigenschaft als amtierender Bürgermeister und nicht als Kandidat, der sich wie jeder andere Bewerber mit Auftritten, Anzeigen und Wahlaufrufen aktiv am Wahlkampf beteiligen darf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. April 2001 - 8 B 33/01 - a. a. O.; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 4 B 46/06 - a. a. O.), in Erscheinung getreten.

    Ein Amtsinhaber verletzt das Gebot der Neutralität, wenn er in amtlicher Eigenschaft Wahlempfehlungen abgibt oder Wahlanzeigen in einem Amtsblatt veröffentlicht, sofern diese letztgenannte Möglichkeit nicht jedem Interessenten offen steht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. April 2001 - 8 B 33/01 -a. a. O.).

  • BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvL 28/97

    Verfassungsrechtliche Prüfung der § 1896 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 , § 1908d Abs. 3 …

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.02.2009 - 2 KO 238/08
    Die Bestimmung des § 31 Abs. 1 ThürKWG ist ausgehend vom Willen des Gesetzgebers (vgl. Gesetzentwurf der Landesregierung vom 15. April 1993, Begründung zu §§ 31, 32 ThürKWG, LT-Drs. 1/2150) und nach dem Sinn und Zweck der kurzen Frist, die Gültigkeit oder Ungültigkeit einer Wahl alsbald zu klären, dergestalt auszulegen, dass eine Pflicht zur Begründung innerhalb der zweiwöchigen Anfechtungsfrist besteht und dass verspätetes Vorbringen auch materiell präkludiert ist (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 11. März 1999 - 30/97 - juris Rn. 68, mit Hinweis auf die obergerichtliche Rechtsprechung zu entsprechenden Vorschriften in anderen Bundesländern, …und Urteil des Senats vom 20. Juni 1996 - 2 KO 229/96 - a. a. O.).

    Demgegenüber ist der Anfechtende nicht gehalten, die zum Zwecke der Wahlanfechtung geltend gemachten Wahlrechtsverstöße in ihrer rechtlichen Bedeutung zu würdigen und einzuordnen (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 11. März 1999 - 30/97 - a. a. O. und auch Urteil des Senats vom 20. Juni 1996 - 2 KO 229/96 - a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 13.02.2007 - 4 B 46/06

    Bürgermeisterwahl in Oberwiesenthal ist unwirksam

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.02.2009 - 2 KO 238/08
    Der Grundsatz der Gleichheit der Wahl fordert u. a. die Chancengleichheit der Wahlbewerber; dieser kann verletzt sein, wenn ein Amtsträger seine amtliche Stellung zur Einflussnahme auf Wahlberechtigte ausnützt (vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 13. Februar 2007 - 4 B 46/06 - SächsVBl.

    Der Beigeladene zu 1 ist dabei in seiner Eigenschaft als amtierender Bürgermeister und nicht als Kandidat, der sich wie jeder andere Bewerber mit Auftritten, Anzeigen und Wahlaufrufen aktiv am Wahlkampf beteiligen darf (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 19. April 2001 - 8 B 33/01 - a. a. O.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 4 B 46/06 - a. a. O.), in Erscheinung getreten.

  • OVG Thüringen, 26.09.2000 - 2 KO 289/00

    Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Gestaltungsklage eigener …

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.02.2009 - 2 KO 238/08
    1997, 17; vom 26. September 2000 - 2 KO 289/00 - und vom 27. März 2007 - 2 KO 28/07 - Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 22. September 2005 - 8 UE 609/05 -NVwZ 2006, 610-613).

    Auch ein Vergleich mit entsprechenden Vorschriften in anderen Bundesländern, an denen sich der Thüringer Landesgesetzgeber ausdrücklich orientiert hat (vgl. Landtagsdrucksache 1/2150 und Protokoll über die Erste Beratung am 22. April 1993, S. 5911, und auch Urteil des Senats vom 26. September 2000 - 2 KO 289/00 -juris Rn 56 mit einem Hinweis auf eine Sitzung des Innenausschusses, wonach die Thüringer Regelungen dem bayerischen Kommunalrecht nachgebildet sein sollen) bestätigt diese Differenzierung.

  • VG Weimar, 28.02.2007 - 6 K 1360/06

    Kommunalwahlrecht; Erfolglose Anfechtung einer Kommunalwahl (Bürgermeisterwahl); …

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.02.2009 - 2 KO 238/08
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar vom 28. Februar 2007 - 6 K 1360/06 We - wird zurückgewiesen.

    Das Verwaltungsgericht Weimar hat die Klage durch Urteil vom 28. Februar 2007 - 6 K 1360/06 We - abgewiesen.

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 1 S 567/07

    Erfolgreiche Wahlanfechtung einer Bürgermeisterwahl wegen Wahlbeeinflussung - …

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.02.2009 - 2 KO 238/08
    Eine rechtliche Konkretisierung ist allenfalls erforderlich, wenn über das reine Wahlverfahren und die ordnungsgemäße Anwendung der Wahlvorschriften hinaus auch die Gültigkeit einer Rechtsgrundlage der Wahl als solche - im Wege der inzidenten Normenkontrolle - in Zweifel gezogen werden soll (so auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Februar 2007 - 1 S 567/07 - juris).
  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.02.2009 - 2 KO 238/08
    Nach dem Grundsatz der Freiheit der Wahl muss der Wähler in einem freien und offenen Prozess der Meinungsbildung ohne jede unzulässige Beeinflussung von staatlicher Seite zu seiner Wahlentscheidung finden können (vgl. BVerfG, Urteil vom 2. März 1977 - 2 BvE 1/76 - BVerfGE 44, 125 ff., 138 ff. = NJW 1977, 1054; BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 5/96 - BVerwGE 104, 323-331 = NVwZ 1997, 2220).
  • VGH Hessen, 22.09.2005 - 8 UE 609/05

    Oberbürgermeister; Direktwahl; Anfechtung; Gestaltungsklage; Presseerklärungen; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.02.2009 - 2 KO 238/08
    1997, 17; vom 26. September 2000 - 2 KO 289/00 - und vom 27. März 2007 - 2 KO 28/07 - Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 22. September 2005 - 8 UE 609/05 -NVwZ 2006, 610-613).
  • OVG Thüringen, 27.03.2007 - 2 KO 28/07

    Durchstreichen eines Kanditaten ist keine Wahlentscheidung für den …

  • VGH Hessen, 27.02.2008 - 8 UZ 1214/07

    Kommunalwahlrecht: unzulässige Wahlbeeinflussung durch Herausgabe einer …

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.04.2014 - VGH A 15/14

    Vorschriften über Angaben zur Geschlechterparität auf dem Stimmzettel der …

    Rn. 59 Einschränkungen der Wahlfreiheit durch eine Gestaltung des Stimmzettels aus wahlrechtsbezogenen formalen, den Inhalt der Wahlentscheidung nicht berührenden Gründen, können hiernach gerechtfertigt sein, wenn sie das zur Ordnung des Wahlverfahrens notwendige Maß nicht überschreiten (vgl. zu den Grenzen notwendiger Verfahrensgestaltung in Bezug auf den sogenannten Orientierungspfeil SaarlVerfH, Urteil vom 29. September 2011 - Lv 4/11 -, NVwZ-RR 2012, 169 [177]; differenzierend auch ders., ebd., S. 178 f. zur Reihenfolge der Parteien auf dem Stimmzettel; s. auch zur Unzulässigkeit der Aushändigung zusätzlicher Unterlagen in der Wahlkabine bzw. einem Begleitschreiben bei der Briefwahl ThürOVG, Urteil vom 26. Februar 2009 - 2 KO 238/08 -, juris, Rn. 54 ff.; zur Unzulässigkeit der Einwirkung auf das individuelle Abstimmungsverhalten durch den Aushang ausgefüllter Stimmzettelmuster BayVerfGH, Entscheidung vom 10. Juni 2013 - Vf: 19-VII-11 -, NVwZ-RR 2014, 81 [83]).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.06.2014 - VGH N 14/14

    Vorschriften über Angaben zur Geschlechterparität auf dem Stimmzettel der …

    Rn. 52 Einschränkungen der Wahlfreiheit durch eine Gestaltung des Stimmzettels aus wahlrechtsbezogenen formalen, den Inhalt der Wahlentscheidung nicht berührenden Gründen, können hiernach gerechtfertigt sein, wenn sie das zur Ordnung des Wahlverfahrens notwendige Maß nicht überschreiten (vgl. zu den Grenzen notwendiger Verfahrensgestaltung in Bezug auf den sogenannten Orientierungspfeil SaarlVerfH, Urteil vom 29. September 2011 - Lv 4/11 -, NVwZ-RR 2012, 169 [177]; differenzierend auch ders., ebd., S. 178 f. zur Reihenfolge der Parteien auf dem Stimmzettel; s. auch zur Unzulässigkeit der Aushändigung zusätzlicher Unterlagen in der Wahlkabine bzw. einem Begleitschreiben bei der Briefwahl ThürOVG, Urteil vom 26. Februar 2009 - 2 KO 238/08 -, juris, Rn. 54 ff.; zur Unzulässigkeit der Einwirkung auf das individuelle Abstimmungsverhalten durch den Aushang ausgefüllter Stimmzettelmuster BayVerfGH, Entscheidung vom 10. Juni 2013 - Vf: 19-VII-11 -, NVwZ-RR 2014, 81 [83]).
  • VG Weimar, 26.06.2013 - 3 K 1048/12

    Wahlanfechtung erfolgreich

    Vielmehr stellt das Gericht im Falle der Klagestattgabe gestaltend weiter fest, dass die angefochtene Wahl ungültig ist (vgl. ThürOVG, Urteile vom 26.02.2009 - 2 KO 238/08 - Juris Rdnr. 34…, vom 20.06.1996 - 2 KO 229/96 - Juris Rdnr. 60. m.w.N. und vom 26.09.2000 - 2 KO 289/00 - DVBl. 2001, 828).

    In seinem Anfechtungsschreiben hat er hinreichend genau dargelegt, welchen wahlrechtlichen Verstoß er rügen will und auch die Tatsachen hinreichend genau angeführt, auf die er seine Anfechtung stützt (zu diesem Erfordernis vgl. wiederum grundlegend ThürOVG, Urteil vom 20.06.1996, a.a.O., Rdnrn. 99, 100 sowie klarstellend Urteil vom 26.02.2009, a.a.O. Rdnrn. 60, 61; vgl. auch ThürVerfGH, Urteil vom 11.03.1999 - VerfGH 30/97 - NVwZ-RR 1999, 665, 667).

    Grundsätze des Wahlrechts, nämlich die allgemeine, unmittelbare, gleiche und geheime Wahl sichern sollen (Art. 28 Abs. 1 Satz 2, 38 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz - GG - und Art. 95 Thüringer Verfassung und auch § 24 Abs. 1 Satz 1 ThürKWG) [ThürOVG Urteil vom 26.02.2009, a.a.O. Rdnr. 50].

    Demgegenüber ist der Anfechtende in der Regel nicht gehalten, die zum Zwecke der Wahlanfechtung geltend gemachten Wahlrechtsverstöße in ihrer rechtlichen Bedeutung zu würdigen und einzuordnen (vgl. ThürOVG, Urteil vom 26.02.2009, a.a.O. Rdnr. 61 m.w.N.).

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