Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 27.03.2007 - 2 KO 28/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
ThürKWG § 19 Abs. 2 Nr. 4; ; ThürKWG § 19 Abs. 2 Nr. 5; ; ThürKWG § 24 Abs. 6; ; ThürKWG § 31 Abs. 1; ; ThürKWG § 31 Abs. 2; ; ThürKWO § 33 Abs. 2; ; ThürKWO § 34 Abs. 2; ; ThürKWO... § 41 Abs. 1; ; ThürKWO § 41 Abs. 3; ; ThürKWO § 42 Abs. 1; ; ThürKWO § 42 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kommunalwahlrecht: Ungültigkeit einer ausschließlich negativen Stimmabgabe: Wahlanfechtungsklage; Berichtigung; Wahlergebnis; Anfechtungsfrist; Ungültigkeit; Wählerwille; Zweifel; Stimmzettel; Kennzeichnung; Durchstreichen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Durchstreichen eines Kanditaten ist keine Wahlentscheidung für den Gegenkandidaten
- thueringen.de (Pressemitteilung)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gültigkeit einer Stimmabgabe bei der Wahl des Bürgermeisters bei Streichungen von Bewerbernamen durch den Stimmberechtigten; Berücksichtigung von unzureichend substantiiert geltend gemachten Wahlverstößen im Wahlanfechtungsverfahren; Gültigkeit einer Stimmabgabe bei der ...
Verfahrensgang
- VG Weimar, 06.09.2006 - 6 K 843/06
- OVG Thüringen, 27.03.2007 - 2 KO 28/07
Papierfundstellen
- DVBl 2007, 1183 (Ls.)
- DÖV 2007, 978
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (7)
- OVG Thüringen, 20.06.1996 - 2 KO 229/96
Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlanfechtung; Gestaltungsklage …
Auszug aus OVG Thüringen, 27.03.2007 - 2 KO 28/07
Die Wahlanfechtungsklage ist als Gestaltungsklage eigener Art statthaft (vgl. Urteile des Senats vom 20. Juni 1996 - 2 KO 229/96 -, ThürVGRspr. 1997, 17, und vom 26. September 2000 - 2 KO 289/00 -).Der Senat hat in seiner Rechtsprechung bereits entschieden, dass im Wahlanfechtungsverfahren solche denkbaren Wahlverstöße unberücksichtigt bleiben, die der Kläger nicht oder nicht hinreichend substantiiert innerhalb der Anfechtungsfrist des § 31 Abs. 1 ThürKWG geltend gemacht hat (vgl. mit eingehender Begründung: Urteil des Senats vom 20. Juni 1996 - 2 KO 229/96 -, ThürVBl 1997, 110).
- VG Weimar, 06.09.2006 - 6 K 843/06
Keine gültige Stimmabgabe durch bloßes Streichen von Kandidaten
Auszug aus OVG Thüringen, 27.03.2007 - 2 KO 28/07
Die Berufung des Klägers gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 6. September 2006 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichtes Weimar - 6 K 843/06 We - wird zurückgewiesen.das in der mündlichen Verhandlung vom 6. September 2006 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar - 6 K 843/06 We - abzuändern und den Beklagten unter Aufhebung seines Bescheides vom 7. Juni 2006 zu verpflichten, das Ergebnis der Bürgermeisterstichwahl vom 21. Mai 2006 dahingehend zu berichtigen, dass Herr S zum Bürgermeister gewählt ist.
- OVG Thüringen, 26.09.2000 - 2 KO 289/00
Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Gestaltungsklage eigener …
Auszug aus OVG Thüringen, 27.03.2007 - 2 KO 28/07
Die Wahlanfechtungsklage ist als Gestaltungsklage eigener Art statthaft (vgl. Urteile des Senats vom 20. Juni 1996 - 2 KO 229/96 -, ThürVGRspr. 1997, 17, und vom 26. September 2000 - 2 KO 289/00 -).
- VG Mainz, 22.11.2004 - 6 K 759/04
Ungültigkeit einer mit Smiley abgegebenen Wählerstimme
Auszug aus OVG Thüringen, 27.03.2007 - 2 KO 28/07
Jede Kennzeichnung ist zugelassen, soweit sie den Wählerwille zweifelsfrei erkennen lässt (vgl. weitere Beispiele: Nieders. OVG, Urteil vom 30. Mai 1995 - 10 L 345/93 -, NdsVBl 1995, 209; VG Mainz, Urteil vom 22. November 2004 - 6 K 759/04.MZ -, zit. nach juris). - VGH Bayern, 26.02.1992 - 4 B 91.1523
Auszug aus OVG Thüringen, 27.03.2007 - 2 KO 28/07
Auf Wahrscheinlichkeitsüberlegungen kann ein Wahlergebnis nicht gestützt werden (vgl. BayVGH, Urteil vom 26. Februar 1992 - 4 B 91.1523 -, NVwZ 1993, 398 m. w. N.). - OVG Thüringen, 16.12.2003 - 2 KO 967/03
Auszug aus OVG Thüringen, 27.03.2007 - 2 KO 28/07
Der Senat hat aber bereits im Urteil vom 16. Dezember 2003 - 2 KO 967/03 -festgestellt, dass diese Vorschrift bei Bürgermeisterwahlen mit mehreren als gültig zugelassenen Wahlvorschlägen nicht entsprechend anwendbar ist. - OVG Niedersachsen, 30.05.1995 - 10 L 345/93
Niedersachsen; Kommunalwahlen; Art und Weise der Kennzeichnung; Stimmzettel; …
Auszug aus OVG Thüringen, 27.03.2007 - 2 KO 28/07
Jede Kennzeichnung ist zugelassen, soweit sie den Wählerwille zweifelsfrei erkennen lässt (vgl. weitere Beispiele: Nieders. OVG, Urteil vom 30. Mai 1995 - 10 L 345/93 -, NdsVBl 1995, 209; VG Mainz, Urteil vom 22. November 2004 - 6 K 759/04.MZ -, zit. nach juris).
- OVG Thüringen, 26.02.2009 - 2 KO 238/08
Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht: Gültigkeit einer Bürgermeisterwahl; …
1997, 17; vom 26. September 2000 - 2 KO 289/00 - und vom 27. März 2007 - 2 KO 28/07 - Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 22. September 2005 - 8 UE 609/05 -NVwZ 2006, 610-613). - OVG Saarland, 19.05.2026 - 2 A 186/25
Wahlanfechtung; Gültigkeit einer einzelnen Wählerstimme; Richterbefangenheit im …
Rn. 52 Zweifelsfrei im Sinne des § 39 Abs. 1 Nr. 4 KWG meint, dass die Stimmabgabe (vgl. § 36 KWG) in positiver und objektiv erkennbarer Weise erfolgen muss.[vgl. Franßen-de la Cerda, in: Schreiber, BWahlG, 11. Auflage 2021, § 39 BWahlG, Rn. 10 sowie Kaiser, in: Michel, Wahlrecht, 1. Auflage 2026, § 39 BWahlG, Rn. 8-9 und OVG Thüringen, Urteil vom 27.3.2007 - 2 KO 28/07 -, juris, Rn. 33][vgl. Franßen-de la Cerda, in: Schreiber, BWahlG, 11. Auflage 2021, § 39 BWahlG, Rn. 10 sowie Kaiser, in: Michel, Wahlrecht, 1. Auflage 2026, § 39 BWahlG, Rn. 8-9 und OVG Thüringen, Urteil vom 27.3.2007 - 2 KO 28/07 -, juris, Rn. 33] Objektiv erkennbar ist ein Wählerwille dann, wenn dieser bei vernünftiger Betrachtung des objektiven Erklärungsgehalts mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festgestellt werden kann.[vgl. Kaiser, in: Michel, Wahlrecht, 1. Auflage 2026, § 39 BWahlG, Rn. 10][vgl. Kaiser, in: Michel, Wahlrecht, 1. Auflage 2026, § 39 BWahlG, Rn. 10] Das Merkmal der positiven Erkennbarkeit verbietet eine Ersetzung beziehungsweise Anreichung des Wählerwillens mittels Annahmen, Vermutungen oder Wahrscheinlichkeitsbetrachtungen.[vgl. Franßen-de la Cerda, in: Schreiber, BWahlG, 11. Auflage 2021, § 39 BWahlG, Rn. 10 sowie hierauf verweisend: Kaiser, in: Michel, Wahlrecht, 1. Auflage 2026, § 39 BWahlG, Rn. 10][vgl. Franßen-de la Cerda, in: Schreiber, BWahlG, 11. Auflage 2021, § 39 BWahlG, Rn. 10 sowie hierauf verweisend: Kaiser, in: Michel, Wahlrecht, 1. Auflage 2026, § 39 BWahlG, Rn. 10] Insbesondere im Fall des Durchstreichens von Namen oder Wahlvorschlägen oder auch der Kennzeichnung mehrerer Wahlvorschläge auf einem Stimmzettel können Auslegungsschwierigkeiten aufkommen.[vgl. Franßen-de la Cerda, in: Schreiber, BWahlG, 11. Auflage 2021, § 39 BWahlG, Rn. 10 -11][vgl. Franßen-de la Cerda, in: Schreiber, BWahlG, 11. Auflage 2021, § 39 BWahlG, Rn. 10 -11]Es bleibt allerdings grundsätzlich dem Wähler überlassen, in welcher Art und Weise er die Kennzeichnung bei der Stimmabgabe vornimmt.Regelmäßig wird dies durch Ankreuzen des dem Wahlvorschlag beziehungsweise dem Wahlbewerber zuzuordnenden Kreises geschehen; der Wähler ist jedoch nicht auf diese Möglichkeit beschränkt.[vgl. OVG Thüringen, Urteil vom 27.3.2007 - 2 KO 28/07 -, juris, Rn. 35, m.w.N.][vgl. OVG Thüringen, Urteil vom 27.3.2007 - 2 KO 28/07 -, juris, Rn. 35, m.w.N.].
- OVG Thüringen, 29.05.2008 - 2 KO 903/05
Kommunalwahlrecht; Wählbarkeit als Bürgermeister bei mehreren Wohnungen; …
Bei der Wahlanfechtung besteht nur hinsichtlich des Prüfungsumfanges die Besonderheit, dass dieser auf die innerhalb der zweiwöchigen Anfechtungsfrist substantiiert geltend gemachten Wahlrechtsverstöße beschränkt ist (st. Rspr. des Senats, vgl. Urteil vom 27. März 2007 - 2 KO 28/07 - und vom 20. Juni 1996 - 2 KO 229/96 - ThürVBl. 1997, 110).
- VG Würzburg, 12.11.2008 - W 2 K 08.1377
Wahlanfechtung; Eindeutige Kennzeichnung des Wahlvorschlags
Maßgeblich ist vielmehr der objektive Erklärungswert, wie der Wähler ihn auf dem Stimmzettel dokumentiert hat (vgl. OVG Thüringen, U.v. 27.03.2007 - 2 KO 28/07).Statt eines Kreuzes ist vielmehr auch eine andere Kennzeichnung des zu wählenden Bewerbers möglich, so auch z.B. durch einen schrägen Strich (vgl. OVG Niedersachsen, U.v. 30.05.1995 - 10 L 345/93; VG Mainz, U.v. 22.11.2004 - 6 K 759/04.Mz; BayVGH, U.v. 29.10.2008 - 4 ZB 08.2434; OVG Thüringen, U.v. 27.03.2007 - 2 KO 28/07).
- OVG Thüringen, 27.11.2014 - 3 KO 107/14
Formanforderungen an Wahlanfechtungserklärung nach dem Thüringer …
1997, 17; vom 26. September 2000 - 2 KO 289/00 -, vom 27. März 2007 - 2 KO 28/07 - und vom 22. Januar 2009 - 2 KO 238/08 - ThürVBl 2010, 10 - 14). - OVG Thüringen, 05.08.2021 - 3 ZKO 544/20
Antragsumstellung auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage im …
1997, 17; vom 26. September 2000 - 2 KO 289/00 -, vom 27. März 2007 - 2 KO 28/07 - und vom 22. Januar 2009 - 2 KO 238/08 - ThürVBl. - VG Saarlouis, 11.12.2015 - 3 K 2034/14
Kommunalwahl: Wahlanfechtung von Wählervoten
Vor dem Hintergrund dieser Auslegungsmöglichkeiten kann nicht - wie der Prozessbevollmächtigte des Klägers meint - davon ausgegangen werden, der Wähler habe hier eindeutig und "besonders intensiv seine Sympathie für die SPD zum Ausdruck gebracht." Vielmehr ist seine Stimmabgabe wegen Mehrdeutigkeit und ohne dass es auf die von den Hauptbeteiligten in den Mittelpunkt ihrer Auseinandersetzung gestellten Ausführungen des OVG Weimar(Urteil vom 27.03.2007 - 2 KO 28/07 -, juris-) ankommt, als ungültig zu bewerten. - OVG Thüringen, 27.11.2014 - 3 KO 101/14
Formanforderungen an Wahlanfechtungserklärung nach dem Thüringer …
1997, 17; vom 26. September 2000 - 2 KO 289/00 -, vom 27. März 2007 - 2 KO 28/07 - und vom 22. Januar 2009 - 2 KO 238/08 - ThürVBl 2010, 10-14).
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