Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 08.12.2015 - 2 KO 485/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Thüringen
Hinreichende Kenntnis des Beurteilers von den Leistungen des zu beurteilenden Beamten; Zulässigkeit der Absenkung des Beurteilungsniveaus
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Befugnis des Dienstherrn zum Absenken des von ihm als zu hoch angesehenen Beurteilungsniveaus; Beschaffung von fehlenden Kenntnissen von anderen Personen durch den Beurteiler für ein vollständiges Bild von den Leistungen des Beamten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Absenkung des Beurteilungsniveaus zulässig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Befugnis des Dienstherrn zum Absenken des von ihm als zu hoch angesehenen Beurteilungsniveaus; Beschaffung von fehlenden Kenntnissen von anderen Personen durch den Beurteiler für ein vollständiges Bild von den Leistungen des Beamten
Verfahrensgang
- VG Weimar, 03.11.2011 - 4 K 23/11
- OVG Thüringen, 08.12.2015 - 2 KO 485/14
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 13.11.1997 - 2 A 1.97
Dienstliche Beurteilung von Beamten; Angabe des insgesamt erwarteten anteiligen …
Auszug aus OVG Thüringen, 08.12.2015 - 2 KO 485/14
Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht in gefestigter Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 13/79 - ZBR 1981, 197; Urteil vom 13. November 1997 - 2 A 1.97 - Juris; Urteil vom 24. November 2005 - 2 C 34/04 - Juris;… vgl. auch Schnellenbach/Bodanowitz, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und Richter, Stand Sept. 2015, Rn. 403 ff.) entschieden, dass es keinen rechtlichen Bedenken begegnet, wenn der Dienstherr durch die Angabe eines in der betreffenden Verwaltung insgesamt erwarteten anteiligen Verhältnisses der Noten deren von ihm gewollten Inhalt und damit die anzuwendenden Maßstäbe näher bestimmt.Der Beurteiler darf sich aber nicht zur genauen Einhaltung der Notenanteile als verpflichtet ansehen, wenn ihn dies im Einzelfall von der Erteilung einer zutreffenden besseren Beurteilung abhält (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1980 und 13. November 1997, a. a. O.).
- BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04
Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene …
Auszug aus OVG Thüringen, 08.12.2015 - 2 KO 485/14
Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht auch hierfür gefordert, dass für alle Gruppenmitglieder im Wesentlichen dieselben Anforderungen an Eignung, Befähigung und fachliche Leistung gelten (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2005 - BVerwG 2 C 34.04 - Juris, Rn. 15 f.;… Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 1 WB 51/10 - Juris, Rn. 40).Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht in gefestigter Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 13/79 - ZBR 1981, 197; Urteil vom 13. November 1997 - 2 A 1.97 - Juris; Urteil vom 24. November 2005 - 2 C 34/04 - Juris;… vgl. auch Schnellenbach/Bodanowitz, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und Richter, Stand Sept. 2015, Rn. 403 ff.) entschieden, dass es keinen rechtlichen Bedenken begegnet, wenn der Dienstherr durch die Angabe eines in der betreffenden Verwaltung insgesamt erwarteten anteiligen Verhältnisses der Noten deren von ihm gewollten Inhalt und damit die anzuwendenden Maßstäbe näher bestimmt.
- BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 13.79
Beurteilungsmaßstäbe bei einer dienstlichen Beurteilung
Auszug aus OVG Thüringen, 08.12.2015 - 2 KO 485/14
Ausschlaggebend ist jedoch die gleichmäßige Anwendung des jeweils anzuwendenden Maßstabs auf alle - erstmals oder wiederholt - zu Beurteilenden; auch wer früher bereits eine höhere Note erhalten hatte, ist für den neuen Beurteilungszeitraum an den neuen Maßstäben zu messen, so dass er möglicherweise bei gleichgebliebener Leistung eine niedrigere Gesamtnote erhält (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 13/79 -, Juris, Rn. 36).Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht in gefestigter Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 13/79 - ZBR 1981, 197; Urteil vom 13. November 1997 - 2 A 1.97 - Juris; Urteil vom 24. November 2005 - 2 C 34/04 - Juris;… vgl. auch Schnellenbach/Bodanowitz, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und Richter, Stand Sept. 2015, Rn. 403 ff.) entschieden, dass es keinen rechtlichen Bedenken begegnet, wenn der Dienstherr durch die Angabe eines in der betreffenden Verwaltung insgesamt erwarteten anteiligen Verhältnisses der Noten deren von ihm gewollten Inhalt und damit die anzuwendenden Maßstäbe näher bestimmt.
- BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13
Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie; …
Auszug aus OVG Thüringen, 08.12.2015 - 2 KO 485/14
Diese Anforderungen stellen sicher, dass Werturteile auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruhen und sich an den von Art. 33 Abs. 2 GG vorgegebenen Kriterien orientieren (vgl. BVerwG…, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16/09 - Juris, Rn. 47; Urteil vom 27. November 2014 - 2 A 10/13 - Juris, Rn. 22).Hierzu lieferte der Beurteilungsvorschlag des Referatsleiters vom 16. Februar 2010 entgegen der Auffassung des Beklagten keine hinreichende Grundlage, weil er die einzige Erkenntnisquelle darstellte und sich, wie das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt hat, lediglich auf abstrakt wertende Benotungen durch Ankreuzen und auf eine kurze verbale Begründung zum Gesamturteil beschränkte (vgl. OVG NW…, Urteil vom 24. Januar 2011 - 1 A 1810/08 - Juris, Rn. 65 ff.; vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 2 A 10/13 - Juris, Rn. 25).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2006 - 6 A 1216/04
Auszug aus OVG Thüringen, 08.12.2015 - 2 KO 485/14
Dies gilt insbesondere für die Abänderung der Bewertung in den Einzelmerkmalen (vgl. dazu auch OVG NW, Urteil vom 23. Juni 2006 - 6 A 1216/04 - Juris, Rn. 60).Beruht die abschließende Beurteilung nicht auf einer abweichenden Bewertung des individuellen Leistungs- und Befähigungsprofils, sondern auf einzelfallübergreifenden Erwägungen, muss die Abweichungsbegründung diese Gesichtspunkte in den Mittelpunkt stellen (vgl. OVG NW, Urteil vom 23. Juni 2006 - 6 A 1216/04 - Juris, Rn. 45).
- BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02
Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter; …
Auszug aus OVG Thüringen, 08.12.2015 - 2 KO 485/14
Das gilt insbesondere für das die Beurteilungen abschließende Gesamturteil (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2003 - 2 C 16/02 - Juris, Rn. 13). - BVerwG, 26.05.2009 - 1 WB 48.07
Öffentlichkeit der Verhandlung; Vorbehalt des Gesetzes; Wesentlichkeitstheorie; …
Auszug aus OVG Thüringen, 08.12.2015 - 2 KO 485/14
Dann hätte nach Nr. 4 Abs. 5 der Beurteilungsrichtlinien bei der Festlegung des Gesamturteils eine Differenzierung angestrebt werden müssen, die sich an den vorbezeichneten Rahmen anlehnt (zur hinreichenden Homogenität, Mindestgröße der Vergleichsgruppe und der Frage, auf welcher Ebene diese erreicht sein muss, vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 1 WB 48/07 - Juris, Rn. 53, 59 f.). - BVerwG, 16.10.2008 - 2 A 9.07
Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und Soldaten; Bundesnachrichtendienst; …
Auszug aus OVG Thüringen, 08.12.2015 - 2 KO 485/14
Zur Erfüllung der Funktion der Beurteilung nach Art. 33 Abs. 2 GG, die Grundlage für künftige Auswahlentscheidungen zu bieten, muss aber eine möglichst lückenlose Leistungsnachzeichnung gewährleistet sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2008 - 2 A 9/07 - Juris, Rn. 36). - BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11
Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft …
Auszug aus OVG Thüringen, 08.12.2015 - 2 KO 485/14
Ergibt sich gegenüber einer früheren Regelbeurteilung ein auffälliger Unterschied, so ist rückblickend zu ermitteln, ob ein Leistungsabfall gegeben ist und - sofern ein solcher gegeben ist - dieser grundsätzlich zu begründen (dies voraussetzend: BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - BVerwG 2 VR 4.11 - Juris, Rn. 26). - BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03
Einstweiliger Rechtsschutz im Rahmen einer Konkurrentenklage; Beurteilung zur …
Auszug aus OVG Thüringen, 08.12.2015 - 2 KO 485/14
Ist etwa eine große Anzahl von Bewerbern um eine Beförderungsstelle mit der Spitzennote beurteilt, deutet dies auf eine mit Art. 33 Abs. 2 GG nicht vereinbare Beurteilungspraxis hin (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - Juris, Rn. 15, 17; OVG NW…, Beschluss vom 25. August 2014 - 6 B 759/14 - Juris, Rn. 16). - BVerwG, 25.10.2011 - 1 WB 51.10
Beurteilung; Planmäßige Beurteilung; Beurteilungsgespräch; Vergleichsgruppe; …
- BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06
Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2011 - 1 A 1810/08
Bestehen eines Rechtsschutzinteresses auf Aufhebung einer früheren dienstlichen …
- BVerwG, 30.04.1981 - 2 C 8.79
Verwaltungsgerichtliche Überprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2014 - 6 B 759/14
Verletzung des Grundsatzes der Bestenauslese bei Beurteilung einer großen Anzahl …
- OVG Thüringen, 08.04.2011 - 2 EO 192/09
Beurteilung bei Beförderung im Beurteilungszeitraum
- AG Karlsruhe, 05.05.2009 - 2 C 16/09
- OVG Thüringen, 15.08.2019 - 2 EO 339/18
Konkurrentenstreitverfahren um Richterstelle
Es genügt, wenn die Arbeitsweise des zu Beurteilenden und die Güte seiner Arbeit erkennbar werden (vgl. Urteil des Senats vom 8. Dezember 2015 - 2 KO 485/14 - Juris, Rn. 58 ;… Beschluss vom 18. Juli 2018 - 2 EO 693/17 - Juris, Rn. 16 ;… Schnellenbach/Bodanowitz, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und Richter, Stand Juli 2019, Rn. 285, 296 ff.).In der Regel wird vornehmlich der zuständige Beurteiler einen vollständigen Überblick über die Leistungsfähigkeit aller ihm untergebenen Bediensteten derselben Vergleichsgruppe haben und er in der Lage sein, die Leistung der in den Blick zu nehmenden Beamten bzw. Richter zutreffend zu vergleichen und so für die Anwendung gleichmäßiger Beurteilungsmaßstäbe zu sorgen (vgl. Urteil des Senats vom 8. Dezember 2015 - 2 KO 485/14 - Juris, Rn. 70 f.; Beschluss des Senats vom 11. Januar 2019 - 2 EO 703/02 - Abdruck S. 8; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 2. März 2017 - 2 C 21/16 - Juris, Rn. 37).
Entscheidend ist, dass die vom zuständigen Beurteiler aufgestellten Beurteilungsmaßstäbe gleich sind und er sie auf die zu Beurteilenden gleich anwendet (vgl. BVerwG…, Urteil vom 27. Februar 2003 - 2 C 16/02 - Juris, Rn. 13; Urteil des Senats vom 8. Dezember 2015 - 2 KO 485/14 - Juris, Rn. 69 ).
- OVG Bremen, 22.09.2016 - 2 B 123/16
Erstellung einer sachgerechten Beurteilung i.R.e. Beförderungsamtes; …
Es genügt, wenn die Arbeitsweise des zu Beurteilenden und die Güte seiner Arbeit erkennbar wird (vgl. ThürOVG, Urteil vom 8. Dezember 2015 - 2 KO 485/14 -, [...]). - OVG Thüringen, 25.02.2025 - 2 EO 394/24
Plausibilisierung von Abweichungen von Beurteilungsbeiträgen
Ohne eine Leistungssteigerung des beförderten Beamten wird seine Beurteilung im Beförderungsamt regelmäßig schlechter ausfallen als im vorangegangenen niedriger bewerteten Amt; erhält der beförderte Beamte die gleichen Noten wie vor seinem Aufstieg in das höhere Statusamt, bedarf es jedenfalls einer nachvollziehbaren Begründung (vgl. Senatsurteil vom 8. Dezember 2015 - 2 KO 485/14 - Juris, Rn. 58 ;… Senatsbeschluss vom 8. April 2011 - 2 EO 192/09 Juris, Rn. 54 ).Ohne eine Leistungssteigerung des beförderten Beamten wird seine Beurteilung im Beförderungsamt daher regelmäßig schlechter ausfallen als im vorangegangenen niedriger bewerteten Amt (…vgl. Beschluss des Senats vom 8. April 2011 - 2 EO 192/09 - Juris, Rn. 54 m. w. N.; Urteil des Senats vom 8. Dezember 2015 - 2 KO 485/14 - Juris, Rn. 58 ; OVG Bremen…, Urteil vom 26. März 2018 - 2 B 199/17 - Juris, Rn. 20; OVG NRW…, Beschluss vom 23. April 2024 - 6 B 1226/23 - Juris, Rn. 10).
- OVG Schleswig-Holstein, 04.10.2016 - 2 LB 31/15
Laufbahnnachzeichnung für einen Beurteilungsstichtag
Eine Gruppe von neun Personen wird aber noch als hinreichend groß betrachtet (vgl. OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 15. November 2013 - 10 A 10545/13 -, Rn. 44 , Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08. Dezember 2015 - 2 KO 485/14 -, Rn. 63 ; üblich sind 10 Personen; als zu klein wurde eine Vergleichsgruppe von 4 Personen angesehen: BVerwG…, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6/13 -, Rn. 36 ff., juris). - OVG Thüringen, 18.07.2018 - 2 EO 693/17
Auswahlentscheidung ohne Anhörung der (nicht gebildeten) …
Es genügt, wenn die Arbeitsweise des zu Beurteilenden und die Güte seiner Arbeit erkennbar werden (vgl. Urteil des Senats vom 8. Dezember 2015 - 2 KO 485/14 - Juris, Rn. 58 ). - VG Bayreuth, 26.04.2023 - B 5 E 23.190
Beförderungspraxis der Bundespolizei, Beförderung nach behördeninternen …
Unter Umständen hat der Dienstherr jedoch die Ausweitung des für die Vergleichsbetrachtung geeigneten Personenkreises in Betracht zu ziehen (…vgl. OVG RhPf, U.v. 15.11.2013 - 10 A 10545/13 - juris Rn. 44 [sechs Personen]; ThürOVG, U.v. 8.11.2015 - 2 KO 485/14 - juris Rn. 3 [zehn Personen];… BVerwG, B.v. 11.12.2014 - 1 WB 6/13 - juris Rn. 36ff.;… Hebeler in: Lorenzen/Gerhold/Schlatmann u.a., Bundespersonalvertretungsgesetz, 213. AL Mai 2020, e) Verbot der Beeinträchtigung des beruflichen Werdegangs, insbesondere bei Freistellung des Personalrats, Rn. 200). - VG Karlsruhe, 30.03.2017 - 2 K 4651/16
Vergleich von Beamtenbeurteilungen
Für den Fall, dass die abschließende Beurteilung nicht auf einer abweichenden Bewertung des individuellen Leistungs- und Befähigungsprofils beruht, sondern auf einzelfallübergreifenden Erwägungen, wird zwar verlangt, dass die Abweichungsbegründung diese Gesichtspunkte in den Mittelpunkt stellen müsse (vgl. OVG Thüringen, Urt. v. 08.12.2015 - 2 KO 485/14 - juris Rn. 62;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 23.06.2006 - 6 A 1216/04 -, juris Rn. 45).
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