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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 17.05.2010 - 2 KO 63/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,20822
OVG Thüringen, 17.05.2010 - 2 KO 63/10 (https://dejure.org/2010,20822)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 17.05.2010 - 2 KO 63/10 (https://dejure.org/2010,20822)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 17. Mai 2010 - 2 KO 63/10 (https://dejure.org/2010,20822)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entlassungsantrag eines freiwillig zum Sanitätsdienst bei der Bundeswehr verpflichteten Soldaten auf Zeit zum Zwecke der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen; Erforderlichkeit der Unvereinbarkeit des militärischen Sanitätsdienstes mit dem Gewissen ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (14)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2005 - 10 A 11919/04

    Gewissensentscheidung nicht glaubhaft gemacht: OVG lehnt vorzeitige Entlassung …

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.05.2010 - 2 KO 63/10
    Denn der Zwang, gegen die Gebote des eigenen Gewissens einen Dienst leisten zu müssen, der jedenfalls im Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte steht (Art. 12a Abs. 2 S. 3 GG), ist bei Auslegung der genannten soldatenrechtlichen Entlassungvorschriften im Lichte des Grundrechts als schwerwiegende persönliche Härte im Sinne dieser Vorschriften anzusehen, die ein weiteres Verbleiben im Soldatenverhältnis unzumutbar macht (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. August 1996 - 6 C 2.95 - NVwZ-RR 1997, 364, vom 22. August 1994 - 6 C 14.93 - Buchholz 448.6 § 13 KDVG Nr. 17, vom 17. August 1988 - 6 C 36.86 - BVerwGE 80, 62 und vom 27. November 1985 - 6 C 5.85 - BVerwGE 72, 241, Beschlüsse vom 20. November 2009 - 6 B 24.09 - NVwZ-RR 2010, 156 und vom 3. Juli 1996 - 2 B 80.96 - NZWEHRR 1996, 217; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Februar 2005 - 10 A 11919/04 - Juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. März 1996 - 4 S 1485.95 - VGH BW-LS 1996, Beilage 6, W 7).

    Dieses Merkmal ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, mit dem der Gesetzgeber aus dem Gedanken der Zumutbarkeit heraus eine Einzelfallgerechtigkeit ermöglicht (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Februar 2005 - 10 A 11919/04 - a. a. O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat darüber hinaus anstelle eines Schlüsselerlebnisses auch sonstige Umstände als geeignet und ausreichend angesehen, wenn und soweit sie jedenfalls im Ergebnis - insoweit wie ein Schlüsselerlebnis - eine wirkliche Umkehr des Soldaten bewirkt haben können (BVerwG, Urteile vom 2. März 1989 - 6 C 10.87 - BVerwGE 81, 294, vom 10. Februar 1989 - 6 C 9.86 - NVwZ-RR 1989, 417, vom 28. Juli 1981 - 6 C 188.80 - Juris und vom 11. März 1981 - 6 C 73.80 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 120; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Februar 2005 - 10 A 11919/04 - a. a. O.).

  • BVerwG, 02.03.1989 - 6 C 10.87

    Wehrdienst - Reservist - Umkehr der Gewissensgründe - Kriegsdienstverweigerung - …

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.05.2010 - 2 KO 63/10
    So stellt zunächst die freiwillige Verpflichtung des Klägers für den Sanitätsdienst in der Bundeswehr und die Absolvierung mehrjähriger Ausbildungsabschnitte ein starkes Indiz dafür dar, das grundsätzlich gegen die Annahme spricht, er habe nunmehr eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen (vgl. nur: BVerwG, Urteile vom 2. März 1989 - 6 C 10.87 - BVerwGE 81, 294, vom 10. Februar 1989 - 6 C 9.86 -,NVwZ-RR 1989, 417, vom 28. Juli 1981 - 6 C 188.80 -, Juris und vom 11. März 1981 - 6 C 73.80 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 120; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 25. Februar 2005 - 10 A 11919.04 - a. a. O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat darüber hinaus anstelle eines Schlüsselerlebnisses auch sonstige Umstände als geeignet und ausreichend angesehen, wenn und soweit sie jedenfalls im Ergebnis - insoweit wie ein Schlüsselerlebnis - eine wirkliche Umkehr des Soldaten bewirkt haben können (BVerwG, Urteile vom 2. März 1989 - 6 C 10.87 - BVerwGE 81, 294, vom 10. Februar 1989 - 6 C 9.86 - NVwZ-RR 1989, 417, vom 28. Juli 1981 - 6 C 188.80 - Juris und vom 11. März 1981 - 6 C 73.80 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 120; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 25. Februar 2005 - 10 A 11919/04 - a. a. O.).

  • BVerwG, 11.03.1981 - 6 C 73.80

    Anforderungen an die verwaltungsgerichtliche Durchsetzung des Rechts auf …

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.05.2010 - 2 KO 63/10
    So stellt zunächst die freiwillige Verpflichtung des Klägers für den Sanitätsdienst in der Bundeswehr und die Absolvierung mehrjähriger Ausbildungsabschnitte ein starkes Indiz dafür dar, das grundsätzlich gegen die Annahme spricht, er habe nunmehr eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen (vgl. nur: BVerwG, Urteile vom 2. März 1989 - 6 C 10.87 - BVerwGE 81, 294, vom 10. Februar 1989 - 6 C 9.86 -,NVwZ-RR 1989, 417, vom 28. Juli 1981 - 6 C 188.80 -, Juris und vom 11. März 1981 - 6 C 73.80 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 120; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 25. Februar 2005 - 10 A 11919.04 - a. a. O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat darüber hinaus anstelle eines Schlüsselerlebnisses auch sonstige Umstände als geeignet und ausreichend angesehen, wenn und soweit sie jedenfalls im Ergebnis - insoweit wie ein Schlüsselerlebnis - eine wirkliche Umkehr des Soldaten bewirkt haben können (BVerwG, Urteile vom 2. März 1989 - 6 C 10.87 - BVerwGE 81, 294, vom 10. Februar 1989 - 6 C 9.86 - NVwZ-RR 1989, 417, vom 28. Juli 1981 - 6 C 188.80 - Juris und vom 11. März 1981 - 6 C 73.80 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 120; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 25. Februar 2005 - 10 A 11919/04 - a. a. O.).

  • BVerwG, 10.02.1989 - 6 C 9.86

    Wehrdienst - Reservist - Überzeugungsbildung - Kriegsdienstverweigerung - …

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.05.2010 - 2 KO 63/10
    So stellt zunächst die freiwillige Verpflichtung des Klägers für den Sanitätsdienst in der Bundeswehr und die Absolvierung mehrjähriger Ausbildungsabschnitte ein starkes Indiz dafür dar, das grundsätzlich gegen die Annahme spricht, er habe nunmehr eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen (vgl. nur: BVerwG, Urteile vom 2. März 1989 - 6 C 10.87 - BVerwGE 81, 294, vom 10. Februar 1989 - 6 C 9.86 -,NVwZ-RR 1989, 417, vom 28. Juli 1981 - 6 C 188.80 -, Juris und vom 11. März 1981 - 6 C 73.80 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 120; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 25. Februar 2005 - 10 A 11919.04 - a. a. O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat darüber hinaus anstelle eines Schlüsselerlebnisses auch sonstige Umstände als geeignet und ausreichend angesehen, wenn und soweit sie jedenfalls im Ergebnis - insoweit wie ein Schlüsselerlebnis - eine wirkliche Umkehr des Soldaten bewirkt haben können (BVerwG, Urteile vom 2. März 1989 - 6 C 10.87 - BVerwGE 81, 294, vom 10. Februar 1989 - 6 C 9.86 - NVwZ-RR 1989, 417, vom 28. Juli 1981 - 6 C 188.80 - Juris und vom 11. März 1981 - 6 C 73.80 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 120; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 25. Februar 2005 - 10 A 11919/04 - a. a. O.).

  • BVerwG, 28.07.1981 - 6 C 188.80
    Auszug aus OVG Thüringen, 17.05.2010 - 2 KO 63/10
    So stellt zunächst die freiwillige Verpflichtung des Klägers für den Sanitätsdienst in der Bundeswehr und die Absolvierung mehrjähriger Ausbildungsabschnitte ein starkes Indiz dafür dar, das grundsätzlich gegen die Annahme spricht, er habe nunmehr eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen (vgl. nur: BVerwG, Urteile vom 2. März 1989 - 6 C 10.87 - BVerwGE 81, 294, vom 10. Februar 1989 - 6 C 9.86 -,NVwZ-RR 1989, 417, vom 28. Juli 1981 - 6 C 188.80 -, Juris und vom 11. März 1981 - 6 C 73.80 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 120; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 25. Februar 2005 - 10 A 11919.04 - a. a. O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat darüber hinaus anstelle eines Schlüsselerlebnisses auch sonstige Umstände als geeignet und ausreichend angesehen, wenn und soweit sie jedenfalls im Ergebnis - insoweit wie ein Schlüsselerlebnis - eine wirkliche Umkehr des Soldaten bewirkt haben können (BVerwG, Urteile vom 2. März 1989 - 6 C 10.87 - BVerwGE 81, 294, vom 10. Februar 1989 - 6 C 9.86 - NVwZ-RR 1989, 417, vom 28. Juli 1981 - 6 C 188.80 - Juris und vom 11. März 1981 - 6 C 73.80 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 120; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 25. Februar 2005 - 10 A 11919/04 - a. a. O.).

  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.05.2010 - 2 KO 63/10
    Das Grundrecht kann nicht derjenige in Anspruch nehmen, der lediglich geltend macht, sein Gewissen verbiete ihm nicht den Kriegsdienst mit der Waffe schlechthin, sondern lediglich die Teilnahme an bestimmten Kriegen, etwa am Krieg gegen bestimmte Gegner, unter bestimmten Bedingungen, in bestimmten historischen Situationen, mit bestimmten Waffen (vgl. grundlegend: BVerfG, Entscheidung vom 20. Dezember 2006 - 1 BvL 21.60 - BVerfGE 12, 45).

    Rn. 38 Zu Recht hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, dass die richterliche Prüfungsbefugnis dabei nicht so weit geht, dass die für den Kläger als solche erkannte Gewissensentscheidung in irgendeinem Sinn etwa als "irrig", "falsch", "richtig" bewertet werden darf (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 20. Dezember 1960 - 1 BvL 21/60 - a. a. O.).

  • BVerwG, 20.11.2009 - 6 B 24.09

    Waffenloser Dienst, Sanitätsdienst, Sanitätsoffizierin, Anerkennung als …

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.05.2010 - 2 KO 63/10
    Dem Entlassungsantrag eines Soldaten auf Zeit, der sich freiwillig zum Sanitätsdienst in der Bundeswehr verpflichtet hat, kann eine besondere Härte zugrunde liegen, wenn der Entlassungsantrag zu dem Zweck gestellt wird, gestützt auf das Grundrecht aus Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen zu stellen (im Anschluss an st. Rechtsprechung des BVerwG, vgl. Urteil vom 28. August 1996 - 6 C 2.95 - NVwZ-RR 1997, 364 und zuletzt Beschluss vom 20. November 2009 - 6 B 24.09 - NVwZ-RR 2010, 156).

    Denn der Zwang, gegen die Gebote des eigenen Gewissens einen Dienst leisten zu müssen, der jedenfalls im Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte steht (Art. 12a Abs. 2 S. 3 GG), ist bei Auslegung der genannten soldatenrechtlichen Entlassungvorschriften im Lichte des Grundrechts als schwerwiegende persönliche Härte im Sinne dieser Vorschriften anzusehen, die ein weiteres Verbleiben im Soldatenverhältnis unzumutbar macht (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. August 1996 - 6 C 2.95 - NVwZ-RR 1997, 364, vom 22. August 1994 - 6 C 14.93 - Buchholz 448.6 § 13 KDVG Nr. 17, vom 17. August 1988 - 6 C 36.86 - BVerwGE 80, 62 und vom 27. November 1985 - 6 C 5.85 - BVerwGE 72, 241, Beschlüsse vom 20. November 2009 - 6 B 24.09 - NVwZ-RR 2010, 156 und vom 3. Juli 1996 - 2 B 80.96 - NZWEHRR 1996, 217; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Februar 2005 - 10 A 11919/04 - Juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. März 1996 - 4 S 1485.95 - VGH BW-LS 1996, Beilage 6, W 7).

  • BVerwG, 28.08.1996 - 6 C 2.95

    Recht der Soldaten - Kein Rechtsschutzbedürfnis für Anerkennung als …

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.05.2010 - 2 KO 63/10
    Dem Entlassungsantrag eines Soldaten auf Zeit, der sich freiwillig zum Sanitätsdienst in der Bundeswehr verpflichtet hat, kann eine besondere Härte zugrunde liegen, wenn der Entlassungsantrag zu dem Zweck gestellt wird, gestützt auf das Grundrecht aus Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen zu stellen (im Anschluss an st. Rechtsprechung des BVerwG, vgl. Urteil vom 28. August 1996 - 6 C 2.95 - NVwZ-RR 1997, 364 und zuletzt Beschluss vom 20. November 2009 - 6 B 24.09 - NVwZ-RR 2010, 156).

    Denn der Zwang, gegen die Gebote des eigenen Gewissens einen Dienst leisten zu müssen, der jedenfalls im Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte steht (Art. 12a Abs. 2 S. 3 GG), ist bei Auslegung der genannten soldatenrechtlichen Entlassungvorschriften im Lichte des Grundrechts als schwerwiegende persönliche Härte im Sinne dieser Vorschriften anzusehen, die ein weiteres Verbleiben im Soldatenverhältnis unzumutbar macht (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. August 1996 - 6 C 2.95 - NVwZ-RR 1997, 364, vom 22. August 1994 - 6 C 14.93 - Buchholz 448.6 § 13 KDVG Nr. 17, vom 17. August 1988 - 6 C 36.86 - BVerwGE 80, 62 und vom 27. November 1985 - 6 C 5.85 - BVerwGE 72, 241, Beschlüsse vom 20. November 2009 - 6 B 24.09 - NVwZ-RR 2010, 156 und vom 3. Juli 1996 - 2 B 80.96 - NZWEHRR 1996, 217; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Februar 2005 - 10 A 11919/04 - Juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. März 1996 - 4 S 1485.95 - VGH BW-LS 1996, Beilage 6, W 7).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.1996 - 4 S 1485/95

    Vorzeitige Entlassung eines freiwillig Sanitätsdienst leistenden Soldaten auf …

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.05.2010 - 2 KO 63/10
    Für die Annahme einer besonderen Härte in Fällen von Sanitätsoffizieren, in denen die begehrte Entlassung dazu dient, einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen zu können, ist erforderlich, aber auch ausreichend, wenn dem Entlassungsantrag gegebenenfalls unter Berücksichtigung weiterer Beweismittel hinreichend deutlich zu entnehmen ist, dass der Soldat auf Zeit deshalb einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beabsichtigt oder gestellt hat, weil ihm sein Gewissen bereits den Sanitätsdienst in der Bundeswehr verbietet und die beabsichtigte oder bereits vorgenommene Stellung eines Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nicht nur vorgeschoben ist, um das Soldatenverhältnis auf Zeit aus anderen Gründen vorzeitig zu beenden (im Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. März 1996, 4 S 1485/95, VGH BW-LS 1996, Beilage 6 W 7).

    Der Senat folgt der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, wonach für die Annahme einer besonderen Härte in den hier streitigen Fällen entsprechend dem Zweck eines solchen Entlassungsantrags erforderlich, aber auch ausreichend ist, wenn dem Entlassungsantrag - gegebenenfalls unter Berücksichtigung weiterer Beweismittel - hinreichend deutlich zu entnehmen ist, dass der Soldat auf Zeit deshalb einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beabsichtigt oder gestellt hat, weil ihm sein Gewissen bereits den Sanitätsdienst in der Bundeswehr verbietet und die beabsichtigte oder bereits vorgenommene Stellung eines Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nicht nur vorgeschoben ist, um das Soldatenverhältnis auf Zeit aus anderen Gründen vorzeitig zu beenden (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. März 1996 - 4 S 1485/95 - a. a. O.).

  • BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 5.85

    Kriegsdienstverweigerung - Sanitätsoffizier - Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.05.2010 - 2 KO 63/10
    Denn der Zwang, gegen die Gebote des eigenen Gewissens einen Dienst leisten zu müssen, der jedenfalls im Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte steht (Art. 12a Abs. 2 S. 3 GG), ist bei Auslegung der genannten soldatenrechtlichen Entlassungvorschriften im Lichte des Grundrechts als schwerwiegende persönliche Härte im Sinne dieser Vorschriften anzusehen, die ein weiteres Verbleiben im Soldatenverhältnis unzumutbar macht (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. August 1996 - 6 C 2.95 - NVwZ-RR 1997, 364, vom 22. August 1994 - 6 C 14.93 - Buchholz 448.6 § 13 KDVG Nr. 17, vom 17. August 1988 - 6 C 36.86 - BVerwGE 80, 62 und vom 27. November 1985 - 6 C 5.85 - BVerwGE 72, 241, Beschlüsse vom 20. November 2009 - 6 B 24.09 - NVwZ-RR 2010, 156 und vom 3. Juli 1996 - 2 B 80.96 - NZWEHRR 1996, 217; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Februar 2005 - 10 A 11919/04 - Juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. März 1996 - 4 S 1485.95 - VGH BW-LS 1996, Beilage 6, W 7).
  • BVerwG, 17.08.1988 - 6 C 36.86

    Arzt - Medizinstudent - Wehrpflicht - Sanitätsdienst - Kriegsdienstverweigerung - …

  • BVerwG, 22.08.1994 - 6 C 14.93

    Rechtsschutzbedürfnis für einen Sanitätsoffizier bei der Bundeswehr hinsichtlich …

  • BVerwG, 03.07.1996 - 2 B 80.96

    Recht der Soldaten: Verfassungskonforme Auslegung des Begriffs der …

  • BVerwG, 26.03.1990 - 6 C 24.88

    Annahme einer Gewissensentscheidung in objektiver Hinsicht - Einsatz von Waffen …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2015 - 1 A 1242/12

    Härtegrenzen bei der Erstattung von Ausbildungskosten durch einen früheren …

    Rn. 95 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 1960 - 1 BvL 21/60 -, BVerfGE 12, 45 = juris, Rn. 34, 35 ff., 38 f.; BVerwG, Urteil vom 5. März 1986- 6 C 34.84 -, BVerwGE 74, 72 = juris, Rn. 14, und namentlich auch Beschluss vom 8. November 1993 - 6 B 48.93 -, NJW 1994, 603 = juris, Rn. 2; ferner z. B. Thüringer OVG, Urteil vom 17. Mai 2010 - 2 KO 63/10 -, juris, Rn. 30.
  • VG Gera, 29.09.2021 - 1 K 2454/19

    Recht der Kriegsdienstverweigerung

    Dies beruht darauf, dass ein anerkannter Kriegsdienstverweigerer nach der positiv-rechtlichen Regelung des Art. 12 a Abs. 2 Satz 3 GG berechtigt ist, einen Ersatzdienst zu wählen, der "in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht", folglich auch nicht verpflichtet ist und nicht verpflichtet werden kann, etwa in einem Militärlazarett, das als solches "im Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte steht", Dienst zu tun (Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 17. Mai 2010 - 2 KO 63/10 - BVerwG, Urteil vom 30. September 1987 - 6 C 49/85 - BVerwG, Urteil vom 26. März 1990 - 6 C 24/88 - jeweils zitiert nach juris).
  • VG Hannover, 13.09.2013 - 2 A 3056/12

    Ausbildungsgeld; Bemessungsgrundsätze; besondere Härte; Entlassung; Erstattung …

    Im Entlassungsverfahren war aber zu prüfen, ob dem Entlassungsantrag - gegebenenfalls unter Berücksichtigung weiterer Beweismittel - hinreichend deutlich zu entnehmen war, dass der Soldat auf Zeit deshalb einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beabsichtigt oder gestellt hat, weil ihm sein Gewissen bereits den Sanitätsdienst in der Bundeswehr verbietet und die beabsichtigte oder bereits vorgenommene Stellung eines Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nicht nur vorgeschoben ist, um das Soldatenverhältnis auf Zeit aus anderen Gründen vorzeitig zu beenden (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.03.1996 - 4 S 1485/95 -.; Thüringer OVG, Urteil vom 17.05.2010 - 2 KO 63/10- juris).
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