Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 18.12.2008 - 2 KO 994/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
ThürFAG § 28 Abs. 1; ; ThürFAG § 31 Abs. 1; ; ThürSchFG § 3 Abs. 2; ; ThürBekVO § 2
- thueringen.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Finanzausgleich - Berechnung der Schulumlage unter Einbeziehung der Zins- und Tilgungsbeträge für Kredite zur Finanzierung von Investitionen an Grund-und Regelschulen: Kreisumlage; Schulumlage; rückwirkender Erlass einer Haushaltssatzung; rückwirkende Bekanntmachung; ...
- rechtsportal.de
Bestimmung des Umfangs der Schulumlage im Sinne des § 31 Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG); Rechtmäßigkeit der Ermittlung des Anteils des insgesamt in einem Haushaltsjahr zu zahlenden Zinsbetrages und Tilgungsbetrages aus Erfahrungssätzen unter Beachtung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- thueringen.de (Pressemitteilung)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einbeziehung der Zinsbeträge und Tilgungsbeträge für Kredite zur Finanzierung von Investitionen an Grundschulen und Regelschulen bei der Berechnung einer Schulumlage; Ermittlung einer Fremdfinanzierungsquote zur Berechnung des auf Grundschulen und Regelschulen ...
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bestimmung des Umfangs der Schulumlage im Sinne des § 31 Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG); Rechtmäßigkeit der Ermittlung des Anteils des insgesamt in einem Haushaltsjahr zu zahlenden Zinsbetrages und Tilgungsbetrages aus Erfahrungssätzen unter Beachtung des ...
Verfahrensgang
- VG Weimar, 30.08.2006 - 6 K 137/05
- OVG Thüringen, 18.12.2008 - 2 KO 994/06
Papierfundstellen
- DÖV 2009, 465
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (28)
- OVG Thüringen, 20.07.1998 - 2 KO 143/97
Finanzausgleich; Finanzausgleich; Kreisumlage; Ausgleichsaufgaben; …
Auszug aus OVG Thüringen, 18.12.2008 - 2 KO 994/06
Finanzbedarf im Sinne des § 28 Abs. 1 Satz 1 ThürFAG ist lediglich der Finanzbedarf, der bei einer zulässigen Aufgabenwahrnehmung entsteht (vgl. eingehend Senatsurteil vom 20. Juli 1998 - 2 KO 143/97 - ThürVBl. 1999, 40 = ThürVGRspr. 1998, 166).Der Kreis darf diese Aufgabe gemäß § 11 Abs. 2 ThürSportFG auch wahrnehmen (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 20. Juli 1998 - 2 KO 143/97 - a. a. O., dem aber zugrunde lag, dass das Hallenbad noch in Trägerschaft der Gemeinde S stand).
Dazu war er bei Abschluss des Entsorgungsvertrages unter dem Geltungsregime der noch maßgeblichen Vorläufigen Kommunalordnung - VKO - vom 24. Juli 1992 (GVBl S. 383) gemäß § 71 Abs. 2 Satz 2 VKO auch befugt (vgl. ebenso Senatsurteil vom 20. Juli 1998 - 2 KO 143/97 - a. a. O.).
Aus diesem Grund ist es auch unbeachtlich, dass in dem hier maßgeblichen Jahr 1996 die Übernahme einer Ergänzungsaufgabe nach der seit dem 1. Juli 1994 geltenden Thüringer Kommunalordnung vom 16. August 1993 (GVBl S. 501) nicht mehr zulässig gewesen wäre (vgl. ebenso Senatsurteil vom 20. Juli 1998 - 2 KO 143/97 - a. a. O.).
Diese Geringfügigkeitsgrenze ist nach Auffassung des Senats überschritten, wenn das Umlagesoll in Höhe von 1 % des Umlagesatzes der Kreisumlage zu Unrecht erhoben wurde (so auch Bayerischer VGH, Urteil vom 25. Juli 1996 - 4 B 94.1199 -BayVBl. 1996, S. 691-692, noch offen gelassen im Senatsurteil vom 20. Juli 1998 - 2 KO 143/97 - juris, Rn. 116).
- VGH Bayern, 25.07.1996 - 4 B 94.1199
Auszug aus OVG Thüringen, 18.12.2008 - 2 KO 994/06
Die Festsetzung der Kreisumlage kann von den Kommunen als Verwaltungsakt angefochten werden (vgl. Senatsurteil vom 16. Oktober 2001 - 2 KO 141/97 - ThürVBl. 2002, 232 = GewArch 2002, 325 und Bayerischer VGH, Urteil vom 25. Juli 1996 - 4 B 94.1199 -BayVBl. 1996, 691 m. w. N.).Diese Geringfügigkeitsgrenze ist nach Auffassung des Senats überschritten, wenn das Umlagesoll in Höhe von 1 % des Umlagesatzes der Kreisumlage zu Unrecht erhoben wurde (so auch Bayerischer VGH, Urteil vom 25. Juli 1996 - 4 B 94.1199 -BayVBl. 1996, S. 691-692, noch offen gelassen im Senatsurteil vom 20. Juli 1998 - 2 KO 143/97 - juris, Rn. 116).
- OVG Thüringen, 16.10.2001 - 2 KO 141/97
Finanzausgleich; Finanzausgleich; Kreisumlage; Fehlerquote; Schulumlage; …
Auszug aus OVG Thüringen, 18.12.2008 - 2 KO 994/06
Die Festsetzung der Kreisumlage kann von den Kommunen als Verwaltungsakt angefochten werden (vgl. Senatsurteil vom 16. Oktober 2001 - 2 KO 141/97 - ThürVBl. 2002, 232 = GewArch 2002, 325 und Bayerischer VGH, Urteil vom 25. Juli 1996 - 4 B 94.1199 -BayVBl. 1996, 691 m. w. N.).Ein derartiger Fall liegt hier vor, da der Beklagte die Haushaltssatzung für das Jahr 1996 im Jahr 2005 neu beschloss, um unter Beachtung des Urteils des Senats vom 16. Oktober 2001 - 2 KO 141/97 - a. a. O. (betreffend die Kreisumlage für das Jahr 1995) den Aufwand für die Schülerspeisung und die Schülerbeförderung in die Schulumlage einzustellen und diese auch in dem Wissen, dass die Bekanntmachung im Jahr 1996 nicht den Anforderungen der Thüringer Bekanntmachungsverordnung entsprach, neu veröffentlichte.
- VGH Bayern, 27.05.1992 - 4 B 91.190
Auszug aus OVG Thüringen, 18.12.2008 - 2 KO 994/06
Ein Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden kommt erst dann in Betracht, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass den Gemeinden durch die Erhebung der Kreisumlage nicht einmal die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Mindestausstattung verbleibt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 28. Februar 1997 - 8 N 1/96 - juris Rn. 18; Hessischer VGH…, Urteil vom 27. Januar 1999 - 8 N 3392/94 - juris Rn. 66) oder dass der Landkreis auf Kosten der Gemeinden in missbräuchlicher Weise wirtschaftet (vgl. VG Weimar, Urteil vom 22. Juni 2006 - 6 K 1491/02.We -, das den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit als bloßen "Programmsatz" bezeichnet und auch Bayerischer VGH, Urteil vom 27. Mai 1991 - 4 B 91.190 - juris Rn. 219 -). - BVerwG, 23.02.2000 - 11 C 3.99
Erschließungsaufwand; Fremdfinanzierungszinsen; Gesamtdeckungsprinzip; …
Auszug aus OVG Thüringen, 18.12.2008 - 2 KO 994/06
Das Bundesverwaltungsgericht hat für das Erschließungsbeitragsrecht entschieden, dass von den Gemeinden bei der Ermittlung der beitragsfähigen Kosten das an Genauigkeit abverlangt werden könne, was ihnen unter Vermeidung von unvernünftigem und in diesem Sinne unvertretbarem Aufwand möglich sei (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2000 - 11 C 3/99 - BVerwGE 110, 344-355). - BVerwG, 28.02.1997 - 8 N 1.96
Gültigkeit einer Haushaltssatzung unter Beachtung der gemeindlichen …
Auszug aus OVG Thüringen, 18.12.2008 - 2 KO 994/06
Ein Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden kommt erst dann in Betracht, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass den Gemeinden durch die Erhebung der Kreisumlage nicht einmal die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Mindestausstattung verbleibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 1997 - 8 N 1/96 - juris Rn. 18; Hessischer VGH…, Urteil vom 27. Januar 1999 - 8 N 3392/94 - juris Rn. 66) oder dass der Landkreis auf Kosten der Gemeinden in missbräuchlicher Weise wirtschaftet (vgl. VG Weimar, Urteil vom 22. Juni 2006 - 6 K 1491/02.We -, das den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit als bloßen "Programmsatz" bezeichnet und auch Bayerischer VGH…, Urteil vom 27. Mai 1991 - 4 B 91.190 - juris Rn. 219 -). - BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 4.89
Zusammentreffen von beitragsfähigen Fremdkapitalkosten und Vorausleistungen - …
Auszug aus OVG Thüringen, 18.12.2008 - 2 KO 994/06
Das Bundesverwaltungsgericht, das in ständiger Rechtsprechung Darlehenszinsen zur Finanzierung von Erschließungsmaßnahmen als beitragsfähigen Erschließungsaufwand einstuft, hat im Hinblick auf die Einführung des Gesamtdeckungsprinzips zu seiner Rechtsprechung im Urteil vom 23. August 1990 - 8 C 4/89 - (BVerwGE 85, 306-314) seinerzeit folgendes ausgeführt:. - BVerwG, 03.03.1997 - 8 B 130.96
Kommunalrecht - Verfassungsmäßigkeit der Kreisumlage
Auszug aus OVG Thüringen, 18.12.2008 - 2 KO 994/06
Dies würde den Gemeinden eine Kontrollmöglichkeit eröffnen, die dem Zweck der Kreisumlage als Instrument des Finanzausgleichs (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. März 1997 - 8 B 130/96 -Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 109) und steuerähnliche Fehlbetragsabdeckungsabgabe (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 26. Februar 2002 - 15 A 1537/00 - juris Rn. 21 = NVwZ-RR 2002, 767) zuwiderlaufen würde. - OVG Schleswig-Holstein, 20.12.1994 - 2 K 4/94
Kreisumlage in Schleswig-Holstein
Auszug aus OVG Thüringen, 18.12.2008 - 2 KO 994/06
Eine niedrigere Fehlergrenze von z. B. 0,5 % (so z. B. OVG für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 20. Dezember 1994 - 2 K 4/94 -DVBl. 1995, 469-475) berücksichtigt nicht hinreichend die Komplexität des Haushaltsplanes und die damit verbundene Fehleranfälligkeit. - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2002 - 15 A 1537/00
Kreisumlage für eine Kreisgesamtschule
Auszug aus OVG Thüringen, 18.12.2008 - 2 KO 994/06
Dies würde den Gemeinden eine Kontrollmöglichkeit eröffnen, die dem Zweck der Kreisumlage als Instrument des Finanzausgleichs (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. März 1997 - 8 B 130/96 -Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 109) und steuerähnliche Fehlbetragsabdeckungsabgabe (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. Februar 2002 - 15 A 1537/00 - juris Rn. 21 = NVwZ-RR 2002, 767) zuwiderlaufen würde. - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2001 - 15 A 2905/97
Differenzierte Kreisumlage
- VGH Hessen, 27.01.1999 - 8 N 3392/94
Normenkontrolle einer Haushaltssatzung eines Kreises - Selbstverwaltungsgarantie …
- RG, 31.03.1903 - 28/03
Zur Bestimmung des Begriffs "Standesherr" in § 7 des zum …
- VG Weimar, 22.02.2006 - 6 K 1491/02
Finanzausgleich; Erfolglose Anfechtung eines Kreisumlagebescheides; …
- BVerfG, 24.06.1986 - 2 BvF 1/83
Finanzausgleich I
- BVerfG, 27.05.1992 - 2 BvF 1/88
Finanzausgleich II
- BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91
Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei …
- BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 170.81
Rechtmäßigkeit einer Beitragssatzerhöhung bei rückwirkender Ersetzung einer wegen …
- BVerwG, 18.10.2006 - 9 B 6.06
Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; bereits hergestellte Erschließungsanlage; …
- BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74
Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung; …
- BVerwG, 19.10.2006 - 9 B 7.06
Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des …
- BVerwG, 03.06.2008 - 9 BN 3.08
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache im Fall …
- BVerwG, 26.06.1970 - IV C 134.68
Bestandskraft eines erst nach seinem Ergehen durch Rückwirkung des …
- OVG Thüringen, 13.11.2001 - 2 KO 169/00
Subventionen, Anpassungshilfen, Stilllegungsprämien; Subventionen; …
- VGH Hessen, 29.06.1993 - 11 N 2442/90
Zur Antragsbefugnis für ein Normenkontrollverfahren bei lediglich reflexartigem …
- OVG Thüringen, 01.10.2002 - 4 N 771/01
Verfassung, Verwaltung und Organisation der Gemeinden und …
- OVG Thüringen, 16.12.2002 - 4 EO 866/02
Kommunalaufsichtsrecht; Kommunalaufsichtsrecht
- VG Weimar, 30.08.2006 - 6 K 137/05
Erhebung einer Kreisumlage beruhend auf einer nichtigen Haushaltssatzung; …
- OVG Thüringen, 07.10.2016 - 3 KO 94/12
Gebot der Berücksichtigung des gemeindlichen Finanzbedarfs im Verfahren der …
Die Festsetzung der Kreisumlage kann von den Kommunen als Verwaltungsakt angefochten werden (vgl. ThürOVG, Urteile vom 18. Dezember 2008 - 2 KO 994/06 - juris Rdn. 28 und vom 16. Oktober 2001 - 2 KO 141/97 - ThürVBl. - OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2023 - 10 A 10425/19
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Festsetzung eines Kreisumlagesatzes in der …
Demnach bestimmt sich die Zulässigkeit der rückwirkenden Heilung einer unwirksamen Haushaltssatzung nach Ablauf des Haushaltsjahres nach Landesrecht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 27. September 2021 - 8 C 30.20 -, BVerwGE 173, 274 = juris Rn. 23), das vorliegend einer solchen soweit ersichtlich wohl nicht entgegenstehen dürfte (so auch BayVGH…, Beschluss vom 14. Dezember 2018 - 4 BV 17.2488 -, BeckRS 2018, 32713 Rn. 14 m.w.N.; ThürOVG, Urteil vom 18. Dezember 2008 - 2 KO 994/06 -, juris Rn. 36 ff.; anders dagegen OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 17. März 2020 - 4 L 14/19 -, juris Rn. 64).So entspricht es zunächst allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen, dass eine Satzung rückwirkend erlassen werden kann, wenn diese eine ungültige Satzung ersetzen soll (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 14. Dezember 2018 - 4 BV 17.2488 -, BeckRS 2018, 32713 Rn. 14 m.w.N.; ThürOVG, Urteil vom 18. Dezember 2008 - 2 KO 994/06 -, juris Rn. 37 m.w.N.).
Dem dürften haushaltsrechtliche Vorgaben, insbesondere das Jährlichkeitsprinzip (vgl. § 98 Abs. 1 Satz 1 GemO , § 95 Abs. 1, Abs. 5 GemO ), nicht entgegenstehen (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 14. Dezember 2018 - 4 BV 17.2488 -, BeckRS 2018, 32713 Rn. 14; ThürOVG, Urteil vom 18. Dezember 2008 - 2 KO 994/06 -, juris Rn. 38 ff.).
- VGH Bayern, 21.03.2011 - 4 BV 10.108
Anfechtung eines Kreisumlagebescheides durch Gemeinde wegen …
In solchen Fällen lässt sich exakt darlegen, dass die Mehrbelastung für den Kreishaushalt nicht aus der im jeweiligen Haushaltsjahr vorgesehenen Mittelverwendung besteht, sondern aus der (meist deutlich höheren) Summe der in den Folgejahren zu erbringenden und in den jeweiligen Haushaltsplänen zu veranschlagenden Zins- und Tilgungsleistungen (vgl. ThürOVG vom 18.12.2008 Az. 2 KO 994/06 RdNr. 61).Aus der Anfechtung des Umlagebescheids erwächst den Gemeinden kein Anspruch auf eine umfassende Überprüfung der Haushaltsplanung des Landkreises; eine solche rechtsaufsichtsähnliche Kontrolle wäre mit der prinzipiellen Selbständigkeit und Gleichrangigkeit der verschiedenen kommunalen Ebenen (Art. 10, 11 BV) nur schwer vereinbar (vgl. auch ThürOVG vom 18.12.2008 Az. 2 KO 994/06 RdNr. 51; VG Weimar vom 22.2.2006 Az. 6 K 1491/02.We ; VG Meiningen vom 24.9.2007 Az. 2 K 904/04 Me ).
- VGH Bayern, 14.12.2018 - 4 BV 17.2488
Gerichtlicher Vergleichsvorschlag im Berufungsverfahren zur Kreisumlage der Stadt …
Rn. 14 b) Der gerichtliche Vergleichsvorschlag kann allerdings nicht unberücksichtigt lassen, dass nach der in der mündlichen Verhandlung geäußerten vorläufigen Rechtsauffassung des Senats ein rückwirkender Neuerlass der Haushaltssatzung zulässig wäre (bejahend auch ThürOVG, U.v. 18.12.2008 - 2 KO 994/06 - ThürVBl 2009, 179 = juris Rn. 37; verneinend OVG MV, U.v. 18.7.2018 - 2 L 463/16 - UA S. 7 ff.).Haushaltsrechtliche Vorgaben, insbesondere das Jährlichkeitsprinzip des Art. 62 Abs. 1 Satz 1 LKrO, stehen einem solchen rückwirkenden Satzungserlass jedenfalls nach bayerischem Landesrecht nicht entgegen (vgl. auch ThürOVG, U.v. 18.12.2008 - 2 KO 994/06 - ThürVBl 2009, 179 = juris Rn. 38).
- VG Bayreuth, 10.10.2017 - B 5 K 15.701
Kreisumlagebescheid aufgehoben
Die Rechtmäßigkeit der einzelnen Haushaltsansätze ist somit keine Voraussetzung für die Erhebung der Kreisumlage (…BayVGH, U.v. 21.3.2011 - 4 BV 10.108 - BayVBl 2011, 632/635 = VGH n.F. 64, 42/50 f. Rn. 57 f.; ThürOVG U.v. 18.12.2008 - 2 KO 994/06 - Juris Rn. 51). - VGH Bayern, 09.12.2024 - 21 ZB 23.160
Rückwirkende Bemessung von IHK-Beiträgen
Die Rechtsprechung habe es zwar zugelassen, dass formale Fehler in einer Wirtschaftsatzung nach dem Ende eines Geschäftsjahres durch rückwirkenden Beschluss der Vollversammlung geheilt werden könnten, wenn dieser Beschluss die Beitragssätze und nicht den Wirtschaftsplan betreffe (Thüringisches OVG, U.v. 18.12.2008 - 2 KO 994/06 - juris Rn. 36 ff.).Die Beklagte verweist auch auf Entscheidungen des thüringischen Oberverwaltungsgerichts (U.v. 18.12.2008 - 2 KO 994/06 - juris) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (U.v. 24.10.2022 - 6 S 965/21 - juris).
- VGH Bayern, 02.12.2024 - 21 ZB 23.586
IHK-Beitragssatzung 2010: Keine rückwirkende Korrektur des Wirtschaftsplans
Die Rechtsprechung habe es zwar zugelassen, dass formale Fehler in einer Wirtschaftssatzung nach dem Ende eines Geschäftsjahres durch rückwirkenden Beschluss der Vollversammlung geheilt werden könnten, wenn dieser Beschluss die Beitragssätze und nicht den Wirtschaftsplan betreffe (Thüringisches OVG, U.v. 18.12.2008 - 2 KO 994/06 - juris Rn. 36 ff.).Die Beklagte verweist auch auf Entscheidungen des thüringischen Oberverwaltungsgerichts (U.v. 18.12.2008 - 2 KO 994/06 - juris) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (U.v. 24.10.2022 - 6 S 965/21 - juris).
- VGH Bayern, 02.12.2024 - 21 ZB 23.164
IHK-Beitragssatzung 2018/2019: Keine rückwirkende Korrektur des Wirtschaftsplans
Die Rechtsprechung habe es zwar zugelassen, dass formale Fehler in einer Wirtschaftsatzung nach dem Ende eines Geschäftsjahres durch rückwirkenden Beschluss der Vollversammlung geheilt werden könnten, wenn dieser Beschluss die Beitragssätze und nicht den Wirtschaftsplan betreffe (Thüringisches OVG, U.v. 18.12.2008 - 2 KO 994/06 - juris Rn. 36 ff.).Die Beklagte verweist auch auf Entscheidungen des thüringischen Oberverwaltungsgerichts (U.v. 18.12.2008 - 2 KO 994/06 - juris) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (U.v. 24.10.2022 - 6 S 965/21 - juris).
- VGH Bayern, 02.12.2024 - 21 ZB 23.697
IHK-Beitragssatzung 2014: Keine rückwirkende Korrektur des Wirtschaftsplans
Die Rechtsprechung habe es zwar zugelassen, dass formale Fehler in einer Wirtschaftsatzung nach dem Ende eines Geschäftsjahres durch rückwirkenden Beschluss der Vollversammlung geheilt werden könnten, wenn dieser Beschluss die Beitragssätze und nicht den Wirtschaftsplan betreffe (Thüringisches OVG, U.v. 18.12.2008 - 2 KO 994/06 - juris Rn. 36 ff.).Die Beklagte verweist auch auf Entscheidungen des thüringischen Oberverwaltungsgerichts (U.v. 18.12.2008 - 2 KO 994/06 - juris) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (U.v. 24.10.2022 - 6 S 965/21 - juris).
- VGH Bayern, 02.12.2024 - 21 ZB 23.593
IHK-Beitragssatzung 2012: Keine rückwirkende Korrektur des Wirtschaftsplan
Die Rechtsprechung habe es zwar zugelassen, dass formale Fehler in einer Wirtschaftsatzung nach dem Ende eines Geschäftsjahres durch rückwirkenden Beschluss der Vollversammlung geheilt werden könnten, wenn dieser Beschluss die Beitragssätze und nicht den Wirtschaftsplan betreffe (Thüringisches OVG, U.v. 18.12.2008 - 2 KO 994/06 - juris Rn. 36 ff.).Die Beklagte verweist auch auf Entscheidungen des thüringischen Oberverwaltungsgerichts (U.v. 18.12.2008 - 2 KO 994/06 - juris) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (U.v. 24.10.2022 - 6 S 965/21 - juris).
- VGH Bayern, 02.12.2024 - 21 ZB 23.694
IHK-Beitragssatzung 2015/2016: Keine rückwirkende Korrektur des Wirtschaftsplans
- VGH Bayern, 02.12.2024 - 21 ZB 23.587
IHK-Beitragssatzung 2007/2008: Keine rückwirkende Korrektur des Wirtschaftsplans
- VGH Bayern, 02.12.2024 - 21 ZB 23.592
IHK-Beitragssatzung 2011: Keine rückwirkende Korrektur des Wirtschaftsplans
- VGH Bayern, 02.12.2024 - 21 ZB 23.753
Heranziehung zu einem IHK-Beitrag
- VGH Bayern, 02.12.2024 - 21 ZB 23.695
IHK-Beitragssatzung 2017: Keine rückwirkende Korrektur des Wirtschaftsplans
- VG Magdeburg, 15.12.2020 - 9 A 367/19
Ermittlung der Höhe einer Kreisumlage; Entwertung der kommunalen Steuerhoheit, …
- VG Augsburg, 17.11.2022 - Au 2 K 20.2512
Wegen überhöhter Ausgleichsrücklage rechtswidriger Kammerbeitrag
- VGH Bayern, 05.07.2011 - 4 ZB 11.832
Antrag auf Zulassung der Berufung; Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit; Mehrere …
- VG Düsseldorf, 03.11.2021 - 20 K 551/19
Mitgliedsbeiträge der IHK Düsseldorf weiterhin rechtswidrig
- VG München, 06.10.2015 - M 16 K 15.2443
IHK, Rückwirkung, Kostendeckung, Rücklagenbildung
- OVG Sachsen, 16.04.2025 - 4 C 21/19
Prinzip der Kassenwirksamkeit; Verjährung; Gebot der sparsamen und …
- VG München, 06.10.2015 - M 16 K 14.1635
Beitragserhebung, Grundbeitrag, Kostendeckungsprinzip, Veranlagung, …
- VG Magdeburg, 18.02.2021 - 9 A 164/18
Anforderungen an die Heilung eines Kreisumlagesatzes; Wahrung des Grundsatzes des …
- VG Gera, 22.11.2018 - 4 K 492/17
Gebot der Schätzgenauigkeit bei Aufstellung des Wirtschaftsplanes durch die IHK; …
- VG Gera, 16.09.2009 - 2 K 320/07
Rechtsgrundlage und Umlageschlüssel für Umlagebescheide gegenüber den …
- VG Düsseldorf, 03.11.2021 - 20 K 559/19
Mitgliedsbeiträge der IHK Düsseldorf weiterhin rechtswidrig
- VG München, 06.10.2015 - M 16 K 15.2495
Bescheide der IHK
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