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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 09.02.2001 - 2 KO 16/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,15877
FG Niedersachsen, 09.02.2001 - 2 KO 16/99 (https://dejure.org/2001,15877)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.02.2001 - 2 KO 16/99 (https://dejure.org/2001,15877)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Februar 2001 - 2 KO 16/99 (https://dejure.org/2001,15877)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Allgemeine Verfahrensgebühr bei Klagerücknahme nach Unterzeichnung des Gerichtsbescheides

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Allgemeinen Verfahrensgebühr bei Klagerücknahme nach Unterzeichnung des Gerichtsbescheides

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Wegfall der allgemeinen Verfahrensgebühr bei Klagerücknahme nach Unterzeichnung des Gerichtsbescheides

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 654
  • EFG 2001, 654 (Volltext mit red. LS)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 04.10.1983 - VII E 6/83

    Gerichtsgebühr auch für weggefallenen Vorbescheid

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.02.2001 - 2 KO 16/99
    Das Kostenrecht des KV, das Tatbestände und Rechtsfolgen des Prozeßrechts eigenständig auswählt und bewertet, wobei es Art und Gewicht gerichtlicher Entscheidungen pauschal würdigt, beruht auf dem Gedanken, daß sich die Höhe der Gebühren nach dem Maß der gerichtlichen Tätigkeit bemißt (BFH-Beschluß vom 04.10.1983 VII E 6-7/83, BStBl II 1984, 62).
  • FG Baden-Württemberg, 04.01.1996 - 6 Ko 5/94

    Finanzgerichtsordnung; Erinnerungsbeschluß durch Berichterstatter

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.02.2001 - 2 KO 16/99
    Mit der ausdrücklichen Zuweisung in § 79a Abs. 1 Nr. 5 FGO werden grundsätzlich alle erstinstanzlichen Kostenentscheidungen erfaßt (…Gräber, FGO, 4. Auflage, § 79a Anm. 6e; Tipke/Kruse, FGO, § 79a Anm. 11; Finanzgericht Baden-Württemberg, Beschluß vom 04.01.1996, 6 Ko 5/94, EFG 1996, 560).
  • FG Münster, 07.06.2010 - 9 Ko 647/10

    Kostenfestsetzung nach Hauptsacheerledigung

    Rn. 13 Zum Parallelproblem der Zuständigkeit für Erinnerungen gegen Gerichtskostenfestsetzungen (vor Schaffung der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung des § 66 GKG) wurde von der überwiegenden Meinung zudem dieselbe Auffassung vertreten (vgl. FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Dezember 1993 6 Ko 12/93, EFG 1994, 668; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Januar 1996 6 Ko 5/94, EFG 1996, 560; Niedersächsisches FG, Beschluss vom 9. Februar 2001 2 Ko 16/99, EFG 2001, 654).
  • FG Münster, 10.07.2012 - 11 Ko 3705/11

    Voraussetzungen für die Anrechnung einer Geschäftsgebühr zur Hälfte auf eine nach …

    Rn. 52 Zum Parallelproblem der Zuständigkeit für Erinnerungen gegen Gerichtskostenfestsetzungen (vor Schaffung der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung des § 66 GKG) wurde von der überwiegenden Meinung zudem dieselbe Auffassung vertreten (vgl. FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Dezember 1993, 6 Ko 12/93, EFG 1994, 668; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04. Januar 1996, 6 Ko 5/94, EFG 1996, 560; Niedersächsisches FG, Beschluss vom 09. Februar 2001, 2 Ko 16/99, EFG 2001, 654).
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