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Rechtsprechung
   FG Hessen, 08.01.1988 - 2 Ko 300/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,26315
FG Hessen, 08.01.1988 - 2 Ko 300/88 (https://dejure.org/1988,26315)
FG Hessen, Entscheidung vom 08.01.1988 - 2 Ko 300/88 (https://dejure.org/1988,26315)
FG Hessen, Entscheidung vom 08. Januar 1988 - 2 Ko 300/88 (https://dejure.org/1988,26315)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1988, 388
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2005 - L 2 KR 43/05

    Krankenversicherung

    aaO. mwN; LG Osnabrück JurBüro 1996, 378f; VG Stuttgart AnwBl 1983, 283f; Nds. FG in EFG 1988, 388; Bay VGH, Beschl. vom 2.5.1990, Az 23 C 90.1087; VGH BW JurBüro 1992, 96f; anders - jedenfalls bei wesentlicher Mitursächlickeit - das SG Aachen in ASR 2004, 89f und Beschl. vom 16.3.2005, Az S 11 RJ 90/04).
  • FG Berlin-Brandenburg, 05.04.2011 - 13 KO 13326/10

    Erledigungs- bzw. Terminsgebühr bei telefonischen Besprechungen im AdV-Verfahren

    Vielmehr gehört es grundsätzlich zu den über die Verfahrens- und Terminsgebühr abgegoltenen Aufgaben eines Prozessbevollmächtigten, mit seinen Mandanten zu besprechen, wie auf gerichtliche Hinweise oder Vorschläge reagiert werden soll (a. A. Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 8. Januar 1988 2 Ko 300/88).

    Vielmehr gehört es grundsätzlich zu den über die Verfahrens- und Terminsgebühr abgegoltenen Aufgaben eines Prozessbevollmächtigten, mit seinen Mandanten zu besprechen, wie auf gerichtliche Hinweise oder Vorschläge reagiert werden soll (a. A. Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 8. Januar 1988 2 Ko 300/88).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2006 - L 5 KR 79/05

    Krankenversicherung

    Für erforderlich gehalten wurde daneben vielmehr ein zusätzliches, gerade auf die unstreitige Erledigung des Streitverfahrens gerichtetes Tätigwerden des Rechtsanwalts (…BSG SozR 3?1930 § 116 Nr. 7; BSG Juristisches Büro 1995, 587; LSG Baden-Württemberg E LSG VB?010 = SB 010;… Gerold/Schmidt a.a.O.;… Göttlich/Mümmler a.a.O. m.w.N.; Landgericht Osnabrück Juristisches Büro 1996, 378 ff. - Verwaltungsgericht Stuttgart - Anwaltsblatt 1983, 283 ff.; Niedersächsisches Finanzgericht in EFG 1988, 388; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss vom 02.05.1990 Az.: 23 C 90.10 87; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Juristisches Büro 1992, 96 ff.).
  • FG Düsseldorf, 12.03.2009 - 11 Ko 276/09
    Die erforderliche Mitwirkung des Prozessvertreters werde nicht durch jedes Handeln begründet, vielmehr bedürfe es einer besonderen auf die Erledigung des Rechtsstreits ohne Urteil hinzielenden Tätigkeit des Prozessvertreters, die über die normale anwaltliche Tätigkeit im Prozess, welche durch die Verfahrensgebühr abgegolten wird, hinausgeht (Beschluss des FG Rheinland-Pfalz vom 17. Februar 1987 3 Ko 2/87, EFG 1987, 322; Beschluss des Niedersächsischen FG vom 17. Dezember 1982 XI 7/87 Ko, EFG 1988, 388).

    Das Einwirken auf den Mandanten, sich mit einer Teiländerung des Bescheids auf Vorschlag des Gerichts zufrieden zu geben, stellt eine ausreichende Tätigkeit dar; dafür genügt z.B. der Rat in einer Sitzungspause (Beschlüsse des Hessischen FG vom 17. Oktober 1969 B II 10/69, EFG 1970, 58; vom 8. Januar 1988 2 Ko 300/88, EFG 1988, 388;… Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, RVG, 18. Aufl. 2008, VV 1002 Rn. 50).

  • FG Hessen, 26.11.2002 - 12 Ko 1552/00

    Erörterungsgebühr; Kosten; mehrere Verfahren; Erörterungstermin; Beiziehung; …

    Gleiches gilt für das bloße Anfertigen und Einreichen der Klageschrift bei Gericht, und zwar selbst dann nicht aus, wenn die Klagebegründung oder spätere Stellungnahmen besonders qualifizierte Ausführungen zur Rechtslage enthalten und sich die beklagte Behörde hierdurch veranlasst sieht, ihren Standpunkt aufzugeben (z. B. Beschlüsse des Niedersächsischen FG vom 17.12.1987 XI 7/87 Ko, EFG 1988, 388, und des FG Rheinland-Pfalz vom 17.2.1987 3 Ko 2/87, EFG 1987, 322;… Gräber /Ruban, a.a.O., § 139 Anm. 19).
  • FG Düsseldorf, 02.01.2012 - 10 Ko 2007/11

    Notwendigkeit der Erledigung der Rechtssache nach Aufhebung oder Änderung des mit …

    Dies löst, unabhängig davon, ob Bemühungen von anderer Seite (des Gerichts oder des Prozessgegners) mit ursächlich gewesen sind, die Erledigungsgebühr aus (vgl. auch FG Köln, Beschluss vom 28. Februar 2011, EFG 2011, 1545; FG Düsseldorf, Beschluss vom 12. September 2009 11 Ko 276/09 KF, n.v., m.w.N.; Hess. FG, Beschluss vom 8. Januar 1988 2 Ko 300/88, EFG 1988, 388; Oberverwaltungsgericht -OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. Dezember 1982, 6 OVG B 48/82, Anwaltsblatt AnwBl 1983, 282, 283 m.w.N.; OVG Münster, Beschluss vom 11. Januar 1999, 3 E 808/98, AnwBl 1999, 612;… Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, RVG, VV 1002 Rn. 50).
  • FG Münster, 21.07.2000 - 5 Ko 7599/99

    Anfall der Erledigungsgebühr im finanzgerichtlichen Verfahren

    Dazu ist jedoch nicht jedwede Tätigkeit ausreichend; erforderlich ist vielmehr eine besondere, auf die Erledigung des Rechtsstreits ohne Urteil gerichtete Tätigkeit des Prozeßbevollmächtigten, die zu dieser Art der Erledigung nicht nur unwesentlich beigetragen hat (…Hülschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, 10. Aufl., § 139 FGO Rdr 415; Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluß vom 17.12.1987, EFG 1988 S. 388 m. w. N.).
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