Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2020 - 2 L 108/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,25729
OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2020 - 2 L 108/17 (https://dejure.org/2020,25729)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30.07.2020 - 2 L 108/17 (https://dejure.org/2020,25729)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30. Juli 2020 - 2 L 108/17 (https://dejure.org/2020,25729)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,25729) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 13.04.1984 - 4 C 31.81

    Ersatzvornahme gegen bauliche Mängel - Zwangsvollstreckung, Angabe der …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2020 - 2 L 108/17
    Dem Pflichtigen muss, wenn eine wesentliche Überschreitung der vorläufigen Kostenveranschlagung absehbar ist, vor der Durchführung der Ersatzvornahme keine weitere Frist zur Durchführung der Maßnahmen gewährt werden (wie BVerwG, Urteil vom 13. April 1984 - 4 C 31/81 - juris Rn. 17).

    Die schuldhafte Verletzung einer solchen Mitteilungspflicht kann Amtshaftungsansprüche auslösen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. April 1984, - 4 C 31/81 - juris Rn. 18).

    Die Ersatzvornahme ist nicht eine in seine Wahl gestellte alternative Art der Erfüllung, sondern sie ist die Sanktion für die Nichterfüllung seiner Verpflichtung (BVerwG, Urteil vom 13. April 1984, a.a.O. Rn. 17).

    Rn. 51 Die Behörde ist auch nicht an die vorläufige Kostenveranschlagung oder an einen "vertretbaren" Kostenerstattungsbetrag gebunden (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. April 1984, a.a.O. Rn. 18).

    Denn hätte der Ordnungspflichtige die angeordnete Maßnahme pflichtgemäß selbst durchgeführt, hätte er, wenn die Arbeiten sich als umfangreicher als von der Behörde vorausgeschätzt herausgestellt hätten, die höheren Kosten in jedem Fall tragen müssen (BVerwG, Urteil vom 13. April 1984, a.a.O. Rn. 17; OVG NRW…, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 13 A 97/09 - juris Rn. 39).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2012 - 2 M 22/12

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Kosten der Ersatzvornahme bei rein fiskalischem …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2020 - 2 L 108/17
    Diese ist rechtmäßig, wenn ein unanfechtbarer oder vollziehbarer auf Vornahme einer Handlung gerichteter Verwaltungsakt und eine wirksame Androhung der Ersatzvornahme vorliegen (Beschluss des Senats vom 22. Oktober 2012 - 2 M 22/12 - juris Rn. 37 ).

    Soweit der Senat in früheren Entscheidungen (ohne dass es entscheidungserheblich darauf ankam) zum Ausdruck gebracht hat, dass darüber hinaus ein wirksamer Bescheid über die Festsetzung der Ersatzvornahme erforderlich ist (vgl. Beschluss vom 22. Oktober 2012, a.a.O. …und vom 16. Oktober 2012 - 2 M 149/12 - juris Rn. 34 ), hat er bereits mit Beschluss vom 17. Juli 2018 (…- 2 L 46/17 - juris Rn. 19 ) ausgeführt, dass die Ausführung der Ersatzvornahme keiner vorherigen Festsetzung bedarf.

    Ob die Rechtmäßigkeit der Ersatzvornahme nur die Wirksamkeit oder auch die Rechtmäßigkeit der Androhung des Zwangsmittels voraussetzt (vgl. hierzu noch Beschluss des Senats vom 22. Oktober 2012 - 2 M 22/12 - juris Rn. 40 ; offen gelassen im Beschluss vom 11. Juni 2015 - 2 L 73/13 -, n.v.), kann dahinstehen, denn die gesetzte Frist war angemessen.

    Die in der Androhung zu setzende Frist muss so bemessen werden, dass es dem Pflichtigen möglich ist, seine Verpflichtung bis zu ihrem Ablauf zu erfüllen (Beschluss des Senats vom 22. Oktober 2012 - 2 M 22/12 - juris Rn. 40 ).

  • BVerwG, 03.12.2003 - 6 C 20.02

    Telekommunikation; "Resale" von Telekommunikationsdienstleistungen; Verpflichtung …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2020 - 2 L 108/17
    Es reicht aus, wenn sich die Regelung aus dem gesamten Inhalt des Bescheides, insbesondere seiner Begründung, sowie den weiteren den Beteiligten bekannten oder ohne weiteres erkennbaren Umständen unzweifelhaft erkennen lässt (BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2003 - 6 C 20.02 - juris Rn. 17 m.w.N.).

    Im Einzelnen richten sich die Anforderungen an die notwendige Bestimmtheit nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden und mit dem Verwaltungsakt umzusetzenden materiellen Rechts (BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2003, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2012 - 2 M 149/12

    Einstweiliger Rechtsschutz; Kosten der Ersatzvornahme; Insolvenzverfahren; Gefahr

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2020 - 2 L 108/17
    Soweit der Senat in früheren Entscheidungen (ohne dass es entscheidungserheblich darauf ankam) zum Ausdruck gebracht hat, dass darüber hinaus ein wirksamer Bescheid über die Festsetzung der Ersatzvornahme erforderlich ist (…vgl. Beschluss vom 22. Oktober 2012, a.a.O. und vom 16. Oktober 2012 - 2 M 149/12 - juris Rn. 34 ), hat er bereits mit Beschluss vom 17. Juli 2018 (…- 2 L 46/17 - juris Rn. 19 ) ausgeführt, dass die Ausführung der Ersatzvornahme keiner vorherigen Festsetzung bedarf.

    Denn tragender Grundsatz des Verwaltungsvollstreckungsrechts ist, dass die Wirksamkeit und nicht die Rechtmäßigkeit vorausgegangener Verwaltungsakte Bedingung für die Rechtmäßigkeit der folgenden Akte und letztlich der Anwendung des Zwangsmittels ist (Beschluss des Senats vom 16. Oktober 2012 - 2 M 149/12 - juris Rn. 35 m.w.N.).

  • BVerwG, 28.06.2007 - 7 C 5.07

    Abfallbesitzer, Entsorgungspflicht des; Abfallbesitz; Abfallerzeuger, Besitz des; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2020 - 2 L 108/17
    Soweit die Beklagte bei der Durchführung der Ersatzvornahme die gemäß § 22 Satz 2 und 3 KrwG bestehende (fortdauernde) Verantwortlichkeit des Klägers für die ordnungsgemäße Durchführung der Entsorgung bei Beauftragung eines Dritten (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2007 - 7 C 5.07 - juris Rn. 15) übernommen haben sollte, ergibt sich daraus nicht, dass sie berechtigt war, die Zahlung der vereinbarten Vergütung an das Entsorgungsunternehmen bis zur Vorlage eines Nachweises über den ordnungsgemäßen Abschluss der Entsorgung zu verweigern oder zu kürzen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2010 - 13 A 97/09

    Verwaltungsakt hinsichtlich der Anordnung auf Befreiung der Eigentumswohnung von …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2020 - 2 L 108/17
    Denn hätte der Ordnungspflichtige die angeordnete Maßnahme pflichtgemäß selbst durchgeführt, hätte er, wenn die Arbeiten sich als umfangreicher als von der Behörde vorausgeschätzt herausgestellt hätten, die höheren Kosten in jedem Fall tragen müssen (BVerwG…, Urteil vom 13. April 1984, a.a.O. Rn. 17; OVG NRW, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 13 A 97/09 - juris Rn. 39).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2005 - 2 L 785/03

    Vollstreckungsbehörde darf ihr in Rechnung gestellte Kosten Dritter bei der …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2020 - 2 L 108/17
    Der Behörde steht bei der Beurteilung dessen, was erforderlich ist, ein weiter Ermessensspielraum zu (Beschluss des Senats vom 17. Mai 2005 - 2 L 785/03 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2020 - 2 L 108/17
    Zugleich muss der Verwaltungsakt geeignete Grundlage für Maßnahmen der zwangsweisen Durchsetzung (Verwaltungsvollstreckung) sein können (BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990 - 4 C 41.87 - juris Rn. 29).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.08.2016 - 2 M 24/16

    Untersagung der Lagerung und Anordnung zur Entsorgung von Baureststoffen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2020 - 2 L 108/17
    Gerade bei einem Vorgehen gegen unerlaubte Abfallablagerungen wird es sich häufig als unmöglich erweisen, alle später auftauchenden Fragen vorwegnehmend bereits in einem Bescheid abschließend zu regeln; vielmehr muss in Kauf genommen werden, dass sich während des Vollzugs neue Erkenntnisse einstellen, auf die den Vollzug begleitend mit Entscheidungen auch rechtlicher Art reagiert werden muss (Beschluss des Senats vom 12. August 2016 - 2 M 24/16 - juris, Rn. 7 f.; OVG MV…, Beschluss vom 24. Januar 2006 - 3 M 73/05 - juris Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2013 - 1 ME 6/13

    Kosten der Ersatzvornahme als sofort vollziehbare öffentliche Abgaben oder Kosten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2020 - 2 L 108/17
    Im Gegensatz zum Zwangsmittel des Zwangsgeldes ( § 56 Abs. 1 SOG LSA ) schreibt das Gesetz eine Festsetzung der Ersatzvornahme nicht vor (vgl. zur entsprechenden Rechtslage nach dem Nds. SOG: NdsOVG, Beschluss vom 21. Februar 2013 - 1 ME 6/13 - juris Rn. 22).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.01.2006 - 3 M 73/05

    Ergänzung

  • VGH Bayern, 07.11.2017 - 20 ZB 16.991

    Vollstreckung einer bestandskräftigen abfallrechtlichen Beiseitungsanordnung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.07.2018 - 2 L 46/17

    Darlegungserfordernis der Verfahrensrüge - bauaufsichtliche Verfügung und Auswahl …

  • VGH Bayern, 12.04.1999 - 20 B 98.3564
  • VG Magdeburg, 28.03.2024 - 4 A 106/22

    Beurteilungszeitpunkt bei nach Zeitabschnitten teilbaren Dauermaßnahmen der …

    Die in der Androhung zu setzende Frist muss so bemessen werden, dass es dem Pflichtigen möglich ist, seine Verpflichtung bis zu ihrem Ablauf zu erfüllen (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Juli 2020 - 2 L 108/17 -, juris, Rn. 45 ;… Beschluss vom 22. Oktober 2012 - 2 M 22/12 -, juris, Rn. 40 ).

    Während danach im Bundesrecht Voraussetzung der Befugnis zur Beauftragung eines Dritten und Voraussetzung des Kostenerstattungsanspruchs nach § 10 VwVG grundsätzlich auch ein wirksamer Bescheid über die Festsetzung der Ersatzvornahme ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 21. August 1996 - 4 B 100.96 -, juris, Rn. 7 f.;… Urteil vom 13. April 1984 - 4 C 31.81 -, juris, Rn. 12;… Urteil vom 16. Januar 1976 - IV C 25.74 -, juris, Rn. 24), ist ein Bescheid über die Festsetzung der Ersatzvornahme nach dem hier anzuwendenden Landesrecht weder für die Beauftragung eines Dritten noch für die Rechtmäßigkeit des Kostenerstattungsanspruchs des § 71 Abs. 1 Satz 1 VwVG LSA i. V. m. § 55 Abs. 1 SOG LSA erforderlich, weil eine Festsetzung im Gegensatz zum Zwangsmittel des Zwangsgelds gemäß § 56 Abs. 1 SOG LSA landesrechtlich nicht vorgeschrieben ist (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 17. Juli 2018 - 2 L 46/17 -, juris, Rn. 19 ; Urteil vom 30. Juli 2020 - 2 L 108/17 -, juris, Rn. 35 in Klarstellung zu OVG des Landes Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 16. Oktober 2012 - 2 M 149/12 -, juris, Rn. 34 ;… Beschluss vom 22. Oktober 2012 - 2 M 22/12 -, juris, Rn. 37 ).

    Rn. 148 Eine Ersatzvornahme ist rechtmäßig, wenn ein unanfechtbarer oder vollziehbarer auf Vornahme einer Handlung gerichteter Verwaltungsakt und eine wirksame Androhung der Ersatzvornahme vorliegen (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Februar 2024 - 2 L 69/23 -, BA S. 2; Urteil vom 30. Juli 2020 - 2 L 108/17 -, juris, Rn. 35 ;… Beschluss vom 22. Oktober 2012 - 2 M 22/12 -, juris, Rn. 37 ).

    Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit des Kostenerstattungsanspruchs ist die Rechtmäßigkeit der Ersatzvornahme (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Juli 2020 - 2 L 108/17 -, juris, Rn. 35 ).

  • VG Magdeburg, 27.06.2024 - 4 A 25/23

    Gefahrenabwehrrechtliche und kostenrechtliche Verantwortlichkeit für den Abbruch …

    Die in der Androhung zu setzende Frist muss so bemessen werden, dass es dem Pflichtigen möglich ist, seine Verpflichtung bis zu ihrem Ablauf zu erfüllen (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Juli 2020 - 2 L 108/17 -, juris, Rn. 45;… Beschluss vom 22. Oktober 2012 - 2 M 22/12 -, juris, Rn. 40).

    Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit des Kostenerstattungsanspruchs ist die Rechtmäßigkeit der Ersatzvornahme (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Juli 2020 - 2 L 108/17 -, juris, Rn. 35).

    Eine Ersatzvornahme wiederum ist rechtmäßig, wenn ein unanfechtbarer oder vollziehbarer und auf Vornahme einer Handlung gerichteter Verwaltungsakt sowie eine wirksame Androhung der Ersatzvornahme vorliegen (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Februar 2024 - 2 L 69/23 -, BA S. 2; Urteil vom 30. Juli 2020 - 2 L 108/17 -, juris, Rn. 35;… Beschluss vom 22. Oktober 2012 - 2 M 22/12 -, juris, Rn. 37).

    Die dafür erforderliche Rechtmäßigkeit der Ersatzvornahme (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Juli 2020 - 2 L 108/17 -, juris, Rn. 35), dass ein unanfechtbarer oder vollziehbarer und auf Vornahme einer Handlung gerichteter Verwaltungsakt sowie eine wirksame Androhung der Ersatzvornahme vorliegen (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Februar 2024 - 2 L 69/23 -, BA S. 2; Urteil vom 30. Juli 2020 - 2 L 108/17 -, juris, Rn. 35;… Beschluss vom 22. Oktober 2012 - 2 M 22/12 -, juris, Rn. 37), ist gegeben.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.02.2024 - 2 L 69/23

    Kosten der Ersatzvornahme

    Nach §§ 53 , Rn. 54 und 59 SOG LSA ist die Ersatzvornahme rechtmäßig, wenn ein unanfechtbarer oder vollziehbarer, auf Vornahme einer Handlung gerichteter Verwaltungsakt und eine wirksame Androhung der Ersatzvornahme vorliegen (…vgl. Beschlüsse des Senats vom 16. Oktober 2012 - 2 M 149/12 - juris Rn. 34 f.; vom 30. Juli 2020 - 2 L 108/17 - juris Rn. 35 und 38 …und vom 10. Februar 2022 - 2 M 151/21 - juris Rn. 15 ).

    Die Erstattungspflicht des Vollstreckungsschuldners richtet sich auch dann nach den tatsächlich entstandenen Kosten der Ersatzvornahme, wenn der im Androhungsbescheid vorläufig veranschlagte Kostenbetrag später - wie hier - wesentlich überschritten wird (vgl. Beschluss des Senats vom 30. Juli 2020 - 2 L 108/17 - juris Rn. 51 ).

    Es entspricht der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 30. Juli 2020 - 2 L 108/17 - juris Rn. 50 ), dass eine derartige Steigerung der Kosten zwar eine Nebenpflicht zur entsprechenden Unterrichtung des Ordnungspflichtigen auslöst, deren Nichtbeachtung auch Amtshaftungsansprüche auslösen kann, aber kein Grund ist, der zur Rechtswidrigkeit der Ersatzvornahme oder des Erstattungsanspruchs führt.

    Wie oben unter 1.a) ausgeführt, folgt aus den §§ 53 , Rn. 54 und 59 SOG LSA , dass die Ersatzvornahme rechtmäßig ist, wenn ein unanfechtbarer oder vollziehbarer, auf Vornahme einer Handlung gerichteter Verwaltungsakt und eine wirksame Androhung der Ersatzvornahme vorliegen (…vgl. Beschlüsse des Senats vom 16. Oktober 2012 - 2 M 149/12 - juris Rn. 34 f.; vom 30. Juli 2020 - 2 L 108/17 - juris Rn. 35 und 38 …und vom 10. Februar 2022 - 2 M 151/21 - juris Rn. 15 ).

  • VG Gelsenkirchen, 06.03.2023 - 6 K 1849/20

    Freihändige Vergabe kann im Unterschwellenbereich flexibel gestaltet werden!

    Rn. 105 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21. Januar 2002 - 21 A 5820/00 -, juris (…Rn. 23), sowie (zum jeweiligen Landesrecht) OVG Berlin, Urteil vom 3. November 1995 - 2 B 17.93 -, juris (LS); OVG Saarl., Urteil vom 25. April 2019 - 2 A 802/17 -, juris (…Rn. 35); OVG S.-A., Urteil vom 30. Juli 2020 - 2 L 108/17 -, juris (…Rn. 53); VG Schwerin, Urteil vom 8. November 2018 - 2 A 331/18 SN -, juris (…Rn. 33); zum Bundesrecht Lemke, in Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, Kommentar, 5. Aufl. 2021, § 10 VwVG Rn. 11.

    Rn. 122 Vgl. OVG S.-A., Urteil vom 30. Juli 2020 - 2 L 108/17 -, juris (…Rn. 53).

  • VG Frankfurt/Oder, 06.12.2023 - 5 K 259/20
    Bei abfallrechtlichen Beseitigungsanordnungen reicht es zwar aus, die zu beseitigenden Gegenstände zumindest im groben Umriss zu beschreiben; ein in jede Einzelheit gehender Katalog der zu entsorgenden Stoffe und Gegenstände ist nicht zu erstellen und im Bescheid aufzuführen (Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Juli 2020 - 2 L 108/17 -, Rn. 40, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2022 - 2 M 131/21

    Denkmalrechtliche Sanierungsanordnung zur Verhinderung eines drohenden …

    Mit dieser Formulierung ist die angefochtene Verfügung auch nicht zu unbestimmt (vgl. hierzu auch Urteil des Senats vom 30. Juli 2020 - 2 L 108/17 - juris Rn. 42 ).
  • OVG Niedersachsen, 17.12.2025 - 4 ME 71/25

    Landschaftsschutzgebiet; Naturschutzrecht; Landschaftsschutzgebietsverordnung; …

    Bei einem Bescheid, mit dem unerlaubte Abfallablagerungen bekämpft werden (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 30.7.2020 - 2 L 108/17 -, juris Rn. 40;… OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 24.1.2006 - 3 M 73/05 -, juris Rn. 9 m.w.N.;… VG Frankfurt (Oder), Beschl. v. 12.9.2024 - VG 5 L 254/24 -, juris Rn. 49 f.), oder einem Verwaltungsakt, mit dem unstatthafte Veränderungen an Gewässern rückgängig gemacht werden sollen (…vgl. dazu VG Schleswig, Urt. v. 27.2.2025 - 2 A 17/23 -, juris Rn. 43;… VG München, Urt. v. 7.8.2001 - M 16 K 01.2317 -, juris Rn. 47), kann es sich etwa im Stadium des Bescheiderlasses als unmöglich erweisen, alle später ggf. auftauchenden Fragen bereits vorwegnehmend zu regeln, sodass in Kauf genommen werden muss, dass sich während des Vollzugs neue Erkenntnisse einstellen können, auf die den Vollzug begleitend mit Entscheidungen auch rechtlicher Art reagiert werden muss (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 30.7.2020 - 2 L 108/17 -, juris Rn. 40;… OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 24.1.2006 - 3 M 73/05 -, juris Rn. 9 m.w.N.;… VG Frankfurt (Oder), Beschl. v. 12.9.2024 - VG 5 L 254/24 -, juris Rn. 49 f.;… VG Schleswig, Urt. v. 27.2.2025 - 2 A 17/23 -, juris Rn. 43;… VG München, Urt. v. 7.8.2001 - M 16 K 01.2317 -, juris Rn. 47).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2026 - 4 L 37/25

    Zur Vornahme des Sofortvollzugs nach § 53 Abs. 2 SOG LSA im Rahmen einer …

    Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit des Kostenerstattungsanspruchs ist die Rechtmäßigkeit der Ersatzvornahme ( OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Juli 2020 - 2 L 108/17 -, juris, Rdnr. 35 ;… Engelhardt/App, VwVG/VwZG, 13. A., § 10 VwVG, Rdnr. 12, m.w.N.).
  • VG München, 18.06.2024 - M 31 M 24.2838

    Kostenerinnerung, Zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendige …

    Dass es hierauf von Rechts wegen mit Blick auf den einschlägigen rechtlichen Prüfungsmaßstab für die Erstattungsfähigkeit verauslagter Kosten, die bei der Ausführung einer Tatmaßnahme entstanden sind (vgl. dazu, dass ein Handlungsstörer grundsätzlich den Auslagenbetrag in der Höhe gegen sich gelten lassen muss, wie ihn das beauftragte Fachunternehmen dem Hoheitsträger zur Ausführung gefahrenabwehrender Sanierungsarbeiten in Rechnung gestellt hat, sowie zum weiten Ermessensspielraum über das Ob und Wie der fachlichen Ausführung einer Tatmaßnahme bzw. Ersatzvornahme insbesondere: OVG Berlin, U.v. 27.1.1989 - 2 B 23.87 - BRS 49, Nr. 234 und U.v. 25.8.1989 - 2 B 4.88 - BRS 49, Nr. 235;… OVG NRW, B.v. 21.1.2002 - 21 A 5820/20 - juris Rn. 21 f.; OVG LSA, U.v. 30.7.2020 - 2 L 108/17 - juris Rn. 47;… VG München, U.v. 26.7.2022 - M 2 K 19.5365 - juris Rn. 39 ff.; Käß in Giehl/Adolph/Käß, Verwaltungsverfahrensrecht in Bayern, Art. 32 VwZVG Nr. 1 lit.a; Roth in Roth/Stengel, Verwaltungskostenrecht in Bayern, Stand 122. AL Januar 2023, Art. 10 KG Nr. 10.1 und 10.2.6), nicht mehr ankam und der Antragsgegner auf entsprechenden richterlichen Hinweis in der mündlichen Verhandlung die Klage auch zurückgenommen hat, spielt mit Blick auf die hier allein maßgebliche ex-ante-Perspektive keine Rolle mehr.
  • VG Bayreuth, 06.04.2017 - B 4 S 17.31002

    Erfolgreicher Eilantrag nach Einstellung des Asylverfahrens nach § 33 AsylG

    Im Hinblick auf die weitreichenden Folgen, die mit dem Eintritt der Rücknahmefiktion verbunden sind, gebieten es diese Vorschriften und der Grundsatz eines fairen Verfahrens, dass der Hinweis gemäß § 33 Abs. 4 AsylG insbesondere dann, wenn der Antragsteller nicht anwaltlich vertreten ist, (auch) in einer dem Antragsteller verständlichen Sprache ergeht (…so zu § 33 AsylG a.F. unter Verweis auf § 24 Abs. 1 Satz 2 AsylVfG BVerwG, U. v. 05.09.2013 - 10 C 1/13 - BVerwGE 147, 329/342 = NVwZ 2014, 158/161 jew. Rn. 31;… zu § 33 AsylG n.F. VG Arnsberg, B. v. 16.02.2017 - 2 L 134/17.A - juris Rn. 17 - 23; VG Düsseldorf, B. v. 16.02.2017 - 2 L 108/17.A - juris Rn. 16f.;… VG Minden, B. v. 28.02.2017 - 10 L 162/17.A, juris Rn. 40f.;… a. A. VG Augsburg, U. v. 13.03.2017 - Au 3 K 16.32293 - juris Rn. 20f.).
  • VG München, 16.07.2024 - M 31 K 23.4266

    Bodenschutzrecht, Schädliche Bodenveränderung, Kostenentscheidung nach …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Sachsen-Anhalt
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht