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Rechtsprechung
   VG Saarlouis, 17.10.2017 - 2 L 1122/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,57552
VG Saarlouis, 17.10.2017 - 2 L 1122/17 (https://dejure.org/2017,57552)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 17.10.2017 - 2 L 1122/17 (https://dejure.org/2017,57552)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 17. Oktober 2017 - 2 L 1122/17 (https://dejure.org/2017,57552)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Saarland, 05.06.2024 - 1 A 8/23

    Schadensersatzanspruch eines im Ruhestand befindlichen, zuvor zum Zwecke der …

    Seinen neuerlichen und wiederum auf den rangletzten in dieser Beförderungsrunde zur Beförderung vorgesehenen Bewerber beschränkten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vom 10.7.2017 wies das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 17.10.2017 - 2 L 1122/17 - zurück, da es keine realistische Beförderungschance für ihn sah.

    Rn. 14 Mit Beschluss des Senats vom 27.2.2018 - 1 B 809/17 - wurde der Beklagten unter Abänderung des erstinstanzlichen Beschlusses vom 17.10.2017 - 2 L 1122/17 - im Wege einstweiliger Anordnung untersagt, dem Beigeladenen des damaligen (2017) Eilverfahrens - der für den Zeitraum vom 1.11.2013 bis zum 31.5.2015 mit der Bestnote "hervorragend ++" beurteilt gewesen sei und aufgrund nachrangiger Auswahlkriterien den Vorzug vor anderen Bewerbern erhalten habe, denen dasselbe Gesamturteil zuerkannt worden sei - vor dem Kläger ein Amt der Besoldungsgruppe A9_vz+Z zu übertragen.

    Darunter befand sich das beim hiesigen Verwaltungsgericht gegen denselben Beigeladenen wie im Verfahren 2 L 1122/17 gerichtete Eilverfahren 2 L 1245/17, das dieses mit Beschluss vom 16.10.2017 zum Nachteil des dortigen Antragstellers entschied.

    Wäre der Kläger anstelle des in der hier einschlägigen Beförderungsliste zur Beförderung ausgewählten rangletzten Bewerbers, auf dessen Beförderung er sein Rechtsschutzersuchen im Verfahren 2 L 1122/17 beschränkt habe, ausgewählt worden, so wäre er aller Voraussicht nach an die Stelle des in der Beförderungsliste Letztplatzierten getreten.

    Dies folge auch daraus, dass ein solches, gegen den ausgewählten Bewerber gerichtetes Eilverfahren - 2 L 1122/17 - erst durch Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 16.10.2017 entschieden worden sei.

    Rn. 38 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten beider Instanzen sowie der in dieser Angelegenheit entstandenen Verwaltungsunterlagen (1 Heft), die Personalakten des Klägers (2 Hefte und 1 Ordner) sowie die beigezogenen - frühere Verfahren des Klägers betreffenden - Akten des Verwaltungsgerichts (2 K 2650/16 und 2 L 1257/16) und des Oberverwaltungsgerichts (1 B 809/17 / 2 L 1122/17) Bezug genommen; dieser war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Rn. 55 So hatte das Verwaltungsgericht bereits im Vorfeld der Beförderungsrunde 2017 in seinem anlässlich der Beförderungsrunde 2016 ergangenen Beschluss vom 12.10.2016 - 2 L 1257/16 - deutliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Beurteilung aufgezeigt, diese Zweifel in seinem zur Beförderungsrunde 2017 ergangenen Beschluss vom 17.10.2017 - 2 L 1122/17 - bekräftigt und während des damals beim Senat hinsichtlich 2017 anhängigen (erst durch Beschluss vom 27.2.2018 zugunsten des Klägers abgeschlossenen) Beschwerdeverfahrens 1 B 809/17 die Beklagte mit Urteil vom 22.11.2017 - 2 K 2650/16 - rechtskräftig verpflichtet, den Kläger für den Zeitraum vom 1.11.2013 bis zum 31.5.2015 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut dienstlich zu beurteilen.

    So hat er hinsichtlich der Beförderungsrunde 2017 nicht nur die für ihn positive Eilentscheidung des Senats vom 27.2.2018 - 1 B 809/17 - erstritten, mit der der Beklagten unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 17.10.2017 - 2 L 1122/17 - im Wege einstweiliger Anordnung untersagt wurde, dem (in diesem Eilverfahren) Beigeladenen vor dem Kläger ein Amt der Besoldungsgruppe A9_vz+Z zu übertragen.

    Selbst wenn der Kläger anstelle des im Verfahren 2 L 1122/17 bzw. 1 B 809/17 Beigeladenen im Zuge der Beförderungsrunde 2017 ausgewählt worden wäre, sei realistischer Weise nicht davon auszugehen, dass die diese Beförderungsrunde betreffenden - bundesweit - insgesamt sieben Eilverfahren bis dahin hätten rechtskräftig zum Abschluss gebracht werden können.

  • OVG Saarland, 27.02.2018 - 1 B 809/17

    Erfolgreicher Konkurrentenrechtsstreit wegen rechtswidriger Beurteilung und der …

    Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 17. Oktober 2017 - 2 L 1122/17 - wird der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 123 Abs. 1 VwGO untersagt, dem Beigeladenen vor dem Antragsteller ein Amt der Besoldungsgruppe A9_vz+Z zu übertragen.
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