Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2009 - 2 L 115/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Mitwirkungsverbot: Beschlussfassung über eine Änderung des Zulassungsverfahrens von Steinmetzen für ein Tätigwerden auf dem Friedhof; Ausschluss des Ehegatten eines Steinmetzmeisters wegen Besorgnis der Befangenheit
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06
Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2009 - 2 L 115/06
Rn. 12 Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache dann zu, wenn sie in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht eine Frage aufwirft, die im Rechtsmittelzug entscheidungserheblich und fallübergreifender Klärung zugänglich ist und deren Klärung der Weiterentwicklung des Rechts förderlich ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 12.02.1998 - 1 M 17/98, NVwZ-RR 1998, 597 m.w.N.). - BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88
Apothekenwerbung
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2009 - 2 L 115/06
Soweit - wie hier - Berufsausübungsregelungen durch eine Satzung getroffen werden, sind diese aber mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie auf sachlichen Erwägungen zum Schutze des Gemeinwohl beruhen und keine unverhältnismäßige Einschränkung der Berufsausübung mit sich bringen (vgl. BVerfGE 94, 372, 389 ff.; 99, 202, 211). - BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 2296/96
Arbeitslosigkeit ohne Wettbewerb
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2009 - 2 L 115/06
Soweit - wie hier - Berufsausübungsregelungen durch eine Satzung getroffen werden, sind diese aber mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie auf sachlichen Erwägungen zum Schutze des Gemeinwohl beruhen und keine unverhältnismäßige Einschränkung der Berufsausübung mit sich bringen (vgl. BVerfGE 94, 372, 389 ff.; 99, 202, 211).
- OVG Schleswig-Holstein, 06.11.2006 - 2 LB 23/06
Befangenheit von Ratsmitgliedern bei Entscheidung über Absetzung einer …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2009 - 2 L 115/06
Auch der erkennende Senat hat jedoch keine Zweifel daran, dass entsprechend dem Sinn und Zweck der Mitwirkungsverbote des § 24 KV M-V keine direkte Kausalität für die Annahme eines Ausschlussgrundes verlangt wird (…vgl. OVG M-V, Urt. v. 22.06.2005 - 3 K 10/02 -, zit. nach juris Rn. 27; OVG Schleswig, Urt. v. 06.11.2006 - 2 LB 23/06 -, zit. nach juris Rn. 46). - VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 1 S 2785/00
Anstaltsgewalt des Friedhofsträgers-Berufsfreiheit des Bestattungsunternehmers
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2009 - 2 L 115/06
Rn. 9 So ist bereits allgemein anerkannt, dass ein Friedhofsträger eine gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof grundsätzlich von einer Zulassung abhängig machen kann (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 24.06.2002 - 1 S 2785/00 -, zit. juris Rn. 36). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2005 - 3 K 10/02
Befangenes Ratsmitglied: Bebauungsplan nichtig
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2009 - 2 L 115/06
Auch der erkennende Senat hat jedoch keine Zweifel daran, dass entsprechend dem Sinn und Zweck der Mitwirkungsverbote des § 24 KV M-V keine direkte Kausalität für die Annahme eines Ausschlussgrundes verlangt wird (vgl. OVG M-V, Urt. v. 22.06.2005 - 3 K 10/02 -, zit. nach juris Rn. 27;… OVG Schleswig, Urt. v. 06.11.2006 - 2 LB 23/06 -, zit. nach juris Rn. 46). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.05.2009 - 2 L 45/08
Erhöhung des Mindestruhegehaltssatz; Einzelfall; Berücksichtigung von …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2009 - 2 L 115/06
Dabei kommt es, soweit eine Abweichung von der Rechtsprechung eines Oberverwaltungsgerichts geltend gemacht wird, nur auf die Abweichung von einer Entscheidung des dem Verwaltungsgericht übergeordneten Oberverwaltungsgerichts, also des Berufungsgerichts, an (vgl. Beschluss des Senats vom 25.05.2009, - 2 L 45/08 - Redeker/von Oertzen, VwGO, 14. Aufl. 2004, § 124 Rn. 23;… Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 124 Rn. 12). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.02.1998 - 1 M 17/98
Rechtsmittel; Beschwerde; Eilverfahren; Einstweiliger Rechtsschutz nach § 80 Abs. …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2009 - 2 L 115/06
Rn. 12 Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache dann zu, wenn sie in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht eine Frage aufwirft, die im Rechtsmittelzug entscheidungserheblich und fallübergreifender Klärung zugänglich ist und deren Klärung der Weiterentwicklung des Rechts förderlich ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 12.02.1998 - 1 M 17/98, NVwZ-RR 1998, 597 m.w.N.). - BVerwG, 02.10.1989 - 5 B 95.89
Annahme der Streitbeilegung durch Vergleich durch das Flurbereinigungsgericht als …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2009 - 2 L 115/06
Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache kann mit bloßen Angriffen gegen die Rechtsauffassung der Vorinstanz nicht dargelegt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.02.1990 - 5 B 95/89, zit. nach juris; Beschl. des Senats v. 10.10.2005 - 2 L 303/04 -).
- VGH Baden-Württemberg, 29.04.2014 - 1 S 1458/12
Friedhofsatzung der Stadt Kehl: Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer …
Daher sind z.B. nach der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte Regelungen von Gemeinden in Friedhofssatzungen, nach denen Gemeinden eine gewerbliche Betätigung auf ihren Friedhöfen grundsätzlich von einer Zulassung abhängig machen dürfen, im Hinblick auf den Parlamentsvorbehalt nicht zu beanstanden (…vgl. Senat, Urt. v. 24.06.2002, a.a.O.;… BayVGH, Urt. v. 26.03.2009 - 4 N 07.1763 - BayVBl. 2010, 23 ; OVG Meckl.-Vorp., Beschl. v. 18.06.2009 - 2 L 115/06 - juris Rn. 9;… OVG NRW, Beschl. v. 21.02.2011, a.a.O., Rn. 45). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2011 - 19 A 2437/08
Verpflichtung zur Zulassung zu einer beruflichen Betätigung im Falle der …
Rn. 48 Bay. VGH, Beschluss vom 27.7.2009 4 N 09.1300 , juris, Rdn. 16; Urteil vom 26.3.2009 4 N 07.1763 , BayVBl. 2010, 23, juris, Rdn. 21; OVG MV, Beschluss vom 18.6.2009 2 L 115/06 , juris, Rdn. 9; vgl. auch Jarass/Pieroth, GG, 11. Aufl. 2011, Art. 12, Rdn. 30; zu Kammersatzungen vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22.5.1996 1 BvR 744/88 , BVerfGE 94, 372, juris, Rdn. 85. - VG Magdeburg, 27.02.2020 - 9 A 180/18
Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit eines Bestattungsunternehmens durch die …
Rn. 46 Darüber hinaus sind normative Eingriffe in die Berufsausübung mit der Verfassung vereinbar, wenn sie auf vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls bzw. auf Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit beruhen und keine unverhältnismäßige Einschränkung der Berufsausübung mit sich bringen (vgl. BVerfG U. v., 22.05.1996 - 1 BvR 744/88 - stRspr; OVG Greifswald, B. v. 18.06.2009 - 2 L 115/06 - VGH Baden-Württemberg, B. v. 21.05.2015 - 1 S 383/14 - alle juris). - VG Greifswald, 02.07.2010 - 3 B 273/10
Gebührenbefreiung von Wassersport- und Fischereifahrzeugen
Da aber beinahe sämtliche Gemeindevertretungsbeschlüsse eines Umsetzungsaktes bedürfen, würde dieser Schutzzweck leer laufen, verlangte man eine unmittelbare Kausalität (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 18.06.2009 - 2 L 115/06, juris).
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Rechtsprechung
| VG Frankfurt/Oder, 19.10.2006 - 2 L 115/06 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.09.2006 - 1 S 122.05
EU-Fahrerlaubnis - Rechtsmissbrauch
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 19.10.2006 - 2 L 115/06
Der Rechtsprechung des Gerichtshofes lassen sich immerhin Anhaltspunkte dafür entnehmen, dass es dem Fahrerlaubnisinhaber im Einzelfall verwehrt sein kann, sich auf die in einem anderen Mitgliedsstaat erworbene Fahrerlaubnis berufen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08. September 2006 - 1 S 122.05 - S. 7 des Entscheidungsabdrucks).Diesem Umstand ist bei der Frage der gegenseitigen Anerkennung von EU-Führerscheinen somit eine Bedeutung zuzumessen, zumal die Führerscheinrichtlinie ausweislich ihrer Erwägungsgründe auch das Ziel verfolgt, die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern und zu diesem Zweck Mindestvoraussetzungen für die Ausstellung eines Führerscheins festlegt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08. September 2006 - 1 S 122.05 - S. 8 des Entscheidungsabdrucks).
Die Vermeidung von Gefahren, die durch die Teilnahme von ungeeigneten Personen am motorisierten Straßenverkehr stehen, ist ein vorrangiges und öffentliches Anliegen hinter dem die privaten Interessen eines Betroffenen in aller Regel zurückzustehen haben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08. September 2006 - 1 S 122.05 - S. 10 des Entscheidungsabdrucks).
- EuGH, 06.04.2006 - C-227/05
Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 19.10.2006 - 2 L 115/06
Der für die Auslegung des Gemeinschaftsrechts zuständige Gerichtshof hat sich mit diesen Richtlinienbestimmungen unlängst (Beschluss vom 06. April 2006 - Rs. C - 227/05 [Halbritter] - NJW 2006, 2173 und bereits zuvor mit Beschluss vom 29. April 2004 - Rs. C - 476/01 [Kapper] - NJW 2004, 1725) näher befasst.Hätten die Behörden eines Mitgliedsstaates einen Führerschein gemäß Artikel 1 Abs. 1 der Führerscheinrichtlinie ausgestellt, seien die anderen Mitgliedsstaaten nicht mehr befugt, die Beachtung der Ausstellungsbedingungen erneut zu prüfen (EuGH, Beschluss vom 06. April 2006, a. a. O., Rdnr. 25 - 29 und 34).
- EuGH, 09.03.1999 - C-212/97
Centros - "Niederlassungsfreiheit - Errichtung einer Zweigniederlassung durch …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 19.10.2006 - 2 L 115/06
Generell gestattet der Gerichtshof die missbräuchliche oder betrügerische Berufung auf Gemeinschaftsrecht nicht (EuGH, Urteil vom 09. März 1999 - Rs. C - 212/97 [Centros] - NJW 1999, 2027 [2028;… Rdnr. 24]).
- BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01
Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung, …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 19.10.2006 - 2 L 115/06
Die vorliegend erfolgte Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens genügt auch den in § 11 Abs. 6 normierten Anforderungen (vgl. dazu allgemein zu der Vorgängervorschrift § 15 b) Abs. 2 StVZO a. F. BVerwG, Urteil vom 05. Juli 2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78). - EuGH, 29.04.2004 - C-476/01
EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 19.10.2006 - 2 L 115/06
Der für die Auslegung des Gemeinschaftsrechts zuständige Gerichtshof hat sich mit diesen Richtlinienbestimmungen unlängst (Beschluss vom 06. April 2006 - Rs. C - 227/05 [Halbritter] - NJW 2006, 2173 und bereits zuvor mit Beschluss vom 29. April 2004 - Rs. C - 476/01 [Kapper] - NJW 2004, 1725) näher befasst. - BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04
Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung; …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 19.10.2006 - 2 L 115/06
Nach diesen Vorschriften ist der Schluss auf die Nichteignung allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung der medizinisch-psychologischen Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 C 25.04 - DVBl. 2005, 1337 ff., hier zitiert nach juris, Rz. 19 m. w. N.). - EuGH, 28.09.2006 - C-340/05
Kremer - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 19.10.2006 - 2 L 115/06
Vor diesem Hintergrund sowie angesichts der dem EuGH vorliegenden weiteren Verfahren zur Vorabentscheidung des vorliegenden Problemkreises (C 340/05 u. a.) erscheint es bei summarischer Würdigung der bisher aktenkundigen Tatsachen nicht von vornherein ausgeschlossen, dass dem Antragsteller die Berufung auf den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Fahrerlaubnisse wegen rechtsmissbräuchlicher Umgehung der inländischen Vorschriften im Ergebnis zu versagen wäre. - OVG Berlin-Brandenburg, 27.06.2006 - 1 S 112.05
Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 19.10.2006 - 2 L 115/06
Weil auch Anschluss an die Erteilung der polnischen Fahrerlaubnis keine Eignungszweifel begründende Umstände bekannt geworden sind (zu nachträglichen Eignungszweifeln vgl. Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 27. Juni 2006 - OVG 1 S 112.05 -), wäre der Antragsgegner demnach daran gehindert, gestützt auf § 13 Abs. 2 FeV die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Prüfung der Fahrerlaubnisentziehung bei alkoholbedingten Eignungszweifeln zu verlangen und im Falle seiner unterbliebenen Vorlage gemäß § 11 Abs. 8 FeV auf die Nichteignung des Antragstellers zu schließen.
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