Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2023 - 2 L 115/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Bauaufsichtliche Verfügung zum Brandschutz bei Altbauten
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LBauO § 57 ; LBauO § 29 ; BevBauwV § 11 Abs. 3
Brandschutz; Brandwand; Bestandsschutz; Verjährung; Bevölkerungsbauwerke; Bauaufsichtliche Verfügung zum Brandschutz bei Altbauten - rechtsportal.de
LBauO § 57 ; LBauO § 29 ; BevBauwV § 11 Abs. 3
Brandschutz; Brandwand; Bestandsschutz; Verjährung; Bevölkerungsbauwerke; Bauaufsichtliche Verfügung zum Brandschutz bei Altbauten
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verjährung bauaufsichtlicher Eingriffsbefugnisse
Verfahrensgang
- VG Halle, 02.07.2021 - 2 A 175/19
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2023 - 2 L 115/21
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (19)
- OVG Thüringen, 18.12.2002 - 1 KO 639/01
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Beseitigungsverfügung; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2023 - 2 L 115/21
Vielmehr sollte die mit der Verordnung geschaffene "Verjährungsregel" für Auflagen des Vorsitzenden des Rates durchaus auch deutlich älteren, ohne die erforderliche Genehmigung errichteten Gebäuden zu Gute kommen (vgl. Thür. OVG, Urteil vom 18. Dezember 2002 - 1 KO 639/01 - juris Rn. 2, 29, 30; OVG Bln-Bbg…, Urteil vom 26. August 2021 - OVG 10 B 1.18 - juris Rn. 71).Rn. 32 Allerdings verschafft § 11 Abs. 3 BevBauwV dem Bauherrn lediglich eine verfahrensrechtliche Rechtsposition, indem sie ihn vor einem Einschreiten gegen die rechtswidrigen Baumaßnahmen im Wege der Beseitigungsanordnung bewahrte, ohne allerdings das Gebäude zu "legalisieren" (grundlegend Thür. OVG, Urteil vom 18. Dezember 2002 - 1 KO 639/01 - a.a.O. Rn. 33).
Rn. 33 Weder der Bestandsschutz noch die "Verjährung" nach § 11 Abs. 3 BevBauwV stehen jedoch einer bauaufsichtlichen Anordnung im Einzelfall entgegen, wenn die Behörde bei Gefahren für Leib und Leben nach den heutigen baurechtlichen Vorschriften gehalten ist, einzuschreiten (Thür. OVG, Urteil vom 18. Dezember 2002 - 1 KO 639/01 - a.a.O. Rn. 48).
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2015 - 2 L 154/14
Anordnung zur Entfernung einer Verglasung und Schließung der Öffnung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2023 - 2 L 115/21
Das gilt auch - ohne dass es hierauf derzeit ankommt - wenn Öffnungen mit feuerbeständiger Festverglasung verschlossen sind (Beschluss des Senats vom 10. Dezember 2015 - 2 L 154/14 - juris Rn.13 ).Das ist hier nicht der Fall (Beschluss des Senats vom 10. Dezember 2015 - 2 L 154/14 - juris Rn. 16 ).
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2006 - 2 M 264/06
Nutzungsuntersagung wegen Verstoßes gegen brandschutzrechtliche Auflagen
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2023 - 2 L 115/21
Rn. 27 Bei Altbauten mit ihren ganz individuellen baulichen Gegebenheiten kann aus der fehlenden Übereinstimmung einzelner Elemente des Gebäudes mit den heute allgemein geltenden Sicherheitsstandards nicht ohne weiteres der Rückschluss auf eine konkrete Gefahr im Einzelfall gezogen werden; vielmehr kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an (Beschluss des Senats vom 30. November 2006 - 2 M 264/06 - juris Rn. 2).Wenn eine rechtswidrige bauliche Anlage über lange Zeit hinweg bestanden hat, ohne dass die Bauaufsichtsbehörde Veranlassung zum Einschreiten gesehen hat, können sich zwar gesteigerte Anforderungen an die Ermessensbetätigung und deren Begründung ergeben (Beschluss des Senats vom 30. November 2006 - 2 M 264/06 - juris Rn. 9).
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.03.2006 - 2 L 76/04
Untersagung der Dauerwohnnutzung in Kleingartenanlage
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2023 - 2 L 115/21
Danach kommt ungeachtet des Außerkrafttretens dieser Verordnung am 1. August 1990 (vgl. § 11 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 6 und Nr. 13 des Gesetzes zur Einführung des Gesetzes über die Bauordnung vom 20. Juli 1990 [GBl. DDR I S. 950]) die Beseitigung eines Bauwerks nicht mehr in Betracht, wenn es unter der Geltung dieser Verordnung fünf Jahre lang unbeanstandet geblieben war (Beschluss des Senats vom 7. März 2006 - 2 L 76/04 - juris Rn. 3).Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 7. März 2006 - 2 L 76/04 - a.a.O.), dass bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen für ein Einschreiten wegen Baurechtswidrigkeit die daran anknüpfende Rechtsfolge indiziert ist, es sich also um einen Fall des so genannten intendierten Ermessens handelt.
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2012 - 8 A 10875/12
Beseitigung einer Fensteröffnung in einer Brandschutzwand
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2023 - 2 L 115/21
Materieller Bestandsschutz besteht für solche Bauvorhaben, die zwar nicht formell legalisiert (genehmigt) worden sind, aber entweder im Zeitpunkt ihrer Errichtung oder zumindest später über einen hinreichend langen Zeitraum dem materiellen Recht entsprachen (BVerwG…, Urteil vom 23. Februar 1979 - IV C 86.76 - juris Rn. 12; OVG RhPf, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 8 A 10875/12 - juris Rn. 36).Der Senat geht - entgegen einer in der Rechtsprechung zum Teil vertretenen Auffassung - auch nicht davon aus, dass bei "sehr alten Anlagen" eine Rechtsvermutung dafür besteht, dass sie seinerzeit ordnungsgemäß und in Übereinstimmung mit den damals bestehenden Gesetzen errichtet worden sind (anders: OVG RhPf, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 8 A 10875/12 - a.a.O. Rn. 41 m.w.N.; vgl. auch OVG Bln-Bbg…, Urteil vom 26. Juli 2022 - OVG 2 B 4.18 - juris Rn. 34).
- BVerwG, 23.02.1979 - 4 C 86.76
Bestandsschutz im Rahmen einer Untersagungsverfügung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2023 - 2 L 115/21
Materieller Bestandsschutz besteht für solche Bauvorhaben, die zwar nicht formell legalisiert (genehmigt) worden sind, aber entweder im Zeitpunkt ihrer Errichtung oder zumindest später über einen hinreichend langen Zeitraum dem materiellen Recht entsprachen (BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1979 - IV C 86.76 - juris Rn. 12; OVG RhPf…, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 8 A 10875/12 - juris Rn. 36).Sie trägt die Beweislast im Fall der Unaufklärbarkeit ungeachtet des Alters ihres Hauses (BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1979 - IV C 86.76 - a.a.O. Rn. 14 f.;… Beschluss vom 19. Februar 1988 - 4 B 33.88 - juris Rn. 3; OVG NRW…, Urteil vom 15. Juli 2013 - 2 A 969/12 - a.a.O. Rn. 80; a.A. NdsOVG…, Beschluss vom 20. Oktober 1986 - juris Rn. 25).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2013 - 2 A 969/12
Auswirkung von Abweichungen der erteilten Baugenehmigung für den Umbau eines …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2023 - 2 L 115/21
Rn. 28 Ein Bestandsschutz der Fenster in der Giebelwand greift ein, wenn die Fenster entweder formell - durch Erteilung einer Baugenehmigung - genehmigt worden sind (formeller Bestandsschutz) oder zu irgendeinem Zeitpunkt materiell baurechtmäßig waren (materieller Bestandsschutz) (…Beschluss des Senats vom 6. April 2023 - 2 L 62/21.Z - juris Rn. 14 f.; OVG NRW, Urteil vom 15. Juli 2013 - 2 A 969/12 - juris Rn. 78).Sie trägt die Beweislast im Fall der Unaufklärbarkeit ungeachtet des Alters ihres Hauses (BVerwG…, Urteil vom 23. Februar 1979 - IV C 86.76 - a.a.O. Rn. 14 f.;… Beschluss vom 19. Februar 1988 - 4 B 33.88 - juris Rn. 3; OVG NRW, Urteil vom 15. Juli 2013 - 2 A 969/12 - a.a.O. Rn. 80; a.A. NdsOVG…, Beschluss vom 20. Oktober 1986 - juris Rn. 25).
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2023 - 2 L 62/21
Drittanfechtung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2023 - 2 L 115/21
Rn. 28 Ein Bestandsschutz der Fenster in der Giebelwand greift ein, wenn die Fenster entweder formell - durch Erteilung einer Baugenehmigung - genehmigt worden sind (formeller Bestandsschutz) oder zu irgendeinem Zeitpunkt materiell baurechtmäßig waren (materieller Bestandsschutz) (Beschluss des Senats vom 6. April 2023 - 2 L 62/21.Z - juris Rn. 14 f.; OVG NRW…, Urteil vom 15. Juli 2013 - 2 A 969/12 - juris Rn. 78).Es spricht aber viel dafür, dass in der Zeit nach 1919 und noch vor Erlass der Deutschen Bauordnung vom 2. Oktober 1958 derartige Regelungen in die einzelnen Bauordnungen aufgenommen wurden (Beschluss des Senats vom 6. April 2023 - 2 L 62/21.Z - a.a.O. Rn.18 ).
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.11.2003 - 2 L 10/03
Zum Einschreiten gegen Schwarzbauten
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2023 - 2 L 115/21
Bei Eingriffsverfügungen wegen Baurechtswidrigkeit ist das Ermessen der Behörde "intendiert", so dass die Behörde in der Regel ermessensgerecht handelt, wenn sie die Beseitigung des baurechtswidrigen Zustands verlangt (Beschluss des Senats vom 7. November 2003 - 2 L 10/03 - juris Rn. 6). - OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2014 - 2 B 666/14
Interessenabwägung der Nutzungsuntersagung eines brandschutzwidrigen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2023 - 2 L 115/21
Ein fehlendes Brandereignis stellt nicht aus sich heraus einen Dauerzustand dar (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 4. Juli 2014 - 2 B 666/14 - juris Rn. 18). - BVerwG, 19.02.1988 - 4 B 33.88
Bestandsschutz als Gegenrecht gegenüber einer Beseitigungsanordnung; Beweislast …
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2013 - 2 M 82/13
Beseitigung eines einsturzgefährdeten Gebäudes - Berechtigung eines Dritten als …
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2021 - 10 B 1.18
Endgültige Einstellung der Nutzung eines Grundstücks als Campingplatz
- VGH Hessen, 03.08.2018 - 8 B 1590/18
Musikfestival bei erhöhter Flächenbrandgefahr
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.12.2006 - 2 L 66/05
Anordnung zur Beseitigung einer Lagerhalle
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.04.2022 - 2 M 14/22
Nutzungsuntersagung; Vorliegen einer Baugenehmigung; Tierhaltung im Dorfgebiet
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2022 - 2 B 4.18
- VGH Bayern, 26.09.2017 - 9 ZB 16.852
Anordnung zum Rückbau eines Wochenendhauses
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2021 - 2 M 114/20
Bauordnungsrechtliche Anordnung einer Gebäudesicherung; Lebensgefahr
- VG Halle, 03.02.2025 - 2 A 70/23
Bauaufsichtlicher Verfügung (Verschl. Brandwand)
Rn. 22 Ein bauaufsichtliches Einschreiten nach § 57 Abs. 2 Satz 2 BauO LSA kommt insbesondere bei Vorliegen einer konkreten Gefahr im Sinne der Regelungen des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts in Betracht (OVG LSA, Beschluss vom 30. November 2023 - 2 L 115/21 -, Rn. 26 , juris, unter Bezugnahme auf OVG LSA…, Beschluss vom 22. Juli 2013 - 2 M 82/13 - juris Rn. 8 , m.w.N.).Ein fehlendes Brandereignis stellt nicht aus sich heraus einen Dauerzustand dar (OVG LSA, Beschluss vom 30. November 2023 - 2 L 115/21 -, Rn. 26 , juris).
Bei Altbauten mit ihren ganz individuellen baulichen Gegebenheiten kann nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt aus der fehlenden Übereinstimmung einzelner Elemente des Gebäudes mit den heute allgemein geltenden Sicherheitsstandards nicht ohne weiteres der Rückschluss auf eine konkrete Gefahr im Einzelfall gezogen werden; vielmehr kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an (OVG LSA, Beschluss vom 30. November 2023 - 2 L 115/21 -, Rn. 27 , juris).
Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt besteht auch bei sehr alten Anlagen keine Rechtsvermutung dafür, dass sie seinerzeit ordnungsgemäß und in Übereinstimmung mit den damals bestehenden Gesetzen errichten worden sind (OVG LSA Beschluss vom 30. November 2023 - 2 L 115/21 - juris).
Danach kommt ungeachtet des Außerkrafttretens dieser Verordnung am 1. August 1990 (vgl. § 11 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 6 und Nr. 13 des Gesetzes zur Einführung des Gesetzes über die Bauordnung vom 20. Juli 1990 [GBl. DDR I S. 950]) die Beseitigung eines Bauwerks nicht mehr in Betracht, wenn es unter der Geltung dieser Verordnung fünf Jahre lang unbeanstandet geblieben war (OVG LSA, Beschluss vom 30. November 2023 - 2 L 115/21 -, Rn. 31 , juris, m.w.N.).
§ 11 Abs. 3 BevBauwV DDR findet nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt auch auf bauliche Anlagen Anwendung, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung vom 08. November 1984 (GBL DDR I 1984, 433) in der Fassung der zweiten Verordnung über Bevölkerungsbauwerke vom 13. Juli 1989, GBL DDR I 1989, 191, errichtet wurden (OVG LSA Beschluss vom 30. November 2023 - 2 L 115/21 - juris).
Die Anwendung dieser Vorschrift setzt den Nachweis voraus, dass das fragliche Bauwerk bzw. Bauwerksteil zum Zeitpunkt des Außerkrafttretens dieser Verordnung am 1. August 1990 seit mindestens fünf Jahren bestanden hat (OVG LSA, Beschluss vom 30. November 2023 - 2 L 115/21 -, Rn. 31 , juris).
Daraus folgt zugleich, dass diese Rechtsposition nicht stärker sein kann als der aus Art. 14 Abs. 1 GG abgeleitete Bestandsschutz (OVG LSA, Beschluss vom 30. November 2023 - 2 L 115/21 - , Rn. 32 , juris).
- VG Magdeburg, 03.04.2024 - 4 B 128/23
Verschließen von Öffnungen in einer Brandwand
Rn. 13 Ein bauaufsichtliches Einschreiten nach § 57 Abs. 2 Satz 2 BauO LSA kommt insbesondere bei Vorliegen einer konkreten Gefahr im Sinne der Regelungen des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts in Betracht (…vgl. OVG LSA, Beschlüsse vom 22.07.2013 - 2 M 82/13 -, juris Rn. 8 ;… vom 02.09.2014 - 2 M 31/14 -, juris Rn. 7 ; vom 30.11.2023 - 2 L 115/21 -, juris Rn. 26 , jeweils m. w. N.).Ein fehlendes Brandereignis stellt nicht aus sich heraus einen Dauerzustand dar (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 30.11.2023 - 2 L 115/21 -, juris Rn. 26 m. w. N.).
Denn sie entsprechen nicht den Vorgaben des § 29 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 BauO LSA, sodass bereits dadurch eine Gefahr für den Brandschutz und damit für Leib und Leben angenommen werden kann (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 30.11.2023 - 2 L 115/21 -, juris Rn. 27 ).
Rn. 21 Ein Bestandsschutz der Fenster in der Grenzwand greift ein, wenn die Fenster entweder formell - durch Erteilung einer Baugenehmigung - genehmigt worden sind (formeller Bestandsschutz) oder zu irgendeinem Zeitpunkt materiell baurechtmäßig waren (materieller Bestandsschutz) (…OVG LSA, Beschlüsse vom 06.04.2023 - 2 L 62/21.Z -, juris Rn. 14 f. und vom 30.11.2023 - 2 L 115/21 -, juris Rn. 28 m. w. N.).
Es besteht keine Vermutung dahin, dass ein seit langen Jahren vorhandener Baubestand bei seiner Errichtung oder während irgendeiner Zeitspanne seines Bestehens einmal materiell legal war (vgl. zum Ganzen: OVG LSA, Beschluss vom 30.11.2023 - 2 L 115/21 -, juris Rn. 28 m. w. N).
Es spricht zudem viel dafür, dass in der Zeit nach 1919 und noch vor Erlass der Deutschen Bauordnung vom 02.10.1958 derartige Regelungen in die einzelnen Bauordnungen aufgenommen wurden (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 30.11.2023 - 2 L 115/21 -, juris Rn. 30 ).
Es entspricht der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. zuletzt: OVG LSA, Beschluss vom 30.11.2023 - 2 L 115/21 -, juris Rn. 36 f., m. w. N.), dass bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen für ein Einschreiten wegen Baurechtswidrigkeit die daran anknüpfende Rechtsfolge indiziert ist, es sich also um einen Fall des so genannten intendierten Ermessens handelt.
- OVG Sachsen, 19.06.2024 - 1 A 638/21
Brandwand; Fenster; Bestandsschutz; Verjährung von Eingriffsbefugnis; …
Substantiierte Darlegungen zu einer materiellen Baurechtmäßigkeit (…für Öffnungen in äußeren Brandwände: BayVGH, Beschl. v. 14. Juni 2016 - 9 ZB 14.1409 -, juris Rn. 8; OVG LSA, Beschl. v. 30. November 2023 - 2 L 115/21 -, juris Rn. 30;… OVG Rh.-Pf., Urt. v. 12. Dezember 2012 - 8 A 10 875/12 - juris Rn. 36 jeweils m. w. N.) der 22 Fenster in der südlichen Außenwand enthält ihr fristwahrendes Zulassungsvorbringen nicht, vielmehr verweist die Klägerin in diesem Zusammenhang auf das Fehlen einer Bauordnung bei Errichtung des Gebäudes zwischen 1815 und 1816 und auf historische Gebäudedarstellungen aus dem vorvergangenen Jahrhundert, ohne auf die Umnutzung des Gebäudes und den durch die Stellungnahme des Denkmalschutzamts vom 23. November 2011 belegten wesentlichen Umbau des ursprünglichen Wohnstallhauses durch die Anbringung des Ziergiebels im Stil der Neorenaissance zum Ende des 19. Jahrhunderts einzugehen.Aus § 11 Abs. 3 der Verordnung über Bevölkerungsbauwerke, nach dem der Erlass einer Beseitigungsanordnung für ein widerrechtlich errichtetes oder verändertes Bauwerk oder Bauwerksteil durch den Vorsitzenden des Rats nicht mehr ergehen durfte, wenn seit der Fertigstellung fünf Jahre vergangen waren, lässt sich eine geschützte Rechtsposition gegenüber bauaufsichtlichen Maßnahmen dann nicht herleiten, wenn das Bauwerk durch nachträgliche bauliche Maßnahmen erheblich verändert wurde (…so OVG Berlin-Brandenburg Urt. v. 23. September 2014 a. a. O. Rn. 46) oder die Bauaufsichtsbehörde nach den heutigen baurechtlichen Vorschriften zu einem Einschreiten zum Schutz vor Gefahren für Leben und Gesundheit gehalten ist (…ThürOVG, Urt. v. 18. Dezember 2002 a. a. O. Rn. 48; OVG LSA, Beschl. v. 30. November 2023 - 2 L 115/21 -, juris Rn. 33).
Die durch § 11 Abs. 3 der Verordnung über Bevölkerungsbauwerke vermittelte verfahrensrechtliche Rechtsposition des Gebäudeeigentümers ("Verjährung" von Eingriffsbefugnissen, nicht Legalisierung von Gebäuden) ist nicht stärker als ein aus dem Eigentumsrecht (Art. 14 Abs. 1 GG, Art. 31 Abs. 1 SächsVerf) abgeleiteter Bestandsschutz; zudem war der Staatlichen Bauaufsicht der DDR ein Einschreiten auch unter der Geltung von § 11 Abs. 3 der genannten Verordnung nicht verwehrt, wenn die Bausicherheit nicht gewährleistet war und eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen bestand (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 30. November 2023 - 2 L 115/21 -, juris Rn. 32 f.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.11.2025 - 2 L 30/25
Zur hinreichend konkreten Gefahr für bauaufsichtliche Maßnahmen im …
Wenn jedoch für die Annahme einer konkreten Gefahr ein Schadenseintritt nicht mit Gewissheit zu erwarten sein muss, so ist andererseits aber auch die bloße Möglichkeit eines Schadenseintritts nicht ausreichend; der erforderliche Grad der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts ist dabei abhängig vom Rang des Rechtsgutes, in das eingegriffen werden soll, sowie vom Rang des polizeilichen Schutzgutes; geht es um den Schutz besonders hochwertiger Rechtsgüter, nämlich Leben und Gesundheit von Menschen, so dürfen die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts nicht überspannt werden (…Beschluss des Senats vom 15. Januar 2021 - 2 M 114/20 - juris Rn. 7 ; HessVGH…, Beschluss vom 3. August 2018 - 8 B 1590/18 - juris Rn. 15; Beschluss des Senats vom 30. November 2023 - 2 L 115/21 - juris Rn. 26 ).Rn. 9 Stellen die Fenster in der Brandwand mithin eine Verletzung der bauordnungsrechtlichen Vorgaben dar, und ist die ordnungsbehördliche Eingriffsschwelle bei Brandgefahren tendenziell niedrig, weil hinter den allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen hinsichtlich des Brandschutzes die Vermeidung von Schäden an Leib und Leben einer unbestimmten Vielzahl von Menschen steht, die jederzeit eintreten können, kann die Bauaufsichtsbehörde aus Gründen der Brandsicherheit zum Schutz dieser hochrangigen Rechtsgüter schon gefahrenabwehrend tätig werden, sobald eine gewisse Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass eine Gefahr für die Schutzziele der §§ 14 und 29 BauO LSA eintreten könnte, falls bestimmte Brandschutzmaßnahmen nicht ergriffen werden (Beschluss des Senats vom 30. November 2023 - 2 L 115/21 - juris Rn. 26 ).
Denn aus § 11 Abs. 3 BevBauwVO, nach dem der Erlass einer Beseitigungsanordnung für ein widerrechtlich errichtetes oder verändertes Bauwerk oder Bauwerksteil durch den Vorsitzenden des Rats nicht mehr ergehen durfte, wenn seit dessen Fertigstellung fünf Jahre vergangen waren, lässt sich eine geschützte Rechtsposition gegenüber bauaufsichtlichen Maßnahmen dann nicht herleiten, wenn das Bauwerk durch nachträgliche bauliche Maßnahmen erheblich verändert wurde (so OVG Bln-Bbg…, Urteil vom 23. September 2014 - OVG 10 B 5.12 - juris Rn. 46) oder die Bauaufsichtsbehörde nach den heutigen baurechtlichen Vorschriften zu einem Einschreiten zum Schutz vor Gefahren für Leben und Gesundheit gehalten ist (ThürOVG…, Urteil vom 18. Dezember 2002 - 1 KO 639/01 - juris Rn. 48; Beschluss des Senats vom 30. November 2023 - 2 L 115/21 - juris Rn. 33 ).
Zudem war der Staatlichen Bauaufsicht der DDR ein Einschreiten auch unter der Geltung von § 11 Abs. 3 BevBauwVO nicht verwehrt, wenn die Bausicherheit nicht gewährleistet war und eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen bestand (Beschluss des Senats vom 30. November 2023 - 2 L 115/21 - juris Rn. 32 f.).
- VG Magdeburg, 26.02.2024 - 4 B 69/23
Nachbarwiderspruch gegen die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer …
Denn die ordnungsbehördliche Eingriffsschwelle ist bei Brandgefahren tendenziell niedrig und ein aus Vertrauensschutzgesichtspunkten abgeleiteter "Bestandsschutz" kann jedenfalls keine weitergehende Rechtsposition vermitteln als eine förmliche Baugenehmigung (OVG LSA, Beschluss vom 30.11.2023 - 2 L 115/21 -, juris).Deshalb ist ein behördliches Einschreiten regelmäßig geboten (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 30.11.2023 - 2 L 115/21 -, juris Rn. 35 ).
- VGH Baden-Württemberg, 19.03.2025 - 3 S 1290/24
Brandschutzrechtliche Privilegierung einer Terrassenüberdachung i.S.d. § 7 Abs. 2 …
Auch auf die - nach § 7 Abs. 9 LBOAVO aber wohl zu verneinende (…vgl. VG Karlsruhe, Urt. v. 28.10.2020 - 9 K 3841/19 -, UA S. 15; Busch, in: Schlotterbeck/Hager/Busch/Gammerl, 8. Aufl. 2021, § 7 LBOAVO Rn. 73, 75 sowie OVG S.-Anh., Beschl. v. 30.11.2023 - 2 L 115/21 -, juris Rn. 27;… OVG S-Anh., Beschl. v. 10.12.2015 - 2 L 154/14 -, juris Rn. 13, Bay. VGH, Urt. v. 09.03.2016 - 15 B 13.2435 -, juris Rn. 25 ff. und OVG Saarl., Urt. v. 02.02.1990 - 2 R 110/87 -, juris zum jeweiligen Landesrecht) - Frage, ob in Brandwänden hochfeuerhemmende Verglasungen ohne Abweichung zulässig sind, kommt es vorliegend nicht an, weil das Verwaltungsgericht das Erfordernis einer Herstellung als Brandwand im Ergebnis zu Recht verneint hat. - VG Halle, 14.03.2025 - 2 A 75/23
Baunachbarrechts
Bei Altbauten mit ihren ganz individuellen baulichen Gegebenheiten kann aus der fehlenden Übereinstimmung einzelner Elemente des Gebäudes mit den heute allgemein geltenden Sicherheitsstandards nicht ohne weiteres der Rückschluss auf eine konkrete Gefahr im Einzelfall gezogen werden; vielmehr kommt es auf die Umstände des Einzelfalls ( Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. November 2023 - 2 L 115/21 -, Rn. 26 - 27, juris). - VG Magdeburg, 17.05.2024 - 4 A 266/22
Baubeseitigung wegen Eingriffs in die Freifläche eines Baudenkmals
Regelmäßig geboten ist ein Einschreiten nicht nur zur Untersagung formell rechtswidriger Nutzungen (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 15. Juni 2021 - 2 M 49/21 -, juris, Rn. 15), sondern auch zur Beseitigung formell illegaler Bauten, die zudem in Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften stehen (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. November 2023 - 2 L 115/21 -, juris, Rn. 36;… Urteil vom 11. August 2010 - 2 U 267/08 -, juris, Rn. 38; vgl. auch BVerwG…, Beschluss vom 9. Mai 2011 - 4 B 47.10 -, juris, Rn. 16). - VG Halle, 28.03.2025 - 2 A 213/22
- VG Magdeburg, 03.04.2024 - 4 B 83/23
Nutzungsuntersagung eines Eiscafés; formelle Illegalität - Bestandsschutz
Es besteht indes keine Vermutung dahin, dass ein seit langen Jahren vorhandener Baubestand bei seiner Errichtung oder während irgendeiner Zeitspanne seines Bestehens einmal legal war (vgl. zum Ganzen: OVG LSA, Beschluss vom 30.11.2023 - 2 L 115/21 -, juris Rn. 28 m. w. N).
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