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| OVG Sachsen-Anhalt, 30.01.2024 - 2 L 134/21 |
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§ 62 KrWG
Abfallrecht; Widerspruchsgebühr; Verwaltungsgebühr; mehrere Amtshandlungen; Gebührenrahmen; Ermessensausübung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Qualifizierung der Anordnung zur Entsorgung von Abfällen als Amtshandlung; Bestimmung von Verwaltungsgebühren durch die Behörde hinsichtlich Erhebung der Widerspruchsgebühr
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 08.07.2021 - 4 A 24/21
- VG Magdeburg, 31.08.2021 - 4 A 24/21
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.01.2024 - 2 L 134/21
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (20)
- BVerwG, 20.10.2016 - 7 C 6.15
Kosten für die Gewährung von Informationszugang
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.01.2024 - 2 L 134/21
Als eine Amtshandlung ist eine Bescheidung eines Begehrens, auch wenn sie durch mehrere Verwaltungsakte erfolgt, dann zu qualifizieren, wenn nach dem anzuwendenden Fachrecht bei wertender Betrachtung ein einheitlicher Lebenssachverhalt vorliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 7 C 6.15 - juris Rn. 20).In einem solchen Fall fehlt es, soweit die einschlägige Tarifstelle einer Gebührenordnung einen Gebührenrahmen vorsieht, an einer rechtmäßigen, auf die maßgebliche Amtshandlung bezogenen einheitlichen Ermessensausübung der Behörde hinsichtlich der innerhalb des vorgegebenen Rahmens festzusetzenden Gebühr; dies hat zur Folge, dass die Gebührenfestsetzung insgesamt rechtswidrig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 7 C 6.15 - juris Rn. 22).
- OVG Niedersachsen, 16.06.2020 - 11 LC 138/19
Allgemeine Gebührenordnung; Amtshandlung; Befristung; Billigkeitsentscheidung; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.01.2024 - 2 L 134/21
Insoweit ist die Ermessensentscheidung durch die Bemessungsgrundsätze des § 10 Abs. 1 VwKostG LSA begrenzt (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 16. Juni 2020 - 11 LC 138/19 - juris Rn. 44).Rn. 36 Zwar kommt bei ermessensfehlerhafter Festsetzung von Verwaltungsgebühren, für die die Gebührenvorschriften eine Rahmengebühr vorsehen, grundsätzlich eine Teilaufhebung des Gebührenbescheids in Betracht, soweit die festgesetzte Gebühr die als Untergrenze des Gebührenrahmens festgelegte Mindestgebühr übersteigt und die verbleibende Gebührenfestsetzung in Höhe der zwingend festzusetzenden Mindestgebühr bei der gebotenen objektiven Auslegung dem Willen der Behörde entspricht (BVerwG…, Beschluss vom 10. Oktober 2023 - 9 B 18.23 - juris Rn. 9; vgl. auch BVerwG…, Beschluss vom 1. April 1993 - 11 B 79.92 - juris Rn. 4; OVG NRW…, Beschluss vom 12. April 2017 - 9 B 384/17 - juris Rn. 9; OVG MV…, Urteil vom 20. Dezember 2022 - 3 LB 851/17 - juris Rn. 90; a.A. allerdings: NdsOVG, Beschluss vom 16. Juni 2020, - 11 LC 138/19 - juris Rn. 43 f.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2018 - 3 L 15/17
Zugrundelegen eines unzutreffenden Gebührenrahmens (unrichtige …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.01.2024 - 2 L 134/21
Bei der Bestimmung der konkreten Gebühr nach einem vorgegebenen Gebührenrahmen handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (vgl. BVerwG…, Urteil vom 13. Oktober 2020 - 10 C 23.19 - juris Rn. 14; OVG LSA, Beschluss vom 15. Januar 2018 - 3 L 15/17 - juris Rn. 7 ).Daher ist im Fall einer Amtshandlung in Gestalt eines Eingriffsaktes für die Gebührenbemessung allein der Verwaltungsaufwand maßgeblich (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 15. Januar 2018 - 3 L 15/17 - juris Rn. 9 ; OVG NRW…, Urteil vom 14. Februar 2017 - 9 A 2655/13 - juris Rn. 79, m.w.N.).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2022 - 3 LB 851/17
Heranziehung zu Verwaltungsgebühren für Antrag auf Erteilung eines …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.01.2024 - 2 L 134/21
Rn. 36 Zwar kommt bei ermessensfehlerhafter Festsetzung von Verwaltungsgebühren, für die die Gebührenvorschriften eine Rahmengebühr vorsehen, grundsätzlich eine Teilaufhebung des Gebührenbescheids in Betracht, soweit die festgesetzte Gebühr die als Untergrenze des Gebührenrahmens festgelegte Mindestgebühr übersteigt und die verbleibende Gebührenfestsetzung in Höhe der zwingend festzusetzenden Mindestgebühr bei der gebotenen objektiven Auslegung dem Willen der Behörde entspricht (BVerwG…, Beschluss vom 10. Oktober 2023 - 9 B 18.23 - juris Rn. 9; vgl. auch BVerwG…, Beschluss vom 1. April 1993 - 11 B 79.92 - juris Rn. 4; OVG NRW…, Beschluss vom 12. April 2017 - 9 B 384/17 - juris Rn. 9; OVG MV, Urteil vom 20. Dezember 2022 - 3 LB 851/17 - juris Rn. 90; a.A. allerdings: NdsOVG…, Beschluss vom 16. Juni 2020, - 11 LC 138/19 - juris Rn. 43 f.).Dabei dürfte es regelmäßig dem mutmaßlichen Willen der Behörde entsprechen, dass jedenfalls die Mindestgebühr realisiert werden soll (OVG MV, Urteil vom 20. Dezember 2022, a.a.O.).
- BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11
Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.01.2024 - 2 L 134/21
Eine solche Heilung setzt voraus, dass die Anhörung nachträglich ordnungsgemäß durchgeführt und ihre Funktion für den Entscheidungsprozess der Behörde uneingeschränkt erreicht wird; Äußerungen und Stellungnahmen von Beteiligten im gerichtlichen Verfahren erfüllen diese Voraussetzungen nicht zwingend (BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16.11 - juris Rn. 18, m.w.N.). - BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 46.81
Nachholung der unterbliebenen Anhörung eines Beteiligten im Verwaltungsverfahren
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.01.2024 - 2 L 134/21
Handelt es sich bei dem Verwaltungsakt um eine Ermessensentscheidung, so gehören zu den erheblichen Tatsachen auch diejenigen Umstände, die für die Ermessensausübung erheblich sind (BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1982 - 3 C 46.81 - juris Rn. 35;… Engel/Pfau, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Aufl. 2019, § 28 Rn. 49, m.w.N.). - BVerwG, 17.12.2015 - 7 C 5.14
Feuerstättenschau; Feuerstättenbescheid; Anhörung; Begründung eines …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.01.2024 - 2 L 134/21
Eine funktionsgerecht nachgeholte Anhörung setzt vielmehr voraus, dass sich die Behörde nicht darauf beschränkt, die einmal getroffene Sachentscheidung zu verteidigen, sondern das Vorbringen des Betroffenen erkennbar zum Anlass nimmt, die Entscheidung kritisch zu überdenken (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 7 C 5.14 - juris Rn. 17). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2017 - 9 A 2655/13
Schlachtbetriebe klagen erfolgreich gegen Gebühren für die Kontrolle von …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.01.2024 - 2 L 134/21
Daher ist im Fall einer Amtshandlung in Gestalt eines Eingriffsaktes für die Gebührenbemessung allein der Verwaltungsaufwand maßgeblich (vgl. OVG LSA…, Beschluss vom 15. Januar 2018 - 3 L 15/17 - juris Rn. 9 ; OVG NRW, Urteil vom 14. Februar 2017 - 9 A 2655/13 - juris Rn. 79, m.w.N.). - BVerwG, 13.10.2020 - 10 C 23.19
Gebührenbemessung nach Verwaltungsaufwand bei Informationsansprüchen rechtmäßig
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.01.2024 - 2 L 134/21
Bei der Bestimmung der konkreten Gebühr nach einem vorgegebenen Gebührenrahmen handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 2020 - 10 C 23.19 - juris Rn. 14; OVG LSA…, Beschluss vom 15. Januar 2018 - 3 L 15/17 - juris Rn. 7 ). - OVG Niedersachsen, 27.09.2017 - 13 LC 218/16
Auslagen; Berufung; Bestimmtheit; Gebühr; Gebührenbegriff; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.01.2024 - 2 L 134/21
Bei "negativen" Amtshandlungen, wie etwa belastenden Verwaltungsakten, kommt dem Nutzen und der Bedeutung der Amtshandlung keine Bedeutung zu (vgl. NdsOVG, Urteil vom 27. September 2017 - 13 LC 218/16 - juris Rn. 120). - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2017 - 9 B 384/17
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen einen …
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.10.2009 - 3 L 22/08
Kosten des Widerspruchsverfahrens
- VG München, 21.01.2016 - M 17 K 14.5755
Beseitigung von Bauschutt - Störerauswahl
- BVerwG, 10.10.2023 - 9 B 18.23
Teilaufhebung eines Gebührenbescheids, soweit die ermessensfehlerhaft …
- VGH Bayern, 13.11.2017 - 15 ZB 16.1885
Beseitigungsanordnung für einen Wildschutzzaun
- VGH Bayern, 01.10.2021 - 11 CS 21.2129
Sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis
- BVerwG, 01.04.1993 - 11 B 79.92
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.03.2012 - 2 M 218/11
Verwaltungsgebühren für wasserrechtliche Erlaubnisse
- VGH Bayern, 05.09.2022 - 23 ZB 19.1985
Verwaltungsgebühren für Errichtung und Betrieb von Spielhallen
- VG Düsseldorf, 02.12.2003 - 17 K 6449/01
- VG Magdeburg, 12.08.2025 - 4 A 101/24
Verjährung von Verwaltungskosten
Rn. 10 Zwar gab das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt dem dagegen gestellten Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung mit Beschluss vom 02.03.2023 statt (2 L 134/21.Z), da der Beklagte voraussichtlich zu Recht eingewendet habe, dass er bei der Festsetzung der Widerspruchsgebühr eigene Ermessenserwägungen zugrunde gelegt habe.Mit Urteil vom 30.01.2024, rechtskräftig seit dem 08.03.2024, wies das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt die Berufung indes zurück ( 2 L 134/21 ), da das Verwaltungsgericht den Bescheid im Ergebnis zu Recht aufhoben habe.
Rn. 61 Es kann insoweit dahinstehen, ob die fiktive Gebührenfestsetzung des Salzlandkreises rechtswidrig war, weil der Salzlandkreis ausweislich des Schreibens vom 05.11.2020 noch von zwei Amtshandlungen ausgegangen ist, während nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt zum Kostenbescheid des Beklagten vom 02.12.2020 (Urteil vom 30.01.2024 - 2 L 134/21 ) lediglich eine Amtshandlung anzunehmen war (vgl. dazu die nachfolgenden Ausführungen).
Von dieser Einschätzung ist der Beklagte im Lichte des Urteils des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 30.01.2024 ( 2 L 134/21 ) zu Recht abgewichen.
Rn. 62 Soweit das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt den Kostenbescheid des Beklagten vom 02.12.2020 dahingehend beanstandet hat, dass der Beklagte ermessensfehlerhaft davon ausgegangen sei, dass es sich bei der Entsorgungsanordnung und der Anordnung zur Erbringung eines Entsorgungsnachweises um zwei selbständige Amtshandlungen handele, für die jeweils eine Gebühr nach der einschlägigen Tarifstelle anfalle (Urteil vom 30.01.2024 - 2 L 134/21 -, juris Rn. 33 ff.), hat der Beklagte nunmehr eine einheitliche Bewertung des Verwaltungsaufwandes vorgenommen.
Rn. 67 Dies entspricht nunmehr den Maßgaben des Urteils des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 30.01.2024 ( 2 L 134/21 ).
- VG Magdeburg, 28.03.2024 - 4 A 106/22
Beurteilungszeitpunkt bei nach Zeitabschnitten teilbaren Dauermaßnahmen der …
Rn. 222 Bei der Bestimmung der konkreten Gebühr nach einem vorgegebenen Gebührenrahmen eines minimalen und eines maximalen Gebührenwerts handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (vgl. BVerwG…, Urteil vom 13. Oktober 2020 - 10 C 23.19 - juris, Rn. 14; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Januar 2024 - 2 L 134/21 -, juris, Rn. 26 ;… Beschluss vom 15. Januar 2018 - 3 L 15/17 -, juris, Rn. 7 ).Rn. 228 Bei der vorzunehmenden Ermessensentscheidung hat die zuständige Behörde die Bemessungsgrundsätze gemäß § 10 VwKostG LSA als gesetzliche Grenze und Zweck, deren Einhaltung durch das Gericht nach § 114 Satz 1 VwGO zu überprüfen ist, zu berücksichtigen (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Januar 2024 - 2 L 134/21 -, juris, Rn. 26 unter Bezugnahme auf Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 16. Juni 2020 - 11 LC 138/19 -, juris, Rn. 44 zu § 9 Abs. 1 NVwKostG).
Denn bei für den Betroffenen nachteiligen Amtshandlungen wie einem - wie hier - belastenden Verwaltungsakt kommt dem Nutzen und der Bedeutung der Amtshandlung keine Bedeutung zu, so dass bei Eingriffsakten für die Gebührenbemessung allein der Verwaltungsaufwand maßgeblich ist (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Januar 2024 - 2 L 134/21 -, juris, Rn. 26 ;… Beschluss vom 15. Januar 2018 - 3 L 15/17 -, juris, Rn. 9 ; Niedersächsisches OVG…, Urteil vom 27. September 2017 - 13 LC 218/16 -, juris, Rn. 120).
- VGH Hessen, 12.08.2026 - 5 A 2511/25
Gebühren für gutachterliche Stellungnahmen gemäß § 31 Abs. 3 LuftVG bei …
Selbstständig und somit für sich zu bewerten ist das behördliche Handeln, wenn es sich um eine einheitliche, von einem anderen Handeln trennbare Tätigkeit handelt, die eine einheitliche, selbstständige rechtliche oder tatsächliche Grundlage hat und die als solche wirksam wird, wobei unerheblich ist, wenn sie zusammen (zeitlich, räumlich, im selben Bescheid) mit einer anderen, ebenfalls selbstständigen Amtshandlung vorgenommen wird (Bay. VGH…, Beschluss vom 5. September 2022 - 23 ZB 19.1985 -, juris Rdnr. 16; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Januar 2024 - 2 L 134/21 -, juris Rdnr. 33).Insoweit muss die Wertung parallel zu der Konstellation erfolgen, in der eine Behörde mehrere Bescheide mit einem abtrennbaren Regelungsgehalt gegenüber demselben Adressaten erlässt, die jeweils als selbstständige gebührenpflichtige Amtshandlungen zu werten sind (vgl. dazu Bay. VGH…, Beschluss vom 5. September 2022 - 23 ZB 19.1985 -, juris Rdnr. 21 f.; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Januar 2024 - 2 L 134/21 -, juris Rdnr. 33).
Rn. 44 Zwar wird teilweise davon ausgegangen, dass ausnahmsweise trotz der Bescheidung eines Begehrens durch mehrere Verwaltungsakte nur eine Amtshandlung anzunehmen ist, wenn nach dem anzuwendenden Fachrecht bei wertender Betrachtung ein einheitlicher Lebenssachverhalt vorliegt (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Januar 2024 - 2 L 134/21 -, juris Rdnr. 33).
- VG Magdeburg, 27.06.2024 - 4 A 25/23
Gefahrenabwehrrechtliche und kostenrechtliche Verantwortlichkeit für den Abbruch …
Bei der Bestimmung der konkreten Gebühr nach einem vorgegebenen Gebührenrahmen eines minimalen und eines maximalen Gebührenwerts handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (vgl. BVerwG…, Urteil vom 13. Oktober 2020 - 10 C 23.19 - juris, Rn. 14; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Januar 2024 - 2 L 134/21 -, juris, Rn. 26;… Beschluss vom 15. Januar 2018 - 3 L 15/17 -, juris, Rn. 7).Hierbei hat die zuständige Behörde die Bemessungsgrundsätze gemäß § 10 VwKostG LSA als gesetzliche Grenze und Zweck, deren Einhaltung durch das Gericht nach § 114 Satz 1 VwGO zu überprüfen ist, zu berücksichtigen (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Januar 2024 - 2 L 134/21 -, juris, Rn. 26 unter Bezugnahme auf Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 16. Juni 2020 - 11 LC 138/19 -, juris, Rn. 44 zu § 9 Abs. 1 NVwKostG).
Denn bei für den Betroffenen nachteiligen Amtshandlungen wie einem - wie hier - belastenden Verwaltungsakt kommt dem Nutzen und der Bedeutung der Amtshandlung keine Bedeutung zu, so dass bei Eingriffsakten für die Gebührenbemessung allein der Verwaltungsaufwand maßgeblich ist (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Januar 2024 - 2 L 134/21 -, juris, Rn. 26;… Beschluss vom 15. Januar 2018 - 3 L 15/17 -, juris, Rn. 9; Niedersächsisches OVG…, Urteil vom 27. September 2017 - 13 LC 218/16 -, juris, Rn. 120).
- VG Magdeburg, 17.05.2024 - 4 A 266/22
Baubeseitigung wegen Eingriffs in die Freifläche eines Baudenkmals
Rn. 155 Bei der Bestimmung der konkreten Gebühr nach einem vorgegebenen Gebührenrahmen eines minimalen und eines maximalen Gebührenwerts handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (vgl. BVerwG…, Urteil vom 13. Oktober 2020 - 10 C 23.19 - juris, Rn. 14; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Januar 2024 - 2 L 134/21 -, juris, Rn. 26;… Beschluss vom 15. Januar 2018 - 3 L 15/17 -, juris, Rn. 7).Bei der vorzunehmenden Ermessensentscheidung hat die zuständige Behörde die Bemessungsgrundsätze gemäß § 10 VwKostG LSA als gesetzliche Grenze und Zweck, deren Einhaltung durch das Gericht nach § 114 Satz 1 VwGO zu überprüfen ist, zu berücksichtigen (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Januar 2024 - 2 L 134/21 -, juris, Rn. 26 unter Bezugnahme auf Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 16. Juni 2020 - 11 LC 138/19 -, juris, Rn. 44 zu § 9 Abs. 1 NVwKostG).
Denn bei für den Betroffenen nachteiligen Amtshandlungen wie einem - wie hier - belastenden Verwaltungsakt kommt dem Nutzen und der Bedeutung der Amtshandlung keine Bedeutung zu, so dass bei Eingriffsakten für die Gebührenbemessung allein der Verwaltungsaufwand maßgeblich ist (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Januar 2024 - 2 L 134/21 -, juris, Rn. 26;… Beschluss vom 15. Januar 2018 - 3 L 15/17 -, juris, Rn. 9; Niedersächsisches OVG…, Urteil vom 27. September 2017 - 13 LC 218/16 -, juris, Rn. 120).
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2025 - 7 A 5.25
Rückbau des Kernkraftwerks Rheinsberg: Genehmigungsinhaberin klagt erfolgreich …
Denn jedenfalls wurde ein etwaiger Mangel der Anhörung im gerichtlichen Verfahren durch die schriftsätzlich und mündlich erfolgte Auseinandersetzung des Beklagten mit dem Vorbringen der Klägerin geheilt (§ 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 VwVfG;… vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 6. Februar 2019 - 1 A 3.18 - juris Rn. 23 …und vom 17. Dezember 2015 - 7 C 5.14 - juris Rn. 17 f.; OVG Magdeburg, Beschluss vom 30. Januar 2024 - 2 L 134/21 - juris Rn. 28). - OVG Hamburg, 17.04.2025 - 4 Bs 165/24
Straßenverkehrsrechtliche Zulässigkeit des Digital out of home
Es genügt, wenn sich aus den Umständen im gerichtlichen Verfahren ergibt, dass die Behörde ihre Entscheidung im Lichte der vorgetragenen Einwendungen in eigener Zuständigkeit nochmals überprüft hat (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 30.1.2024, 2 L 134/21, juris Rn. 28;… VGH München, Beschl. v. 13.11.2017, 15 ZB 16.1885, juris Rn. 10). - VG Magdeburg, 26.02.2025 - 7 A 295/24
Erhebung von Gebühren und Auslagen für den Einsatz der Polizei
Daher ist im Fall einer Amtshandlung in Gestalt eines Eingriffsaktes für die Gebührenbemessung allein der Verwaltungsaufwand maßgeblich (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 30.01.2024 - 2 L 134/21 -, juris).
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