Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2010 - 2 L 164/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Wechselschichtzulage für Justizvollzugsbeamten; Unterbrechungszeiten
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 20 Abs 1 S 1 EZulV, § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EZulV, § 20 Abs 4 EZulV, § 47 BBesG, § 1 Abs 2 Nr 4 BBesG
Wechselschichtzulage für Justizvollzugsbeamten; Unterbrechungszeiten - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 02.10.2009 - 1 A 764/07
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2010 - 2 L 164/09
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BAG, 08.07.2009 - 10 AZR 589/08
Schichtzulage - Schichtplan
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2010 - 2 L 164/09
Wenn darin vorausgesetzt wird, dass der Beamte "ständig" nach einem Schichtplan eingesetzt wird, so wird damit lediglich zum Ausdruck gebracht, dass diese Arbeit "auf Dauer" angelegt sein muss (vgl. BAG, Urt. v. 08.07.2009 - 10 AZR 589/08 -, Rn. 23, zit. nach juris). - BVerwG, 11.12.1997 - 2 C 36.96
Erschwerniszulage für Justizvollzugsbeamte;; Wechselschichtzulage, Volldienst und …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2010 - 2 L 164/09
Rn. 18 Auch Sinn und Zweck der Schichtzulage, mit der die vom Schichtdienstleistenden geforderte ständige Umstellung des Arbeits- und Lebensrhythmus und die damit verbundenen gesundheitlichen und sozialen Auswirkungen besoldungsrechtlich anerkannt werden sollen, führen zu keinem anderen Ergebnis als dass die Schichtzulage auch bei Urlaub, Krankheit oder ähnlichen Unterbrechungen weiter gewährt werden soll (vgl. BVerwG, Urt. vom 11.12.1997 - 2 C 36.96 -, Rn. 31 f., zit. nach juris). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.12.2008 - 2 M 115/08
Notwendigkeit eines Sachantrages in einem auf Erlass einer einstweiligen …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2010 - 2 L 164/09
Auf diese Weise ist sichergestellt, dass das Gericht nicht etwas anderes als vom Berufungskläger gewolltes ausspricht und darüber hinaus abschließend über die Berufung entscheidet (…vgl. Redeker/von Oertzen, VwGO, 14. Aufl. § 124a Rn. 14 m.w.N.; zu § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO: Beschluss des Senats vom 09.12.2008 - 2 M 115/08 -, juris).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.11.2010 - 2 L 115/08
Besoldung - Schichtzulage - für Polizeivollzugsbeamte der Bereitschaftspolizei
Auf diese Weise ist sichergestellt, dass das Gericht nicht etwas anderes als vom Berufungsführer Gewolltes ausspricht und darüber hinaus abschließend über die Berufung entscheidet (vgl. Urt. d. Senats v. 15.09.2010 - 2 L 164/09 - Redeker, in: Redeker/von Oertzen, VwGO, 15. Aufl. 2010, § 124a Rn. 14 m.w.N.).Die Schichtzulage soll dem Beamten einen besoldungsrechtlichen Ausgleich dafür gewähren, dass die Schichtarbeit von ihm eine ständige Umstellung seines Arbeits- und Lebensrhythmus verlangt und damit gesundheitliche und soziale Auswirkungen verbunden sind (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26.03.2009 - 2 C 12.08 -, zit. nach juris Rn. 8 m.w.N.;… vgl. auch BAG, Urt. v. 21.10.2009 - 10 AZR 808/08 -, zit. nach juris Rn. 17 m.w.N.; Urt. des Senats v. 15.09.2010 - 2 L 164/09 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 05.03.2008 - 6 A 4791/05 -, zit. nach juris Rn. 7).
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