Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 12.08.2009 - 2 L 180/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
VwGO § 94
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 94
Aussetzung des Verfahrens wegen "Vorgreiflichkeit" eines Normenkontrollverfahrens: Aussetzung; Bebauungsplan; Normenkontrolle; Nutzungsuntersagung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Aussetzung des Verfahrens wegen "Vorgreiflichkeit" eines Normenkontrollverfahrens
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aussetzung einer Verhandlung bis zum Abschluss der Prüfung der Gültigkeit einer Rechtsnorm in einem Normenkontrollverfahren; Nutzungsuntersagung bei formell rechtswidriger Nutzung einer Anlage; Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Dauerwohnnutzung in einem unbeplanten ...
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 30.08.2005 - 4 A 152/05
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.08.2009 - 2 L 180/05
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2013 - 2 L 73/11
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (13)
- VGH Bayern, 17.06.1998 - 2 B 97.171
Genehmigungspflicht für eine Überdachung des Garagenvorplatzes (Carport); Verstoß …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.08.2009 - 2 L 180/05
Wenn eine rechtswidrige bauliche Anlage über lange Zeit hinweg bestanden hat, ohne dass die Bauaufsichtsbehörde Veranlassung zum Einschreiten gesehen hat, können sich zwar gesteigerte Anforderungen an die Ermessensbetätigung und deren Begründung ergeben (…vgl. BayVGH, Urt. v. 21.12.1999 - 2 B 94.1741 -, Juris; Urt. v. 17.06.1998 - 2 B 97.171 - BayVBl 1999, 590).Dies kann durch eine förmliche Duldung erfolgen, nämlich die Zusage im Sinn des § 38 VwVfG, eine bauaufsichtliche Maßnahme nicht zu erlassen, die zu ihrer Wirksamkeit jedoch der Schriftform bedarf (vgl. hierzu BayVGH, Urt. v. 17.06.1998, a. a. O.; OVG NW, Beschl. v. 02.02.1998 - 10 A 325/98 -, Juris).
In Betracht kommt zwar auch ein über die bloße Untätigkeit hinausgehendes besonderes Verhalten der Behörde, aufgrund dessen der Betroffene zu der Annahme berechtigt ist, dass die Behörde von der Befugnis zum Einschreiten keinen Gebrauch (mehr) machen will (BayVGH, Urt. v. 17.06.1998, a. a. O.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2011 - 2 K 102/09
Bebauungsplanerweiterung mit bedingter und befristeter Nutzungsart
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.08.2009 - 2 L 180/05
Anlass für die Aussetzung des Verfahrens ist der von einem Nachbarn der Kläger am 29.06.2009 beim Oberverwaltungsgericht gestellte Antrag nach § 47 VwGO, die 1. Erweiterung des Bebauungsplans der Stadt A-Stadt Nr. 37 ("...") vom 06.05.2009, der für das Grundstück der Kläger nunmehr ein reines Wohngebiet festsetzt, für unwirksam zu erklären (2 K 102/09).Die Entscheidung über die vorliegende Berufung hängt von der Gültigkeit der mit dem Normenkontrollantrag im Verfahren 2 K 102/09 angegriffenen Erweiterung des Bebauungsplans ab, auch wenn der Plan erst nach Erlass der letzten Behördenentscheidung in Kraft getreten ist.
- BVerwG, 22.01.1998 - 3 C 6.97
Kein Arzneimittelverkauf am Autoschalter
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.08.2009 - 2 L 180/05
Deshalb kann eine - ursprünglich rechtmäßige - Nutzungsuntersagung als unverhältnismäßig und ermessensfehlerhaft auf eine Anfechtungsklage hin aufgehoben werden, wenn die untersagte Nutzung nach einer dem Betroffenen günstigen Änderung der Verhältnisse materiell baurechtmäßig geworden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.01.1989 - 4 B 132.88 -, Juris; vgl. auch Urt. v. 22.01.1998 - 3 C 6.97 -, BVerwGE 106, 141;… OVG NW, Urt. v. 19.12.1995 - 11 A 2734/93 -, UPR 1996, 458).
- BVerwG, 23.11.1998 - 4 B 99.98
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.08.2009 - 2 L 180/05
Eine allgemeingültige zeitliche Grenze für ein unterschiedliches Vorgehen gegen baurechtswidrige Zustände ergibt sich aus dem verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz nicht (vgl. zum Ganzen: BVerwG, 23.11.1998 - 4 B 99.98 -, BauR 1999, 734). - BVerwG, 08.12.2000 - 4 B 75.00
Allgemeine Verbindlichkeit der Entscheidung eines Normenkontrollgerichtes über …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.08.2009 - 2 L 180/05
Gründe der Prozessökonomie sprechen aber nach dem Sinn und Zweck des § 94 VwGO dafür, die Vorschrift auch in den Fällen entsprechend anzuwenden, in denen Gegenstand eines anderen anhängigen Rechtsstreits gemäß § 47 VwGO die Prüfung der Gültigkeit einer Norm durch das Oberverwaltungsgericht ist (…VGH BW, Beschl. v. 11.09.1992, a.a.O.; OVG Bremen, Beschl. v. 14.01.1986 - 2 B 73/85 -, NJW 1986, 2335; BayVGH, Beschl. v. 13.01.2004 - 3 B 03.2021 -, Juris;… Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 94 RdNr. 4a; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 08.12.2000 - 4 B 75.00 -, NVwZ-RR 2001, 483). - BVerwG, 23.01.1989 - 4 B 132.88
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Wirksamkeit einer …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.08.2009 - 2 L 180/05
Deshalb kann eine - ursprünglich rechtmäßige - Nutzungsuntersagung als unverhältnismäßig und ermessensfehlerhaft auf eine Anfechtungsklage hin aufgehoben werden, wenn die untersagte Nutzung nach einer dem Betroffenen günstigen Änderung der Verhältnisse materiell baurechtmäßig geworden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.01.1989 - 4 B 132.88 -, Juris;… vgl. auch Urt. v. 22.01.1998 - 3 C 6.97 -, BVerwGE 106, 141;… OVG NW, Urt. v. 19.12.1995 - 11 A 2734/93 -, UPR 1996, 458). - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.1995 - 11 A 2734/93
Bauordnungsrechtliche Nutzungsuntersagung; Transportunternehmen; Außenbereich; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.08.2009 - 2 L 180/05
Deshalb kann eine - ursprünglich rechtmäßige - Nutzungsuntersagung als unverhältnismäßig und ermessensfehlerhaft auf eine Anfechtungsklage hin aufgehoben werden, wenn die untersagte Nutzung nach einer dem Betroffenen günstigen Änderung der Verhältnisse materiell baurechtmäßig geworden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.01.1989 - 4 B 132.88 -, Juris;… vgl. auch Urt. v. 22.01.1998 - 3 C 6.97 -, BVerwGE 106, 141; OVG NW, Urt. v. 19.12.1995 - 11 A 2734/93 -, UPR 1996, 458). - OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2004 - 2 M 262/04
Nutzungsuntersagung regelmäßig schon bei formeller Illegalität gerechtfertigt
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.08.2009 - 2 L 180/05
Dann wären die Voraussetzungen für den Erlass einer Nutzungsuntersagung (weiterhin) gegeben (st. Rspr. d. Senats, vgl. Beschl. v. 25.08..2004 - 2 M 262/04 -, JMBl LSA 2006, 363; Beschl. v. 24.06.2002 - 2 M 309/01 -). - VGH Bayern, 21.12.1999 - 2 B 94.1741
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.08.2009 - 2 L 180/05
Wenn eine rechtswidrige bauliche Anlage über lange Zeit hinweg bestanden hat, ohne dass die Bauaufsichtsbehörde Veranlassung zum Einschreiten gesehen hat, können sich zwar gesteigerte Anforderungen an die Ermessensbetätigung und deren Begründung ergeben (vgl. BayVGH, Urt. v. 21.12.1999 - 2 B 94.1741 -, Juris;… Urt. v. 17.06.1998 - 2 B 97.171 - BayVBl 1999, 590). - OVG Niedersachsen, 26.08.1992 - 1 L 99/91
Zusicherung; Bauaufsichtsbehörde; Rechtswidrigkeit; Duldung; Schriftform; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.08.2009 - 2 L 180/05
Die für Baugenehmigungen ausdrücklich vorgeschriebene Schriftform (vgl. § 77 Abs. 1 Satz 4 BauO LSA a. F. und § 71 Abs. 2 BauO LSA n. F.), die der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit dient, verlöre ihren Sinn, wenn sie nicht auch auf entsprechende Zusicherungen angewendet würde (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, Urt. v. 26.08.1992 - 1 L 99/91 -, OVGE MüLü 43, 308, m. w. Nachw.). - OVG Bremen, 14.01.1986 - 2 B 73/85
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.1998 - 10 A 325/98
Bauaufsichtsbehörde; Erlaß einer Verfügung; Ermessen; Bindung des Ermessen; …
- VGH Bayern, 13.01.2004 - 3 B 03.2021
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2010 - 2 A 1419/09
Verfahrensrecht - Zur Erfordernis eines Berufungsverfahrens
Rn. 48 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. November 2006 - 6 B 21.06 -, juris Rn. 5, und vom 8. Dezember 2000 - 4 B 75.00 -, BRS 64 Nr. 59 = juris Rn. 7; OVG LSA, Beschluss vom 12. August 2009 - 2 L 180/05 -, juris Rn. 2; Bay. VGH, Beschluss vom 23. Juni 2004 - 1 N 01.2066 -, juris Rn. 2. - OVG Sachsen-Anhalt, 15.10.2019 - 2 L 136/18
Straßenrechtliche Anordnung zur Beseitigung von Pflanzungen und Einbauten; …
Rn. 27 Zum Erlass bauordnungsrechtlicher Beseitigungsanordnungen und Nutzungsuntersagungen hat der Senat entschieden (vgl. Beschl. v. 27.12.2006 - 2 L 66/05 -, juris, RdNr. 3; Beschl. v. 12.08.2009 - 2 L 180/05 -, juris, RdNr. 8 f., m.w.N.), dass die Bauaufsichtsbehörde befugt ist, auch dann noch gegen bauordnungswidrige Zustände einzuschreiten, insbesondere auch die Beseitigung einer baulichen Anlage anzuordnen, wenn sie diese längere Zeit geduldet hat. - VGH Bayern, 08.06.2010 - 7 C 10.869
Aussetzung des Verfahrens; Vorgreiflichkeit eines Normenkontrollverfahrens
Nach überwiegender Auffassung der Rechtsprechung ist eine Aussetzung des Verfahrens - in analoger Anwendung des § 94 VwGO - jedenfalls dann möglich, wenn die Gültigkeit einer Rechtsnorm mit beachtlichen Gründen angezweifelt und hierüber ein Normenkontrollverfahren anhängig ist, in welchem die Frage mit allgemeinverbindlicher Wirkung entschieden wird, sei es ein verwaltungsgerichtliches nach § 47 VwGO oder ein verfassungsgerichtliches (BayVGH vom 2.6.2009 Az. 7 C 09.893;… Rennert in Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 5 zu § 94 m.w.N.; Rudisile in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, RdNr. 45 zu § 94; OVG SA vom 12.8.2009 Az. 2 L 180/05 ; HessVGH vom 11.12.2009 Az. 6 E 2989/09 ). - OVG Thüringen, 15.01.2010 - 2 VO 402/09
Zur Aussetzung eines Verfahrens wegen gleicher Rechtsfrage in einem anderen …
Es bedarf im vorliegenden Rechtsstreit nicht der Klärung, ob dann etwas anderes gilt, wenn das andere, vorgreifliche Verfahren eine Normenkontrolle oder ein Vorlageverfahren beim Bundesverfassungsgericht oder Europäischen Gerichtshof betrifft (vgl. hierzu: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Oktober 2009 - 6 S 166/09 - Juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. August 2009 - 2 L 180/05 - Juris). - VGH Bayern, 08.06.2010 - 7 C 10.879
Aussetzung des Verfahrens; Vorgreiflichkeit eines Normenkontrollverfahrens
Nach überwiegender Auffassung der Rechtsprechung ist eine Aussetzung des Verfahrens - in analoger Anwendung des § 94 VwGO - jedenfalls dann möglich, wenn die Gültigkeit einer Rechtsnorm mit beachtlichen Gründen angezweifelt und hierüber ein Normenkontrollverfahren anhängig ist, in welchem die Frage mit allgemeinverbindlicher Wirkung entschieden wird, sei es ein verwaltungsgerichtliches nach § 47 VwGO oder ein verfassungsgerichtliches (BayVGH vom 2.6.2009 Az. 7 C 09.893;… Rennert in Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 5 zu § 94 m.w.N.; Rudisile in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, RdNr. 45 zu § 94; OVG SA vom 12.8.2009 Az. 2 L 180/05 ; HessVGH vom 11.12.2009 Az. 6 E 2989/09 ).
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