Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2007 - 2 L 223/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
AuslG § 56 Abs. 3 S. 2
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
VwVfG § 48 Abs. 1; AuslG § 56 Abs. 3; VwVfG § 49 Abs. 1; AufenthG § 61 Abs. 1
D (A), Duldung, Wohnsitzauflage, Ausreiseeinrichtung, Gemeinschaftsunterkunft, Mitwirkungspflichten, Passbeschaffung, Passersatzbeschaffung, Identität ungeklärt, Rücknahme, Beurteilungszeitpunkt, Dauerverwaltungsakt, Widerruf, Ermessen, Ermessensreduzierung auf Null, ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AuslG § 56 Abs. 3 S. 2
Widerruf einer Wohnsitzauflage: Gemeinschaftsunterkunft; Wohnsitzauflage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Widerruf einer Wohnsitzauflage
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Widerruf einer Wohnsitzauflage
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Maßgeblichkeit der Umstände des Einzelfalles hinsichtlich einer Auflage zur Wohnsitznahme in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber; Annahme der Ermessensreduzierung auf Null bei der Beantragung eines Widerrufs einer Wohnsitzauflage; Rechtsfolgen des Verlusts ...
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 08.05.2006 - 1 A 251/04
- OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2007 - 2 L 223/06
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (3)
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.11.2003 - 10 B 11432/03
Ausreisepflichtige Ausländer dürfen zentral untergebracht werden
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2007 - 2 L 223/06
Berücksichtigungsfähig ist insbesondere, ob die Wohnsitzauflage aufgrund des mittlerweile erfolgten Zeitablaufs und/oder zwischenzeitlich veränderter Umstände keinen sinnvollen Bezug zu einem zulässigen Verfahrenszweck, insbesondere dem der Identitätsfeststellung und Passbeschaffung, mehr aufweist, inzwischen in Schikane mit strafähnlichem Charakter ausartet, nunmehr auf eine unzulässige Beugung des Willens hinausläuft oder den Betreffenden unverhältnismäßig trifft (vgl. OVG RP, Beschl. v. 19.11.2003 - 10 B 11432/03 - InfAuslR 2004, 255).Danach konnte die Ausländerbehörde in den Fällen einer Duldung nach § 55 Abs. 2 AuslG - wie hier - weitere Auflagen anordnen, zu denen auch die Verpflichtung zur Wohnsitznahme in einer Gemeinschaftsunterkunft zählte (vgl. OVG RP, Beschl. v. 19.11.2003 - 10 B 11432/03 - InfAuslR 2004, 255).
Eine solche Wohnsitzauflage wurde auf der Grundlage des § 56 Abs. 3 Satz 2 AuslG jedenfalls dann für zulässig erachtet, wenn sie einen sinnvollen Bezug zu einem zulässigen Verfahrenszweck, insbesondere dem der Identitätsfeststellung und Passbeschaffung, aufwies und nicht in Schikane mit strafähnlichem Charakter ausartete, auf eine unzulässige Beugung des Willens hinauslief oder den Betreffenden im Einzelfall unverhältnismäßig traf (vgl. OVG RP, Beschl. v. 19.11.2003 - 10 B 11432/03 - InfAuslR 2004, 255).
Berücksichtigungsfähig ist insbesondere, ob die oben genannten Zulässigkeitsmerkmale inzwischen nicht mehr vorliegen, die Wohnsitzauflage also aufgrund des mittlerweile erfolgten Zeitablaufs und/oder zwischenzeitlich veränderter Umstände keinen sinnvollen Bezug zu einem zulässigen Verfahrenszweck, insbesondere dem der Identitätsfeststellung und Passbeschaffung, mehr aufweist, inzwischen in Schikane mit strafähnlichem Charakter ausartet, nunmehr auf eine unzulässige Beugung des Willens hinausläuft oder den Betreffenden unverhältnismäßig trifft (vgl. OVG RP, Beschl. v. 19.11.2003 - 10 B 11432/03 - InfAuslR 2004, 255).
- VGH Baden-Württemberg, 24.09.2001 - 8 S 641/01
Aufhebung eines rechtswidrig gewordenen begünstigenden VA mit Dauerwirkung nach …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2007 - 2 L 223/06
Das gilt auch bei sog. Dauer-Verwaltungsakten, also solchen Verwaltungsakten, die - wie die streitgegenständliche Wohnsitzauflage - nicht auf eine einmalige Handlung, etwa eine Geldzahlung, beschränkt sind, sondern deren Regelungsgehalt sich auf einen längeren Zeitraum - hier das Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft A-Stadt - erstreckt (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 9. Aufl., § 48 RdNr. 57 mit Hinweisen auch auf insoweit abweichende Rechtsprechung [z.B. VGH BW, VBlBW 2002, 208]). - VG Braunschweig, 15.01.2004 - 3 A 241/03
Gemeinschaftsunterkunft; Identitätsfeststellung; Nebenbestimmung; Wohnsitzauflage
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2007 - 2 L 223/06
Berücksichtigt werden sollte hierbei auch, für welche Zeitspanne der Ausländer den Beschränkungen bereits ausgesetzt ist und welche psychischen und körperlichen Auswirkungen diese für ihn und seine Angehörigen haben könnten; je länger die Beschränkungen dauern, ohne dass sich eine Beendigung des Abschiebungshindernisses abzeichnet, umso eher wird sich ihre weitere Aufrechterhaltung als unangemessen erweisen (vgl. BVerwG, B. v. 28.12.1990 - Buchholz 402.24 § 17 AuslG, 65 Nr. 8; VG Braunschweig, Urt. v. 15.01.2004 - 3 A 241/03 - JURIS).
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2013 - 2 M 168/12
Verpflichtung zur Wohnsitznahme in einer Gemeinschaftsunterkunft
Eine entsprechende Anordnung muss einen sinnvollen Bezug zu diesem zulässigen Verfahrenszweck aufweisen, insbesondere dem der Identitätsfeststellung und Passbeschaffung, und darf nicht in Schikane mit strafähnlichem Charakter ausarten, auf eine unzulässige Beugung des Willens hinauslaufen oder den Betreffenden im Einzelfall unverhältnismäßig treffen (vgl. Urt. d. Senats v. 29.11.2007 - 2 L 223/06 -, Juris, RdNr. 31, m.w.N.).Eine entsprechende Anordnung muss einen sinnvollen Bezug zu diesem zulässigen Verfahrenszweck aufweisen, insbesondere dem der Identitätsfeststellung und Passbeschaffung, und darf nicht in Schikane mit strafähnlichem Charakter ausarten, auf eine unzulässige Beugung des Willens hinauslaufen oder den Betreffenden im Einzelfall unverhältnismäßig treffen (vgl. Urt. d. Senats v. 29.11.2007 - 2 L 223/06 -, Juris, RdNr. 31, m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 23.02.2015 - 8 PA 13/15
Verfügung einer Wohnsitzauflage zur Aufenthaltserlaubnis gegenüber im …
Dass hiermit zugleich die bisher bestehenden Möglichkeiten, nach Beendigung des Asylverfahrens und der Aufenthaltsgestattung nach § 55 AsylVfG (…vgl. zu dem während des laufenden Asylverfahrens eröffneten Anwendungsbereich des § 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AsylVfG: Marx, AsylVfG, 7. Aufl., § 60 Rn. 1 f. m.w.N.) auf der Grundlage des § 46 Abs. 1 AufenthG (…vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 5.6.2007 - 24 CS 07.1014 -, juris Rn. 8; Nr. 46.1.4.4 AVwV AufenthG) oder des § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 29.11.2007 - 2 L 223/06 -, juris Rn. 31; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 19.11.2003 - 10 B 11432/03 -, InfAuslR 2004, 255, 256 f. (zu § 56 Abs. 3 Satz 2 AuslG); Nr. 61.1.2 AVwV AufenthG) eine Duldung mit einer Wohnsitzauflage zu erteilen, eingeschränkt werden sollen, ist für den Senat nicht ersichtlich. - VGH Bayern, 09.05.2011 - 19 B 10.2384
Wohnsitzauflage zur Aufenthaltserlaubnis eines Sozialhilfe beziehenden Ausländers
Rn. 18 1. Ob sich die Rechtmäßigkeit der Auflage nach der im Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Verwaltungsaktes maßgeblichen Rechtslage bestimmt (…vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 113 RNr. 33 m.w.N.), oder - weil der Regelungsgehalt der Wohnsitzauflage sich auf einen längeren Zeitraum erstreckt und diese daher ein Dauerverwaltungsakt ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt vom 29.11.2007 - 2 L 223/06 RNr. 31) - auf die im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgebliche Sach- und Rechtlage abzustellen ist, kann der Senat offen lassen.
- OVG Niedersachsen, 23.11.2012 - 8 LA 149/12
Anspruch auf Streichung der zu einer Duldung erteilten Wohnsitzauflage
Rn. 15 Nach Beendigung des Asylverfahrens und der Aufenthaltsgestattung nach § 55 AsylVfG kann die Verpflichtung zur Wohnsitznahme an einem bestimmten Ort auf der Grundlage des § 46 Abs. 1 AufenthG (…vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 5.6.2007 - 24 CS 07.1014 -, juris Rn. 8; Nr. 46.1.4.4 AVwV AufenthG) oder des § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 29.11.2007 - 2 L 223/06 -, juris Rn. 31; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 19.11.2003 - 10 B 11432/03 -, InfAuslR 2004, 255, 256 f. (zu § 56 Abs. 3 Satz 2 AuslG); Nr. 61.1.2 AVwV AufenthG) begründet werden (…vgl. zu dem während des laufenden Asylverfahrens eröffneten Anwendungsbereich des § 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AsylVfG: Marx, AsylVfG, 7. Aufl., § 60 Rn. 1 f. m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 06.12.2010 - 8 PA 257/10
Zu den Voraussetzungen für die Anordnung der Wohnsitznahme in einer …
Nach Beendigung des Asylverfahrens und der Aufenthaltsgestattung nach § 55 AsylVfG kann die Verpflichtung zur Wohnsitznahme in einer Gemeinschaftsunterkunft auf der Grundlage des § 46 Abs. 1 AufenthG (…vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 5.6.2007 - 24 CS 07.1014 -, juris Rn. 8; Nr. 46.1.4.4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz - AVwV AufenthG - vom 26. Oktober 2009, GMBl. S. 877) oder des § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 29.11.2007 - 2 L 223/06 -, juris Rn. 31; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 19.11.2003 - 10 B 11432/03 -, InfAuslR 2004, 255, 256 f. (zu § 56 Abs. 3 Satz 2 AuslG); Nr. 61.1.2 AVwV AufenthG ) begründet werden (…vgl. zu dem während des laufenden Asylverfahrens eröffneten Anwendungsbereich des § 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AsylVfG: Marx, AsylVfG, 7. Aufl., § 60 Rn. 1 ff. m.w.N.).Denn die Förderung der freiwilligen Erfüllung gesetzlicher Pflichten, hier der vollziehbaren Ausreisepflicht, ist ein legitimes Ziel der angeordneten Verpflichtung des Ausländers, seinen Wohnsitz in einer Gemeinschaftsunterkunft zu nehmen (…vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 19.11.2003, a.a.O.; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 29.11.2007 -2 L 223/06 -, juris Rn. 33; Nr. 61.2 AVwV AufenthG).
- OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 8 ME 5/10
Anforderungen an die Ermessensausübung einer Ausländerbehörde bzgl. des …
Ob die Rechtmäßigkeit sich hier nach der im Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Verwaltungsaktes maßgeblichen Sach- und Rechtslage bestimmt (…vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 113 Rn. 33 m.w.N.) oder, weil der Regelungsgehalt der Wohnsitzauflage sich auf einen längeren Zeitraum erstreckt und diese daher ein Dauerverwaltungsakt ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 29.11.2007 - 2 L 223/06 -, juris Rn. 31), auf die im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgebliche Sach- und Rechtslage abzustellen ist, kann der Senat hier dahinstehen lassen. - VG Münster, 31.03.2014 - 8 L 711/13
Wohnsitzauflage Nebenbestimmung aufschiebende Wirkung Pflege
niedersachsen.de, Rn. 20; OVG Sachs.-Anhalt, Urteil vom 29. November 2007 - 2 L 223/06 -, Juris, Rn. 31; zu einer einem Aufenthaltstitel beigefügten Wohnsitzauflage: BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2013 - 1 C 7.12. - VG Stuttgart, 17.02.2011 - 12 K 3244/10
Zum Anspruch geduldeter Ausländer auf Aufhebung der Beschränkung ihres Wohnsitzes
Rn. 23 Damit ist das Begehren der Kläger darauf gerichtet, das Verfahren wiederaufzugreifen (§ 51 LVwVfG) und die bestandskräftigen Wohnsitzauflagen wegen geänderter Umstände zu widerrufen (§ 49 LVwVfG; vgl. auch OVG Sachs.-Anh., Urt. v. 29.11.2007 - 2 L 223/06 - ;… Funke-Kaiser, a.a.O., Rn. 7), was im gerichtlichen Verfahren nur mit Verpflichtungsrechtsbehelfen verfolgt werden kann (so auch VG Freiburg, Beschl. v. 29.6.2009 - 4 K 874/09 - ;… VG Stuttgart, Urt. v. 21.10.2009, a.a.O.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2010 - 18 E 298/10
Auslegung des Begriffs der hinreichenden Aussicht auf Erfolg i.R.d. Gewährung von …
Rn. 22 So BVerwG, Beschluss vom 28.Dezember 1990, a.a.O.; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29. November 2007 - 2 L 223/06 -, juris; VG Braunschweig, Urteil vom 15. Januar 2004 - 3 A 241/03 -, juris; Armbruster, HTK-AuslR/§ 61/ zu Abs. 1 01/2010 Nr. 4. - VG Schleswig, 28.10.2021 - 1 B 114/21 Denn die Förderung der freiwilligen Erfüllung gesetzlicher Pflichten, hier der vollziehbaren Ausreisepflicht, ist ein legitimes Ziel der angeordneten Verpflichtung, den Wohnsitz in einer Gemeinschaftsunterkunft zu nehmen (vgl. OVG Koblenz…, Beschluss vom 19. November 2003 - 10 B 11432/03 -, Rn. 6, juris; OVG Magdeburg, Urteil vom 29. November 2007 - 2 L 223/06 -, Rn. 31, juris); OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Dezember 2010 - 8 PA 257/10 -, juris, Rn. 12).
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.01.2008 - 2 M 332/07
D (A), Ausreiseeinrichtung, Duldung, Auflage, Wohnsitzauflage, Ermessen, …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| VG Neustadt, 07.03.2006 - 2 L 223/06.NW |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Antrag auf Verwendung einer bestimmten Prüfungsordnung bei der Berechnung der Gesamtqualifikation beim Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife; Pflicht der Schulen zur Erläuterung von Prüfungsbestimmungen
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Abiturstreit: Neustadter Schüler verliert
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- VG Neustadt, 30.11.2005 - 2 L 1860/05
Schüler des Europa-Gymnasiums Wörth kann Abitur nach alter Prüfungsordnung …
Auszug aus VG Neustadt, 07.03.2006 - 2 L 223/06
Einen solchen Anspruch hat das Gericht bejaht für den Fall, dass ein Schüler über die Änderung der Abiturprüfungsordnung nicht ausreichend informiert wurde und die Folgen dieser unzureichenden Aufklärung derart erheblich sind, dass sie nur über eine für ihn zu erteilende Ausnahme beseitigt werden können (vgl. Beschluss vom 30. November 2005 - 2 L 1860/05.NW -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".