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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 25.05.2007 - 2 L 28/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,17686
OVG Sachsen-Anhalt, 25.05.2007 - 2 L 28/07 (https://dejure.org/2007,17686)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25.05.2007 - 2 L 28/07 (https://dejure.org/2007,17686)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25. Mai 2007 - 2 L 28/07 (https://dejure.org/2007,17686)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 5; ; VwGO § 166; ; ZPO § 114; ; ZPO § 119 Abs. 1; ; ZPO § 404; ; ZPO § 412

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe für das Verfahren zweiter Instanz bei Antrag auf Zulassung der Berufung: Antrag auf Zulassung der Berufung; Erfolgsaussicht; Gutachten; Prozesskostenhilfe; Verfahrensmangel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Prozesskostenhilfe für das Verfahren zweiter Instanz bei Antrag auf Zulassung der Berufung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in einem Verfahren auf Zulassung einer Berufung; Voraussetzung für das Vorliegen eines verfahrensfehlerhaft ausgeführten Ermessens bei der Bestimmung von Art und Zahl einzuholender Sachverständigengutachten; ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 12.87

    Sachverständigengutachten - Gutachterliche Stellungnahmen - Ermessen des …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.05.2007 - 2 L 28/07
    So verhält es sich, wenn die Grundvoraussetzungen für die Verwertbarkeit bereits vorliegender Gutachten - sei es im allgemeinen oder sei es mit Blick auf die besonderen Verhältnisse des konkreten Streitfalles - nicht gegeben sind, weil Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen offen erkennbare Mängel aufweisen, namentlich von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgehen oder unlösbare Widersprüche enthalten, wenn Zweifel an der Sachkunde oder Unparteilichkeit der Gutachter bestehen oder wenn ihnen ein spezielles Fachwissen fehlt, das für die Beantwortung einer besonders schwierigen Fachfrage erforderlich ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.10.1987- 9 C 12.87 -, Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31; Beschl.v. 30.03.1995 - 8 B 167/94 -, Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 48).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 06.10.1987 - 9 C 12.87 -, Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31) obliegt den Tatsachengerichten nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO die Pflicht, jede mögliche Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts bis zur Grenze der Zumutbarkeit zu versuchen, sofern dies für die Entscheidung des Rechtsstreits erforderlich ist.

    So verhält es sich, wenn die Grundvoraussetzungen für die Verwertbarkeit bereits vorliegender Gutachten - sei es im allgemeinen oder sei es mit Blick auf die besonderen Verhältnisse des konkreten Streitfalles - nicht gegeben sind, weil Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen offen erkennbare Mängel aufweisen, namentlich von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgehen oder unlösbare Widersprüche enthalten, wenn Zweifel an der Sachkunde oder Unparteilichkeit der Gutachter bestehen oder wenn ihnen ein spezielles Fachwissen fehlt, das für die Beantwortung einer besonders schwierigen Fachfrage erforderlich ist (BVerwG, Urt. v. 06.10.1987, a. a. O.; Beschl.v. 30.03.1995 - 8 B 167/94 -, Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 48).

  • BVerwG, 30.03.1995 - 8 B 167.94

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Nichtvorliegen eines …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.05.2007 - 2 L 28/07
    So verhält es sich, wenn die Grundvoraussetzungen für die Verwertbarkeit bereits vorliegender Gutachten - sei es im allgemeinen oder sei es mit Blick auf die besonderen Verhältnisse des konkreten Streitfalles - nicht gegeben sind, weil Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen offen erkennbare Mängel aufweisen, namentlich von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgehen oder unlösbare Widersprüche enthalten, wenn Zweifel an der Sachkunde oder Unparteilichkeit der Gutachter bestehen oder wenn ihnen ein spezielles Fachwissen fehlt, das für die Beantwortung einer besonders schwierigen Fachfrage erforderlich ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 06.10.1987- 9 C 12.87 -, Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31; Beschl.v. 30.03.1995 - 8 B 167/94 -, Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 48).

    So verhält es sich, wenn die Grundvoraussetzungen für die Verwertbarkeit bereits vorliegender Gutachten - sei es im allgemeinen oder sei es mit Blick auf die besonderen Verhältnisse des konkreten Streitfalles - nicht gegeben sind, weil Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen offen erkennbare Mängel aufweisen, namentlich von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgehen oder unlösbare Widersprüche enthalten, wenn Zweifel an der Sachkunde oder Unparteilichkeit der Gutachter bestehen oder wenn ihnen ein spezielles Fachwissen fehlt, das für die Beantwortung einer besonders schwierigen Fachfrage erforderlich ist (…BVerwG, Urt. v. 06.10.1987, a. a. O.; Beschl.v. 30.03.1995 - 8 B 167/94 -, Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 48).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.1998 - 9 S 1592/98

    Prozeßkostenhilfe: Zulassungsverfahren und Rechtsmittelverfahren bilden …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.05.2007 - 2 L 28/07
    Da Zulassungsverfahren und Berufungsverfahren einen einheitlichen Rechtszug im Sinne von § 166 VwGO i. V. m. § 119 Abs. 1 ZPO und daher in Ansehung der Prozesskostenhilfe eine Bewilligungseinheit bilden, kommt es jedoch für die Frage der Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung auf den Rechtszug insgesamt an; eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur für das Zulassungsverfahren kommt nicht in Betracht (vgl. VGH BW, Beschl. v. 29.07.1998 - 9 S 1592/98 -, DÖV 1998, 1066, m. w. Nachw.;… Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., § 166 RdNr. 4, m. w. Nachw.).

    Prozesskostenhilfe kann daher grundsätzlich nicht allein deswegen gewährt werden, weil ein Zulassungsantrag als solcher Erfolg versprechend erscheint, vielmehr muss auch die zuzulassende Berufung hinreichende Erfolgsaussicht bieten (vgl. VGH BW, Beschl. v. 29.07.1998, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.03.2003 - 2 L 411/02

    Namensänderung, Änderung - Name, Ordnungsfunktion, Prozesskostenhilfe, …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.05.2007 - 2 L 28/07
    Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Verfahren auf Zulassung der Berufung ist zunächst, dass der Rechtsmittelführer zur Prüfung der Erfolgsaussichten des Zulassungsantrags einen Zulassungsgrund nach § 124 Abs. 2 VwGO dargelegt hat (Beschl. d. Senats v. 18.03.2003 - 2 L 411/02 -).

    Voraussetzung ist zunächst, dass der Rechtsmittelführer zur Prüfung der Erfolgsaussichten des Zulassungsantrags einen Zulassungsgrund nach § 124 Abs. 2 VwGO dargelegt hat (Beschl. d. Senats v. 18.03.2003 - 2 L 411/02 -).

  • BVerfG, 26.06.2003 - 1 BvR 1152/02

    Beurteilung der Erfolgsaussichten bei der Entscheidung über die Gewährung von …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.05.2007 - 2 L 28/07
    Sind die Erfolgsaussichten offen, rechtfertigt dies die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (BVerfG, Beschl. v. 26.06.2003 - 1 BvR 1152/02 -, NJW 2003, 3190).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2005 - 11 S 2779/04

    Bindungswirkung einer negativen Statusfeststellung des Bundesamtes zu § 53 Abs 6 …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.05.2007 - 2 L 28/07
    Ein rechtliches oder tatsächliches Ausreisehindernis im Sinne des § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG liegt erst dann vor, wenn dem Ausländer - über die Unmöglichkeit seiner Abschiebung hinaus - auch die freiwillige Ausreise nicht zuzumuten ist (VGH BW, Urt. v. 06.04.2005 - 11 S 2779/04; - Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1992 - 6 S 435/92

    Entscheidungszuständigkeit des Berichterstatters - Kostenentscheidung bei …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.05.2007 - 2 L 28/07
    Auch nach (einseitiger) Erledigungserklärung bleibt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe möglich (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 19.08.1999 - 4 O 3009/99 -, Juris; VGH BW, Beschl. v. 22.04.1992 - 6 S 435/92 -, NVwZ-RR 1992, 442).
  • OVG Niedersachsen, 19.08.1999 - 4 O 3009/99

    Prozesskostenhilfe; maßgeblicher Zeitpunkt; Erledigungserklärung; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.05.2007 - 2 L 28/07
    Auch nach (einseitiger) Erledigungserklärung bleibt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe möglich (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 19.08.1999 - 4 O 3009/99 -, Juris; VGH BW, Beschl. v. 22.04.1992 - 6 S 435/92 -, NVwZ-RR 1992, 442).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2010 - 2 L 15/10

    Prozesskostenhilfe für Verfahren auf Zulassung der Berufung bezüglich einer …

    Dass bereits im erstinstanzlichen Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, ist für die Beurteilung der Erfolgsaussichten ohne Belang (vgl. Beschl. d. Senats v. 25.05.2007 - 2 L 28/07 -, Juris).

    Prozesskostenhilfe kann daher grundsätzlich nicht allein deswegen gewährt werden, weil ein Zulassungsantrag als solcher Erfolg versprechend erscheint, vielmehr muss auch die zuzulassende Berufung hinreichende Erfolgsaussicht bieten (vgl. Beschl. d. Senats v. 25.05.2007, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2025 - 16 A 74/24

    Prozesskostenhilfe; Hinreichende Aussicht auf Erfolg; Beabsichtigter Antrag auf …

    Rn. 5 Vgl. Hamb. OVG, Beschluss vom 25. März 2019 - 3 Bf 69/18.Z, 3 So 36/18 -, juris, Rn. 11; Bay. VGH, Beschlüsse vom 23. April 2013 - 3 ZB 11.403 -, juris, Rn. 7, und vom 15. November 2012 - 22 ZB 12.2107 -, juris, Rn. 2; OVG Berlin-Bbg, Beschluss vom 19. März 2012 - OVG 10 N 33.10 -, juris, Rn. 10; OVG S.-A., Beschluss vom 25. Mai 2007 - 2 L 28/07 -, juris, Rn. 4; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29. Juli 1998 - 9 S 1592/98 -, juris, Rn. 4; Riese, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand: Februar 2025, § 166 VwGO Rn. 155; Happ, in: Eyermann, VwGO 16. Aufl. 2022, § 166 Rn. 26a; Bader, in: Bader/ Funke-Kaiser/ Stuhlfauth/ von Albedyll, VwGO, 8. Aufl. 2021, § 166 Rn. 45; Neumann/ Schaks, in: Sodan/ Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 166 Rn. 73.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2008 - 2 O 76/08

    Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auf …

    Für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Klage ist grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife abzustellen (vgl. Beschlüsse d. Senats v. 25.05.2007 - 2 L 28/07 - u. v. 13.10.2004 - 2 O 437/04).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2012 - 10 N 33.10

    Prozesskostenhilfe; PKH für beabsichtigten Zulassungsantrag; Insolvenzverwalter …

    Maßgebend ist daher, dass nicht nur der Zulassungsantrag als solcher erfolgversprechend erscheint, sondern dass auch die zuzulassende Berufung hinreichende Erfolgsaussicht bietet (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 25. Mai 2007 - 2 L 28/07 -, juris Rn. 4 m.w.N.;… Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. 2011, § 166 Rn. 8; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit dieses Maßstabs auch BVerfG…, Beschluss vom 13. Juli 2005 - 1 BvR 1041/05 -, NVwZ 2005, 1418, juris Rn. 10).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2010 - 2 L 168/09

    Zeugen- und Sachverständigeneigenschaft von Ärzten; Ablehnung der Vernehmung von …

    Da Zulassungsverfahren und Berufungsverfahren einen einheitlichen Rechtszug im Sinne von § 166 VwGO i. V. m. § 119 Abs. 1 ZPO und daher in Ansehung der Prozesskostenhilfe eine Bewilligungseinheit bilden, kommt es allerdings für die Frage der Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung auf den Rechtszug insgesamt an, d.h. auch die zuzulassende Berufung muss hinreichende Erfolgsaussicht bieten (vgl. Beschl. d. Senats v. 25.05.2007 - 2 L 28/07 -, Juris, m. w. Nachw.).
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