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| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.1998 - 2 L 28/96 |
Zitiervorschläge
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15. Januar 1998 - 2 L 28/96 (https://dejure.org/1998,16846)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Soldat; DDR; Staatssicherheit; NVA; Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Berufssoldat; Ernennung; Beantwortungspflicht; Arglist; Entlassungsbehörde; Beweislast; Mitwirkungspflicht
Wird zitiert von ... (5)
- VG Ansbach, 16.11.2011 - AN 1 S 11.01846
Rücknahme der Beamtenernennung; Herbeiführen der Ernennung durch arglistige …
Soweit die Antragsgegnerin diese Angaben der Antragstellerin aufgrund ihrer späteren Einlassungen gegenüber ihrer Schulleiterin, insbesondere aber auch gegenüber der Amtsärztin Frau Dr. … bei den nervenärztlichen Untersuchungen am … 2010 und am … 2010 sowie gegenüber Mitarbeitern des Personalamts bei der Aushändigung des Anhörungsschreibens vom 6. Juni 2011 für unzutreffend erachtet und damit die Täuschungshandlung belegt, hat sie dies nicht - wie geboten (…vgl. Summer in Weiß / Niedermaier / Summer / Zängl, a. a. O., § 12 BeamtStG, RN 8; OVG Greifswald, U. v. 15.1.1998, 2 L 28/96, ZBR 1999, 32) - ausreichend belegt. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.04.1998 - 2 M 168/97
Rücknahme einer Ernennung, arglistige Täuschung, gesundheitliche Eignung
Verweigert er diese Mitwirkung oder vermag er nicht nachvollziehbar darzutun, weshalb er unrichtige Angaben gemacht hat, ist dies bei der Frage, ob das Bestreiten der Arglist als Schutzbehauptung zu beurteilen ist, zu verwerten (vgl. zu § 46 Abs. 2 Nr. 2 SG : Urteil des Senats vom 15.01.1998 - 2 L 28/96 -, m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2016 - 1 B 63/16
Arglistige Täuschung; Entlassung aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit; Beweislast
Rn. 17 Vgl. OVG M.-V., Beschluss vom 23. April 1998 - 2 M 168/97 -, DÖD 1999, 43 = juris, Rn. 22, und Urteil vom 15. Januar 1998 - 2 L 28/96 -, NordÖR 1998, 159 = juris, Rn. 29; VG Lüneburg, Urteil vom 27. August 1997 - 1 A 116/96 -, juris, Rn. 25; Scherer/Alff/Poretschkin, Soldatengesetz, 9. Aufl. 2013, § 46 Rn. 9; Walz/Eichen/Sohm, Soldatengesetz, 2. Aufl. 2010, § 46 Rn. 35; Summer, in: Fürst u. a., GKÖD, Stand: April 2016, L § 14 BBG Rn. 12; v. Roetteken, in: v. Roetteken/Rothländer, BeamtStG, Stand: Juli 2015, § 12 Rn. 96; Maiwald, in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, Stand: April 2016, § 12 BeamtStG Rn. 40. - OVG Thüringen, 16.11.1999 - 2 KO 219/97
Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten
Im Fall der Entlassung eines Soldaten nach § 46 Abs. 2 Nr. 2 SG wegen arglistiger Täuschung hat er die Übertragung dieser Grundsätze verneint (ThürOVG, Urteil vom 26.1.1999 - 2 KO 101/96 - anderer Ansicht OVG Greifswald, Urteil vom 15.1.1998 - 2 L 28/96 - zitiert nach juris: Für Soldaten anwendbar, Zeitgrenze des BVerfG gilt für den öffentlichen Dienst allgemein). - VG Chemnitz, 03.08.2006 - 3 K 691/06 Abzustellen ist dabei grundsätzlich auf den Zeitpunkt der unrichtigen Erklärung (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 15.01.1998, 2 L 28/96 ).
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