Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.2005 - 2 L 30/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
LSA-BauO § 6 VII; ; LSA-BauO § 75 I; ; BauGB § 31 II
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigung besonderer Interessen bei der Bauplanung; Gerechter Ausgleich der schutzwürdigen und schutzbedürftigen Interessen; Restriktive Gewährung von Abweichungen; Verwirklichung besonderer Umstände; Beachtung besonderer objektiver Gründe außer Verhältnis zu der ...
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 10.12.2003 - 4 A 387/02
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.2005 - 2 L 30/04
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 17.90
Wohnung in Zinngießerei - Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, Abstandsflächenrecht, …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.2005 - 2 L 30/04
Dies gebietet allein schon der Umstand, dass durch die baurechtlichen Vorschriften die schutzwürdigen und schutzbedürftigen Belange und Interessen regelmäßig bereits in einen gerechten Ausgleich gebracht worden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.05.1991 - BVerwG 4 C 17.90 -, BVerwGE 88, 191) und die Gleichmäßigkeit des Gesetzesvollzugs ein mehr oder minder beliebiges Abweichen von den Vorschriften der Landesbauordnung nicht gestattet. - OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2004 - 2 M 277/04
Nachbarwiderspruch gegen baurechtliche Abweichung hat keine aufschiebende Wirkung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.2005 - 2 L 30/04
Je stärker die Interessen des Nachbarn berührt sind, um so gewichtiger müssen die für die Abweichung sprechenden Gründe sein (vgl. Beschl. des Sen. v. 04.11.2004 - 2 M 277/04 -).
- VG Halle, 26.04.2016 - 2 A 97/15
Abweichung von bauordnungsrechtlich geltenden Abstandsflächen bei …
Primäres Schutzziel der Abstandsflächenvorschriften seien Belichtung, Belüftung- und Einhaltung eines Sozialabstandes, damit das störungsfreie Wohnen, und der Brandschutz (unter Bezugnahme auf OEufach0000000014, Beschluss vom 28. Januar 2005, 2 L 30/04, Juris, Randnummer 17, m.w.N.).Dabei ist zu berücksichtigen, dass die baurechtlichen Vorschriften die schutzwürdigen und schutzbedürftigen Interessen regelmäßig in einen gerechten Ausgleich gebracht haben, was bedingt, dass Abweichungen nur restriktiv gewährt werden können (OVG LSA, Beschluss vom 28. Januar 2005, 2 L 30/04).
So kommt eine Abweichung nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt in Betracht, wenn wegen besonderer Umstände der Zweck, der mit einer Vorschrift verfolgt wird, die Einhaltung der Norm nicht erfordert, oder wenn deren Einhaltung aus objektiven Gründen außer Verhältnis zu der Beschränkung steht, die mit der Versagung der Abweichung verbunden wäre (OVG LSA, Beschluss vom 1. Februar 2011, 2 L 24/10; OVG LSA, Beschluss vom 28. Januar 2005, 2 L 30/04).
- OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2019 - 2 L 110/17
Nachbarklage gegen eine unter Abweichung von Abstandsflächenvorschriften erteilte …
Rn. 19 Nach der Rechtsprechung des Senats (…vgl. Beschluss vom 28.11.2016 - 2 L 124/15 -, juris, Rdnr. 17 ; Beschluss vom 28.01.2005 - 2 L 30/04 -, juris, Rdnr. 16) kommt eine Abweichung von Vorschriften über Abstandsflächen nur dann in Betracht, wenn wegen besonderer Umstände der Zweck, der mit einer Vorschrift verfolgt wird, die Einhaltung der Norm nicht erfordert oder wenn deren Einhaltung aus objektiven Gründen außer Verhältnis zu der Beschränkung steht, die mit einer Versagung der Abweichung verbunden wäre. - OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2016 - 2 L 124/15
Reichweite der Rechtskraft einer Klageabweisung in einem …
Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 28.01.2005 - 2 L 30/04 -, juris, RdNr. 16) kommt eine solche Abweichung nur dann in Betracht, wenn wegen besonderer Umstände der Zweck, der mit einer Vorschrift verfolgt wird, die Einhaltung der Norm nicht erfordert oder wenn deren Einhaltung aus objektiven Gründen außer Verhältnis zu der Beschränkung steht, die mit einer Versagung der Abweichung verbunden wäre. - OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2010 - 2 M 142/10
Vorläufiger Rechtsschutz gegen nachträgliche Genehmigung eines Wintergarten …
Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 28.01.2005 - 2 L 30/04 -, Juris) kommt eine solche Abweichung nur dann in Betracht, wenn wegen besonderer Umstände der Zweck, der mit einer Vorschrift verfolgt wird, die Einhaltung der Norm nicht erfordert oder wenn deren Einhaltung aus objektiven Gründen außer Verhältnis zu der Beschränkung steht, die mit einer Versagung der Abweichung verbunden wäre. - OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2025 - 2 L 33/25
Nutzungsuntersagung für ein Möbelhaus
Je stärker die Interessen des Nachbarn berührt sind, um so gewichtiger müssen die für die Abweichung sprechenden Gründe sein (zum Ganzen: Beschluss des Senats vom 28. Januar 2005 - 2 L 30/04 - juris Rn. 16).
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