Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.08.2012 - 2 L 31/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,25460
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.08.2012 - 2 L 31/11 (https://dejure.org/2012,25460)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 01.08.2012 - 2 L 31/11 (https://dejure.org/2012,25460)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 01. August 2012 - 2 L 31/11 (https://dejure.org/2012,25460)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,25460) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 813
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.06.2010 - 6 C 8.10
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.08.2012 - 2 L 31/11
    Die beanstandete Änderung der Prüfungsordnung greift nicht in einen abgewickelten, der Vergangenheit angehörenden Tatbestand ein, sondern erfasst hier einen noch nicht abgeschlossenen Sachverhalt und Rechtsbeziehungen für die Zukunft, die grundsätzlich zulässig ist (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 2. Mai 2012 - 2 BvL 5/10, zit. nach juris Rn. 66, 73 f. m.w.N.; BVerwG Urt. v. 25. Juli 2001 - 6 C 8/10 -, zit. nach juris Rn. 54 m.w.N.) Besonders schützenswerte Gesichtspunkte zu Gunsten des Klägers, die sein Vertrauen ausnahmsweise schützenswerter erscheinen lassen, weil er als Normadressat mit einer Änderung der Rechtslage nicht zu rechnen brauchte, werden jedenfalls nicht durchgreifend vorgetragen.

    Insbesondere den Grundrechten aus Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG lässt sich ein derartiger Vertrauensschutz nicht generell entnehmen (…vgl. VGH München, Urt. v. 29. April 2004 - 7 N 02.2640 -, zit. nach juris Rn. 21 m.w.N.; BVerwG Urt. v. 25. Juli 2001 - 6 C 8/10 -, zit. nach juris Rn. 53 m.w.N.).

    Anhaltspunkte dafür, dass er darauf vertrauen konnte, ein begonnenes und bereits überlang andauerndes Studium unbegrenzt fortführen zu können, bestehen nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 25. Juli 2001 - 6 C 8/10 -, zit. nach juris Rn. 53 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 29.04.2004 - 7 N 02.2640
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.08.2012 - 2 L 31/11
    Insbesondere den Grundrechten aus Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG lässt sich ein derartiger Vertrauensschutz nicht generell entnehmen (vgl. VGH München, Urt. v. 29. April 2004 - 7 N 02.2640 -, zit. nach juris Rn. 21 m.w.N.;… BVerwG Urt. v. 25. Juli 2001 - 6 C 8/10 -, zit. nach juris Rn. 53 m.w.N.).

    Denn den Individualinteressen des Studenten steht insoweit das Interesse des Satzungsgebers entgegen, Studiengänge und damit einhergehende Prüfungsordnungen zu ändern (vgl. VGH München, Urt. v. 29. April 2004 - 7 N 02.2640 -, zit. nach juris Rn. 21).

  • BVerfG, 02.05.2012 - 2 BvL 5/10

    Rückwirkende Neuregelung der vorübergehenden Erhöhung des versorgungsrechtlichen …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.08.2012 - 2 L 31/11
    Die beanstandete Änderung der Prüfungsordnung greift nicht in einen abgewickelten, der Vergangenheit angehörenden Tatbestand ein, sondern erfasst hier einen noch nicht abgeschlossenen Sachverhalt und Rechtsbeziehungen für die Zukunft, die grundsätzlich zulässig ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 2. Mai 2012 - 2 BvL 5/10, zit. nach juris Rn. 66, 73 f. m.w.N.;… BVerwG Urt. v. 25. Juli 2001 - 6 C 8/10 -, zit. nach juris Rn. 54 m.w.N.) Besonders schützenswerte Gesichtspunkte zu Gunsten des Klägers, die sein Vertrauen ausnahmsweise schützenswerter erscheinen lassen, weil er als Normadressat mit einer Änderung der Rechtslage nicht zu rechnen brauchte, werden jedenfalls nicht durchgreifend vorgetragen.
  • OVG Niedersachsen, 17.02.2020 - 2 MN 379/19

    Gesamtnote; Modulprüfung; Normenkontrollantrag; Normenkontrolleilantrag; …

    Es besteht kein Anspruch darauf, dass die zu Beginn des Studiums geltende Prüfungsordnung bis zum Abschluss nicht mehr geändert wird, vielmehr darf eine Prüfungsordnung grundsätzlich mit Wirkung für die Zukunft geändert werden, wobei der zu beachtende Vertrauensschutz jedoch gebietet, dass ein Prüfling die Möglichkeit erhält, sich in zumutbarer Weise auf die Rechtsänderung einzurichten (…HessVGH, Urt. v. 20.12.2016 - 10 C 1620/15.N -, juris Rn. 36;… OVG NRW, Beschl. v. 31.3.2016 - 14 B 243/16 -, juris Rn. 6; OVG MV, Beschl. v. 1.8.2012 - 2 L 31/11 -, juris Rn. 12;… Jeremias, in: Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018, Rn. 64 f.).
  • OVG Niedersachsen, 23.09.2020 - 2 KN 378/19

    Gesamtnote; Modulprüfung; Normenkontrollantrag; Prüfungsordnung; unechte …

    Rn. 34 Es besteht kein Anspruch darauf, dass die zu Beginn des Studiums geltende Prüfungsordnung bis zum Abschluss nicht mehr geändert wird, vielmehr darf eine Prüfungsordnung grundsätzlich mit Wirkung für die Zukunft geändert werden, wobei der zu beachtende Vertrauensschutz jedoch gebietet, dass ein Prüfling die Möglichkeit erhält, sich in zumutbarer Weise auf die Rechtsänderung einzurichten (…HessVGH, Urt. v. 20.12.2016 - 10 C 1620/15.N -, juris Rn. 36;… OVG NRW, Beschl. v. 31.3.2016 - 14 B 243/16 -, juris Rn. 6; OVG MV, Beschl. v. 1.8.2012 - 2 L 31/11 -, juris Rn. 12;… Jeremias, in: Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018, Rn. 64 f.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2022 - 1 LB 716/17

    Gewährung einer Fristverlängerung für universitäre Prüfungsleistung im …

    Zudem verschafft dies auch dem Grundsatz der Chancengleichheit im Prüfungsverfahren stärker Geltung (so zur Einführung der Regelstudienzeit OVG Greifswald, Beschluss vom 1. August 2012 - 2 L 31/11 -, juris Rn. 12 m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.2012 - 2 L 218/10

    Subventionen; hier: Verjährung von Erstattungsbegleit- und Vorgriffszinsen

    Mit Blick auf den Vertretungszwang ist sichergestellt, dass Zulassungsantragsteller rechtskundig vertreten sind (vgl. Beschluss des Senats vom 1. August 2012, - 2 L 31/11 -, m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2012 - 2 L 121/11

    Promotionsverfahren; Anspruch des Doktoranden auf Betreuung durch den Doktorvater

    Mit Blick auf den Vertretungszwang ist sichergestellt, dass Zulassungsantragsteller rechtskundig vertreten sind (vgl. Beschluss des Senats vom 1. August 2012 - 2 L 31/11 -, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Mecklenburg-Vorpommern
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht