Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2019 - 2 L 38/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Genehmigungsfiktion; Innen- und Außenbereich; Splittersiedlung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auf Eintritt der Genehmigungsfiktion kann verzichtet werden!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Halle, 14.02.2017 - 2 A 95/16
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2019 - 2 L 38/17
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2019, 990
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (14)
- OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2009 - 2 L 200/07
Abrissgenehmigung für ein Baudenkmal
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2019 - 2 L 38/17
Rn. 5 Nach der Rechtsprechung des Senats kann der Antragsteller auf das Eingreifen der denkmalrechtlichen Genehmigungsfiktion nach § 14 Abs. 11 Satz 1 DenkmSchG LSA wirksam verzichten, obwohl es sich um eine - grundsätzlich nicht disponible - gesetzliche Frist handelt (OVG LSA, Urteil vom 29.10.2009 - 2 L 200/07 -, BRS 74 Nr. 215, juris, Rdnr. 25).Das Übergewicht des Interesses des jeweiligen Antragstellers an der Beschleunigung des Verfahrens sei so groß, dass diese Gesichtspunkte seine Dispositionsbefugnis nicht einschränken könnten (vgl. Urteil des Senats vom 29.10.2009 - 2 L 200/07 -, BRS 74 Nr. 215, juris, Rdnr. 25).
Daher kann in diesem Fall die Beschleunigung des Verfahrens ebenso zur Disposition des Antragstellers stehen wie die Zurücknahme und Neueinreichung des Antrags (vgl. Urteil des Senats vom 29.10.2009, a. a. O.).
Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 29.10.2009, a. a. O.) kann der Antragsteller auf die Genehmigungsfiktion nach § 14 Abs. 11 DSchG LSA wirksam verzichten.
Rn. 30 Der Kläger hat sich mit der Rechtsprechung des Senats zu § 14 Abs. 11 Satz 1 DenkmSchG LSA (OVG LSA, Urteil vom 29.10.2009 - 2 L 200/07 -, BRS 74 Nr. 215, juris, Rdnr. 25) nicht auseinandergesetzt, die - wie oben ausgeführt - auf die Genehmigungsfiktion nach § 68 Abs. 5 Satz 1 BauO LSA übertragbar ist.
Der Senat ist in dem Urteil vom 29.10.2009 (a. a. O.) auf die vom Kläger angesprochenen Erwägungen eingegangen, dass der Bauherr einer ablehnenden Entscheidung auch durch Rücknahme seines Antrags und neue Antragstellung entgehen könne, und neben dem privaten Interesse des Antragstellers auch öffentliche Interessen an der Beschleunigung des Verfahrens bestehen könnten.
Angesichts diverser aktuellerer Entscheidungen zur Disponibilität von Genehmigungsfiktionen (VG Greifswald, Beschluss vom 14.09.2016 - 5 B 1466/16 HGW; OVG LSA, Urteil vom 29.10.2009 - 2 L 200/07 -, BRS 74 Nr. 215, juris, Rdnr. 25; Hess. VGH, Beschluss vom 13.08.2007 - 3 UZ 522/07 -, juris), ist eine - einzelne - vor über 30 Jahren vertretene Ansicht nicht geeignet, die fehlende Klärung einer Rechtsfrage zu begründen.
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2012 - 2 L 132/11
Abgrenzung Innenbereich - Außenbereich, Ausweitung eines Ortsteils in den …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2019 - 2 L 38/17
Auch die Richtigkeit der vom Verwaltungsgericht wiedergegebenen Rechtsprechung des Senats, dass eine Besonderheit, von diesem Grundsatz abzuweichen, nicht schon dann vorliege, wenn weitere Flächen am Ende einer Erschließungsstraße - faktisch - noch bebaut werden könnten (Beschluss vom 19.06.2012 - 2 L 132/11 -, juris, Leitsatz 3 und Rdnr. 6), hat der Kläger nicht substantiiert in Zweifel gezogen.Insbesondere hat es darauf hingewiesen, dass es örtliche Besonderheiten nach der Verkehrsanschauung rechtfertigen können, den Bebauungszusammenhang noch bis zu einer natürlichen Grenze wie beispielsweise einen Fluss, einen Waldrand oder anderen besonders topografisch wahrnehmbaren Anhaltspunkten (z. B. Geländehindernisse, Erhebungen oder Einschnitte, Dämme, Böschungen oder Gräben) reichen zu lassen, obwohl sie unbebaut sind oder trotz vorhandener Baulichkeiten nicht zur Prägung der Siedlungsstruktur beitragen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 08.10.2015 - 4 B 28.15 -, BRS 83, Nr. 78, juris, Rdnr. 6, m. w. N.; OVG LSA, Beschlüsse vom 19.06.2012, a. a. O. …und vom 12.01.2010 - 2 L 54/09 -, NVwZ-RR 2010, 465 , juris, Rdnr. 5 ).
Damit greift er Gesichtspunkte auf, die nach der vom Verwaltungsgericht zitierten Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 19.06.2012, a. a. O.) keine Abweichung von dem Grundsatz rechtfertigen, dass der Bebauungszusammenhang in aller Regel am letzten Baukörper endet.
Bilden Verkehrs- und Versorgungsverbindungen kein Verknüpfungselement, das eine "organische Beziehung" zu einer bebauten Ortslage im Sinne siedlungsstruktureller Unbedenklichkeit herstellt (Beschluss vom 19.06.2012, a. a. O. mit Hinweis auf BVerwG…, Urteil vom 25.01.1985 - 4 C 29.81 -, BauR 1985, 427, juris, Rdnr. 11), ist auf diese Erschließungselemente zur Abgrenzung von Innen- und Außenbereich auch dann nicht entscheidend abzustellen, wenn sie gerade an der fraglichen Grundstücksgrenze enden.
In dem vom Verwaltungsgericht zur Begründung seiner Entscheidung herangezogenen Beschluss des Senats vom 19.06.2012 (a. a. O.) habe es der Senat für erheblich gehalten, ob dem Baugesuch eines nachfolgenden Antragstellers die fehlende Erschließungsmöglichkeit entgegengehalten werden könne oder nicht, wobei es auf die Möglichkeit eines unmittelbaren Anschlusses an die vorhandene Erschließung nicht ankommen solle, wenn die Zuwegung über das Vorhabengrundstück möglich sei.
Anders als in der Entscheidung des Senats vom 19.06.2012 (a. a. O.) sei die Gefahr einer ungeordneten weiteren Bebauung ausgeschlossen.
Rn. 22 Ohne diese Ausführungen des Verwaltungsgerichts unmittelbar aufzugreifen, leitet der Kläger demgegenüber aus dem Beschluss des Senats vom 19.06.2012 (a. a. O.) ab, dass die Gefahr der Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung i. S. des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB nicht von möglichen baulichen Anlagen ausgehen könne, die an (noch) nicht erschlossenen Grundstücken liegen.
- VG Greifswald, 14.09.2016 - 5 B 1466/16
Baustopp für Ferienhaus; erneuter Lauf der Entscheidungsfrist der Baubehörde nach …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2019 - 2 L 38/17
Solche Fristverlängerungen habe das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Greifswald (Beschluss vom 14.06.2016 - 5 B 1466/16 HWG -) für zulässig gehalten.Der in der erstinstanzlichen Entscheidung zitierten Beschluss des Verwaltungsgericht Greifswald vom 14.06.2016 (Az.: 5 B 1466/16 HWG) habe auf eine abweichende Auffassung von Kopp/Schenke (…VwGO, § 57 Rdnr. 12) und der weiter in dieser Entscheidung zitierte Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13.08.2007 (Az.: 3 ZU 522/07) auf eine abweichende Auffassung von Ernst/Zinkahn/Bielenberg (…BBauG, § 19 Rdnr. 81) hingewiesen.
Angesichts diverser aktuellerer Entscheidungen zur Disponibilität von Genehmigungsfiktionen (VG Greifswald, Beschluss vom 14.09.2016 - 5 B 1466/16 HGW; OVG LSA…, Urteil vom 29.10.2009 - 2 L 200/07 -, BRS 74 Nr. 215, juris, Rdnr. 25; Hess. VGH, Beschluss vom 13.08.2007 - 3 UZ 522/07 -, juris), ist eine - einzelne - vor über 30 Jahren vertretene Ansicht nicht geeignet, die fehlende Klärung einer Rechtsfrage zu begründen.
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2016 - 3 L 162/16
Berufsverbot für Schweinezüchter bleibt bestehen
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2019 - 2 L 38/17
Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten bestehen dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 04.11.2016 - 3 L 162/16 -, juris, Rdnr 75 ).Im Hinblick auf die Darlegungsanforderungen des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ist es erforderlich, im Einzelnen darzulegen, hinsichtlich welcher Fragen und aus welchen Gründen die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 04.11.2016 - 3 L 162/16 -, a. a. O.).
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2019 - 2 L 38/17
Solche Zweifel bestehen nur dann, wenn der Rechtsmittelführer einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, juris, Rdnr. 15).Nur wenn sich schon aus dem Begründungsaufwand des erstinstanzlichen Urteiles ergibt, dass eine Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht schwierig ist, genügt ein Antragsteller der ihm gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO obliegenden Darlegungslast bereits mit erläuternden Hinweisen auf die einschlägigen Passagen des Urteils (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, juris, Rdnr. 17).
- BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 29.81
Zulässigkeit eines Wohnhauses in landwirtschaftlich genutzter Dorfrandlage; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2019 - 2 L 38/17
Der Senat hat sich insoweit auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.01.1985 (- 4 C 29.81 -, BauR 1985, 427, juris, Rdnr. 11) bezogen.Bilden Verkehrs- und Versorgungsverbindungen kein Verknüpfungselement, das eine "organische Beziehung" zu einer bebauten Ortslage im Sinne siedlungsstruktureller Unbedenklichkeit herstellt (…Beschluss vom 19.06.2012, a. a. O. mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 25.01.1985 - 4 C 29.81 -, BauR 1985, 427, juris, Rdnr. 11), ist auf diese Erschließungselemente zur Abgrenzung von Innen- und Außenbereich auch dann nicht entscheidend abzustellen, wenn sie gerade an der fraglichen Grundstücksgrenze enden.
- BVerwG, 30.03.2005 - 1 B 11.05
Rechtsgrundsätzliche Bedeutung; Gesetzesänderung nach Erlass des …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2019 - 2 L 38/17
Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache besteht nur, wenn für die Entscheidung des vorinstanzlichen Gerichts eine konkrete fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich wäre und deren höchstrichterliche Klärung im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts geboten erscheint (vgl. zur Revisionszulassung: BVerwG, Beschluss vom 30.03.2005 - BVerwG 1 B 11.05 -, juris, Rdnr. 3, m. w. N.). - BVerwG, 30.06.2006 - 5 B 99.05
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Anforderungen an das …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2019 - 2 L 38/17
Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung erfordert, dass der Rechtsmittelführer konkret auf die Rechts- oder Tatsachenfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit sowie ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.06.2006 - BVerwG 5 B 99.05 -, juris, Rdnr. 3). - VGH Hessen, 13.08.2007 - 3 UZ 522/07
Verzicht auf den Eintritt der Fiktionswirkung des § 57 Abs. 2 Satz 3 BauO HE …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2019 - 2 L 38/17
Angesichts diverser aktuellerer Entscheidungen zur Disponibilität von Genehmigungsfiktionen (VG Greifswald, Beschluss vom 14.09.2016 - 5 B 1466/16 HGW; OVG LSA…, Urteil vom 29.10.2009 - 2 L 200/07 -, BRS 74 Nr. 215, juris, Rdnr. 25; Hess. VGH, Beschluss vom 13.08.2007 - 3 UZ 522/07 -, juris), ist eine - einzelne - vor über 30 Jahren vertretene Ansicht nicht geeignet, die fehlende Klärung einer Rechtsfrage zu begründen. - OVG Sachsen-Anhalt, 13.08.2008 - 2 L 12/08
Rechtswidrigkeit der Abschiebung in einen anderen Staat als in den in der …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2019 - 2 L 38/17
Rn. 27 Dieser Zulassungsgrund verlangt, dass eine konkrete, aber generalisierbare, aus Anlass dieses Verfahrens zu beantwortende, in ihrer Bedeutung über den Einzelfall hinausreichende Rechts- oder Tatsachenfrage aufgeworfen wird, die um der Einheitlichkeit der Rechtsprechung willen der Klärung bedarf und noch nicht (hinreichend) geklärt worden ist (vgl. Beschluss des Senats vom 13.08.2008 - 2 L 12/08 -, juris, Rdnr. 11). - BVerwG, 08.10.2015 - 4 B 28.15
Baumreihen und Hecken als Grenzen des Bebauungszusammenhangs
- VGH Hessen, 07.12.1994 - 4 TH 3032/94
Verzicht auf öffentlich-rechtliche nachbarliche Abwehrrechte; Wirksamkeit; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2010 - 2 L 54/09
Errichtung eines SB-Marktes auf "Außenbereichsinsel"
- VGH Baden-Württemberg, 17.09.1986 - 3 S 2277/85
Bauvoranfrage und Teilungsgenehmigung - Wirksamkeit des Verzichts auf Einhaltung …
- VG Berlin, 09.09.2022 - 19 L 234.22
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren für Werbeanlagen: Fiktionsfrist bei …
Eine zwingende Sachentscheidung der Bauaufsichtsbehörde über ein sich bereits als obsolet abzeichnendes Bauvorhaben wäre auch im behördlichen Interesse nicht verfahrensökonomisch (vgl. Sächsisches OVG…, Urteil vom 10. Mai 2022 - 1 A 493/20 -, juris Rn. 48 m.w.N.; s.a. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. April 2019 - 2 L 38/17 -, Rn. 13, juris; VG Greifswald, Beschluss vom 14. September 2016 - 5 B 1466/16 HGW -, BeckRS 2016, 51795, beck-online;… Hornmann, HBO, 4. Aufl 2022, § 65 Rn. 62; Götze/Schauer, Aussetzung des Baugenehmigungsverfahrens nach der SächsBO im Spannungsfeld der Entscheidungsfrist gemäß § 69 Abs. 4 Satz 1 SächsBO, LKV 2021, 241, 245: Anspruch des Bauherrn auf Aussetzung des Verfahrens; zu den Besonderheiten der Berliner Bauordnung s.u.).
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