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Weitere Entscheidung unten: OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.06.2013

Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 2 L 4/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,43373
OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 2 L 4/12 (https://dejure.org/2013,43373)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.11.2013 - 2 L 4/12 (https://dejure.org/2013,43373)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. November 2013 - 2 L 4/12 (https://dejure.org/2013,43373)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Erstattung von Mehrkosten für die Herstellung einer Grundstückszufahrt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Finanzieller Ausgleich während der Dauer des Bestehens der Straße durch Sonderwünsche des Anliegers i.R.e. erschwerten Straßenbaulast; Kostenanspruch für die Herstellung einer Grundstückszufahrt im Zuge eines Gehwegausbaus; Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Erstattung von Mehrkosten für die Herstellung einer Grundstückszufahrt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Finanzieller Ausgleich während der Dauer des Bestehens der Straße durch Sonderwünsche des Anliegers i.R.e. erschwerten Straßenbaulast; Kostenanspruch für die Herstellung einer Grundstückszufahrt im Zuge eines Gehwegausbaus; Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.1993 - 2 S 2623/89

    Erschließungsbeitrag: Erforderlichkeit der Kosten einer Erschließungsanlage - …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 2 L 4/12
    Rn. 69 Erstattungsfähig sind grundsätzlich solche Kosten, die der Gemeinde für die Herstellung der Grundstücksüberfahrt tatsächlich in der abgerechneten Höhe entstanden sind (vgl. zum Erschließungsaufwand: VGH BW, Urt. v. 25.11.1993 - 2 S 2623/89 -, Juris, RdNr. 28, m.w.N.).

    Der Vortrag eines Anliegers, die Unternehmerrechnungen seien überhöht, weil der Unternehmer nicht erbrachte Leistungen berechnet sowie seinen Rechnungen erhöhte Aufmaße bzw. Mengen zugrunde gelegt habe, zielt darauf ab, die Gemeinde habe Aufwendungen erbracht, zu denen sie auf Grund der abgeschlossenen Verträge nicht verpflichtet gewesen sei; damit rügt der Betreffende die Erforderlichkeit bzw. Angemessenheit der entstandenen Kosten (vgl. VGH BW, Urt. v. 25.11.1993, a.a.O.).

    Mit dem Begriff der "Erforderlichkeit" wird aber nur eine äußerste Grenze festgelegt, die erst dann überschritten wird, wenn die Herstellungskosten für die Gemeinde erkennbar eine grob unangemessene Höhe erreichen, d.h. sachlich schlechthin unvertretbar sind (vgl. VGH BW, Urt. v. 25.11.1993, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 18.07.2001 - 9 B 23.01 -, NVwZ-RR 2001, 711 [712], RdNr. 17 in Juris).

    Rn. 70 Deshalb wird der Einwand, die vom Bauunternehmen abgerechneten Leistungen seien tatsächlich nicht erbracht, insbesondere das abgerechnete Material sei tatsächlich nicht eingebaut worden, in der Rechtsprechung nur als dann erheblich angesehen, wenn erstens die beauftragte Baufirma tatsächlich nicht erbrachte Leistungen abgerechnet hatte, zweitens dies für die Gemeinde seinerzeit erkennbar war und drittens die dadurch verursachten Zahlungen eine grob unangemessene Höhe erreicht haben (vgl. VGH BW, Urt. v. 25.11.1993, a.a.O., RdNr. 29).

    Nur gröbliche Verletzungen des Gebots der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung sind danach durch Herabsetzung des Aufwands zu korrigieren (vgl. VGH BW, Urt. v. 25.11.1993, a.a.O., RdNr. 29).

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 C 54.83

    Unselbständige Gehwege - Fernstraße - Anlieger - Mehrkosten - Erneute Zufahrt - …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 2 L 4/12
    Eine solche Erschwernis ist nicht nur dann gegeben, wenn der Anlieger die erstmalige Herstellung einer Zufahrt begehrt, sondern auch dann, wenn er nach der Umgestaltung der Straße den Fortbestand seiner bisherigen Zufahrtsmöglichkeit (ausdrücklich oder stillschweigend) beansprucht und insofern dafür Aufwendungen veranlasst (vgl. BVerwG Urt. v. 28.08.1987 - 4 C 54.83 u. 4 C 55.83 -, BVerwGE 78, 79 [82]).

    Bei Herstellung einer Gehwegüberfahrt kommt es nicht darauf an, ob nach dem alten Zustand eine Erneuerung von Gehwegen erforderlich war; maßgeblich ist vielmehr, ob die bestehende Zufahrt trotz der Veränderung der Straßenanlage zumindest teilweise hätte beibehalten werden können oder ob dies aus sachlichen Gründen unterbleiben durfte (vgl. BVerwG Urt. v. 28.08.1987, a.a.O.).

    Wenden sich diese - wie hier - nicht dagegen, dass die Zufahrtsmöglichkeiten zu ihren Grundstücken erhalten bleiben, sondern nur dagegen, dass sie hierfür finanziell belastet werden, ist es im Übrigen rechtlich unerheblich, sie ob wegen des Ausbaus vorher angehört werden mussten (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.08.1987 - 4 C 54.83 u. 4 C 55.83 -, BVerwGE 78, 79 [83], RdNr. 17 in Juris).

    Rn. 47 Die Pflicht zur Vergütung von Mehraufwendungen soll zwar in erster Linie denjenigen treffen, der anlässlich des Straßenbaus oder auch später aus eigener Initiative bestimmte zusätzliche Aufwendungen (z.B. für eine Gehwegüberfahrt) ausdrücklich begehrt; die Vorschrift des § 16 Abs. 1 Satz 1 StrG LSA regeln aber nicht nur diesen Fall, sondern zielt allgemein darauf ab, die während der Dauer des Bestehens der Straße durch Sonderwünsche insbesondere des Anliegers erschwerte Straßenbaulast in jedem Fall finanziell auszugleichen (vgl. zu § 7a FStrG: BVerwG, Urt. v. 28.08.1987, a.a.O., S. 82, RdNr. 15 in Juris).

    Eine solche Erschwernis ist nicht nur dann gegeben, wenn der Anlieger die erstmalige Herstellung einer Zufahrt begehrt, sondern auch dann, wenn er nach der Umgestaltung der Straße den Fortbestand seiner bisherigen Zufahrtsmöglichkeit (ausdrücklich oder stillschweigend) beansprucht und insofern dafür Aufwendungen veranlasst; auch in dem letzteren Fall wird die Straße "wegen der Art des Gebrauchs durch einen anderen" aufwendiger hergestellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.08.1987, a.a.O.).

    Im Allgemeinen können also technische oder wirtschaftliche Gründe die einheitliche Herstellung der Straße (z.B. auch hinsichtlich des Unterbaues der Gehwege) rechtfertigen, wobei es allerdings auf die Umstände des Einzelfalls ankommt (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 28.08.1987, a.a.O., RdNr. 21 in Juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2001 - 3 A 2373/93

    Erschließungsbeitragsrecht: Erforderlichkeit des Erschließungsaufwands und Gebot …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 2 L 4/12
    Es können auch solche Aufwendungen erstattungsfähig sein, die für tatsächlich technisch nicht erforderliche, nicht mängelfrei hergestellte, auf der Grundlage der Vertragsbeziehungen zwischen der Gemeinde und dem Bauunternehmer nicht abrechnungsfähige oder überhaupt nicht erbrachte Leistungen getätigt worden sind, soweit sich die Gemeinde bei ihrer Entscheidung, vom Bauunternehmer in Rechnung gestellte Einzelleistungen anzuerkennen und zu bezahlen innerhalb jenes Entscheidungsspielraums bewegt hat, der ihr im Rahmen der Pflicht zur sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung zur Verfügung steht (vgl. OVG Münster, Urt. v. 23.01.2001 - 3 A 2373/93 -, NVwZ-RR 2002, 717;… OVG Magdeburg, Urt. v. 07.07.2011 - 4 L 401/08 -, juris, RdNr. 83 ).

    Jedenfalls können - ebenso wie bei Erschließungsbeiträgen (vgl. hierzu OVG NW, Urt. v. 23.01.2001 - 3 A 2373/93 -, NVwZ-RR 2002, 717, RdNr. 5 in Juris) - auch solche Aufwendungen erstattungsfähig sein, die für tatsächlich technisch nicht erforderliche, nicht mängelfrei hergestellte, auf der Grundlage der Vertragsbeziehungen zwischen der Gemeinde und dem Bauunternehmer nicht abrechnungsfähige oder überhaupt nicht erbrachte Leistungen getätigt worden sind.

    Auf derartige Umstände kann sich der Erstattungspflichtige jedenfalls dann nicht mit Erfolg berufen, wenn sich die Gemeinde bei ihrer Entscheidung, vom Bauunternehmer in Rechnung gestellte Einzelleistungen anzuerkennen und zu bezahlen, auch wenn möglicherweise vorhandene Minder- und Mängelleistungen zur Rechnungskürzung berechtigen könnten, innerhalb jenes Entscheidungsspielraums bewegt hat, der ihr im Rahmen der Pflicht zur sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung zur Verfügung steht (vgl. OVG NW, Urt. v. 23.01.2001, a.a.O.;… OVG LSA, Urt. v. 07.07.2011 - 4 L 401/08 -, Juris, RdNr. 83).

    Die auf dieser Erkenntnisgrundlage von der Gemeinde anzustellende Prognose, ob und inwieweit Preisanpassungs- bzw. Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Bauunternehmer mit Aussicht auf Erfolg geltend gemacht werden können, wird dadurch, dass später womöglich weitere Umstände zu Tage treten, die eine andere Beurteilung gebieten könnten, weder fehlerhaft noch ist sie unter Einbeziehung dieser Umstände zu aktualisieren und ggf. zu ändern (vgl. zum Ganzen: OVG NW, Urt. v. 23.01.2001, a.a.O., RdNr. 8 in Juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2011 - 4 L 401/08

    Zu Fragen des (erschließungsbeitragsrechtlichen) Anlagenbegriffs und der …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 2 L 4/12
    Es können auch solche Aufwendungen erstattungsfähig sein, die für tatsächlich technisch nicht erforderliche, nicht mängelfrei hergestellte, auf der Grundlage der Vertragsbeziehungen zwischen der Gemeinde und dem Bauunternehmer nicht abrechnungsfähige oder überhaupt nicht erbrachte Leistungen getätigt worden sind, soweit sich die Gemeinde bei ihrer Entscheidung, vom Bauunternehmer in Rechnung gestellte Einzelleistungen anzuerkennen und zu bezahlen innerhalb jenes Entscheidungsspielraums bewegt hat, der ihr im Rahmen der Pflicht zur sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung zur Verfügung steht (…vgl. OVG Münster, Urt. v. 23.01.2001 - 3 A 2373/93 -, NVwZ-RR 2002, 717; OVG Magdeburg, Urt. v. 07.07.2011 - 4 L 401/08 -, juris, RdNr. 83 ).

    Auf derartige Umstände kann sich der Erstattungspflichtige jedenfalls dann nicht mit Erfolg berufen, wenn sich die Gemeinde bei ihrer Entscheidung, vom Bauunternehmer in Rechnung gestellte Einzelleistungen anzuerkennen und zu bezahlen, auch wenn möglicherweise vorhandene Minder- und Mängelleistungen zur Rechnungskürzung berechtigen könnten, innerhalb jenes Entscheidungsspielraums bewegt hat, der ihr im Rahmen der Pflicht zur sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung zur Verfügung steht (…vgl. OVG NW, Urt. v. 23.01.2001, a.a.O.; OVG LSA, Urt. v. 07.07.2011 - 4 L 401/08 -, Juris, RdNr. 83).

  • BVerwG, 30.01.2013 - 9 C 11.11

    Modifizierter Erschließungsvertrag; Fremdanlieger; Erforderlichkeit der Kosten; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 2 L 4/12
    Im Übrigen können auch Fehler im Vergabeverfahren nur dann zur Reduzierung der Kostenforderung führen, wenn die Mehrkosten dadurch in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen, also sachlich schlechthin unvertretbar sind (vgl. zum Erschließungsbeitrag: BVerwG, Urt. v. 30.01.2013 - 9 C 11.11 -, BVerwGE 145, 354, RdNr. 24, m.w.N.).
  • BVerwG, 18.07.2001 - 9 B 23.01

    Erschließungsbeitragspflicht; Merkmale der endgültigen Herstellung einer …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 2 L 4/12
    Mit dem Begriff der "Erforderlichkeit" wird aber nur eine äußerste Grenze festgelegt, die erst dann überschritten wird, wenn die Herstellungskosten für die Gemeinde erkennbar eine grob unangemessene Höhe erreichen, d.h. sachlich schlechthin unvertretbar sind (…vgl. VGH BW, Urt. v. 25.11.1993, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 18.07.2001 - 9 B 23.01 -, NVwZ-RR 2001, 711 [712], RdNr. 17 in Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2000 - 11 A 3897/96

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Bescheids zur Heranziehung eines …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 2 L 4/12
    Rn. 55 Anlieger können als Begünstigte der Gehwegüberfahrt zu den Kosten herangezogen werden, die auf die stärkere Befestigung des Gehweges zurückzuführen sind; Kosten, die bei dem Ausbau des Gehweges ohnehin entstanden wären, sind dagegen nicht von § 16 Abs. 1 Satz 1 StrG LSA erfasst (vgl. OVG NW, Beschl. v. 24.07.2000 - 11 A 3897/96 -, Juris, RdNr. 25).
  • VGH Bayern, 18.02.2013 - 6 ZB 11.864

    Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; beitragsfähiger Aufwand; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 2 L 4/12
    Den Gemeinden ist für die Beurteilung der Angemessenheit der vom Bauunternehmer in Rechnung gestellten Einzelleistungen ein weiter Spielraum eingeräumt; dieser Spielraum kann die Anerkennung und Zahlung einer Rechnungsposition selbst dann erlauben, wenn die Gemeinde zur Rechnungskürzung berechtigt wäre (BayVGH, Beschl. v. 18.02.2013 - 6 ZB 11.864 -, Juris, RdNr. 12).
  • BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 7.11

    Abwasserbeitrag; kommunaler Abgabenbescheid; rechtsstaatliches …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 2 L 4/12
    Im Einzelnen richten sich die Anforderungen an die notwendige Bestimmtheit nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden und mit dem Verwaltungsakt umzusetzenden materiellen Rechts (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.10.2012 - 7 VR 10.12 -, NVwZ 2013, 78 [79], RdNr. 10; Urt. v. 27.06.2012 - 9 C 7.11 -, BVerwGE 143, 222 [227], RdNr. 15, m.w.N.).
  • BVerwG, 09.10.2012 - 7 VR 10.12

    Anhörung; Ausbau; Ausführungsplanung; Ausschreibung; Baudurchführung; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 2 L 4/12
    Im Einzelnen richten sich die Anforderungen an die notwendige Bestimmtheit nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden und mit dem Verwaltungsakt umzusetzenden materiellen Rechts (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.10.2012 - 7 VR 10.12 -, NVwZ 2013, 78 [79], RdNr. 10;… Urt. v. 27.06.2012 - 9 C 7.11 -, BVerwGE 143, 222 [227], RdNr. 15, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2012 - 4 L 155/09

    Anschlussbeitragserhebung; Verteilungsmaßstab; Bekanntmachung der …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2007 - 15 B 1837/07

    Beitragsfähiger Ausbau in Form nachmaliger Herstellung (Erneuerung) einer …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.10.2002 - 2 L 119/01
  • VG Düsseldorf, 18.09.2026 - 16 K 365/25
    Rn. 46 vgl. hierzu: OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14. November 2013 - 2 L 4/12 -, juris Rn. 41; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. Dezember 2007 - 15 B 1837/07 -, juris Rn. 4.

    Rn. 50 vgl. hierzu: OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14. November 2013 - 2 L 4/12 -, juris Rn. 40 m.w.N.

    Rn. 53 vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14. November 2013 - 2 L 4/12 -, juris Rn. 41; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. Dezember 2007 - 15 B 1837/07 -, juris Rn. 4.

    Rn. 61 vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14. November 2013 - 2 L 4/12 -, juris Rn. 47; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. Dezember 2005 - 1 L 295/04 -, juris Rn. 25; Sauthoff, Öffentliche Straßen, Straßenrecht - Straßenverkehrsrecht - Verkehrssicherungspflichten, 3. Auflage 2020, Rn. 345.

    Rn. 67 vgl. hierzu: OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14. November 2013 - 2 L 4/12 -, juris Rn. 60; Sauthoff, Öffentliche Straßen, Straßenrecht - Straßenverkehrsrecht - Verkehrssicherungspflichten, 3. Auflage 2020, Rn. 349; Hengst/Majcherek, StrWG NRW, 14. EL September 2024, § 16 StrWG NRW, Ziffer 1.

    Rn. 82 vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14. November 2013 - 2 L 4/12 -, juris Rn. 55.

    Rn. 86 vgl. zur Erstattungsfähigkeit von Tragschichten auch: OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14. November 2013 - 2 L 4/12 -, juris Rn. 64 ff.

    Rn. 92 vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. August 2001 - 15 A 465/99 -, juris Rn. 61 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31. Januar 1992 - 2 A 1176/90 -, juris Rn. 32; vgl. allgemein zur Spezialität des § 16 Abs. 1 Satz 1 StrWG NRW gegenüber den kommunalabgabenrechtlichen Vorschriften: OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14. November 2013 - 2 L 4/12 -, juris Rn. 45; Sauthoff, Öffentliche Straßen, Straßenrecht - Straßenverkehrsrecht - Verkehrssicherungspflichten, 3. Auflage 2020, Rn. 344.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2015 - 2 L 90/13

    Vergütung von Mehrkosten für eine Grundstückszufahrt- Abzug von ersparten …

    Im Allgemeinen können also technische und wirtschaftliche Gründe die einheitliche Herstellung der Straße rechtfertigen, wobei es allerdings auf die Umstände des Einzelfalls ankommt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 28.08.1987 - BVerwG 4 C 54.83 und BVerwG 4 C 55.83 -, juris RdNr. 21 zu § 7a FStrG; Urt. d. Senats v. 14.11.2013 - 2 L 4/12 -, juris RdNr. 51).

    Vergleichsmaßstab ist insoweit nach der Rechtsprechung des Senats allein das "regelmäßige Verkehrsbedürfnis" (Urt. d. Senats v. 14.11.2013 - 2 L 4/12 - a.a.O. RdNr. 58 und 78).

    Kosten, die bei dem Ausbau des Gehwegs ohnehin entstanden wären, werden von § 16 Abs. 1 Satz 1 StrG LSA nicht erfasst (Urt. d. Senats v. 14.11.2013 - 2 L 4/12 - a.a.O. RdNr. 55 unter Bezugnahme auf OVG NW, Beschl. v. 24.07.2000 - 11 A 3897/96 -, juris RdNr. 25).

    Die Vorschrift zielt darauf ab, die während der Dauer des Bestehens der Straße durch besondere Bedürfnisse des Anliegers erschwerte Straßenbaulast in jedem Fall finanziell auszugleichen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.08.1987 - BVerwG 4 C 54.83 und BVerwG 4 C 55.83 - a.a.O. RdNr. 15 zu § 7a FStrG; Urt. d. Senats v. 14.11.2013 - 2 L 4/12 - a.a.O. RdNr. 47; vgl. auch LT-Drs.

  • VG Düsseldorf, 18.09.2026 - 16 K 10862/24
    Rn. 37 vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14. November 2013 - 2 L 4/12 -, juris Rn. 47; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. Dezember 2005 - 1 L 295/04 -, juris Rn. 25; Sauthoff, Öffentliche Straßen, Straßenrecht - Straßenverkehrsrecht - Verkehrssicherungspflichten, 3. Auflage 2020, Rn. 345.

    Rn. 43 vgl. hierzu: OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14. November 2013 - 2 L 4/12 -, juris Rn. 60; Sauthoff, Öffentliche Straßen, Straßenrecht - Straßenverkehrsrecht - Verkehrssicherungspflichten, 3. Auflage 2020, Rn. 349; Hengst/Majcherek, StrWG NRW, 14. EL September 2024, § 16 StrWG NRW, Ziffer 1.

    Rn. 58 vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14. November 2013 - 2 L 4/12 -, juris Rn. 55.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.10.2017 - 2 L 55/15

    Erstattungspflicht von Mehrkosten für die Herstellung einer Grundstückszufahrt

    Daher ist die Vorschrift des § 6d KAG LSA , die eine Beteiligung der später Beitragspflichtigen vor Durchführung der beitragsauslösenden Maßnahme vorsieht, auf die straßenrechtliche Mehrkostenerstattung ( § 16 StrG LSA ) nicht anwendbar (so schon OVG LSA, Urt. v. 14.11.2013 - 2 L 4/12 -, juris RdNr. 45), so dass es neben der Beteiligung der Anlieger im Zusammenhang mit der Erneuerung der Ortsdurchfahrt - auch mangels einer entsprechenden straßenrechtlichen Rechtsgrundlage - keiner weiteren, auf die (Wieder-)Herstellung der Grundstückszufahrten bezogenen Information oder Anhörung der betroffenen Grundstückseigentümer bedurfte.

    Die Kostentragungspflicht besteht dabei unabhängig davon, ob der Anlieger ausdrücklich oder ggf. stillschweigend die Herstellung der Zufahrt beansprucht (OVG LSA, Urt. v. 14.11.2013 - 2 L 4/12 -, juris RdNr. 47).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2015 - 2 L 2/14

    Vorabentscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs; Kostenerstattung für die …

    § 7a FStrG enthält als öffentlich-rechtliche Regelung auch die Ermächtigung zur Geltendmachung des Anspruchs durch Verwaltungsakt (Müller/Schulz, FStrG, § 7a RdNr. 5, m.w.N.; vgl. zu § 16 Abs. 1 Satz 1 StrG LSA , Urt. d. Senats v. 14.11.2013 - 2 L 4/12 -, juris).
  • VG Berlin, 31.07.2023 - 1 K 369.20
    Vielmehr ist von den Gesamtkosten derjenige Betrag abzuziehen, welcher ohnehin - also unter Hinwegdenken der Überfahrt - für den Ausbau des Gehwegs angefallen wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 29. November 2017 - OVG 9 M 8.17, juris Rn. 5 zu § 10a Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14. November 2013 - 2 L 4/12, juris Rn. 46 zu § 16 Abs. 1 Satz 1 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt).

    Rn. 34 Das Gericht legt seiner Schätzung zunächst zugrunde, dass der Untergrund eines Gehweges eine geringere Tragfähigkeit aufweisen muss als der einer Gehwegüberfahrt, die dauerhaft zum Befahren mit Kraftfahrzeugen geeignet sein muss (vgl. hierzu OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14. November 2013 - 2 L 4/12, a.a.O.).

  • VG Magdeburg, 11.10.2023 - 2 A 183/21

    Straßen- und Wegerecht (Grundstückszufahrtskosten)

    Rn. 22 Auch aus den von der Beklagten zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28.08.1987 -4 L 54-55/83-, juris) und des OVG LSA (Urteil vom 14.11.2013 - 2 L 4/12 -, juris) ergibt sich für den vorliegenden Fall nichts Gegenteiliges.
  • VG Magdeburg, 11.10.2023 - 2 A 182/21

    Straßen- und Wegerecht (Grundstückszufahrtskosten)

    Rn. 22 Auch aus den von der Beklagten zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28.08.1987 -4 L 54-55/83-, juris) und des OVG LSA (Urteil vom 14.11.2013 - 2 L 4/12 -, juris) ergibt sich für den vorliegenden Fall nichts Gegenteiliges.
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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.06.2013 - 2 L 4/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,21714
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.06.2013 - 2 L 4/12 (https://dejure.org/2013,21714)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 04.06.2013 - 2 L 4/12 (https://dejure.org/2013,21714)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 04. Juni 2013 - 2 L 4/12 (https://dejure.org/2013,21714)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Saarland, 19.05.2026 - 2 A 105/25

    Wahlanfechtung - Ersetzung von Wahlvorschlägen auch gegen den Willen der …

    Dies gelte insbesondere, wenn man - wie das OVG Mecklenburg-Vorpommern[OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 04.6.2013 - 2 L 4/12 -, juris.][OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 04.6.2013 - 2 L 4/12 -, juris.] - sogar eine konkludente Ersetzung der Vertrauenspersonen und Rücknahme des Wahlvorschlags 1 durch Einreichung eines zeitlich nachfolgenden Wahlvorschlages in einem Akt zuließe.

    Dies kann nicht dazu führen, dass die Partei dann gegenüber der Wahlleitung nicht mehr handlungsfähig wäre.[Vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 4.6.2013 - 2 L 4/12 -, juris, Rn. 33 unter Verweis auf: BVerfG, Beschluss vom 28.3.2002 - 2 BvR 307/01 -, juris, Rn. 24 sowie VerfGH Sachsen, Urteil vom 25.11.2005 - Vf.67-V-05 -, juris.][Vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 4.6.2013 - 2 L 4/12 -, juris, Rn. 33 unter Verweis auf: BVerfG, Beschluss vom 28.3.2002 - 2 BvR 307/01 -, juris, Rn. 24 sowie VerfGH Sachsen, Urteil vom 25.11.2005 - Vf.67-V-05 -, juris.] Dasselbe gilt, wenn die Partei - z.B. wegen parteischädigenden Verhaltens - das Vertrauen in die zunächst benannten Vertrauenspersonen verloren hat.

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