1Wenn eine Bundesfernstraße wegen der Art des Gebrauchs durch einen anderen aufwendiger hergestellt oder ausgebaut werden muss, als es dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis entspricht, hat der andere dem Träger der Straßenbaulast die Mehrkosten für den Bau und die Unterhaltung zu vergüten. 2Das gilt nicht für Haltestellenbuchten für den Linienverkehr. 3Der Träger der Straßenbaulast kann angemessene Vorschüsse oder Sicherheiten verlangen.
vorschriften § 5Träger der Straßenbaulast § 5aZuwendungen für fremde Träger der Straßenbaulast § 5bFinanzhilfen für Radschnellwege in Straßenbaulast der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände § 6Eigentum und andere Rechte § 7Gemeingebrauch § 7aVergütung von Mehrkosten § 8Sondernutzungen; Verordnungs-
ermächtigung § 8aStraßenanlieger § 9Bauliche Anlagen an Bundesfernstraßen § 9aVeränderungssperre, Vorkaufsrecht § 10Schutzwaldungen § 11Schutzmaßnahmen § 12Kreuzungen und Einmündungen öffentlicher Straßen § 12aKreuzungen mit Gewässern § 13Unterhaltung der Straßenkreuzungen § 13aUnterhaltung der Kreuzungen mit Gewässern § 13bErmächtigung zu Rechtsverordnungen § 14Umleitungen § 15Nebenbetriebe an den Bundesautobahnen § 16Planungen § 16aVorarbeiten § 17Erfordernis der Planfeststellung und vorläufige Anordnung § 17aAnhörungsverfahren § 17bPlanfeststellungs-
beschluss, Plangenehmigung § 17c(weggefallen) § 17dPlanänderung vor Fertigstellung des Vorhabens § 17eRechtsbehelfe § 17fAnlagen der Verkehrsüberwachung, der Unfallhilfe und des Zolls § 17g(weggefallen) § 17h(weggefallen) § 17iPlanfeststellungs-
verfahren bei Vorhaben im transeuropäischen Verkehrsnetz § 17jGrenzüberschreitende Vorhaben im transeuropäischen Verkehrsnetz § 17kBerichterstattung an die Europäische Kommission § 18- § 18e (weggefallen) § 18fVorzeitige Besitzeinweisung § 19Enteignung § 19aEntschädigungs-
verfahren § 20Straßenaufsicht § 21Verwaltung der Bundesstraßen in den Ortsdurchfahrten § 22Zuständigkeit; Verordnungs-
ermächtigung § 23Ordnungswidrigkeiten § 23aGebühren, Verordnungs-
ermächtigung § 24Übergangs- und Schlussbestimmungen § 25 § 26(weggefallen) § 27(Inkrafttreten)
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Rechtsprechung zu § 7a FStrG
20 Entscheidungen zu § 7a FStrG in unserer Datenbank:
- VG Augsburg, 06.07.2026 - Au 9 K 25.144
Wasserrechtliche Bewilligung, nachträgliche Nebenbestimmung, Kostenersatz, ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2015 - 2 L 2/14
Vorabentscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs; Kostenerstattung für die ...
- OVG Niedersachsen, 02.12.2019 - 7 LB 36/18
Anliegergebrauch; Gehwegabsenkung; Gemeingebrauch; Mehrkostenvergütung; ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.2012 - 8 C 11096/11
Einwendungen gegen fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss
- BVerwG, 28.08.1987 - 4 C 54.83
Unselbständige Gehwege - Fernstraße - Anlieger - Mehrkosten - Erneute Zufahrt - ...
- BVerwG, 04.07.2005 - 9 B 6.05
Vorliegen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen einer Kommune und einer ...
- VG Cottbus, 15.03.2018 - 5 K 265/11
Straßen- und Wegerecht
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.10.2017 - 2 L 55/15
Erstattungspflicht von Mehrkosten für die Herstellung einer Grundstückszufahrt
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2015 - 2 L 90/13
Vergütung von Mehrkosten für eine Grundstückszufahrt- Abzug von ersparten ...
- OLG Brandenburg, 01.06.2005 - 2 U 3/04
Kostentragungspflicht aus § 53 Abs. 3 , § 56 TKG für den Fall, dass ...
Querverweise
Auf § 7a FStrG verweisen folgende Vorschriften:
- Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz (FStrPrivFinG)
- § 1 (Bau und Finanzierung durch Private)