(1) 1Die Erfüllung der Aufgaben, die den Trägern der Straßenbaulast für die Bundesfernstraßen obliegen, wird durch die Straßenaufsicht sichergestellt. 2Die Länder üben die Straßenaufsicht für die Bundesstraßen im Auftrag des Bundes aus, im Bereich der Bundesfernstraßen, soweit dem Bund die Verwaltung einer Bundesfernstraße zusteht, übt sie das Fernstraßen-Bundesamt aus.
(2) 1Die Straßenaufsichtsbehörde kann die Durchführung der notwendigen Maßnahmen unter Setzung einer angemessenen Frist anordnen. 2Sie soll Maßnahmen, die mehrere Träger der Straßenbaulast durchzuführen haben, diesen rechtzeitig bekannt geben, damit sie möglichst zusammenhängend ausgeführt werden. 3Kommt ein Träger der Straßenbaulast der Anordnung nicht nach, kann die Straßenaufsichtsbehörde die notwendigen Maßnahmen an seiner Stelle und auf seine Kosten verfügen und vollziehen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften vom 14.08.2017
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.01.2021 | Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften | 14.08.2017 |
Rechtsprechung zu § 20 FStrG
34 Entscheidungen zu § 20 FStrG in unserer Datenbank:
- OVG Sachsen, 10.09.2020 - 4 C 1/18
Autobahn; Streckenfernmeldekabel; Schneeschutzpflanzung; Zubehör; Landwirtschaft; ...
- OLG Brandenburg, 12.08.2014 - 2 U 12/14
Haftung bei Glätteunfall auf einem nicht bewirtschafteten Autobahnparkplatz: ...
- OLG Brandenburg, 20.08.2013 - 2 U 34/12
Verkehrssicherungspflicht: Anforderung an die Kausalität der Pflichtverletzung ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2012 - 1 K 102/12
Klagebefugnis von Landesbehörden gegenüber bundeseisenbahnrechtlicher ...
- OLG Koblenz, 09.02.2004 - 12 U 11/03
Begriff des Eigenbesitzers; Ersatzfähigkeit von Orkanschäden
- BVerwG, 26.06.1970 - VII C 77.68
Verteilen von Werbezetteln auf Bürgersteigen als Sondernutzung
- VGH Bayern, 10.04.2002 - 8 B 01.1170
Streit über die Rechtmäßigkeit einer Umstufungsverfügung hinsichtlicher der ...
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.2008 - 3 K 9/07
Bauleitplanung: Planung einer Straße mit überörtlicher Funktion bei ...
- BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 24.77
Änderung einer Ortsdurchfahrt im Zuge einer Bundesstraße - Anspruch Dritter auf ...
- OLG Dresden, 02.10.1996 - 6 U 321/96
Haftungsverteilung bei Schäden durch herabhängende Äste
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 20 FStrG:
- Grundgesetz (GG)
- VIII. Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung
- Art. 90 II