Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.05.2009 - 2 L 45/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Erhöhung des Mindestruhegehaltssatz; Einzelfall; Berücksichtigung von Pflichtversicherungszeiten und ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten; Darlegungsgrundsatz im Berufungszulassungsverfahren; geänderte Rechtslage
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 23.06.2005 - 2 C 25.04
Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; Mindestruhegehalt.
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.05.2009 - 2 L 45/08
Die vom Beklagten vorgebrachten Zweifel an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Auslegung von § 14 a Abs. 1 BeamtVG a.F. in dessen Urteil vom 23. Juni 2005 (- 2 C 25.04 -, zit. nach juris Rn. 11 ff.) teilt der Senat nicht.Dies gilt insbesondere insoweit, als das Bundesverwaltungsgericht den Begriff des "berechneten" Ruhegehaltssatzes dahingehend ausgelegt hat, dass dieser immer dann erfüllt ist, wenn ein Ruhegehalt nicht "erdient" ist, sondern sich aus einer individuellen Anwendung der versorgungsrechtlichen Vorschriften ergibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 23. Juni 2005 - 2 C 25.04 -, a.a.O. Rn. 13 ff.).
Dabei wurde bereits durch das Bundesverwaltungsgericht erkannt, dass das Gebot, den Mindestruhegehaltssatz des § 14 Abs. 4 Satz 1 BeamtVG vorübergehend zu erhöhen, im Einzelfall aufgrund dieser vergleichenden Berechnungsmethode zu einem Ungleichgewicht insofern führen kann, als damit den Pflichtversicherungszeiten nach § 14 a BeamtVG ein höheres Gewicht als den ruhegehaltfähigen Dienstzeiten gemäß § 6 BeamtVG eingeräumt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 23. Juni 2005 - 2 C 25.04 - a.a.O., Rn. 21: "in der Regel").
Daran fehlt es hier schon deshalb, weil die aufgeworfenen Fragen - sofern sie entscheidungserheblich sind - bereits durch die vorliegende höchstrichterliche Entscheidung, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni 2005 (- 2 C 25.04 -) beantwortet sind.
- BVerwG, 15.12.2003 - 7 AV 2.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; Änderung der …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.05.2009 - 2 L 45/08
Rn. 17 5. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass, soweit nach Ablauf der Frist für die Begründung des Zulassungsantrags Art. 4 Nr. 11 a) aa) DNeuG gemäß Art. 17 Abs. 1 DNeuG mit Wirkung vom 24. Juni 2005 in Kraft gesetzt worden ist (BGBl. I 2009, 157, 230, 274), diese Rechtsänderung schon deshalb nicht zu berücksichtigen ist, weil es insofern an einer (fristgerechten) Darlegung einer bevorstehenden Änderung der Rechtslage durch den Zulassungsantragsteller fehlt und damit der Darlegungsgrundsatz (§ 124 a Abs. 4 Satz 2 VwGO) die Berücksichtigung sperrt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15. Dezember 2003 - 7 AV 2.03 -, zit. nach juris Rn. 11) . - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2008 - 21 A 2098/06
Festsetzung der Versorgungsbezüge eines Studienrates bei Versetzung in den …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.05.2009 - 2 L 45/08
Rn. 11 Schließlich vermag auch der Einwand des Beklagten, das Verwaltungsgericht habe in seinem Urteil zu Unrecht den Anwendungsbereich der vom Wortlaut weit gefassten Vorschrift des § 14 a Abs. 1 BeamtVG nicht mit Blick auf § 14 Abs. 5 BeamtVG einschränkend ausgelegt (vgl. OVG Münster, Urt. v. 16. Januar 2008 - 21 A 2098/06 -, zit. nach juris Rn. 30) dem Zulassungsantrag nicht zum Erfolg zu verhelfen.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.11.1999 - 2 M 99/99
Darlegungserfordernis, Bezugnahme, Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.05.2009 - 2 L 45/08
Eine Streitsache weist besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO auf, wenn ihre Beurteilung voraussichtlich im Verhältnis zu den Standards verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen überdurchschnittliche Anforderung stellt (vgl. Beschl. des Senats v. 25.11.1999 - 2 M 99/99 -, zit. nach juris Rn. 4;… Seibert, in: Sodann/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, Rn. 117 ff.). - OVG Niedersachsen, 23.07.2008 - 5 LA 232/05
Erforderlichkeit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit für die Änderung einer …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.05.2009 - 2 L 45/08
Auch bei diesem Zulassungsgrund ist die Entscheidungserheblichkeit der aufgeworfenen Fragen rechtlicher oder tatsächlicher Art Voraussetzung (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 23. Juli 2008 - 5 LA 232/05 -, zit. nach juris Rn. 13;… Seibert, in: Sodan/Ziekow, a.a.O., Rn. 125). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.1999 - 2 L 299/98
Grundsätzliche Bedeutung, vorläufiger Rechtsschutz, Totensonntag
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.05.2009 - 2 L 45/08
Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache dann, wenn sie in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht eine Frage aufwirft, die im Rechtsmittelzug entscheidungserheblich und fallübergreifender Klärung zugänglich ist und deren Klärung der Weiterentwicklung des Rechts förderlich ist (vgl. Beschl. des Senats v. 15. Januar 1999 - 2 L 299/98 -, zit. nach juris Rn. 4).
- BVerfG, 02.05.2012 - 2 BvL 5/10
Rückwirkende Neuregelung der vorübergehenden Erhöhung des versorgungsrechtlichen …
Die Instanzgerichte schlossen sich der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts überwiegend an (vgl. OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 27. September 2007 - 1 L 180/07 -, juris, Rn. 4 ff.;… Beschluss vom 14. November 2008 - 1 L 21/08 -, juris, Rn. 4 ff.;… Beschluss vom 26. März 2009 - 1 L 25/09 -, juris, Rn. 5 ff.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13. Mai 2009 - 2 L 45/08 -, juris, Rn. 6 ff.; Sächsisches OVG…, Urteil vom 14. Oktober 2010 - 2 A 430/09 -, juris, Rn. 23 ff.; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 17. November 2011 - 4 B 72.09 -, juris, Rn. 18; VG Münster…, Urteil vom 11. April 2006 - 4 K 558/03 -, juris, Rn. 34; VG Dessau…, Urteil vom 30. August 2006 - 1 A 93/06 -, juris, Rn. 14; VG Magdeburg…, Urteil vom 6. März 2007 - 5 A 191/06 -, juris, Rn. 16; VG Berlin…, Urteil vom 5. Juni 2008 - 5 A 60.07 -, juris, Rn. 17 ff.;… Urteil vom 12. Mai 2009 - 26 A 68.07 -, juris, Rn. 18). - OVG Schleswig-Holstein, 11.03.2021 - 4 LA 241/19
Ausländerrecht - Beachtung unionsrechtlicher Vorgaben bei einer …
Zwar können sich ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung auch aus einer nach dem Ergehen des angefochtenen Urteils geänderten Rechtslage ergeben, doch ist hierauf fristgerecht hinzuweisen, weil der Prüfungsrahmen im Zulassungsverfahren durch die Darlegungen des Rechtsmittelführers vorgegeben ist (OVG Greifswald, Beschl. v. 13.05.2009 - 2 L 45/08 -, juris Rn. 17;… VGH Kassel, Beschl. v. 10.11.1999 - 5 UZ 2876/99 -, juris Rn. 4;… Seibert in: NK-VwGO, Sodan/Ziekow, 5. Aufl. 2018 § 124 Rn. 97 m.w.N.). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.07.2009 - 2 L 3/07
Ausnahmsweise Eintragung in die Architektenliste wegen "Leistung von besonderer …
Auch bei diesem Zulassungsgrund ist die Entscheidungserheblichkeit der aufgeworfenen Fragen rechtlicher oder tatsächlicher Art Voraussetzung (vgl. Beschluss des Senats vom 25.05.2009, - 2 L 45/08 - NdsOVG, Beschl. v. 23. Juli 2008 - 5 LA 232/05 -, zit. nach juris Rn. 13;… Seibert, in: Sodan/Ziekow, a.a.O., Rn. 125).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2009 - 2 L 3/07 Auch bei diesem Zulassungsgrund ist die Entscheidungserheblichkeit der aufgeworfenen Fragen rechtlicher oder tatsächlicher Art Voraussetzung (vgl. Beschluss des Senats vom 25.05.2009, - 2 L 45/08 - NdsOVG, Beschl. v. 23. Juli 2008 - 5 LA 232/05 -, zit. nach juris Rn. 13;… Seibert, in: Sodan/Ziekow, a.a.O., Rn. 125).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.11.2011 - 2 L 65/10
Betreibensaufforderung bei Verletzung von Mitwirkungspflichten
Nach dieser Vorschrift ist die Berufung nur zuzulassen, wenn das Urteil von einer Entscheidung eines der in § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG genannten Gerichte abweicht und auf dieser Abweichung beruht (vgl. Beschl. d. Senats vom 25. Mai 2009 - 2 L 45/08 -). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2009 - 2 L 167/06
Klageerweiterung im Verfahren auf Zulassung der Berufung - Versorgungsabgabe im …
Eine Streitsache weist besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO auf, wenn ihre Beurteilung voraussichtlich im Verhältnis zu den Standards verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen überdurchschnittliche Anforderungen stellt (vgl. Beschl. des Senats v. 25.05.2009 - 2 L 45/08 -). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2009 - 2 L 115/06
Mitwirkungsverbot: Beschlussfassung über eine Änderung des Zulassungsverfahrens …
Dabei kommt es, soweit eine Abweichung von der Rechtsprechung eines Oberverwaltungsgerichts geltend gemacht wird, nur auf die Abweichung von einer Entscheidung des dem Verwaltungsgericht übergeordneten Oberverwaltungsgerichts, also des Berufungsgerichts, an (vgl. Beschluss des Senats vom 25.05.2009, - 2 L 45/08 - Redeker/von Oertzen, VwGO, 14. Aufl. 2004, § 124 Rn. 23;… Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 124 Rn. 12). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.05.2009 - 2 L 319/05
Prüfungsrecht: Ermessen der Prüfungsbehörde bei einem Täuschungsversuch
Auch bei diesem Zulassungsgrund ist die Entscheidungserheblichkeit der aufgeworfenen Fragen rechtlicher oder tatsächlicher Art Voraussetzung (vgl. Beschluss des Senats vom 25.05.2009, - 2 L 45/08 - NdsOVG, Beschl. v. 23. Juli 2008 - 5 LA 232/05 -, zit. nach juris Rn. 13;… Seibert, in: Sodan/Ziekow, a.a.O., Rn. 125). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2009 - 2 L 7/09
Anerkennung als Spätaussiedler: Auswirkung der Rücknahme einer …
Dabei kommt es, soweit eine Abweichung von der Rechtsprechung eines Oberverwaltungsgerichts geltend gemacht wird, nur auf die Abweichung von einer Entscheidung des dem Verwaltungsgericht übergeordneten Oberverwaltungsgerichts, also des Berufungsgerichts, an (vgl. Beschluss des Senats vom 25. Mai 2009, - 2 L 45/08 - Redeker/von Oertzen, VwGO, 14. Aufl. 2004, § 124 Rn. 23;… Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 124 Rn. 12). - VGH Bayern, 14.09.2009 - 21 ZB 09.796
Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei Betrieb von …
Rn. 7 Eine Streitsache weist besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO auf, wenn ihre Beurteilung voraussichtlich im Verhältnis zu den Standards verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen überdurchschnittliche Anforderungen stellt (vgl. SächsOVG vom 25.5.2009 Az. 2 L 45/08 ).
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