Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2018 - 2 L 45/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 16 Abs 1 BImSchG, § 43 Abs 1 VwGO
Zulässigkeit der Feststellungsklage betreffend die Genehmigungsbedürftigkeit nach § 16 BImSchG - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Richten einer Feststellungsklage auf die Feststellung der Genehmigungsbedürftigkeit eines bestimmten Vorhabens; Bestehen eines Feststellungsinteresses zur Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses für eine Feststellungsklage; Erfordernis des Verschuldens für einen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Richten einer Feststellungsklage auf die Feststellung der Genehmigungsbedürftigkeit eines bestimmten Vorhabens; Bestehen eines Feststellungsinteresses zur Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses für eine Feststellungsklage; Erfordernis des Verschuldens für einen ...
Verfahrensgang
- VG Halle, 24.02.2015 - 2 A 6/15
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2018 - 2 L 45/15
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2018 - 2 L 45/15 Amtlicher Leitsatz: 1
- BVerwG, 17.07.2019 - 7 B 27.18
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (26)
- VG Osnabrück, 03.03.2017 - 2 A 6/15
Gemeindliche Nachbarklage gegen Verbrauchermarkt in Bersenbrück erfolglos
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2018 - 2 L 45/15
Rn. 25 Mit Urteil vom 24.02.2015 - 2 A 6/15 MD - hat das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen und zur Begründung ausgeführt, die Anfechtungsklage gegen den "Bescheid" des Beklagten vom 03.09.2013 sei unzulässig, da das Schreiben kein Verwaltungsakt sei.Rn. 27 Mit Beschluss vom 17.01.2018 - 2 L 45/15 - hat der Senat die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 24.02.2015 - 2 A 6/15 HAL - zugelassen, soweit das Gericht die Klageanträge zu 2 und 3 abgewiesen hat, und den Antrag auf Zulassung der Berufung im Übrigen abgelehnt.
Rn. 30 das Urteil des Verwaltungsgerichts Halle vom 24. Februar 2015 - 2 A 6/15 HAL - zu ändern und.
Rn. 46 Zur Begründung seiner Auffassung, die nachträgliche Zuordnung der Anlage der Klägerin zu einer weiteren, im Änderungsgenehmigungsbescheid des Beklagten vom 22.06.2007 nicht genannten Anlagenbeschreibung nach Anhang 1 der 4. BImSchV bedürfte einer Genehmigung nach § 16 BImSchG, hat das Verwaltungsgericht in seinem Urteil im Verfahren 2 A 7/15 HAL, auf das in dem hier angefochtenen Urteil im Verfahren 2 A 6/15 HAL Bezug genommen wird, im Kern lediglich darauf verwiesen, dass die im Genehmigungsverfahren aufgeführten Behandlungsschritte auch unter Nr. 8.8 des Anhangs 1 der 4. BImSchV fielen.
- BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 37.93
Nachträgliche Kraftloserklärung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2018 - 2 L 45/15
In diesen Fällen kann auch das in § 43 Abs. 1 VwGO geforderte berechtigte Interesse an der alsbaldigen Feststellung ausnahmsweise mit dem Hinweis auf die Absicht, Ersatzansprüche gegen den Staat geltend zu machen, begründet werden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 11.03.1993 - 3 C 90.90 -, juris RdNr. 38; Urt. v. 08.12.1995 - 8 C 37.93 -, juris RdNr. 24;… Pietzcker, a.a.O., § 43 RdNr. 35).Sie dürfen die Schutzwürdigkeit eines (Fortsetzungs-)Feststellungsinteresses wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit eines beabsichtigten Zivilprozesses nur dann verneinen, wenn sich das Nichtbestehen des behaupteten zivilrechtlichen Anspruchs ohne eine ins einzelne gehende Würdigung aufdrängt; die bloße Wahrscheinlichkeit des Misserfolgs genügt nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.12.1995 - 8 C 37.93 -, juris RdNr. 25).
Eine Ausnahme hiervon gilt nur dann, wenn der Kläger mit einer Feststellungsklage zunächst primären Rechtsschutz begehrt hat, sich dieses Begehren aber nach Klageerhebung erledigt und der Kläger sich nunmehr nur noch auf die Geltendmachung von Ausgleichs- und Ersatzansprüchen verwiesen sieht (…vgl. BVerwG, Urt. v. 11.03.1993 - 3 C 90.90 -, a.a.O. RdNr. 38; Urt. v. 08.12.1995 - 8 C 37.93 -, a.a.O. RdNr. 24;… Pietzcker, a.a.O., § 43 RdNr. 35).
- BVerwG, 07.08.2008 - 7 C 7.08
Bindungswirkung; Rechtskraft; tragende Gründe; Auslegung von Bescheid; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2018 - 2 L 45/15
Zwar nehmen, soweit einer Anfechtungsklage stattgegeben wird, auch die Gründe des Urteils an der Rechtskraft teil, da erst diese Aufschluss darüber geben, weshalb ein gelten gemachter Anspruch bejaht wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.08.2008 - 7 C 7/08 -, juris RdNr. 18).Die Entscheidung über eine Anfechtungsklage erschöpft sich demnach nicht in dem Rechtsschluss, dass der Verwaltungsakt rechtmäßig oder rechtswidrig ist, sondern umfasst grundsätzlich die Feststellung, dass die Voraussetzungen der unmittelbaren Ermächtigungsgrundlage vorliegen oder nicht vorliegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.08.2008 - 7 C 7/08 -, a.a.O.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2018 - 2 L 46/15
Feststellungsklage betreffend die Notwendigkeit der Durchführung eines …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2018 - 2 L 45/15
Rn. 14 Am 02.10.2013 hat die Klägerin im vorliegenden Verfahren sowie im Parallelverfahren 2 A 7/15 HAL ( 2 L 46/15 ) Klage erhoben.Rn. 47 3. Die Feststellungsklage ist auch nicht wegen der Subsidiaritätsklausel des § 43 Abs. 2 VwGO unzulässig, weil die Rechte der Klägerin mit der im Parallelverfahren 2 A 7/15 HAL ( 2 L 46/15 ) erhobenen Anfechtungs- bzw. Fortsetzungsfeststellungsklage hinreichend gewahrt werden können.
- BVerwG, 11.03.1993 - 3 C 90.90
Beiladung - Apothekenpacht - Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2018 - 2 L 45/15
In diesen Fällen kann auch das in § 43 Abs. 1 VwGO geforderte berechtigte Interesse an der alsbaldigen Feststellung ausnahmsweise mit dem Hinweis auf die Absicht, Ersatzansprüche gegen den Staat geltend zu machen, begründet werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.03.1993 - 3 C 90.90 -, juris RdNr. 38;… Urt. v. 08.12.1995 - 8 C 37.93 -, juris RdNr. 24;… Pietzcker, a.a.O., § 43 RdNr. 35).Eine Ausnahme hiervon gilt nur dann, wenn der Kläger mit einer Feststellungsklage zunächst primären Rechtsschutz begehrt hat, sich dieses Begehren aber nach Klageerhebung erledigt und der Kläger sich nunmehr nur noch auf die Geltendmachung von Ausgleichs- und Ersatzansprüchen verwiesen sieht (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.03.1993 - 3 C 90.90 -, a.a.O. RdNr. 38;… Urt. v. 08.12.1995 - 8 C 37.93 -, a.a.O. RdNr. 24;… Pietzcker, a.a.O., § 43 RdNr. 35).
- BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12
Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2018 - 2 L 45/15
Das ist nach ständiger Rechtsprechung sowohl des Bundesverwaltungsgerichts als auch der für die Durchführung von Amtshaftungsprozessen zuständigen Zivilgerichte in der Regel der Fall, wenn ein mit mehreren Berufsrichtern besetztes Kollegialgericht die Amtstätigkeit als objektiv rechtmäßig angesehen hat (sog. "Kollegialgerichts-Richtlinie") (…vgl. BVerwG, Urt. v. 03.06.2003 - 5 C 50.02 -, juris RdNr. 9;… Urt. v. 30.06.2004 - 4 C 1.03 -, juris RdNr. 21;… Urt. v. 17.08.2005 - 2 C 37.04 -, juris RdNr. 27; Urt. v. 16.05.2013 - 8 C 14.12 -, juris RdNr. 47;… BGH, Urt. v. 21.01.2016 - III ZR 160/15 -, juris RdNr. 36).Weitere Ausnahme von diesem Grundsatz liegen vor, wenn das Kollegialgericht die Rechtslage trotz eindeutiger und klarer Vorschriften verkannt oder eine eindeutige Bestimmung handgreiflich falsch ausgelegt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.05.2004 - 6 B 17.04 -, juris RdNr. 5), wenn es von einem falschen Sachverhalt ausgegangen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.08.1990 - 1 B 94.90 -, juris RdNr. 10) oder wenn es bereits in seinem rechtlichen Ausgangspunkt von einer verfehlten Betrachtungsweise ausgegangen ist oder wesentliche rechtliche Gesichtspunkte unberücksichtigt gelassen hat (…vgl. BVerwG, Urt. v. 17.08.2005 - 2 C 37.04 -, a.a.O. RdNr. 30; Urt. v. 16.05.2013 - 8 C 14.12 -, a.a.O. RdNr. 47).
- BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 1.03
Fortsetzungsfeststellungsklage; Amtshaftung; enteignungsgleicher Eingriff; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2018 - 2 L 45/15
Das ist nach ständiger Rechtsprechung sowohl des Bundesverwaltungsgerichts als auch der für die Durchführung von Amtshaftungsprozessen zuständigen Zivilgerichte in der Regel der Fall, wenn ein mit mehreren Berufsrichtern besetztes Kollegialgericht die Amtstätigkeit als objektiv rechtmäßig angesehen hat (sog. "Kollegialgerichts-Richtlinie") (…vgl. BVerwG, Urt. v. 03.06.2003 - 5 C 50.02 -, juris RdNr. 9; Urt. v. 30.06.2004 - 4 C 1.03 -, juris RdNr. 21;… Urt. v. 17.08.2005 - 2 C 37.04 -, juris RdNr. 27;… Urt. v. 16.05.2013 - 8 C 14.12 -, juris RdNr. 47;… BGH, Urt. v. 21.01.2016 - III ZR 160/15 -, juris RdNr. 36).Der Grundsatz, dass das Verschulden eines Beamten regelmäßig zu verneinen ist, wenn ein Kollegialgericht sein Verhalten als rechtmäßig bestätigt hat, gilt jedoch ausnahmsweise dann nicht, wenn besondere Umstände dafür sprechen, dass es der verantwortliche Beamte wegen seiner Stellung oder seiner besonderen Einsichten unabhängig von der gerichtlichen Beurteilung "besser" hätte wissen müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.06.2004 - 4 C 1.03 -, a.a.O. RdNr. 21).
- BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04
Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2018 - 2 L 45/15
Das ist nach ständiger Rechtsprechung sowohl des Bundesverwaltungsgerichts als auch der für die Durchführung von Amtshaftungsprozessen zuständigen Zivilgerichte in der Regel der Fall, wenn ein mit mehreren Berufsrichtern besetztes Kollegialgericht die Amtstätigkeit als objektiv rechtmäßig angesehen hat (sog. "Kollegialgerichts-Richtlinie") (…vgl. BVerwG, Urt. v. 03.06.2003 - 5 C 50.02 -, juris RdNr. 9;… Urt. v. 30.06.2004 - 4 C 1.03 -, juris RdNr. 21; Urt. v. 17.08.2005 - 2 C 37.04 -, juris RdNr. 27;… Urt. v. 16.05.2013 - 8 C 14.12 -, juris RdNr. 47;… BGH, Urt. v. 21.01.2016 - III ZR 160/15 -, juris RdNr. 36).Weitere Ausnahme von diesem Grundsatz liegen vor, wenn das Kollegialgericht die Rechtslage trotz eindeutiger und klarer Vorschriften verkannt oder eine eindeutige Bestimmung handgreiflich falsch ausgelegt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.05.2004 - 6 B 17.04 -, juris RdNr. 5), wenn es von einem falschen Sachverhalt ausgegangen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.08.1990 - 1 B 94.90 -, juris RdNr. 10) oder wenn es bereits in seinem rechtlichen Ausgangspunkt von einer verfehlten Betrachtungsweise ausgegangen ist oder wesentliche rechtliche Gesichtspunkte unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.08.2005 - 2 C 37.04 -, a.a.O. RdNr. 30;… Urt. v. 16.05.2013 - 8 C 14.12 -, a.a.O. RdNr. 47).
- BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94
Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2018 - 2 L 45/15
Unter einem feststellungsfähigen Rechtsverhältnis sind die rechtlichen Beziehungen zu verstehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis von (natürlichen oder juristischen) Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben, kraft deren eine der beteiligten Personen etwas Bestimmtes tun muss, kann oder darf oder nicht zu tun braucht (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.01.1996 - 8 C 19.94 -, juris Rdnr. 10).Rechtliche Beziehungen haben sich nur dann zu einem Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO verdichtet, wenn die Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlichen Rechts auf einen bereits übersehbaren Sachverhalt streitig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.01.1996 - 8 C 19.94 -, a.a.O. Rdnr. 10).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2016 - 7 A 1623/14
Feststellungsbegehren eines Grundstückseigentümers bzgl. der Duldung seines im …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2018 - 2 L 45/15
Davon kann dann keine Rede sein, wenn die Feststellungsklage einen Rechtsschutz gewährleistet, der weiter reicht, als er mit einer Leistungs- oder Gestaltungsklage erlangt werden kann, wenn also die genannten Klagemöglichkeiten zu keinem gleichwertigen Rechtsschutz führen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.03.2014 - 4 B 55.13 -, juris RdNr. 4; OVG NW, Urt. v. 24.02.2016 - 7 A 1623/14 -, juris RdNr. 34). - BVerwG, 26.03.2014 - 4 B 55.13
Zur Subsidiarität der verwaltungsprozessualen Feststellungsklage
- VGH Bayern, 13.05.2005 - 22 A 96.40091
Thermoselect-Abfallbehandlungsanlage, immissionsschutzrechtliche Genehmigung, …
- OVG Niedersachsen, 12.12.2013 - 12 ME 194/13
Absehen vom Erlass einer Stilllegungsanordnung Im Fall der formellen Illegalität …
- VGH Baden-Württemberg, 28.03.2000 - 9 S 1195/99
Untersagung der Führung der Berufsbezeichnung "Apotheker" im Rahmen der Ausübung …
- BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87
Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts …
- BGH, 21.01.2016 - III ZR 160/15
Notarhaftung bei Grundstücksgeschäft: Amtspflichtverletzung durch fehlenden …
- BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 24.91
Fortsetzungsfeststellungsantrag im Anschluß an eine Verpflichtungsklage - …
- BVerwG, 12.07.2000 - 7 C 3.00
Feststellungsklage; Subsidiarität; Unterlassungsklage; Erledigung; …
- BVerwG, 17.01.1972 - I C 33.68
Versagung der Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte wegen Unzuverlässigkeit - …
- BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 21.80
Bebauungsplan - Fernstraßentrasse - Staatliche Planung - Kommunale …
- BVerwG, 09.08.1990 - 1 B 94.90
Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit
- BVerwG, 03.06.2003 - 5 C 50.02
Feststellungsinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage (hier: …
- BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 1.86
Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage - Genehmigungsbedürftigkeit von …
- OVG Sachsen, 25.04.2006 - 4 B 637/05
kreditähnliches Rechtsgeschäft, Genehmigungsbedürftigkeit, Feststellungsklage, …
- BVerwG, 03.05.2004 - 6 B 17.04
Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache; Revisionsrechtliche …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2003 - 1 A 3254/02
Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs ; Auslesekriterien der Eignung, …
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2018 - 2 L 46/15
Feststellungsklage betreffend die Notwendigkeit der Durchführung eines …
- OVG Niedersachsen, 29.10.2019 - 5 LB 148/18
Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe; Einstellungshöchstaltersgrenze; …
Zwar gilt die "Kollegialgerichtsrichtlinie" ausnahmsweise nicht, wenn das Kollegialgericht die Rechtslage trotz eindeutiger und klarer Vorschriften verkannt oder eine eindeutige Bestimmung handgreiflich falsch ausgelegt hat (OVG LSA, Urteil vom 18.7.2018 - 2 L 45/15 -, juris Rn. 44; Bay. VGH…, Urteil vom 15.2.2019 - 11 BV 18.2403 -, juris Rn. 31). - OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2022 - 3 L 179/19
Wasserverkehrsrecht: Einsatz einer schwimmenden Konstruktion auf einem …
Hiernach kann die Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO insbesondere auf die Feststellung der Genehmigungsbedürftigkeit eines bestimmten Vorhabens gerichtet sein, soweit sich diese Frage im Hinblick auf ein konkretes Vorhaben stellt (OVG LSA, Urteil vom 18. Juli 2018 - 2 L 45/15 - juris Rn. 41 ). - VG Berlin, 31.05.2021 - 4 K 434.19 Verwaltungsgerichte dürfen die Schutzwürdigkeit eines (Fortsetzungs-)Feststellungsinteresses wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit eines beabsichtigten Zivilprozesses zwar nur dann verneinen, wenn sich das Nichtbestehen des behaupteten zivilrechtlichen Anspruchs ohne eine ins einzelne gehende Würdigung aufdrängt; die bloße Wahrscheinlichkeit des Misserfolgs genügt nicht (Oberverwaltungsgericht Magdeburg, Urteil vom 18. Juli 2018 - 2 L 45/15 -, juris Rn. 44).
- VG Wiesbaden, 18.08.2015 - 2 K 44/15
Syrien: Klageabweisung, Asylantrag zu Recht als unzulässig abgelehnt und …
Zur Begründung wird zunächst auf die Ausführungen im angegriffenen Bescheid und im Beschluss des Eilverfahrens 2 L 45/15.WI.A Bezug genommen Zu Bulgarien als sicherem Drittstaat hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. Januar 2015 - 14 A 134/15.A-, juris, aus geführt:.
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