Rechtsprechung
| VG Saarlouis, 04.07.2007 - 2 L 490/07 |
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 04.07.2007 - 2 L 490/07
- OVG Saarland, 07.11.2007 - 1 B 353/07
Wird zitiert von ... (3)
- VG Saarlouis, 04.11.2008 - 2 K 406/08
Entlassung einer Beamtin auf Probe wegen Nichtbewährung
Rn. 6 Mit Beschluss vom 04.07.2007 -2 L 490/07- wies die erkennende Kammer den Antrag der Klägerin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen die für sofort vollziehbar erklärte Entlassungsverfügung der Beklagten vom 30.01.2007 zurück.Rn. 8 Mit Beschluss vom 07.11.2007 -1 B 353/07- stellte das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes unter Abänderung des Beschlusses der erkennenden Kammer vom 04.07.2007 -2 L 490/07- die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Klägerin gegen die für sofort vollziehbar erklärte Entlassungsverfügung der Beklagten vom 30.01.2007 wieder her und führte zur Begründung aus, die Beklagte sei für die Entlassung der Klägerin sachlich unzuständig gewesen.
Rn. 20 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird Bezug genommen auf die Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens und der Verfahren 2 K 1039/07, 2 K 281/06, 2 F 84/06 und 2 L 490/07 sowie die beigezogenen Verwaltungsunterlagen der Beklagten und die Personalakte der Klägerin, deren Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.
Insbesondere war die Beklagte, wie die erkennende Kammer bereits in ihrem Beschluss vom 04.07.2007 - 2 L 490/07 -, auf den zur Vermeidung von Wiederholungen ebenfalls gemäß § 117 Abs. 5 VwGO Bezug genommen wird, ausgeführt hat, rechtlich nicht gehalten, die Probezeit für die Klägerin zu verlängern, um ihr dadurch weitere Gelegenheit zur Bewährung zu geben.
- VG Saarlouis, 04.11.2008 - 2 K 1039/07
Probezeitbeurteilung mit der Feststellung der Nichtbewährung im …
Den daraufhin gestellten Antrag der Klägerin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Entlassungsverfügung hat die erkennende Kammer mit Beschluss vom 24.07.2007 - 2 L 490/07 - zurückgewiesen.Rn. 11 Mit Beschluss vom 07.11.2007 -1 B 353/07- hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes unter Abänderung des Beschlusses der erkennenden Kammer vom 04.07.2007 -2 L 490/07- die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Klägerin gegen die für sofort vollziehbar erklärte Entlassungsverfügung der Beklagten vom 30.01.2007 mit der Begründung wieder hergestellt, die Voraussetzungen für ein Eilentscheidungsrecht der Beklagten über die Entlassung der Klägerin hätten gemäß § 61 Abs. 1 Satz 1 KSVG nicht vorgelegen.
Rn. 19 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes wird Bezug genommen auf die Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens und der Verfahren 2 K 406/08, 2 K 281/06, 2 F 84/06 und 2 L 490/07 sowie die beigezogenen Verwaltungsunterlagen der Beklagten und die Personalakte der Klägerin, deren Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.
- OVG Saarland, 07.11.2007 - 1 B 353/07
Entlassung einer Probebeamtin wegen Nichtbewährung durch Eilentscheidung des …
Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 4. Juli 2007 - 2 L 490/07 - wird die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die für sofort vollziehbar erklärte Entlassungsverfügung der Antragsgegnerin vom 30. Januar 2007 wiederhergestellt.
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