Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2006 - 2 L 504/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BauGB § 34 Abs. 1; ; BauGB § 34 Abs. 2; ; BauNVO § 4; ; BauNVO § 6; ; BauNVO § 11 Abs. 3; ; BauO LSA § 13 Abs. 2 S. 1; ; BauO LSA § 13 Abs. 2 S. 2; ; BauO LSA § 13 Abs. 5 S. 1
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Errichtung eines Lebensmittel-Discounters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Baugenehmigung für Werbeanlage
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Baugenehmigung für Werbeanlage
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bestimmung des Begriffs der "näheren Umgebung" im Sinne des § 34 Baugesetzbuch (BauGB); Bestimmung der Umgebung eines Grundstücks in einem nicht beplanten Baugebiet; Einordnung von in einem Baugebiet nur ausnahmsweise zulässigen Nutzungen; KFZ-Werkstatt als in einem ...
Verfahrensgang
- VG Halle, 25.10.2002 - 2 A 241/00
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2006 - 2 L 504/02
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (16)
- BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 10.04
Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2006 - 2 L 504/02
Zwar soll nach den zum Teil gegenläufigen Entwicklungen im Einzelhandel (größere Verkaufsflächen auch bei den der ortsnahen Versorgung der Wohnbevölkerung dienen Lebensmitteleinzelhandelsbetrieben einerseits und Discounter mit kleineren Verkaufsflächen andererseits) der Typus des Einzelhandelsbetriebs, der auf die Versorgung eines (auch) dem Wohnen dienenden Gebiets zielt, nicht mehr ohne weiteres allein mit Hilfe des Kriteriums der Großflächigkeit von dem Typus zu unterscheiden sein, der auf einen größeren Einzugsbereich zielt; vielmehr soll dem Gesichtspunkt der Auswirkungen in § 11 Abs. 3 BauNVO erhöhte Bedeutung zukommen (BVerwG, Urt. vom 24.11.2005 - 4 C 10.04 -, NVwZ 2006, 452).Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 24.11.2005 - 4 C 10.04 -, a. a. O.) sind Einzelhandelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche von nicht mehr als 800 m² als noch nicht großflächig (im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO) anzusehen.
- BVerwG, 28.06.1955 - I C 146.53
Zulässigkeit von Werbeanlagen
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2006 - 2 L 504/02
Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass nicht bereits jede Störung der architektonischen Harmonie, also die bloße Unschönheit, sondern nur die Verunstaltung verhindert werden soll, also ein hässlicher, das ästhetische Empfinden des Beschauers nicht bloß beeinträchtigender, sondern verletzender Zustand; dabei kann nicht auf den ästhetisch besonders empfindsamen oder geschulten Betrachter abgestellt werden, es muss vielmehr das Empfinden jedes für ästhetische Eindrücke offenen Betrachters maßgebend sein, also des sog. "Durchschnittsbetrachters" (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.06.1955 - III C 146.53 -, BVerwGE 2, 172). - VGH Baden-Württemberg, 16.01.1990 - 8 S 3174/89
Werbetafel als bauliche Anlage
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2006 - 2 L 504/02
Die Anbringung einer großflächigen Werbetafel an einer Fassade kann zwar auch dann verunstaltend wirken, wenn sie zu den übrigen Proportionen des Gebäudes in keinem ausgewogenen Verhältnis steht (vgl. VGH BW, Beschl. v. 16.01.1990 - 8 S 3174/89 -, BRS 50 Nr. 143).
- BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77
Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2006 - 2 L 504/02
Bei der Bestimmung der näheren Umgebung im Sinne von § 34 BauGB ist darauf abzustellen, inwieweit sich einerseits ein geplantes Vorhaben auf die Umgebung und andererseits die Umgebung auf das betreffende Baugrundstück prägend auswirken kann (BVerwG, Urt. v. 26.05.1978 - BVerwG 4 C 9.77 -, BVerwGE 55, 369 [380]). - BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 27.91
Bauplanungsrecht: Beurteilung von Werbeanlagen als bauliche Anlage
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2006 - 2 L 504/02
Eine Werbeanlage, die - wie hier - Fremdwerbung zum Gegenstand hat, stellt bauplanerisch eine eigenständige Hauptnutzung, und zwar eine - nicht störende - gewerbliche Nutzung dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.12.1992 - 4 C 27.91 -, BVerwGE 91, 234;… Fickert/Fieseler, a. a. O. § 4 RdNr. 9.31). - BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 19.93
Verwaltungsprozeßrecht: Begriff des Behördenvertreters i.S. von § 67 Abs. 1 S. 3 …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2006 - 2 L 504/02
Sie fügen sich deshalb vom Maß der baulichen Nutzung regelmäßig in die Eigenart der näheren Umgebung ein (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.1994 - 4 C 19.93 -, NVwZ 1995, 897). - BVerwG, 28.04.1972 - IV C 11.69
Zulässigkeit von Werbung mit Großflächenwerbetafeln in Mischgebieten; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2006 - 2 L 504/02
Sie stehen als gleichwertige Funktionen nebeneinander, wobei das Verhältnis der beiden Nutzungsarten weder nach der Fläche noch nach Anteilen bestimmt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.04.1972 - 4 C 11.69 -, BVerwGE 40, 94 [100]). - BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 14.04
Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2006 - 2 L 504/02
Bei einer baulichen Unterteilung in mehrere selbständig nutzbare Betriebseinheiten bilden diese gleichwohl einen Einzelhandelsbetrieb, wenn die Gesamtfläche durch einen Einzelhandelsbetrieb als Hauptbetrieb geprägt wird und auf den baulich abgetrennten Flächen zu dessen Warenangebot als Nebenleistung als Warenangebot hinzutritt, das in einem inneren Zusammenhang mit der Hauptleistung steht, diese jedoch nur abrundet und von untergeordneter Bedeutung bleibt (BVerwG, Urt. v. 24.11.2005 - 4 C 14.04 -, NVwZ 2006, 455). - BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 64.79
Vorhaben - Umgebung - Einfügen - Baunutzungsverordnung - Unzulässigkeit - Tanzbar
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2006 - 2 L 504/02
Dieses gleichwertige Nebeneinander zweier Nutzungsarten bedeutet, dass keine der Nutzungsarten ein deutliches Übergewicht über die andere gewinnen soll (BVerwG, Urt. v. 25.11.1983 - 4 C 64.79 -, BVerwGE 68, 207). - BVerwG, 28.08.2003 - 4 B 74.03
Eingrenzung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2006 - 2 L 504/02
Die Grenzen der näheren Umgebung lassen sich dabei nicht schematisch festlegen, sondern sind nach der tatsächlichen städtebaulichen Situation zu bestimmen, in die das (für die Bebauung vorgesehene) Grundstück eingebettet ist (BVerwG, Beschl. v. 28.08.2003 - BVerwG 4 B 74.03 - zit. bei Juris). - BVerwG, 03.09.1998 - 4 B 85.98
Allgemeines Wohngebiet; Zulässigkeit einer Gaststätte; Versorgung des Gebiets.
- OVG Niedersachsen, 27.04.2001 - 1 MB 1190/01
Großflächiger Einzelhandelsbetrieb in einem allgemeinen Wohngebiet
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2000 - 10 B 1428/00
Begriff eines der Versorgung des Wohngebiets dienenden Ladens; Aldi-Markt
- OVG Sachsen, 30.08.2004 - 1 BS 297/04
Vorläufiger Rechtsschutz eines Nachbarn gegen den Bau eines …
- VGH Baden-Württemberg, 30.08.1994 - 3 S 156/94
Nachbarklage gegen Baugenehmigung - kein auf GG Art 14 stützbarer Abwehranspruch …
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.01.1996 - 1 M 23/95
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2016 - 2 L 84/14
Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für eine …
Unzulässig ist es hingegen, eine vorhandene Bebauung in Zielrichtung auf eine scharfe Trennung von Gebietscharakter und zulässiger Bebauung geradezu gewaltsam in ein Baugebiet der in den §§ 2 bis 11 BauNVO bezeichneten Art zu pressen; dies schließt allerdings nicht aus, dass bestimmte Arten von Nutzungen außer Betracht bleiben, weil sie entweder nicht wesentlich sind oder so genannte Fremdkörper darstellen (vgl. zum Ganzen: Urt. d. Senats v. 14.11.2006 - 2 L 504/02 -, juris, RdNr. 25, m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2015 - 2 L 184/10
Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zur Umnutzung …
Unzulässig ist es hingegen, eine vorhandene Bebauung in Zielrichtung auf eine scharfe Trennung von Gebietscharakter und zulässiger Bebauung geradezu gewaltsam in ein Baugebiet der in den §§ 2 bis 11 BauNVO bezeichneten Art zu pressen; dies schließt allerdings nicht aus, dass bestimmte Arten von Nutzungen außer Betracht bleiben, weil sie entweder nicht wesentlich sind oder so genannte Fremdkörper darstellen (vgl. zum Ganzen: Urt. d. Senats v. 14.11.2006 - 2 L 504/02 -, juris, RdNr. 25, m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2011 - 10 S 29.10
Nachbarwiderspruch; Baugenehmigung für Lebensmittel-Discounter neben See; …
Dass der Discounter an einer überörtlichen Straße gegenüber einem U-Bahnhof gelegen ist, könnte allerdings auf eine Ausrichtung auf einen überörtlichen Kundenkreis hindeuten (vgl. zu einer entsprechenden Argumentation OVG NW…, Beschluss vom 19. August 2003, a.a.O., Rn. 42; OVG LSA, Urteil vom 14. November 2006 - 2 L 504/02 -, juris Rn. 31).
- OVG Sachsen-Anhalt, 05.02.2014 - 2 L 6/13
Verbrauchermarkt im allgemeinen Wohngebiet
Nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 14.11.2006 - 2 L 504/02 -, juris, RdNr. 31, unter Bezugnahme auf OVG NW, Beschl. v. 28.11.2000 - 10 B 1428/00 -, BauR 2001, 906) kann ein Lebensmittelmarkt, selbst wenn er die Schwelle der Großflächigkeit nicht überschreitet, nicht mehr als ein der Versorgung des Gebiets dienender Laden anzusehen sein, wenn er verkehrsgünstig in der Nähe einer Straße mit bedeutender innerörtlicher Verkehrsfunktion errichtet werden soll und dadurch eine gute Erreichbarkeit mit dem PKW für Kunden außerhalb des Gebiets gewährleistet wird.Der Senat hat deshalb in der zitierten Entscheidung vom 14.11.2006 (a.a.O.) angenommen, dass bei einer verkehrsgünstigen Lage eines Discounters an einer stark frequentierten innerörtlichen Durchgangsstraße und einer Zahl von 200 Stellplätzen nicht mehr davon ausgegangen werden könne, dass der Discounter im Wesentlichen nur von dem im Gebiet ansässigen Kundenkreis aufgesucht werde.
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2017 - 2 L 88/16
Baugenehmigung für eine Werbetafel - Abgrenzung der näheren Umgebung
Insoweit ist in erster Linie auf die nach den Bestimmungen der BauNVO in den verschiedenen Baugebieten allgemein zulässigen Nutzungen abzustellen (vgl. Urt. d. Senats v. 14.11.2006 - 2 L 504/02 -, juris, RdNr. 25, m.w.N.).Unzulässig ist es, eine vorhandene Bebauung in Zielrichtung auf eine scharfe Trennung von Gebietscharakter und zulässiger Bebauung geradezu gewaltsam in ein Baugebiet der in den §§ 2 bis 11 BauNVO bezeichneten Art zu pressen (vgl. Urt. d. Senats v. 14.11.2006 a.a.O., m.w.N.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.08.2010 - 2 K 108/09
Unwirksamkeit einer Einbeziehungssatzung; Bedürfnis; Planziel; Umgestaltung des …
Unzulässig ist es hingegen, eine vorhandene Bebauung in Zielrichtung auf eine scharfe Trennung von Gebietscharakter und zulässiger Bebauung geradezu gewaltsam in ein Baugebiet der in den §§ 2 bis 11 BauNVO bezeichneten Art zu pressen, was nicht ausschließt, dass bestimmte Arten von Nutzungen außer Betracht bleiben, weil sie entweder nicht wesentlich sind oder so genannte Fremdkörper darstellen (vgl. zum Ganzen: Beschl. d. Senats v. 14.11.2006 - 2 L 504/02 -, Juris, m. w. Nachw.). - OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2012 - 2 L 149/11
Umbau von Fabrik- in Wohngebäude; Anfechtung einer Baugenehmigung und von …
Nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts, die die Kläger nicht angegriffen haben, ist die Umgebung des Baugrundstücks als sog. Gemengelage zu charakterisieren (vgl. hierzu Urt. d. Senats v. 14.11.2006 - 2 L 504/02 -, Juris), die im nördlichen Teil des Gebiets einen eindeutigen Schwerpunkt in der Wohnbebauung aufweise. - OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2022 - 2 L 111/20
Nachbarklage gegen eine Werbeanlage
Bei der Prüfung eines Verstoßes gegen das Verunstaltungsverbot ist indes allgemein zu berücksichtigen, dass nicht bereits jede Störung der architektonischen Harmonie, also die bloße Unschönheit, sondern nur die Verunstaltung verhindert werden soll, also ein hässlicher, das ästhetische Empfinden des Beschauers nicht bloß beeinträchtigender, sondern verletzender Zustand; dabei kann nicht auf den ästhetisch besonders empfindsamen oder geschulten Betrachter abgestellt werden, es muss vielmehr das Empfinden jedes für ästhetische Eindrücke offenen Betrachters maßgebend sein, also des sog. Durchschnittsbetrachters (Urteil des Senats vom 14. November 2006 - 2 L 504/02 - juris Rn. 38 m.w.N.). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.04.2013 - 3 M 182/12
Nicht mehr der Gebietsversorgung dienender Laden bei notwendigen erheblichen …
Rn. 21 Auch wenn die Lage eines Vorhabens in der von der Beigeladenen geplanten Art an einer Ausfallstraße wie auch die die Werte einer Stellplatzsatzung überschreitende Zahl von genehmigten Stellplätzen für sich genommen nicht zwangsläufig gegen den Gebietsversorgungscharakter sprechen, so deuten diese Umstände zumindest auf eine Ausrichtung auf einen überörtlichen Kundenkreis hin (…vgl. OVG Münster, B. v. 19.08.2003, a.a.O., Rn. 42; OVG Magdeburg, U. v. 14.11.2006 - 2 L 504/02 -, juris Rn. 31). - OVG Sachsen, 06.05.2010 - 1 B 579/09
Beseitigungsverfügung, Werbeanlagen, Beseitigungsverfügung
Die Störung des gebotenen quantitativen Mischungsverhältnisses und damit zugleich der Widerspruch zur Eigenart des Baugebiets kann sich aus einem übermäßig großen Anteil einer Nutzungsart an der Grundfläche des Baugebiets, aber auch aus anderen Umständen, beispielsweise aus einem Missverhältnis der Geschossflächen oder der Zahl der eigenständigen gewerblichen Betriebe im Verhältnis zu den vorhandenen Wohngebäuden, oder auch erst aus mehreren solcher Merkmale zusammengenommen ergeben (OVG LSA, Urt. v. 14.11.2006 - 2 L 504/02 -, zit. nach juris). - VG München, 16.10.2025 - M 11 K 22.3718
Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Kfz-Werkstatt, Nachbarzustimmung, …
- OVG Sachsen, 07.05.2010 - A 1 A 352/10
Rechtliches Gehör, Aufklärungsrüge
- VG Halle, 26.03.2012 - 2 A 64/12
Bauvorbescheid für Textil- und Restpostenmarkt; Anforderungen an das Vorliegen …
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