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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2016 - 2 L 53/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,38205
OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2016 - 2 L 53/15 (https://dejure.org/2016,38205)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.09.2016 - 2 L 53/15 (https://dejure.org/2016,38205)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. September 2016 - 2 L 53/15 (https://dejure.org/2016,38205)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 121; VwGO § 124a IV
    Antrag auf Zulassung der Berufung; Bindungswirkung; Erledigung der Hauptsache; Erledigungserklärung; Rechtskraft; Rechtsschutzinteresse; Streitgegenstand; Antrag auf Zulassung der Berufung nach Erledigung der Hauptsache

  • rechtsportal.de

    Erledigung des Rechtsstreits nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils und nach Stellung des Berufungszulassungsantrags; Verwerfung des Antrags wegen Fehlens des Rechtsschutzinteresses als unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erledigung des Rechtsstreits nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils und nach Stellung des Berufungszulassungsantrags; Verwerfung des Antrags wegen Fehlens des Rechtsschutzinteresses als unzulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 349
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 15.10

    Anmeldung; Berechtigter; Beschwer; Bindungswirkung; Genossenschaft; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2016 - 2 L 53/15
    Streitgegenstand ist der prozessuale Anspruch, der durch die erstrebte, im Klageantrag zum Ausdruck gebrachte Rechtsfolge sowie durch den Klagegrund, nämlich den Sachverhalt, aus dem sich die Rechtsfolge ergeben soll, gekennzeichnet ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.08.2011 - BVerwG 8 C 15.10 -, juris RdNr. 20).

    Hingegen erstreckt sich die Rechtskraft nicht auf die einzelnen Urteilselemente, also nicht auf die tatsächlichen Feststellungen, die Feststellung einzelner Tatbestandsmerkmale und sonstige Vorfragen oder Schlussfolgerungen, auch wenn diese für die Entscheidung tragend gewesen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.08.2011 - BVerwG 8 C 15.10 -, a.a.O.).

    Die Entscheidung einer Vorfrage nimmt an der Rechtskraft nicht teil, sofern sie nicht Gegenstand einer besonderen Zwischenfeststellung i.S.d. § 256 Abs. 2 ZPO ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.08.2011 - BVerwG 8 C 15.10 -, a.a.O. RdNr. 22).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2007 - 4 L 563/04

    Kein Rechtsschutzbedürfnis im Zulassungsverfahren bei Aufhebung des …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2016 - 2 L 53/15
    Rn. 4 Erledigt sich der Rechtsstreit nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils und nach Stellung des Berufungszulassungsantrags, ist der Antrag grundsätzlich wegen Fehlens des Rechtsschutzinteresses als unzulässig zu verwerfen, da sich eine Rechtsklärung im Berufungsverfahren nicht mehr herbeiführen lässt (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 12.04.2007 - 4 L 563/04 -, juris RdNr. 2).

    In der Regel kann das erforderliche Interesse an der Zulassung der Berufung nicht damit begründet werden, dass in dem zugelassenen Berufungsverfahren die Hauptsache für erledigt erklärt werden soll (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 25.07.1997 - 14 TZ 1391/97 -, juris RdNr. 8; OVG LSA, Beschl. v. 12.04.2007 - 4 L 563/04 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.01.1998 - 7 S 3117/97

    Begründung eines Interesses an der Fortsetzung des erledigten Rechtsstreits im …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2016 - 2 L 53/15
    Etwas anderes gilt dann, wenn der Rechtsmittelführer im Berufungszulassungsverfahren darlegt, warum ungeachtet der eingetretenen Erledigung ein berechtigtes Interesse an der Fortsetzung des Verfahrens besteht (vgl. VGH BW Beschl. v. 07.01.1998 - 7 S 3117/97 -, juris RdNr. 6; NdsOVG, Beschl. v. 08.07.2004 - 2 LA 53/03 -, juris RdNr. 4 ff.;… Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl., Vor § 124 RdNr. 43).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 3 C 34.89

    Rechtmäßigkeit einer Änderung und Rückforderung von Kriegsschadenrente - …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2016 - 2 L 53/15
    Bei einer Anfechtungsklage tritt Erledigung der Hauptsache ein, wenn der angefochtene Verwaltungsakt durch einen neuen Verwaltungsakt ersetzt wird, der ihn als Rechtsgrund vollständig ablöst (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.05.1991 - BVerwG 3 C 34.89 -, juris RdNr. 24; OVG RP, Beschl. v. 26.11.2008 - 6 A 10588/08.OVG -, juris RdNr. 15).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2004 - 2 LA 53/03

    Berufungsvorbringen; Berufungszulassung; Berufungszulassungsantrag; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2016 - 2 L 53/15
    Etwas anderes gilt dann, wenn der Rechtsmittelführer im Berufungszulassungsverfahren darlegt, warum ungeachtet der eingetretenen Erledigung ein berechtigtes Interesse an der Fortsetzung des Verfahrens besteht (vgl. VGH BW Beschl. v. 07.01.1998 - 7 S 3117/97 -, juris RdNr. 6; NdsOVG, Beschl. v. 08.07.2004 - 2 LA 53/03 -, juris RdNr. 4 ff.;… Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl., Vor § 124 RdNr. 43).
  • VGH Hessen, 25.07.1997 - 14 TZ 1391/97

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels bei Erledigung nach Erlaß der erstinstanzlichen …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2016 - 2 L 53/15
    In der Regel kann das erforderliche Interesse an der Zulassung der Berufung nicht damit begründet werden, dass in dem zugelassenen Berufungsverfahren die Hauptsache für erledigt erklärt werden soll (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 25.07.1997 - 14 TZ 1391/97 -, juris RdNr. 8;… OVG LSA, Beschl. v. 12.04.2007 - 4 L 563/04 -, a.a.O.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2008 - 6 A 10588/08
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2016 - 2 L 53/15
    Bei einer Anfechtungsklage tritt Erledigung der Hauptsache ein, wenn der angefochtene Verwaltungsakt durch einen neuen Verwaltungsakt ersetzt wird, der ihn als Rechtsgrund vollständig ablöst (…vgl. BVerwG, Urt. v. 16.05.1991 - BVerwG 3 C 34.89 -, juris RdNr. 24; OVG RP, Beschl. v. 26.11.2008 - 6 A 10588/08.OVG -, juris RdNr. 15).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2018 - 4 A 1554/15

    Rechtmäßigkeit einer Erhebung von Auskünften zum Mikrozensus 2014 sowie der damit …

    Rn. 8 Vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 8.7.2004 - 2 LA 53/03 -, NVwZ-RR 2004, 912 = juris, Rn. 4 f.; OVG S.-A., Beschluss vom 14.9.2016 - 2 L 53/15 -, NVwZ-RR 2017, 349 = juris, Rn. 4; Happ, in: Eyermann, VwGO, 14. Auflage 2014, § 124a Rn. 78a; Stuhlfauth, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 7. Auflage 2018, § 124a Rn. 89, 95; vgl. für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auch BVerwG, Beschluss vom 21.8.1995 - 8 B 43.95 -, NVwZ-RR 1996, 122 = juris, Rn. 1.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2024 - 11 N 19.22

    Antrag auf Zulassung der Berufung - Begründungsfrist - Erledigung - Erledigung …

    Das Rechtsschutzbedürfnis für das Zulassungsverfahren entfällt jedoch dann, wenn der Antragsteller die ursprüngliche Klage im Berufungsverfahren nicht in eine zulässige Fortsetzungsfeststellungsklage gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO überleiten kann, weil ihm das hierfür erforderliche Fortsetzungsfeststellungsinteresse fehlt (…vgl. BVerwG, a.a.O., juris Rn. 8, 10 für die Revisionszulassung; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 24. Januar 2024 - 8 ZB 22.2082 - juris Rn. 6, 7; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. September 2016 - 2 L 53/15 - juris Rn. 4 m.w.N.; a.A. OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 25. September 2024 - 6 A 1575/22 - juris Rn. 25: die Möglichkeit der Klageumstellung sei eine Frage der Begründetheit des Zulassungsantrags).
  • OVG Bremen, 07.06.2019 - 1 LA 246/18

    Presserechtliche Auskunftsansprüche - Berufungszulassung; Erfüllungseinwand; …

    Der Senat folgt daher nicht der Rechtsprechung einiger Oberverwaltungsgerichte, nach der ein Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung wegen Fehlens des Rechtsschutzinteresses unzulässig sein soll, wenn sich der Rechtsstreit nach Erlass des angefochtenen Urteils erledigt hat und der Beklagte im Berufungszulassungsverfahren nicht darlegt, warum ungeachtet der eingetretenen Erledigung ein berechtigtes Interesse an der Fortsetzung des Verfahrens besteht (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 14.9.2016 - 2 L 53/15 -, NVwZ-RR 2017, 349 [350, Rn. 4]; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 7.1.1998 - 7 S 3117/97 -, NVwZ-RR 1998, 371).
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