Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 23.02.2000 - 2 L 580/00 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OVG Niedersachsen, 02.07.2003 - 2 LA 172/02
Abschiebungsschutz; exilpolitisch; Homepage; Internet; Link; regimekritisch; …
Eine Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG liegt vielmehr erst vor, wenn die Ablehnung eines Beweisantrages aus Gründen erfolgt, die im Prozessrecht keine Stütze finden, das heißt, wenn aus den angegebenen Gründen ein Beweisantrag schlechthin nicht abgelehnt werden darf (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.01.1985 - 1 BvR 876/84 -, BVerfGE 69, 145, 148; Senatsbeschluss v. 23.02.2000 - 2 L 580/00 - und v. 23.12.1998 - 2 L 4075/98 -).Diese Entscheidung beruht im vorliegenden Fall auch nicht auf einer willkürlichen Fehleinschätzung des Verwaltungsgerichts, die das Berufungsgericht berechtigen würde, sein eigenes richterliches Ermessen an die Stelle desjenigen des Verwaltungsgerichts zu setzen (vgl. zu dieser Kennzeichnung einer schlechthin unzulässigen Ablehnung eines Beweisantrages den Senatsbeschluss v. 23.02.2000, a.a.O.).
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