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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2006 - 2 L 6/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,17150
OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2006 - 2 L 6/04 (https://dejure.org/2006,17150)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06.02.2006 - 2 L 6/04 (https://dejure.org/2006,17150)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06. Februar 2006 - 2 L 6/04 (https://dejure.org/2006,17150)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    DenkmSchG § 11

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausübung des denkmalrechtlichen Vorkaufsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Die Ausübung des denkmalrechtlichen Vorkaufsrechts

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Die Ausübung des denkmalrechtlichen Vorkaufsrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderung an die Allgemeinwohlrechtfertigung im Rahmen der Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts ; Erforderlichkeit eines hinreichenden denkmalschutzrechtlichen Bezugs bei denkmalrechtlichem Vorkaufsrecht; Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Denkmalschutz: Voraussetzungen des gemeindlichen Vorkaufsrechts (IMR 2007, 33)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 153 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 B 245.89

    Rechtfertigung der Ausübung des Verkaufsrechts durch eine Gemeinde

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2006 - 2 L 6/04
    Für die Allgemeinwohlrechtfertigung im Rahmen der Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts ist entscheidend, dass hierbei überwiegende Vorteile für die Allgemeinheit angestrebt werden (vgl. zum Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB: BVerwG, Beschl. v. 15.02.1990 - 4 B 245/89 - NJW 1990, 2703).

    Entscheidend ist für die Allgemeinwohlrechtfertigung im Rahmen der Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts vielmehr lediglich, dass hierbei überwiegende Vorteile für die Allgemeinheit angestrebt werden (vgl. zum Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB: BVerwG, Beschl. v. 15.02.1990 - 4 B 245/89 - NJW 1990, 2703).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2013 - 11 B 18.12

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht; Ausübung zugunsten eines Dritten; rechtlich …

    Anders als eine Enteignung, die nur zulässig ist, wenn das Wohl der Allgemeinheit sie erfordert und der Enteignungszweck auf andere zumutbare Weise nicht erreichbar ist (vgl. die entsprechende Regelung in § 70 BbgNatSchG), kann die Ausübung des Vorkaufsrechts schon dann gerechtfertigt sein, wenn im Hinblick auf eine bestimmte naturschutzrechtliche Aufgabe "überwiegende Vorteile für die Allgemeinheit tatsächlich angestrebt" werden (…BVerwG, a.a.O., ebenso mit Blick auf das naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht nach dortigem Landesrecht: OVG Saarland…, Urteil vom 8. Juli 2003 - 1 R 9/03 -, zitiert nach juris, Rn. 46; vergleiche auch OVG Sachsen Anhalt, Beschluss vom 6. Februar 2006 - 2 L 6/04 -, zitiert nach juris Rn. 5; aus der Literatur Sauthoff, in: GK-BNatSchG, § 66 Rn 24 f.;… Konrad, in: Lorz u.a., Naturschutzrecht, 3. Aufl. 2013, § 66 Rn 27).
  • VG Magdeburg, 05.10.2012 - 4 A 134/11

    Kein Vorkaufsrecht für ehemaliges Reichsbankgebäude

    Entscheidend für die Annahme einer Allgemeinwohlrechtfertigung ist vielmehr lediglich, dass hierbei überwiegende Vorteile für die Allgemeinheit angestrebt werden (vgl. zum Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB: BVerwG, Beschluss vom 15.02.1990, Az. 4 B 245/89; zum Vorkaufsrecht nach § 11 DenkmSchG LSA: OVG LSA, Beschluss vom 06.02.2006, Az. 2 L 6/04; beide: juris).

    Denn anders als in den vom Beklagten zitierten Entscheidungen des erkennenden Gerichts (Az. 4 A 657/01 MD, Urteil vom 10.12.2003 und Az. 4 A 96/04, Urteil vom 29.08.2006) sowie des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (Az.: 2 L 6/04, Beschluss vom 06.02.2006; juris) zu einzelnen Gebäuden aus dem Kulturdenkmal "Klosteranlage Michaelstein" handelt es sich bei dem Gebäude der ehemaligen Reichsbank erkennbar nicht um ein dem Dom oder einem geschlossenen erkennbaren Denkmalbereich funktional zuzuordnendes Element.

  • OVG Thüringen, 19.09.2023 - 1 ZKO 397/21

    Kulturdenkmal; gemeindliches Vorkaufsrecht; öffentliches Interesse i.S.v. § 2 …

    Rn. 28 a. Soweit das Verwaltungsgericht sich die Aussage des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (v. 6. Februar 2006 - 2 L 6/04 - juris, Rn. 5) zu eigen macht, hat es die Entscheidungsgründe entgegen der Ansicht des Klägers zutreffend wiedergegeben.

    Entscheidend für die Allgemeinwohlrechtfertigung im Rahmen der Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts ist (anders als bei dem nach § 27 BauGB sogar abwendbaren Vorkaufsrecht nach § 24 ff. BauGB), dass hierbei überwiegende Vorteile für die Allgemeinheit angestrebt werden (BVerwG, Beschl. v. 15. Februar 1990 - 4 B 245/89 - BRS 50 Nr. 107 = juris und OVG LSA, Beschl. v. 6. Februar 2006 - 2 L 6/04 -, juris).

  • VG Magdeburg, 07.07.2020 - 4 A 330/18

    Denkmalschutzrechtliche Abbruchgenehmigung; öffentliches Unternehmen

    Der Beigeladene, der als Denkmalfachamt i. S. des § 5 Abs. 1 DenkmSchG LSA in besonderem Maße zur Beurteilung der Denkmaleigenschaft berufen ist (vgl. hierzu OVG LSA, Beschluss vom 06.02.2006 - 2 L 6/04 -, juris), hat die historische Bedeutung nachvollziehbar dargelegt.
  • VG Magdeburg, 24.06.2014 - 4 A 167/12

    Keine denkmalrechtliche Genehmigung zum Abriss des ehemaligen …

    Er ist als Denkmalfachamt i.S. d. § 5 Abs. 1 DSchG LSA in besonderem Maße zur Beurteilung der Denkmaleigenschaft berufen (vgl, OVG LSA, B. v. 06.02.2006, 2 L 6/04, juris).
  • VG Magdeburg, 16.12.2011 - 4 A 222/11

    Denkmalschutzrechtliche Genehmigung für den Abbruch eines Gebäudes

    Der Beigeladene ist als Denkmalfachamt i. S. des § 5 Abs. 1 DSchG LSA in besonderem Maße zur Beurteilung der Denkmaleigenschaft berufen (vgl. hierzu OVG LSA, Beschluss vom 06.02.2006 - 2 L 6/04 -, juris).
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