Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 27.12.2006 - 2 L 66/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
BauO LSA a.F. § 84 Abs. 3 S. 1; ; DDR-BevBauwVO § 11; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Anordnung zur Beseitigung einer Lagerhalle
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Anordnung zur Beseitigung einer Lagerhalle
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beseitigungsverfügung trotz längerer Duldung eines nicht genehmigten Baus durch die Bauaufsichtsbehörden; Schutzwürdiges Vertrauen auf das Nichtergehen einer Beseitigungsanordnung; Verlorengehen des baurechtlichen Bestandsschutzes durch umfangreiche Umbaumaßnahmen; ...
Verfahrensgang
- VG Halle, 15.02.2005 - 2 A 209/02
- VG Halle, 21.02.2005 - 2 A 209/02
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.12.2006 - 2 L 66/05
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (5)
- OVG Thüringen, 18.12.2002 - 1 KO 639/01
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Beseitigungsverfügung; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.12.2006 - 2 L 66/05
Entgegen der Annahme der Kläger lässt sich daraus ein baurechtlicher Bestandsschutz, der seine Grundlage in der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG findet, nicht herleiten (vgl. ThürOVG, Urt. v. 18.12.2002 - 1 KO 639/01 -, BRS 65 Nr. 206).Soweit die Kläger geltend machen, das Verwaltungsgericht sei von der Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 18.12.2002 (a. a. O.) abgewichen, rechtfertigt dies nicht die Zulassung der Berufung wegen Divergenz (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO).
- BVerwG, 21.03.2001 - 4 B 18.01
Beanstandung der gerichtlichen Feststellungen des streitigen Sachverhalts - …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.12.2006 - 2 L 66/05
Ein Bauwerk verliert seine (bestandsschutzrechtliche) Identität, wenn der Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Gebäudes berührt und eine statische Nachberechnung des gesamten Gebäudes erforderlich macht, oder wenn die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder gar übersteigen, oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvolumen wesentlich erweitert wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.03.2001 - 4 B 18.01 -, NVwZ 2002, 92).Ein Bauwerk verliert seine (bestandsschutzrechtliche) Identität, wenn der Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Gebäudes berührt und eine statische Nachberechnung des gesamten Gebäudes erforderlich macht, oder wenn die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder gar übersteigen, oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvolumen wesentlich erweitert wird (BVerwG, Beschl. v. 21.03.2001 - 4 B 18.01 -, NVwZ 2002, 92).
- BVerwG, 28.11.1989 - 4 B 43.89
Zulässigkeit der Hinterlandbebauung; Überschreitung des in der Umgebung gewahrten …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.12.2006 - 2 L 66/05
Unter welchen Voraussetzungen eine sog. Hinterlandbebauung planungsrechtlich zulässig ist, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.11.1989 - 4 B 43.99 u. a. -, NVwZ-RR 1990, 294).Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 28.11.1989 - 4 B 43.99 u. a. -, NVwZ-RR 1990, 294) kann ein Vorhaben der Hinterlandbebauung im unbeplanten Innenbereich (ausnahmsweise) zulässig sein, wenn es den in seiner Umgebung bisher gewahrten Rahmen zwar überschreitet, aber nicht geeignet ist, bodenrechtlich beachtliche und erst noch ausgleichsbedürftige Spannungen zu begründen oder zu erhöhen.
- OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2006 - 2 L 457/04
Beseitigung eines Anbaus
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.12.2006 - 2 L 66/05
Dieser rechtfertigt zwar auch die für die Erhaltung des Bestands notwendigen Reparaturmaßnahmen; keine derartigen Reparaturmaßnahmen sind aber solche Baumaßnahmen, die so umfangreich sind, dass die Identität der baulichen Anlage nicht mehr erhalten bleibt (vgl. Beschl. d. Senats v. 24.06.2004 - 2 L 457/04 -, Juris).Ein solches in seiner Identität verändertes Gebäude ist baurechtlich wie ein neu errichtetes Gebäude zu behandeln, das insgesamt sowohl hinsichtlich seiner Bausubstanz als auch hinsichtlich seiner bisherigen Nutzung keinen Bestandsschutz mehr genießt, sondern stattdessen an den heutigen baurechtlichen Vorschriften zu messen ist (vgl. Beschl. d. Senats v. 24.06.2004, a. a. O.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2004 - 2 M 262/04
Nutzungsuntersagung regelmäßig schon bei formeller Illegalität gerechtfertigt
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.12.2006 - 2 L 66/05
Grundsätzlich ist die Bauaufsichtsbehörde befugt, auch dann noch gegen bauordnungswidrige Zustände einzuschreiten, insbesondere die Beseitigung einer baulichen Anlage anzuordnen (§ 84 Abs. 3 Satz 1 BauO LSA a. F.), wenn sie diese längere Zeit geduldet hat; das schlichte Unterlassen bauaufsichtlichen Einschreitens hindert den Erlass einer solchen Verfügung ohne Hinzutreten besonderer einzelfallbedingter Umstände grundsätzlich nicht (vgl. Beschl. d. Senats v. 25.08.2004 - 2 M 262/04 - m. w. Nachw.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2014 - 10 B 5.12
Nutzungsuntersagung - Umnutzung einer Scheune in eine Ferienwohnung
Rn. 40 Der Eintritt der Voraussetzungen des § 11 Abs. 3 VO über Bevölkerungsbauwerke führte zwar nicht zu einer nachträglichen Legalisierung des Gebäudes, verschaffte aber dem Betroffenen eine verfahrensrechtliche Rechtsposition, die ihn vor einem behördlichen Einschreiten gegen rechtwidrige Maßnahmen (insbesondere im Wege der Beseitigungsverfügung) bewahrte (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. Juli 2013 - OVG 10 N 61.11 -, BA S. 3; grundlegend ThürOVG…, Urteil vom 18. Dezember 2002, a.a.O., Rn. 32 ff. und zuvor schon Beschluss vom 24. Oktober 2000 - 1 EO 212/00 -, DVBl. 2001, 404, juris Rn. 34; OVG LSA, Beschluss vom 27. Dezember 2006 - 2 L 66/05 -, juris Rn. 4).Denn die Wirkungen des § 11 Abs. 3 VO über Bevölkerungsbauwerke können nicht weiter gehen, als die Wirkungen einer Baugenehmigung oder eines baurechtlichen Bestandsschutzes (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 24. November 2006 - OVG 10 S 23.06 -, BA S. 3 …und Beschluss vom 23. August 2012 - OVG 2 N 20.10 -, juris Rn. 9; OVG LSA, Beschluss vom 27. Dezember 2006 - 2 L 66/05 -, juris Rn. 4).
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2012 - 2 L 94/11
Baugenehmigung für Windfang - überbaubare Grundstücksfläche - Verstoß gegen gegen …
Rn. 29 Besondere Schwierigkeiten liegen nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 27.12.2006 - 2 L 66/05 -, Juris) vor bei erheblich über dem Durchschnitt liegender Komplexität der Rechtssache, im Tatsächlichen besonders bei wirtschaftlichen, technischen und wissenschaftlichen Zusammenhängen, wenn der Sachverhalt schwierig zu überschauen oder zu ermitteln ist, im Rechtlichen bei neuartigen oder ausgefallenen Rechtsfragen. - OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2021 - 10 B 1.18
Endgültige Einstellung der Nutzung eines Grundstücks als Campingplatz
[Rn. 40] Der Eintritt der Voraussetzungen des § 11 Abs. 3 VO über Bevölkerungsbauwerke führte zwar nicht zu einer nachträglichen Legalisierung des Gebäudes, verschaffte aber dem Betroffenen eine verfahrensrechtliche Rechtsposition, die ihn vor einem behördlichen Einschreiten gegen rechtwidrige Maßnahmen (insbesondere im Wege der Beseitigungsverfügung) bewahrte (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Juli 2013 - OVG 10 N 61.11 -, BA S. 3; grundlegend ThürOVG…, Urteil vom 18. Dezember 2002, a.a.O., Rn. 32 ff. und zuvor schon Beschluss vom 24. Oktober 2000 - 1 EO 212/00 -, DVBl. 2001, 404, juris Rn. 34; OVG LSA, Beschluss vom 27. Dezember 2006 - 2 L 66/05 -, juris Rn. 4).Denn die Wirkungen des § 11 Abs. 3 VO über Bevölkerungsbauwerke können nicht weiter gehen, als die Wirkungen einer Baugenehmigung oder eines baurechtlichen Bestandsschutzes (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. November 2006 - OVG 10 S 23.06 -, BA S. 3 …und Beschluss vom 23. August 2012 - OVG 2 N 20.10 -, juris Rn. 9; OVG LSA, Beschluss vom 27. Dezember 2006 - 2 L 66/05 -, juris Rn. 4).
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.08.2011 - 2 L 112/10
Sanierungsrechtliche Genehmigung zum Abriss eines Gebäudes
Rn. 31 Besondere Schwierigkeiten liegen nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 27.12.2006 - 2 L 66/05 -, Juris) vor bei erheblich über dem Durchschnitt liegender Komplexität der Rechtssache, im Tatsächlichen besonders bei wirtschaftlichen, technischen und wissenschaftlichen Zusammenhängen, wenn der Sachverhalt schwierig zu überschauen oder zu ermitteln ist, im Rechtlichen bei neuartigen oder ausgefallenen Rechtsfragen. - OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2023 - 2 L 115/21
Bauaufsichtliche Verfügung zum Brandschutz bei Altbauten
Daraus folgt zugleich, dass diese Rechtsposition nicht stärker sein kann als der aus Art. 14 Abs. 1 GG abgeleitete Bestandsschutz (Beschluss des Senats vom 27. Dezember 2006 - 2 L 66/05 - juris Rn. 4). - OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2016 - 2 L 23/15
Kein Rechtsschutzbedürfnis für Berufungsverfahren bei Weiterverfolgung eines in …
Rn. 54 "Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten" der Rechtssache im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO bestehen dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (vgl. OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschl. v. 27.12.2006 - 2 L 66/05 -, juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 07.10.2014 - 2 L 152/13
Einreise eines von der Visumspflicht befreiten Staatsangehörigen bei erstrebtem …
Rn. 4 Besondere Schwierigkeiten liegen nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 27.12.2006 - 2 L 66/05 -, Juris) vor bei erheblich über dem Durchschnitt liegender Komplexität der Rechtssache, im Rechtlichen bei neuartigen oder ausgefallenen Rechtsfragen. - OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2025 - 2 L 96/25
Beseitigungsanordnung und Nutzungsuntersagung
Grundsätzlich ist die Bauaufsichtsbehörde befugt, auch dann noch gegen bauordnungswidrige Zustände einzuschreiten, insbesondere die Beseitigung einer baulichen Anlage anzuordnen, wenn sie diese längere Zeit geduldet hat; das schlichte Unterlassen bauaufsichtlichen Einschreitens hindert den Erlass einer solchen Verfügung ohne Hinzutreten besonderer einzelfallbedingter Umstände grundsätzlich nicht (Beschluss des Senats vom 27. Dezember 2006 - 2 L 66/05 - juris Rn. 3; OVG NRW…, Urteil vom 26. Juli 2024 - 10 A 2148/22 - juris Rn. 69; OVG MV…, Urteil vom 4. September 2013 - 3 L 108/11 - Rn. 76). - OVG Sachsen-Anhalt, 15.10.2019 - 2 L 136/18
Straßenrechtliche Anordnung zur Beseitigung von Pflanzungen und Einbauten; …
Rn. 27 Zum Erlass bauordnungsrechtlicher Beseitigungsanordnungen und Nutzungsuntersagungen hat der Senat entschieden (vgl. Beschl. v. 27.12.2006 - 2 L 66/05 -, juris, RdNr. 3; Beschl. v. 12.08.2009 - 2 L 180/05 -, juris, RdNr. 8 f., m.w.N.), dass die Bauaufsichtsbehörde befugt ist, auch dann noch gegen bauordnungswidrige Zustände einzuschreiten, insbesondere auch die Beseitigung einer baulichen Anlage anzuordnen, wenn sie diese längere Zeit geduldet hat. - VG Halle, 28.03.2025 - 2 A 213/22 Ein in seiner Identität verändertes Gebäude ist baurechtlich wie ein neu errichtetes Gebäude zu behandeln, das insgesamt sowohl hinsichtlich seiner Bausubstanz als auch hinsichtlich seiner bisherigen Nutzung keinen Bestandsschutz mehr genießt, sondern stattdessen an den heutigen baurechtlichen Vorschriften zu messen ist (OVG LSA, Beschluss vom 27. Dezember 2006 - 2 L 66/05 -, Rn. 4, juris, m.w.N.).
Daraus folgt zugleich, dass diese Rechtsposition nicht stärker sein kann als der aus Art. 14 Abs. 1 GG abgeleitete Bestandsschutz (OVG LSA…, Beschluss vom 30. November 2023 - 2 L 115/21 -, Rn. 32 , juris; OVG LSA, Beschluss vom 27. Dezember 2006 - 2 L 66/05 - juris Rn. 4).
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2014 - 2 L 4/13
Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und …
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2013 - 2 L 62/12
Unrichtige Sachbehandlung bei Vermessungskosten
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2015 - 2 L 4/15
Verlust der Zugehörigkeit zu einem Denkmalbereich
- VG Cottbus, 31.08.2023 - 3 K 784/22
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".