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| OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2023 - 2 L 8/22.Z |
Volltextveröffentlichungen (2)
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§ 34 Abs 1 Nr 1 BauGB
Anfechtung einer Baugenehmigung wegen unzureichender Erschließung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 34 Abs. 1 S. 1; BauO LSA § 13 S. 1
Anfechtung einer Baugenehmigung wegen unzureichender Erschließung und Verstoßes gegen das nachbarschützende Rücksichtnahmegebot; Sicherung der Erschließung im öffentlichen Interesse; Zulässigkeit eines Vorhabens innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein Anspruch des Nachbarn auf die Geltendmachung einer Verletzung eigener Rechte durch eine unzureichende Erschließung des benachbarten Grundstücks
Verfahrensgang
- VG Halle, 01.12.2021 - 2 A 59/19
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2023 - 2 L 8/22.Z
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (20)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2022 - 10 B 1826/21
Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines zweigeschossigen Anbaus …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2023 - 2 L 8/22
Zu einer gesicherten Erschließung gehört auch eine ordnungsgemäße Beseitigung des auf einem Vorhabengrundstück anfallenden Niederschlagswassers (OVG NRW, Beschluss vom 28. Februar 2022 - 10 B 1826/21 - juris Rn. 11).Die Anforderungen an eine gesicherte Erschließung bestehen allerdings grundsätzlich nur im öffentlichen Interesse und dienen nicht auch dem Nachbarschutz, sodass ein Nachbar die möglicherweise unzureichende Erschließung eines benachbarten Grundstücks regelmäßig nicht als eine Verletzung in eigenen Rechten geltend machen kann (…Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, 148. EL Oktober 2022, BauGB § 34 Rn. 141, m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 28. Februar 2022, a.a.O.).
Etwas anderes kann - unter dem Gesichtspunkt des Rücksichtnahmegebots - ausnahmsweise dann gelten, wenn durch die unzureichende Erschließung unmittelbar Nachbargrundstücke betroffen sind, etwa wenn das Niederschlagswasser auf das Grundstück des Nachbarn abgeleitet wird und es dadurch zu Überschwemmungen auf dem Nachbargrundstück kommt (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 29. November 2006 - 1 CS 06.2717 - juris, Rn. 20; OVG NRW…, Beschluss vom 10. August 2021 - 7 B 1080/21 - juris, Rn. 47; Beschluss vom 28. Februar 2022, a.a.O.).
- BVerwG, 21.04.1989 - 4 B 85.89
Nachbarschutz und Vermittlung von Abwehrrechten durch die "Sicherung der …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2023 - 2 L 8/22
§ 34 Abs. 1 BauGB vermittelt - nur - nach Maßgabe der Grundsätze des in dem Begriff des Einfügens aufgehenden Rücksichtnahmegebots Drittschutz, hat im Übrigen aber keinen nachbarschützenden Charakter (BVerwG, Beschluss vom 21. April 1989 - 4 B 85.89 - juris Rn. 2, m.w.N.).Rn. 43 In der Rechtsprechung ist geklärt, dass sich Nachbarn ohne eine sie eigentumsrechtlich unmittelbar belastende Wirkung der angefochtenen Baugenehmigung nicht auf ein etwaiges Fehlen der gesicherten Erschließung im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB berufen können (BVerwG, Beschluss vom 21. April 1989, a.a.O.;… Beschluss vom 28. Juli 2010 - 4 B 19.10 - juris Rn. 3).
- BVerwG, 06.11.1997 - 4 B 172.97
Bauplanungsrecht - Begriff des "Einfügens" eines Bauvorhabens in den unbeplanten …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2023 - 2 L 8/22
Rn. 25 aa) Bei dem Merkmal der überbaubaren Grundstücksfläche geht es um die räumliche Lage des Vorhabens innerhalb der vorhandenen Bebauung (BVerwG, Beschluss vom 6. November 1997 - 4 B 172.97 - juris Rn. 7, juris).Da das Merkmal der "rückwärtigen" Bebauung auf einen bestimmten räumlichen Bezug zur Erschließungsstraße hinweist, wird es - je nach der konkreten Situation - auch darauf ankommen können, ob ein Grundstück von mehreren Straßen erschlossen wird (BVerwG, Beschluss vom 6. November 1997, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 15.09.2021 - 1 ME 100/21
Nachbarliche Verpflichtung zur Vorsorge gegen Starkregenmaßnahmen
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2023 - 2 L 8/22
Dabei ist bereits fraglich, ob und in welchem Umfang das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme den Nachbarn vor einer Zufuhr von Oberflächenwasser im Fall von Starkregenereignissen schützt (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 15. September 2021 - 1 ME 100/21 - juris Rn. 10).Eine auch auf extrem seltene Ereignisse bezogene Risikovorsorge ist den Nachbarn gegenüber nicht geschuldet; ein Vorhaben könnte sich in diesem Fall allenfalls dann als rücksichtslos erweisen, wenn entweder Niederschlagswasser gezielt auf die Nachbargrundstücke geleitet würde und diese damit zur Abwehr von Schäden am eigenen Grundstück missbraucht würden oder Schäden in außergewöhnlichem Ausmaß zu befürchten wären, denen auch mit Selbsthilfemaßnahmen nicht begegnet werden könnte (NdsOVG, Beschluss vom 15. September 2021, a.a.O., Rn. 13).
- BVerwG, 16.08.2011 - 6 B 18.11
Prüfungsrecht; Bewertungsspielraum; Anhörungsrüge
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2023 - 2 L 8/22
Eine Ausnahme hiervon gilt dann, wenn das Gericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellen will, mit dem oder mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht (zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 16. August 2011 - 6 B 18.11 - juris Rn. 9, m.w.N.). - BVerwG, 23.11.2007 - 9 B 38.07
Straßenplanung; Planfeststellung; Verbandsklage; Rügebefugnis anerkannter …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2023 - 2 L 8/22
Der Umstand, dass der Tatrichter eine Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse vorgenommen hat, die nicht zwingend ist oder zumindest nach den Vorstellungen eines Prozessbeteiligten anders hätte ausfallen müssen, führt allein noch nicht dazu, dass die Rechtssache fallübergreifende, grundsätzliche Bedeutung erlangt (BVerwG, Beschluss vom 23. November 2007 - 9 B 38.07 - juris Rn. 39). - BVerwG, 28.07.2010 - 4 B 19.10
Nachbarschutz gegen Baugenehmigung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2023 - 2 L 8/22
Rn. 43 In der Rechtsprechung ist geklärt, dass sich Nachbarn ohne eine sie eigentumsrechtlich unmittelbar belastende Wirkung der angefochtenen Baugenehmigung nicht auf ein etwaiges Fehlen der gesicherten Erschließung im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB berufen können (BVerwG…, Beschluss vom 21. April 1989, a.a.O.; Beschluss vom 28. Juli 2010 - 4 B 19.10 - juris Rn. 3). - OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2023 - 2 L 62/21
Drittanfechtung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2023 - 2 L 8/22
Für die Darlegung dieser Voraussetzungen ist neben der Formulierung einer Rechts- oder Tatsachenfrage erforderlich, dass der Zulassungsantrag konkret auf die Klärungsbedürftigkeit und -fähigkeit der Rechts- bzw. Tatsachenfrage sowie ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (Beschluss des Senats vom 6. April 2023 - 2 L 62/21.Z - juris Rn. 3 , m.w.N.). - VGH Bayern, 20.10.2010 - 14 B 09.1616
Nachbarklage; Baugenehmigung; Grenzbebauung; Einfügen in die nähere Umgebung; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2023 - 2 L 8/22
Kann der Nachbar den von ihm befürchteten Nachteilen bei Verwirklichung des Vorhabens durch eigene ihm zumutbare Maßnahmen jedenfalls zum Teil entgegenwirken, spricht dies gegen eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots (vgl. BayVGH, Urteil vom 20. Oktober 2010 - 14 B 09.1616 - juris Rn. 26). - BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12
Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2023 - 2 L 8/22
Es kommt darauf an, dass sich aus den individualisierenden Tatbestandsmerkmalen der Norm ein Personenkreis entnehmen lässt, der sich von der Allgemeinheit unterscheidet (zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 C 5.12 - juris Rn. 21, m.w.N.). - BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11
Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung …
- BVerwG, 12.08.2019 - 4 B 1.19
Maßgeblichkeit einer öffentlichen Straße zur Feststellung einer faktischen …
- BVerwG, 24.04.1989 - 4 B 72.89
"Einfügen" eines Vorhabens im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB
- VGH Bayern, 29.11.2006 - 1 CS 06.2717
vorläufiger Rechtsschutz; Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung;; Gebot der …
- BVerwG, 02.03.2023 - 4 B 16.22
Planfeststellungsbeschluss für eine einen Windpark querende Erdgasfernleitung; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.2021 - 2 M 42/21
Gestattung von Baumaßnahmen und Nutzungsänderung im vorläufigen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2021 - 7 B 1080/21
Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses und einer Tiefgarage mit …
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2018 - 2 M 82/18
Nachbarliche Anfechtung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2019 - 3 LB 284/15
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht: Erteilung eines …
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2022 - 2 L 94/21
Rückbauverfügung bezüglich einer grenzständigen Garage; mittlere Höhe einer …
- VG Schleswig, 23.07.2026 - 2 B 21/26 Etwas anderes kann - unter dem Gesichtspunkt des Rücksichtnahmegebots - ausnahmsweise dann gelten, wenn durch die unzureichende Erschließung unmittelbar Nachbargrundstücke betroffen sind, etwa wenn das Niederschlagswasser auf das Grundstück des Nachbarn abgeleitet wird und es dadurch zu Überschwemmungen auf dem Nachbargrundstück kommt (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 16. Mai 2023 - 2 L 8/22.Z - juris, Rn. 28 m.w.N.; VGH München…, Beschluss vom 29. November 2006 - 1 CS 06.2717 - juris, Rn. 20).
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2025 - 2 L 96/25
Beseitigungsanordnung und Nutzungsuntersagung
Für die Darlegung dieser Voraussetzungen ist neben der Formulierung einer Rechts- oder Tatsachenfrage erforderlich, dass der Zulassungsantrag konkret auf die Klärungsbedürftigkeit und -fähigkeit der Rechts- bzw. Tatsachenfrage sowie ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (Beschluss des Senats vom 16. Mai 2023 - 2 L 8/22.Z - juris Rn. 41 , m.w.N.).Mit der Eingrenzung des Klägers auf die Fälle, in denen das Verwaltungsgericht "die wirtschaftliche Notwendigkeit der akzessorischen Nutzung für unsubstantiiert hält, obwohl der funktionale Betriebszusammenhang vorgetragen ist", greift der Kläger der Sache nach im Gewand einer Grundsatzrüge die tatrichterliche Feststellung und Würdigung des Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht an (vgl. dazu: BVerwG, Beschluss vom 23. November 2007 - 9 B 38.07 - juris Rn. 39, Beschluss des Senats vom 16. Mai 2023 - 2 L 8/22.Z - juris Rn. 48 ).
- VG Hannover, 08.12.2025 - 4 B 8819/25
Eilantrag; Flüchtlingsunterkunft; Allgemeines Wohngebiet; Streitgenossen; …
Die ordnungsgemäße Beseitigung des auf einem Vorhabengrundstück anfallenden Niederschlagswassers ist Teil der Frage der gesicherten Erschließung in dem Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 28. Februar 2022 - 10 B 1826/21 -, Rn. 11, juris; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. Mai 2023 - 2 L 8/22.Z -, Rn. 28, juris).Etwas anderes kann - unter dem Gesichtspunkt des Rücksichtnahmegebotes - ausnahmsweise dann gelten, wenn durch die unzureichende Erschließung unmittelbar Nachbargrundstücke betroffen sind, etwa wenn das Niederschlagwasser auf das Grundstück des Nachbarn abgeleitet wird und es dadurch zu Überschwemmungen auf dem Nachbargrundstück kommt oder Schäden in außergewöhnlichem Ausmaß zu befürchten wären, denen auch mit Selbsthilfemaßnahmen nicht begegnet werden könnte (Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. Mai 2023 - 2 L 8/22.Z -, Rn. 28, juris; Sächsisches Oberverwaltungsgericht…, Beschluss vom 8. Juni 2020 - 1 B 78/20 -, Rn. 24, juris; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 15. September 2021 - 1 ME 100/21 -, Rn. 13, juris).
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2025 - 2 M 48/25
Anfechtung einer Baugenehmigung
Dem gegenüber hat sich der Senat in Fällen dieser Art regelmäßig am unteren Rand des vorgegebenen Rahmens orientiert und für das Hauptsacheverfahren einen Streitwert von 7.500,00 EUR und für das vorläufige Rechtsschutzverfahren einen Streitwert von 3.750,00 EUR angesetzt (vgl. Beschlüsse vom 22. Dezember 2023 - 2 L 53/23.Z - juris, vom 16. Mai 2023 - 2 L 8/22.Z - juris…, vom 2. Februar 2023 - 2 M 97/22 - juris Rn. 25 ). - BVerwG, 16.12.2025 - 4 BN 13.25
Wie ist die Bebauungstiefe zu ermitteln?
Ein solcher ergibt sich nicht aus dem Verweis auf die obergerichtliche Rechtsprechung, die zum Teil bei der Bestimmung der zulässigen überbaubaren Grundstücksfläche eine Regelannahme zugrunde legt, die entweder auf das Straßengeviert, in dem das Baugrundstück liegt (vgl. etwa OVG Magdeburg, Beschluss vom 16. Mai 2023 - 2 L 8/22.Z - LKV 2023, 322 ; OVG Greifswald…, Urteil vom 20. März 2019 - 3 LB 284/15 - juris Rn. 26; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 13. März 2013 - 10 B 4.12 - juris Rn. 40; VGH Mannheim, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - 5 S 1847/05 - VBlBW 2006, 191 ), oder - wie der Verwaltungsgerichtshof im vorliegenden Fall (UA S. 20 f.) - auf die jeweilige Erschließungsstraße und die gleiche Straßenseite (vgl. etwa OVG Schleswig…, Urteil vom 19. Februar 2024 - 1 LB 6/23 - DVBl 2024, 1232 Rn. 33; OVG Lüneburg…, Urteil vom 1. September 2022 - 1 LB 4/21 - NVwZ-RR 2023, 174 Rn. 18) abstellt. - VG Schleswig, 21.03.2025 - 2 B 3/25
Nachbarschutzbegehren gegen eine Baugenehmigung für den Neubau einer …
Etwas anderes kann - unter dem Gesichtspunkt des Rücksichtnahmegebots - ausnahmsweise dann gelten, wenn durch die unzureichende Erschließung unmittelbar Nachbargrundstücke betroffen sind, etwa wenn das Niederschlagswasser auf das Grundstück des Nachbarn abgeleitet wird und es dadurch zu Überschwemmungen auf dem Nachbargrundstück kommt (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 16. Mai 2023 - 2 L 8/22.Z -, juris Rn. 28 m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2025 - 2 M 54/25
Anfechtung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer Garage mit Carport für vier …
Der Senat hat sich in Fällen dieser Art regelmäßig am unteren Rand des vorgegebenen Rahmens orientiert und für das Hauptsacheverfahren in Anlehnung an den Streitwertkatalog 2013 einen Streitwert von 7.500,00 EUR und für das vorläufige Rechtsschutzverfahren einen Streitwert von 3.750,00 EUR angesetzt (vgl. Beschlüsse vom 22. Dezember 2023 - 2 L 53/23.Z - juris, vom 16. Mai 2023 - 2 L 8/22.Z - juris, …und vom 2. Februar 2023 - 2 M 97/22 - juris Rn. 25 ). - VG Schleswig, 19.05.2025 - 2 B 7/25
Baugenehmigung; Nachbarwiderspruch; Anschüttungen, Gebietserhaltungsanspruch; …
Etwas anderes kann - unter dem Gesichtspunkt des Rücksichtnahmegebots - ausnahmsweise dann gelten, wenn durch die unzureichende Erschließung unmittelbar Nachbargrundstücke betroffen sind, etwa wenn das Niederschlagswasser auf das Grundstück des Nachbarn abgeleitet wird und es dadurch zu Überschwemmungen auf dem Nachbargrundstück kommt (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 16. Mai 2023 - 2 L 8/22.Z -, juris Rn. 28 m.w.N.).
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