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| OVG Berlin, 02.06.1980 - 2 L 9.80 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Hessen, 12.04.1991 - 14 TH 572/91
Unanfechtbarkeit isolierter Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung
Rn. 5 Der unter der Geltung des inzwischen aufgehobenen Art. 2 § 8 Satz 1 des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit -- EntlG -- vom 31. März 1978 (BGBl. I S. 446, zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Juli 1985, BGBl. I S. 1274) geführte Streit, ob der Ausschluß der Beschwerde gegen die Kostenentscheidung gemäß § 161 Abs. 2 VwGO nach Hauptsacheerledigung sich auch auf die Entscheidung gemäß § 162 Abs. 3 VwGO über die Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen erstreckt (so Hess. VGH, Beschluß vom 17. Oktober 1990 -- 4 TE 1896/90 -- unter Hinweis auf die anderslautenden Entscheidungen des OVG Lüneburg…, Beschluß vom 29. Oktober 1979 -- 6 OVG B 21/79 --, VerwRspr. Bd. 31 (1980) S. 510 = NJW 1980, S. 855 (LS), sowie des OVG Berlin, Beschluß vom 2. Juni 1980 -- OVG 2 L 9.80 --, OVGE Bln Bd. 15, S. 131), bedarf angesichts des nunmehr in § 158 Abs. 2 VwGO auch redaktionell eindeutig zum Ausdruck gekommenen generellen Verzichts des Gesetzgebers auf die Anfechtungsfähigkeit sämtlicher isolierter Kostenentscheidungen keiner Fortführung. - VGH Hessen, 17.10.1990 - 4 TE 1896/90
Isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung - Ausschluß der Beschwerde
Der Ausschluß der Beschwerde gegen die Kostenentscheidung gemäß § 161 Abs. 2 VwGO nach Hauptsacheerledigung (Art. 2 § 8 EntlG) erstreckt sich auch auf die Entscheidung nach § 162 Abs. 3 VwGO über die Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen (a.A. OVG Lüneburg, Beschluß vom 29.10.1979 - 6 OVG B 21/79 - Verwaltungsrechtspr. Bd. 31 S. 510 = NJW 1980, 855 (nur LS), OVG Berlin, Beschluß von 2.6.1980 - OVG 2 L 9.80 - OVGE Bd. 15, 131, und vom 10.5.1983 - OVG 2 L 6.83 - DÖV 1983, 688).
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