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| OVG Bremen, 16.06.2020 - 2 LA 10/20 |
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Verfahrensgang
- VG Bremen, 07.01.2020 - 2 K 1315/17
- OVG Bremen, 16.06.2020 - 2 LA 10/20
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- OVG Bremen, 13.06.2018 - 2 LA 50/17
Anforderungen an eine ärztliche Bescheinigung zur Glaubhaftmachung des Vorliegens …
Auszug aus OVG Bremen, 16.06.2020 - 2 LA 10/20
Die Beklagte beantragt die Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil, da es von dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 13. Juni 2018 - 2 LA 50/17, juris, sowie von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. September 2007 - 10 C 8.07, juris, abweiche.Das angefochtene Urteil weicht nicht im oben dargestellten Sinne von der Rechtsprechung des Senats aus dem Beschluss vom 13. Juni 2018 - 2 LA 50/17, juris, Rn. 7, zur fehlenden Befähigung von psychologischen Psychotherapeuten für die Feststellung von psychischen Erkrankungen im Rahmen von § 60 Abs. 7 AufenthG ab.
Zwar hat der Senat in seinem Beschluss vom 13. Juni 2018 - 2 LA 50/17, juris, Rn. 7, den abstrakten Rechtssatz aufgestellt, dass psychologische Psychotherapeuten nicht befähigt sind, im Rahmen der Feststellung von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 7 AufenthG psychische Erkrankungen zu diagnostizieren.
Es liegt auch bezüglich der inhaltlichen Anforderungen, die im Rahmen von § 60 Abs. 7 AufenthG an (ärztliche) Atteste über psychische Erkrankungen zu stellen sind, keine Divergenz im Sinne des § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG zwischen dem Beschluss des Senats vom 13. Juni 2018 - 2 LA 50/17, juris, und dem angefochtenen Urteil vor.
Zwar mögen dem Beschluss des Senats vom 13. Juni 2018 - 2 LA 50/17, juris Rn. 8 f., konkludent die Rechtssätze zu entnehmen sein, dass ein ärztliches Attest, auf das ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 AufenthG wegen einer psychischen Erkrankung gestützt werden soll, (1) eine eigene Anamnese durch den ausstellenden Arzt enthalten muss, (2) die Grundlage der Diagnose angeben muss, (3) Angaben über die Schwere der Krankheit, deren Behandlungsbedürftigkeit sowie den bisherigen Behandlungsverlauf enthalten muss, (4) angeben muss, wann und wie häufig sich der Patient in Behandlung befunden hat, (5) angeben muss, ob die vom Patienten geschilderten Beschwerden durch die erhobenen Befunde bestätigt worden sind, und (6) ausführen muss, wie die Krankheit sich im konkreten Fall darstellt.
Diese entsprechen den Anforderungen, die der Senat in seinem Beschluss vom 13. Juni 2018 - 2 LA 50/17, juris Rn. 8 f., aufgestellt hat.
- BVerwG, 23.08.1976 - 3 B 2.76
Übersehen einer einschlägigen Norm; Divergenzentscheidung; …
Auszug aus OVG Bremen, 16.06.2020 - 2 LA 10/20
b) Zwar kann Divergenz auch vorliegen, wenn das Verwaltungsgericht seinem Urteil stillschweigend einen bestimmten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der einem divergenzfähigen Rechtssatz widerspricht (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.09.2002 - 1 B 103/02, juris Rn. 14;… Beschl. v. 10.07.1997 - 9 B 18/95, juris Rn. 3; Beschl. v. 23.08.1976 - III B 2.76, juris Rn. 4).Übersieht das Verwaltungsgericht einen bestimmten Rechtssatz eines in § 78 Abs. 3 Nr. 2 AslyG genannten Gerichts oder eine bestimmte Rechtsfrage, liegt hierin keine Divergenz im Sinne des Rechtsmittelzulassungsrechts, sondern lediglich eine fehlerhafte Rechtsanwendung (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.02.1997 - 4 B 16/97, juris Rn. 10; Beschl. v. 23.08.1976 - III B 2.76, juris Rn. 4).
- BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07
Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches …
Auszug aus OVG Bremen, 16.06.2020 - 2 LA 10/20
Die Beklagte beantragt die Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil, da es von dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 13. Juni 2018 - 2 LA 50/17, juris, sowie von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. September 2007 - 10 C 8.07, juris, abweiche.
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus OVG Bremen, 16.06.2020 - 2 LA 10/20
Eine die Berufung gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG eröffnende Divergenz ist nur dann i. S. d. § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG dargelegt, wenn der Zulassungsantrag einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem das Verwaltungsgericht einem in der Rechtsprechung der in § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG genannten Gerichte aufgestellten ebensolchen die Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung der selben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 02.12.2010 - 2 A 47/09, juris; BVerwG, Beschl. v. 19.09.1997 - 7 B 261.97). - BVerwG, 18.09.2002 - 1 B 103.02
Fiktive Klagerücknahme; Voraussetzungen für Betreibensaufforderung; Fehlen …
Auszug aus OVG Bremen, 16.06.2020 - 2 LA 10/20
b) Zwar kann Divergenz auch vorliegen, wenn das Verwaltungsgericht seinem Urteil stillschweigend einen bestimmten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der einem divergenzfähigen Rechtssatz widerspricht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.09.2002 - 1 B 103/02, juris Rn. 14;… Beschl. v. 10.07.1997 - 9 B 18/95, juris Rn. 3;… Beschl. v. 23.08.1976 - III B 2.76, juris Rn. 4). - BVerwG, 17.02.1997 - 4 B 16.97
Bauplanungsrecht - Funktionslosigkeit einer bauplanerischen Festsetzung, …
Auszug aus OVG Bremen, 16.06.2020 - 2 LA 10/20
Übersieht das Verwaltungsgericht einen bestimmten Rechtssatz eines in § 78 Abs. 3 Nr. 2 AslyG genannten Gerichts oder eine bestimmte Rechtsfrage, liegt hierin keine Divergenz im Sinne des Rechtsmittelzulassungsrechts, sondern lediglich eine fehlerhafte Rechtsanwendung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.02.1997 - 4 B 16/97, juris Rn. 10;… Beschl. v. 23.08.1976 - III B 2.76, juris Rn. 4). - BVerwG, 10.07.1995 - 9 B 18.95
Asylbegehren von Sri Lanka-Tamilen - Hinreichende Sicherheit vor politischer …
Auszug aus OVG Bremen, 16.06.2020 - 2 LA 10/20
b) Zwar kann Divergenz auch vorliegen, wenn das Verwaltungsgericht seinem Urteil stillschweigend einen bestimmten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der einem divergenzfähigen Rechtssatz widerspricht (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.09.2002 - 1 B 103/02, juris Rn. 14; Beschl. v. 10.07.1997 - 9 B 18/95, juris Rn. 3;… Beschl. v. 23.08.1976 - III B 2.76, juris Rn. 4). - BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 8.08
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung irakischer Staatsangehöriger; Zuerkennung der …
Auszug aus OVG Bremen, 16.06.2020 - 2 LA 10/20
Soweit die Beklagte eine Abweichung des angefochtenen Urteils vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.09.2007 - 10 C 8.08, juris, rügt, bezeichnet sie schon nicht konkret, von welchem in der letztgenannten Entscheidung aufgestellten Rechtssatz das Verwaltungsgericht abgewichen sein soll. - OVG Sachsen, 02.03.2011 - 2 A 47/09
Privatschulfinanzierung, Grundschulen, Mittelschulen, Zuschusssatz, Integration
Auszug aus OVG Bremen, 16.06.2020 - 2 LA 10/20
Eine die Berufung gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG eröffnende Divergenz ist nur dann i. S. d. § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG dargelegt, wenn der Zulassungsantrag einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem das Verwaltungsgericht einem in der Rechtsprechung der in § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG genannten Gerichte aufgestellten ebensolchen die Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung der selben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 02.12.2010 - 2 A 47/09, juris; BVerwG, Beschl. v. 19.09.1997 - 7 B 261.97).
- OVG Bremen, 21.09.2020 - 1 LA 33/20 Eine die Berufung gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG eröffnende Divergenz ist nur dann i. S. d. § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG dargelegt, wenn der Zulassungsantrag einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem das Verwaltungsgericht einem in der Rechtsprechung der in § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG genannten Gerichte aufgestellten ebensolchen die Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung der selben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 16.06.2020 - 2 LA 10/20, juris Rn. 6 unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 19.09.1997 - 7 B 261.97, juris Rn. 3).
Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die eines der in § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG erwähnten höheren Gerichte in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt nicht den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 16.06.2020 - 2 LA 10/20, juris Rn. 6).
- OVG Bremen, 30.03.2021 - 1 LA 313/20 Eine die Berufung gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG dargelegt, wenn der Zulassungsantrag einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem das Verwaltungsgericht einem in der Rechtsprechung der in § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG genannten Gerichte aufgestellten ebensolchen die Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung der selben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 16.06.2020 - 2 LA 10/20 , juris Rn. 6 unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 19.09.1997 - 7 B 261.97, juris Rn. 3).
Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die eines der in § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG erwähnten höheren Gerichte in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt nicht den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 16.06.2020 - 2 LA 10/20 , juris Rn. 6).
- OVG Bremen, 01.11.2022 - 1 LA 200/22
Anerkannt Schutzberechtigter; Divergenzrüge; Unzulässigkeitsentscheidung; …
Eine die Berufung gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG dargelegt, wenn der Zulassungsantrag einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem das Verwaltungsgericht einem in der Rechtsprechung der in § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG genannten Gerichte aufgestellten ebensolchen die Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung der selben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 16.06.2020 - 2 LA 10/20, juris Rn. 6 unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 19.09.1997 - 7 B 261.97, juris Rn. 3).Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die eines der in § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG erwähnten höheren Gerichte in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Darlegungsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 16.06.2020 - 2 LA 10/20, juris Rn. 6).
- OVG Bremen, 12.04.2023 - 1 LA 243/22
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines iranischen Staatsangehörigen; …
Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die eines der in § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG erwähnten höheren Gerichte in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt nicht den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge (OVG Bremen, Beschl. v. 16.06.2020 - 2 LA 10/20, juris Rn. 6;… NdsOVG, Beschl. v. 09.12.2022 - 1 LA 138/21, juris Rn. 18).
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