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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 13.09.2018 - 2 LA 1087/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,31069
OVG Niedersachsen, 13.09.2018 - 2 LA 1087/17 (https://dejure.org/2018,31069)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.09.2018 - 2 LA 1087/17 (https://dejure.org/2018,31069)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. September 2018 - 2 LA 1087/17 (https://dejure.org/2018,31069)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 21 JAG ND; § 16 JAG ND; § 7 JAGV ND; § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG; § 51 Abs. 3 VwVfG
    Wiederaufgreifen des Prüfungsverfahrens zur ersten Juristischen Staatsprüfung (Wiederholungsprüfung); Erneute Zulassung zur Wiederholungsprüfung wegen unerkannter Prüfungsunfähigkeit; Nachweis der Prüfungsunfähigkeit durch amtsärztliches Attest

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiederaufgreifen des Prüfungsverfahrens zur ersten Juristischen Staatsprüfung (Wiederholungsprüfung); Erneute Zulassung zur Wiederholungsprüfung wegen unerkannter Prüfungsunfähigkeit; Nachweis der Prüfungsunfähigkeit durch amtsärztliches Attest

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 8.88
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2018 - 2 LA 1087/17
    Denn auch nach den hier - gemäß der Übergangsvorschrift des Artikel 3 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausbildung von Juristinnen und Juristen (NJAG) vom 18. September 2003 (…Nds. GVBl 2003, S. 346) - maßgeblichen Vorschriften über die erste Staatsprüfung nach dem NJAG vom 22. Oktober 1993 (Nds. GVBl. 1993 S. 449) mit den Änderungsgesetzen vom 16. Oktober 1996 (…Nds. GVBl. 1996, S. 430), vom 24. Januar 2001 (…Nds. GVBl. 2001, S. 14) und vom 18. September 2001 (…Nds. GVBl. 2001, S. 614) (zukünftig abgekürzt: NJAG (a.F.)) und der Verordnung zum Niedersächsischen Gesetz zur Ausbildung von Juristinnen und Juristen vom 2. November 1993 (…Nds. GVBl. 1993, S. 561), mit den Änderungen vom 22. Oktober 1996 (…Nds. GVBl. 1996, S. 433) und vom 26. September 2001 (…Nds. GVBl. 2001, S. 643) (zukünftig abgekürzt: NJAVO (a.F.)), namentlich nach der Regelung des § 21 NJAG (a.F) i.V.m. § 7 NJAVO (a.F.), nach der die Prüfungsunfähigkeit im Falle der Unterbrechung der Prüfung, der Säumnis des Prüfungstermins oder dem Nichterscheinen wegen Prüfungsunfähigkeit, "unverzüglich" d.h. ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB) anzuzeigen und durch ein amtsärztliches Attest nachzuweisen ist, läuft die Frist nicht erst mit der positiven Kenntnis der Prüfungsunfähigkeit, sondern bereits dann, wenn der Prüfling die erhebliche Verminderung seiner Leistungsfähigkeit bemerkt bzw. ihm diese im Sinne einer Parallelwertung in der Laiensphäre nicht verborgen geblieben ist (vgl. BVerwG, Beschl. vom 22.9.1993 - 6 B 36.93 - juris Rn. 4, Urt. v. 7.10.1988 - 7 C 8.88 -, juris Rn. 12).

    Mit dem Erfordernis des amtsärztlichen Attests, dem der Gesetzgeber nach § 7 NJAVO (a.F.) den maßgeblichen Beweiswert zuschreibt, wird zudem verhindert, dass dem Prüfling gleichheitswidrig ein weiterer, gegenüber anderen Prüflingen rechtlich nicht gerechtfertigter Prüfungsversuch eröffnet wird (vgl. auch zum Prüfungswesen BVerwG, Urt. v. 15.12.1993 - 6 C 28.92 - (zu den Anforderungen an die Unverzüglichkeit der Mitteilung der Prüfungsunfähigkeit), juris Rn. 24 -, Urt. v. 7.10.1988 - 7 C 8.88 - und v. 7.10.1983 - 7 C 95.82 - (jeweils zu den Anforderungen an die Geltendmachung der nachträglichen Prüfungsunfähigkeit), juris).

  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09

    Verfassungsbeschwerde bzgl. verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen in einem …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2018 - 2 LA 1087/17
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung liegen dann vor, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und auch die Richtigkeit des Entscheidungsergebnisses solchen Zweifeln unterliegt (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 - und v. 8.12.2009 - 1 BvR 758/07 -, jeweils juris).
  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2018 - 2 LA 1087/17
    Rn. 10 Ein Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens setzt nach § 51 Abs. 1 u. 3 VwVfG u.a. voraus, dass eine Änderung der Sach- oder Rechtslage eingetreten ist oder neue Beweismittel vorliegen und eine Geeignetheit dieser Umstände für eine dem Antragsteller günstigere Entscheidung innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis des Wiederaufgreifensgrund schlüssig dargelegt wird (vgl. zu diesem Maßstab BVerwG, Urt. v. 15.12.1987 - 9 C 285.86 -, juris Rn. 18).
  • BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 78.88

    Erteilung einer Genehmigung - Rechtskraft des Urteils - Behördliche Ablehnung …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2018 - 2 LA 1087/17
    Sachverständigengutachten sind im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG mithin nur dann neue Beweismittel, wenn sie nach Abschluss des Verwaltungs(streit)verfahrens erstellt wurden und neue, seinerzeit nicht bekannte Tatsachen verwerten, wenn sie also selbst auf neuen Beweismitteln beruhen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.1.1994 - 2 C 12/92 -, juris Rn. 24, Urt. v. 28.7.1989 - 7 C 78.88 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 04.01.2011 - 8 B 75.10

    Wiederaufgreifen des Verfahrens; neue Beweismittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2018 - 2 LA 1087/17
    § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG stellt dagegen ausschließlich auf eine veränderte Situation im tatsächlichen Bereich durch das Vorliegen neuer Beweismittel ab (BVerwG, Beschl. v. 4.1.2011 - 8 B 75.10 -, juris Rn.8).
  • BVerwG, 10.04.1990 - 7 B 48.90

    Anforderungen an die Feststellung krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2018 - 2 LA 1087/17
    Die Forderung des Nachweises der Erkrankung durch amtsärztliches Attest dient damit zugleich der Wahrung der Chancengleichheit im Prüfungsrecht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.4.1990 - 7 B 48.90 -juris, OVG Hamburg, Beschl. v. 30.3.2015 - 2 LA 72/14, juris).
  • OVG Sachsen, 21.06.2017 - 5 A 109/15

    Folgeverfahren, "Durchentscheidung", Verpflichtungsklage; Abschiebungshindernis, …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2018 - 2 LA 1087/17
    Bei Dauersachverhalten, wie einer längeren Erkrankung, ist für den Fristbeginn die erstmalige Kenntnis von dem Dauersachverhalt ausschlaggebend (vgl. auch Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urt. v. 21.6.2017 - 5 A 109/15.A -, juris Rn. 20, Stelkens/Bonk/Sachs VwVfG, 8. Auflage, § 51 Rn. 134).
  • BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 28.92
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2018 - 2 LA 1087/17
    Mit dem Erfordernis des amtsärztlichen Attests, dem der Gesetzgeber nach § 7 NJAVO (a.F.) den maßgeblichen Beweiswert zuschreibt, wird zudem verhindert, dass dem Prüfling gleichheitswidrig ein weiterer, gegenüber anderen Prüflingen rechtlich nicht gerechtfertigter Prüfungsversuch eröffnet wird (vgl. auch zum Prüfungswesen BVerwG, Urt. v. 15.12.1993 - 6 C 28.92 - (zu den Anforderungen an die Unverzüglichkeit der Mitteilung der Prüfungsunfähigkeit), juris Rn. 24 -, Urt. v. 7.10.1988 - 7 C 8.88 - und v. 7.10.1983 - 7 C 95.82 - (jeweils zu den Anforderungen an die Geltendmachung der nachträglichen Prüfungsunfähigkeit), juris).
  • BVerwG, 22.09.1993 - 6 B 36.93

    Erneute Zulassung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung wegen Prüfungsunfähigkeit …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2018 - 2 LA 1087/17
    Denn auch nach den hier - gemäß der Übergangsvorschrift des Artikel 3 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausbildung von Juristinnen und Juristen (NJAG) vom 18. September 2003 (…Nds. GVBl 2003, S. 346) - maßgeblichen Vorschriften über die erste Staatsprüfung nach dem NJAG vom 22. Oktober 1993 (Nds. GVBl. 1993 S. 449) mit den Änderungsgesetzen vom 16. Oktober 1996 (…Nds. GVBl. 1996, S. 430), vom 24. Januar 2001 (…Nds. GVBl. 2001, S. 14) und vom 18. September 2001 (…Nds. GVBl. 2001, S. 614) (zukünftig abgekürzt: NJAG (a.F.)) und der Verordnung zum Niedersächsischen Gesetz zur Ausbildung von Juristinnen und Juristen vom 2. November 1993 (…Nds. GVBl. 1993, S. 561), mit den Änderungen vom 22. Oktober 1996 (…Nds. GVBl. 1996, S. 433) und vom 26. September 2001 (…Nds. GVBl. 2001, S. 643) (zukünftig abgekürzt: NJAVO (a.F.)), namentlich nach der Regelung des § 21 NJAG (a.F) i.V.m. § 7 NJAVO (a.F.), nach der die Prüfungsunfähigkeit im Falle der Unterbrechung der Prüfung, der Säumnis des Prüfungstermins oder dem Nichterscheinen wegen Prüfungsunfähigkeit, "unverzüglich" d.h. ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB) anzuzeigen und durch ein amtsärztliches Attest nachzuweisen ist, läuft die Frist nicht erst mit der positiven Kenntnis der Prüfungsunfähigkeit, sondern bereits dann, wenn der Prüfling die erhebliche Verminderung seiner Leistungsfähigkeit bemerkt bzw. ihm diese im Sinne einer Parallelwertung in der Laiensphäre nicht verborgen geblieben ist (vgl. BVerwG, Beschl. vom 22.9.1993 - 6 B 36.93 - juris Rn. 4, Urt. v. 7.10.1988 - 7 C 8.88 -, juris Rn. 12).
  • OVG Bremen, 30.03.2015 - 2 LA 72/14

    Nachweis der Prüfungsunfähigkeit bei Schwangerschaftsbeschwerden im letzten …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2018 - 2 LA 1087/17
    Die Forderung des Nachweises der Erkrankung durch amtsärztliches Attest dient damit zugleich der Wahrung der Chancengleichheit im Prüfungsrecht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.4.1990 - 7 B 48.90 -juris, OVG Hamburg, Beschl. v. 30.3.2015 - 2 LA 72/14, juris).
  • BVerwG, 07.10.1983 - 7 C 95.82

    Voraussetzungen zur Berufung auf eine Prüfungsunfähigkeit durch Nebenwirkungen - …

  • BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 758/07
  • VG Aachen, 13.04.2023 - 4 K 2548/22

    Asylbewerber; Verteilung; Umverteilung; Wohnsitzauflage

    Rn. 28 Vgl. Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen, Urteil vom 21. Juni 2017 - 5 A 109/15.A -, juris, Rn. 20; OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. September 2018 - 2 LA 1087/17 -, juris, Rn. 13.
  • OVG Niedersachsen, 27.06.2024 - 2 LB 280/20

    Klage gegen das endgültige Nichtbestehen einer leistungsnachweispflichtigen …

    Denn mit dem Begehren der Zulassung zur erneuten Wiederholungsprüfung strebt der Prüfling in der Sache letztlich an, so behandelt zu werden, als wäre er zu der Wiederholungsprüfung wegen Prüfungsunfähigkeit nicht erschienen (vgl. Senatsbeschl. v. 13.9.2018 - 2 LA 1087/17 -, juris Rn. 23).
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