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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2024 - 2 LA 12/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,21362
OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2024 - 2 LA 12/20 (https://dejure.org/2024,21362)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30.07.2024 - 2 LA 12/20 (https://dejure.org/2024,21362)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30. Juli 2024 - 2 LA 12/20 (https://dejure.org/2024,21362)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 56 Abs 4 SG, § 48 Abs 1 VwVfG, § 51 Abs 1 Nr 2 VwVfG, § 51 Abs 5 VwVfG
    Wiederaufgreifen des Verfahrens einer ehemaligen Sanitätsoffizierin auf Zeit wegen rechtswidrig festgesetzter Stundungszinsen und nicht berücksichtigter Zeiten der Facharztausbildung (sog. Abdienquote) bei der Rückforderung von Bundeswehr-Ausbildungskosten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 16.16

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2024 - 2 LA 12/20
    Rn. 4 Im April 2017 beantragte die Klägerin unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. April 2017 - 2 C 16.16 - (juris), das Verfahren zur Festsetzung der Aus- und Weiterbildungskosten wiederaufzugreifen und hilfsweise den im März 2010 ergangenen Leistungsbescheid bezüglich der darin festgesetzten Stundungszinsen und den darin bei der Berechnung der Abdienquote nicht berücksichtigten Zeiten der Facharztausbildung zurückzunehmen.

    Insoweit ist das Verfahren nicht deshalb (nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 und § 51 Abs. 5 i. V. m. § 48 VwVfG) wiederaufzugreifen und die Berufung nicht deshalb zuzulassen, weil von dem Leistungsbescheid wie bei einem Dauerverwaltungsakt weiterhin erheblichen Belastungen ausgingen sowie mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. April 2017 - 2 C 16.16 - (BVerwGE 158, 364) eine Änderung der Rechtslage einhergegangen sei (a) oder das Ermessen der Beklagten bei der Entscheidung nach § 51 Abs. 5 i. V. m. § 48 VwVfG wegen der langjährigen Zinslast und der fehlenden Begrenzung der Rückzahlungspflicht auf Null reduziert gewesen oder nicht fehlerfrei ausgeübt worden sei (b).

    Rn. 9 Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 12. April 2017 (u. a. - 2 C 16.16 - juris Rn. 51 ff.) unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 14. Mai 2014 - 2 B 96.13 - juris Rn. 4, 7 ff. m. w. N. zur bei der Dienstzeit nicht berücksichtigten Facharztausbildung) entschieden, dass es ermessensfehlerhaft sei, wenn Zeiten, in denen approbierte Sanitätsoffiziere vollen Dienst als Arzt in einem Bundeswehrkrankenhaus leisten, nicht zur Verringerung der Rückzahlungsverpflichtung führten (sog. Abdienquote).

    Außerdem gestatte danach (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. April 2017 - 2 C 16.16 - juris Rn. 66 ff.) die Härtefallregelung des § 56 Abs. 4 Satz 3 SG zwar die Stundung bei gleichzeitiger Ratenzahlung, ermächtige aber nicht zur Erhebung von Zinsen; vgl. VGH München, Beschluss vom 19. September 2019 - 6 ZB 19.767 -, juris Rn. 11 m. w. N.).

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht zu der in Bezug genommenen - durch das Urteil vom 12. April 2017 - 2 C 16.16 - (…juris Rn. 64 ff.) - geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Erhebung von Stundungszinsen nach § 56 Abs. 4 SG a. F. nochmals bestätigt.

    Rn. 11 Soweit die Klägerin einwendet, das Bundesverwaltungsgericht habe in der mündlichen Verhandlung (2 C 16.16) deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es mit seiner Entscheidung - hier: Urteil vom 12. April 2017 - 2 C 16.16 - (…jurisRn. 64 ff.) - und mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (…Beschluss vom 21. April 2015, - 2 BvR 1322/12 u. a. - BVerfGE 139, 19 Rn. 52 ff. m. w. N.) - der allgemein geänderten Rechtsauffassung zur Bedeutung des Wesentlichkeitsgrundsatzes habe Rechnung tragen wollen, ändert dies nichts.

    Rn. 17 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Beschluss vom 12. November 2020 - 2 B 2.20 -, juris Rn. 10 m. w. N.) sind mit den vorgenannten Grundsätzen vergleichbare Umstände insbesondere nicht in einer generellen finanziellen Belastung mit den Stundungszinsen und dem Umstand zu sehen, dass die Zinsforderung mit § 56 Abs. 4 SG a. F. im Hinblick auf den damit verbundenen Eingriff in das Eigentumsrecht auf einer nach der Auslegung des 2. Senats der Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 12. April 2017 - 2 C 16.16 - (…juris Rn. 64 ff.) unzureichenden Rechtsgrundlage beruht.

    Diesbezüglich ist ebenfalls in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 12. April 2017 - 2 C 16.16 -, juris Rn. 37 ff. m. w. N.) und des Senats (…Urteil vom 10. März 2016 - 2 LB 13/15 -, juris Rn. 38 . m. w. N.) geklärt, dass es dieser erforderlichen Festlegung einer zeitlichen Begrenzung (…vgl. dazu schon das von der Klägerin in diesem Zusammenhang in Bezug genommene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. März 2006 - 2 C 18.05 -, juris Rn. 24) wegen der sich im Laufe des Rückzahlungszeitraums ändernden und zur Vermeidung einer existenziellen Notlage von Amts wegen zu überprüfenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der ehemaligen Soldatin nicht bereits im Rückzahlungsbescheid bedarf.

    Rn. 19 Nur am Rande sei bemerkt, dass der Gesetzgeber als Reaktion auf die neue Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 12. April 2017 - 2 C 16.16 -, juris) zwischenzeitlich bezogen auf Neufälle für die nach Auffassung der Klägerin als schlechthin unerträglich empfundene Zinsbelastung mit dem ab dem 9. August 2019 geltenden Satz 1 des § 56 Abs. 4 SG eine Rechtsgrundlage geschaffen hat.

  • BVerwG, 12.11.2020 - 2 B 2.20

    Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens wegen rechtswidrig festgesetzter …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2024 - 2 LA 12/20
    Mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit besteht nur ausnahmsweise dann ein Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts, wenn dessen Aufrechterhaltung "schlechthin unerträglich" ist, was von den Umständen des Einzelfalls und einer Gewichtung der einschlägigen Gesichtspunkte abhängt (BVerwG, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 B 2.20 -, juris Rn. 8 m. w. N.).

    Die offensichtliche Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts, dessen Rücknahme beansprucht wird, kann ebenfalls die Annahme rechtfertigen, seine Aufrechterhaltung sei "schlechthin unerträglich" (BVerwG, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 B 2.20 -, juris Rn. 9 m. w. N.).

    Rn. 17 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 12. November 2020 - 2 B 2.20 -, juris Rn. 10 m. w. N.) sind mit den vorgenannten Grundsätzen vergleichbare Umstände insbesondere nicht in einer generellen finanziellen Belastung mit den Stundungszinsen und dem Umstand zu sehen, dass die Zinsforderung mit § 56 Abs. 4 SG a. F. im Hinblick auf den damit verbundenen Eingriff in das Eigentumsrecht auf einer nach der Auslegung des 2. Senats der Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 12. April 2017 - 2 C 16.16 - (…juris Rn. 64 ff.) unzureichenden Rechtsgrundlage beruht.

    Schon im Hinblick darauf lässt sich die Rechtswidrigkeit der Erhebung von Stundungszinsen durch einen bestandskräftig gewordenen Verwaltungsakt nicht als offensichtlich und damit als "schlechthin unerträglich" beurteilen (BVerwG, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 B 2.20 -, juris Rn. 10 m. w. N).

    Rn. 20 3. Die mit den ernstlichen Zweifeln an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils begründeten besonderen tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten der Rechtsache (§ 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) liegen aus den vorgenannten Gründen (siehe oben zu Nr. 2) nicht vor und sind zudem (überwiegend, siehe oben zu Nr. 2) grundsätzlich in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerwG, Beschlüsse, jeweils vom 12. November 2020 - 2 B 1.20 - und - 2 B 2.20 -, jeweils juris).

  • BVerwG, 12.11.2020 - 2 B 1.20

    Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens betreffend die Rückforderung von …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2024 - 2 LA 12/20
    Sie ist nicht geeignet oder darauf angelegt, die Rechtsordnung konstitutiv zu verändern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 B 1.20 -, juris Rn. 7 f. m. w. N.).

    Im Gegenteil: Bis zu der vorgenannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im April 2017 ist die Härtefallregelung in § 56 Abs. 4 Satz 3 SG a. F. von der gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung als hinreichende Rechtsgrundlage für die Frage der Erhebung von Stundungszinsen für rückzahlbare Ausbildungsentgelte anerkannt gewesen (BVerwG, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 B 1.20 -, juris Rn.12 mit Verweis auf: OVG B-Stadt…, Urteil vom 18. Juli 1997 - Bf I 23/95 - juris Rn. 38; VGH München…, Beschluss vom 19. Mai 2015 - 6 ZB 14.1841 - juris Rn. 21;… OVG Münster, Urteile vom 24. Februar 2016 - 1 A 335/14 - juris Rn. 73 und - 1 A 1991/14 - juris Rn. 84; OVG Koblenz, Urteil vom 10. Juni 2016 - 10 A 11136/15 - NVwZ-RR 2017, 243Rn.

    Rn. 20 3. Die mit den ernstlichen Zweifeln an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils begründeten besonderen tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten der Rechtsache (§ 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) liegen aus den vorgenannten Gründen (siehe oben zu Nr. 2) nicht vor und sind zudem (überwiegend, siehe oben zu Nr. 2) grundsätzlich in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerwG, Beschlüsse, jeweils vom 12. November 2020 - 2 B 1.20 - und - 2 B 2.20 -, jeweils juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.03.2016 - 2 LB 13/15

    Rückforderung von Ausbildungsgeld und Fachausbildungskosten eines Soldaten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2024 - 2 LA 12/20
    Auch der Senat hatte die Norm in diesem Sinne ausgelegt, und zwar sowohl mit Blick auf die gestundete verzinste Ratenzahlung als auch im Hinblick auf die bei der Berechnung des Rückzahlungsbetrages nicht berücksichtigte Facharztausbildung bei der Abdienquote (vgl. Urteil des Senats vom 10. März 2016 - 2 LB 13/15 -, juris Rn. 34 ff. m. w. N.).

    Auch dafür gab es zuvor eine gefestigte höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. nur BVerwG…, Beschluss vom 14. Mai 2015 - 2 B 96.13 -, juris Rn. 7 ff.; Urteil des Senats vom 10. März 2016 - 2 LB 13/15 -, juris Rn. 34 ff. und die schon oben zu 2.a. aufgeführte obergerichtliche Rechtsprechung).

    Diesbezüglich ist ebenfalls in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. Urteil vom 12. April 2017 - 2 C 16.16 -, juris Rn. 37 ff. m. w. N.) und des Senats (Urteil vom 10. März 2016 - 2 LB 13/15 -, juris Rn. 38 . m. w. N.) geklärt, dass es dieser erforderlichen Festlegung einer zeitlichen Begrenzung (…vgl. dazu schon das von der Klägerin in diesem Zusammenhang in Bezug genommene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. März 2006 - 2 C 18.05 -, juris Rn. 24) wegen der sich im Laufe des Rückzahlungszeitraums ändernden und zur Vermeidung einer existenziellen Notlage von Amts wegen zu überprüfenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der ehemaligen Soldatin nicht bereits im Rückzahlungsbescheid bedarf.

  • BVerwG, 14.05.2014 - 2 B 96.13

    Zum soldatengesetzlichen Dienstzeitbegriff; erneutes Aufgreifen …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2024 - 2 LA 12/20
    Rn. 9 Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 12. April 2017 (…u. a. - 2 C 16.16 - juris Rn. 51 ff.) unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 2014 - 2 B 96.13 - juris Rn. 4, 7 ff. m. w. N. zur bei der Dienstzeit nicht berücksichtigten Facharztausbildung) entschieden, dass es ermessensfehlerhaft sei, wenn Zeiten, in denen approbierte Sanitätsoffiziere vollen Dienst als Arzt in einem Bundeswehrkrankenhaus leisten, nicht zur Verringerung der Rückzahlungsverpflichtung führten (sog. Abdienquote).

    Auch dafür gab es zuvor eine gefestigte höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 2015 - 2 B 96.13 -, juris Rn. 7 ff.;… Urteil des Senats vom 10. März 2016 - 2 LB 13/15 -, juris Rn. 34 ff. und die schon oben zu 2.a. aufgeführte obergerichtliche Rechtsprechung).

  • BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 18.05

    Soldat auf Zeit; Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer; Ausscheiden aus dem …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2024 - 2 LA 12/20
    Diesbezüglich ist ebenfalls in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. Urteil vom 12. April 2017 - 2 C 16.16 -, juris Rn. 37 ff. m. w. N.) und des Senats (…Urteil vom 10. März 2016 - 2 LB 13/15 -, juris Rn. 38 . m. w. N.) geklärt, dass es dieser erforderlichen Festlegung einer zeitlichen Begrenzung (vgl. dazu schon das von der Klägerin in diesem Zusammenhang in Bezug genommene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. März 2006 - 2 C 18.05 -, juris Rn. 24) wegen der sich im Laufe des Rückzahlungszeitraums ändernden und zur Vermeidung einer existenziellen Notlage von Amts wegen zu überprüfenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der ehemaligen Soldatin nicht bereits im Rückzahlungsbescheid bedarf.
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2022 - 2 LA 463/18

    Straßenausbaubeitragserhebung in Schleswig-Holstein; Entstehen der sachlichen …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2024 - 2 LA 12/20
    Insoweit unterscheidet sich der Streitfall nicht signifikant vom Schwierigkeitsgrad üblicher Beamtensachen und weist damit keine überdurchschnittlichen, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten auf (vgl. zu den Voraussetzungen dieses Zulassungsgrundes nur Beschluss des Senats vom 23. März 2022 - 2 LA 463/18 -, juris Rn. 30 m. w. N.).
  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2024 - 2 LA 12/20
    Rn. 11 Soweit die Klägerin einwendet, das Bundesverwaltungsgericht habe in der mündlichen Verhandlung (2 C 16.16) deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es mit seiner Entscheidung - hier: Urteil vom 12. April 2017 - 2 C 16.16 - (…jurisRn. 64 ff.) - und mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 21. April 2015, - 2 BvR 1322/12 u. a. - BVerfGE 139, 19 Rn. 52 ff. m. w. N.) - der allgemein geänderten Rechtsauffassung zur Bedeutung des Wesentlichkeitsgrundsatzes habe Rechnung tragen wollen, ändert dies nichts.
  • BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 15.08

    Ausweisung; Befristung; Rechtskraft, Rechtskraftbindung; Rücknahme; Widerruf; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2024 - 2 LA 12/20
    Rn. 10 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist jedoch geklärt, dass eine Änderung auch höchstrichterlicher Rechtsprechung grundsätzlich keine Änderung der Rechtslage herbeiführt (BVerwG…, Beschluss vom 1. Juli 2013 - 8 B 7.13 - juris Rn. 6 m. w. N.; Urteil vom 22. Oktober 2009 - 1 C 15.08 - juris Rn. 20 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2021 - 2 LA 216/17

    Ausbaubeitrag für Anliegerstraße im Amtsbereich Lütjenburg hat Bestand

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2024 - 2 LA 12/20
    Rn. 6 2. Die dagegen erhobenen Einwände begründen keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils (vgl. zu den Voraussetzungen des Zulassungsgrundes des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO und den Anforderungen an seine Darlegung nur: Beschluss des Senats vom 22. Oktober 2021 - 2 LA 216/17 -, juris Rn. 11 m. w. N).
  • BVerwG, 01.07.2013 - 8 B 7.13

    Keine Änderung der Rechtslage durch Änderung der Rechtsprechung zur Auslegung …

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 4 S 2237/15

    Rückforderung von Kosten eines während seines Soldatendienstverhältnisses …

  • BVerwG, 24.02.2017 - 2 C 6.16

    Altersteilzeit; Arbeitsphase; Beamter; Blockmodell; Dienstleistungsphase; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2016 - 1 A 335/14

    Erstattung der Gewährung des Ausbildungsgeldes und der weiteren Kosten der …

  • VGH Bayern, 19.05.2015 - 6 ZB 14.1841

    Soldatenrecht; Soldat auf Zeit; Entlassung; Anerkennung als …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2016 - 10 A 11136/15

    Rückforderung von Ausbildungskosten - Entlassung eines Soldaten auf Zeit nach …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2016 - 1 A 1991/14

    Pflicht zur Erstattung des während der Beurlaubung zum Studium bezogenem …

  • VGH Bayern, 19.09.2019 - 6 ZB 19.767

    Rückforderung von Ausbildungskosten bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem …

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2025 - 11 S 134/22

    Erstattung von gewährten Sozialleistungen für nachgereiste Familienangehörige …

    Weder die Klärung einer Rechtsfrage durch die höchstrichterliche Rechtsprechung noch eine Änderung dieser Rechtsprechung begründen regelmäßig eine Änderung der Rechtslage i.S.v. § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG (vgl. BVerwG…, Urteil vom 20.04.2023 - 1 C 4.22 - juris Rn. 17;… Beschluss vom 09.08.2011 - 5 B 15.11 - juris Rn. 7;… VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.04.2008 - 11 S 759/06 - juris Rn. 35; OVG NRW…, Beschluss vom 11.05.2022 - 1 A 2931/19 - juris Rn. 19; OVG SH, Beschluss vom 30.07.2024 - 2 LA 12/20 - juris Rn. 3).
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