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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 06.03.2003 - 2 LA 14/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,28553
OVG Schleswig-Holstein, 06.03.2003 - 2 LA 14/03 (https://dejure.org/2003,28553)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06.03.2003 - 2 LA 14/03 (https://dejure.org/2003,28553)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. März 2003 - 2 LA 14/03 (https://dejure.org/2003,28553)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts i.S.d. § 107 Abs. 1 Bundessozialhilfegesetz (BSHG); Objektive Tatbestandsmerkmale für die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.03.1999 - 5 C 11.98

    Verziehen vom Ort des gewöhnlichen Aufenthalts.

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.03.2003 - 2 LA 14/03
    Da das Bundessozialhilfegesetz keine näheren Regelungen zur Bestimmung des Rechtsbegriffs des gewöhnlichen Aufenthalts enthält, gilt gemäß § 37 Satz 1 SGB I die Legaldefinition in § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I mit der Maßgabe, dass der unbestimmte Rechtsbegriff unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck sowie Regelungszusammenhang der jeweiligen Norm auszulegen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.03.1999 - 5 C 11/98 -, FEVS 49, 434, 436).

    Danach ist im Sozialhilferecht, schon im Hinblick auf eine Abgrenzung zum tatsächlichen Aufenthalt, nicht allein auf die objektiven Verhältnisse, sondern auch auf subjektive Tatbestandsmerkmale (Wille des Hilfesuchenden) abzustellen (vgl. Schellhorn, Komm. zum BSHG, 16. Aufl., § 97 Rdnr. 33, sowohl auch BVerwG, Urt. v. 18.03.1999, a.a.O., S. 437 unten).

    Allerdings sind insoweit nicht Wünsche, Pläne oder Vorstellungen des Hilfesuchenden maßgeblich (siehe BVerwG, Urt. v. 18.03.1999, a.a.O., S. 437), sondern der manifestierte Wille (…Schellhorn, a.a.O., Rdnr. 31).

  • OVG Saarland, 03.09.2007 - 3 Q 133/06

    Fortbestehen der örtlichen Zuständigkeit des Trägers für Jugendhilfeleistung bei …

    ständige Rechtsprechung des BVerwG, etwa Entscheidungen vom 7.10.1999 - 5 C 21.98 -, FEVS 51, 385, vom 19.5.2000 - 5 B 5.00 -, zitiert nach juris, vom 23.10.2001 - 5 C 3.00 -, FEVS 53, 200, vom 6.2.2003 - 5 C 34.02 -, FEVS 54, 391 = E 117, 367, vom 26.2.2004 - 5 C 39.02 - und vom 7.7.2005 - 5 C 9.04 -, NVwZ 2006, 97; siehe etwa auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 2.7.2004 - 3 R 6/03 - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 6.3.2003 - 2 LA 14/03 -, zitiert nach Juris; OVG Münster, Urteil vom 12.9.2002 - 12 A 4625/99 -, FEVS 54, 221; OVG Lüneburg, Urteil vom 12.4.2000 - 4 L 4035/99 - FEVS 52, 26; siehe auch Mergler/Zink, BSHG, § 103 Rdnr. 34 b, 35; Schellhorn, BSHG, 16. Aufl., § 97 RdNr. 28 ff.; LPK-BSHG, 6. Aufl., § 97 Rdnrn. 30.
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