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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 04.01.2016 - 2 LA 230/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,493
OVG Niedersachsen, 04.01.2016 - 2 LA 230/15 (https://dejure.org/2016,493)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.01.2016 - 2 LA 230/15 (https://dejure.org/2016,493)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Januar 2016 - 2 LA 230/15 (https://dejure.org/2016,493)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 26.09.2012 - 2 BvR 938/12

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG bei …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.2016 - 2 LA 230/15
    Rn. 27 "Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 42, 364 ; 47, 182 ; BVerfGK 20, 53 ).

    Art. 103 Abs. 1 GG ist allerdings erst verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 25, 137 ; 47, 182 ; BVerfGK 20, 53 ).

    Die Gerichte sind nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in der Begründung der Entscheidung ausdrücklich zu befassen (vgl. BVerfGE 13, 132 ; 42, 364 ; 47, 182 ; BVerfGK 20, 53 ).

    Deshalb müssen, wenn das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen soll, im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 27, 248 ; 47, 182 ; BVerfGK 20, 53 ).

    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in der Begründung der Entscheidung nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert ist (vgl. BVerfGE 86, 133 ; BVerfGK 6, 334 ; 10, 41 ; 20, 53 ).

    Daraus ergibt sich eine Pflicht der Gerichte, die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen in den Entscheidungsgründen zu verarbeiten (vgl. BVerfGE 47, 182 ; BVerfGK 10, 41 ; 20, 53 ).".

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.2016 - 2 LA 230/15
    Rn. 27 "Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 42, 364 ; 47, 182 ; BVerfGK 20, 53 ).

    Art. 103 Abs. 1 GG ist allerdings erst verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 25, 137 ; 47, 182 ; BVerfGK 20, 53 ).

    Die Gerichte sind nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in der Begründung der Entscheidung ausdrücklich zu befassen (vgl. BVerfGE 13, 132 ; 42, 364 ; 47, 182 ; BVerfGK 20, 53 ).

    Deshalb müssen, wenn das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen soll, im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 27, 248 ; 47, 182 ; BVerfGK 20, 53 ).

    Daraus ergibt sich eine Pflicht der Gerichte, die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen in den Entscheidungsgründen zu verarbeiten (vgl. BVerfGE 47, 182 ; BVerfGK 10, 41 ; 20, 53 ).".

  • VG Oldenburg, 26.06.2001 - 13 A 1554/01

    Anfechtung eines Prozeßvergleichs

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.2016 - 2 LA 230/15
    Er verweist demgegenüber auf einen früheren Gerichtsbescheid des Ausgangsgerichts vom 26. Juni 2001 (- 13 A 1554/01 -), wonach Prozesshandlungen anfechtbar seien, die durch Drohung, sittenwidrige Täuschung, unzulässigen Druck u.ä.

    Rn. 11 Im Ergebnis das gleiche gilt für den vom Kläger ebenfalls angeführten früher ergangenen Gerichtsbescheid des Ausgangsgerichts vom 26. Juni 2001 (- 13 A 1554/01 -).

    Im Übrigen wäre hinsichtlich des Gerichtsbescheids vom 26. Juni 2001 (- 13 A 1554/01 -) ferner zu bedenken, dass dieser den Widerruf eines Prozessvergleichs betraf, für den wegen der Doppelnatur des Prozessvergleichs möglicherweise ohnehin andere Grundsätze gelten (…vgl. BAG, Urt. v. 12.5.2010 - 2 AZR 544/08 -, NZA 2010, 1250).

  • BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 722/06

    Anspruch auf rechtliches Gehör (ausdrückliche Bescheidung zentralen Vorbringens …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.2016 - 2 LA 230/15
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in der Begründung der Entscheidung nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert ist (vgl. BVerfGE 86, 133 ; BVerfGK 6, 334 ; 10, 41 ; 20, 53 ).

    Daraus ergibt sich eine Pflicht der Gerichte, die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen in den Entscheidungsgründen zu verarbeiten (vgl. BVerfGE 47, 182 ; BVerfGK 10, 41 ; 20, 53 ).".

  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.2016 - 2 LA 230/15
    Rn. 27 "Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 42, 364 ; 47, 182 ; BVerfGK 20, 53 ).

    Die Gerichte sind nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in der Begründung der Entscheidung ausdrücklich zu befassen (vgl. BVerfGE 13, 132 ; 42, 364 ; 47, 182 ; BVerfGK 20, 53 ).

  • BVerwG, 21.03.1979 - 6 C 10.78

    Rücknahme eines Widerspruchs - Anfechtbarkeit einer Widerspruchsrücknahme bei …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.2016 - 2 LA 230/15
    Rn. 6 Das Verwaltungsgericht selbst ist in der hier angegriffenen Entscheidung von dem grundlegenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. März 1979 (- 6 C 10.78 -, BVerwGE 57, 342 = DVBl. 1979, 819) ausgegangen, wonach Grundsätze des materiellen Rechts über die Anfechtung wegen Irrtums oder anderer Willensmängel auf die Prozesshandlungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht anwendbar sind.

    Sie betreffen Antragsrücknahmen nach § 32 AsylVfG, die - anders als das Widerspruchsverfahren (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 21.3.1979 - 6 C 10.78 -, BVerwGE 57, 342 = DVBl. 1979, 819) - keinen prozessrechtlichen, sondern verwaltungsverfahrensrechtlichen Regelungen und Grundsätzen unterliegen.

  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 33.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Unanfechtbarkeit/Unwiderruflichkeit einer …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.2016 - 2 LA 230/15
    Rn. 7 Die genannten Grundsätze sind in der weiteren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beibehalten, allerdings unter dem Gesichtspunkt des allgemein geltenden Grundsatzes von Treu und Glauben auch ergänzt worden, namentlich für die Fälle einer offensichtlich nur versehentlichen Rücknahme und unzutreffender richterlicher Belehrung oder Empfehlung (BVerwG, Beschl. v. 9.1.1985 - 6 B 222.84 -, NVwZ 1985, 196; Urt. v. 6.12.1996 - 8 C 33.95 -, NVwZ 1997, 1210; Beschl. v. 7.8.1998 - 4 B 75.98 -, NVwZ-RR 1999, 407; vgl. auch die ausführliche Darstellung im Beschl. d. OVG Hamburg v. 7.10.2014 - 3 Bf 86/12 -, juris).

    Rn. 9 "Ein Widerruf kann allerdings auch dann in Betracht kommen, wenn es mit dem Grundsatz von Treu und Glauben, der das gesamte Recht unter Einschluss der Verwaltungsgerichtsordnung beherrscht, unvereinbar wäre, einen Beteiligten an einer von ihm vorgenommenen Prozesshandlung festzuhalten (BVerwG vom 6.12.1996 a.a.O.; BGH vom 16.5.1991 NJW 1991, 2839).

  • BVerwG, 09.01.1985 - 6 B 222.84

    Widerruf einer Prozesshandlung im Verwaltungsprozess - Widerruf einer infolge …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.2016 - 2 LA 230/15
    Rn. 7 Die genannten Grundsätze sind in der weiteren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beibehalten, allerdings unter dem Gesichtspunkt des allgemein geltenden Grundsatzes von Treu und Glauben auch ergänzt worden, namentlich für die Fälle einer offensichtlich nur versehentlichen Rücknahme und unzutreffender richterlicher Belehrung oder Empfehlung (BVerwG, Beschl. v. 9.1.1985 - 6 B 222.84 -, NVwZ 1985, 196;… Urt. v. 6.12.1996 - 8 C 33.95 -, NVwZ 1997, 1210; Beschl. v. 7.8.1998 - 4 B 75.98 -, NVwZ-RR 1999, 407; vgl. auch die ausführliche Darstellung im Beschl. d. OVG Hamburg v. 7.10.2014 - 3 Bf 86/12 -, juris).

    herbeigeführt wurde (s. hierzu BVerwG vom 9.1.1985 NVwZ 1985, 196; BGH vom 26.11.1980 NJW 1981, 576; BayVGH vom 6.11.2008 Az. 13 A 08.2579; vom 4.12.1997 Az. 13 A 96.1117;… Kopp/Schenke, a.a.O., RdNr. 15 vor § 40).".

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.2016 - 2 LA 230/15
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in der Begründung der Entscheidung nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert ist (vgl. BVerfGE 86, 133 ; BVerfGK 6, 334 ; 10, 41 ; 20, 53 ).
  • BVerfG, 22.11.2005 - 2 BvR 1090/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung nach Vietnam

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.2016 - 2 LA 230/15
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in der Begründung der Entscheidung nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert ist (vgl. BVerfGE 86, 133 ; BVerfGK 6, 334 ; 10, 41 ; 20, 53 ).
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

  • BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 544/08

    Gerichtlicher Vergleich - Anfechtung - Drohung

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Personenbeförderung Sachsen-Anhalt

  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11

    Stattgebender Kammerbeschluss: Rechtsschutzgarantie gebietet ggf Umdeutung einer …

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

  • BVerwG, 07.08.1998 - 4 B 75.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unanfechtbarkeit der Verfahrenseinstellung bei …

  • OVG Hamburg, 07.10.2014 - 3 Bf 86/12

    Anfechtung einer angekündigten Widerspruchsrücknahmeerklärung; Zulässigkeit eines …

  • BGH, 16.05.1991 - III ZB 1/91

    Keine Wiedereinsetzung bei irrtümlicher Rücknahme fristgerechter Berufung

  • BGH, 26.11.1980 - IVb ZR 592/80

    Versäumung - Rechtsmittelfrist - Verschulden - Prozeßbevollmächtigter - …

  • BFH, 03.08.1978 - VI R 73/78

    Postschließfach - Leerung des Postschließfachs - Zugangszeitpunkt - …

  • VGH Bayern, 06.11.2008 - 13 A 08.2579

    Wird ein Klageverfahren von den Parteien aufgrund einer entsprechenden Empfehlung …

  • VGH Bayern, 26.03.2015 - 13 A 14.1240

    Verfahrensbeendigung infolge übereinstimmender Hauptsacheerledigungserklärungen …

  • VGH Bayern, 29.01.2009 - 13 A 08.1688

    Verfahrensbeendigung infolge übereinstimmender Hauptsacheerledigungserklärungen - …

  • VGH Bayern, 04.12.1997 - 13 A 96.1117
  • VG Stuttgart, 14.01.2021 - 4 K 40/19

    Anfechtung einer Klagerücknahme

    herbeigeführt wurde (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.01.1985 - 6 B 222/84 - NVwZ 1985, 196 - juris Rn. 3 …und Beschl. v. 07.08.1998 - 4 B 75/98 - NVwZ-RR 1999, 407 - juris Rn. 3;… BGH, Beschl. v. 26.11.1980 - IVb ZR 592/80 - NJW 1981, 576 - juris Rn. 2;… VGH München, Urt. v. 29.01.2009 - 13 A 08.1688 - juris Rn. 27; OVG Lüneburg, Beschl. v. 04.01.2016 - 2 LA 230/15 - NVwZ-RR 2016, 597 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 15.01.2026 - 9 ZB 25.565

    Streit über wirksame Verfahrensbeendigung bei übereinstimmender …

    Die Rechtsprechung zur Widerrufbarkeit prozessualer Erklärungen hatte insofern richterliche Hinweise im Sinne des § 86 Abs. 3 VwGO vor Augen, die aufgrund näherer Befassung mit der Sach- und Rechtslage zu einzelfallbezogenen - allerdings unzutreffenden - Ratschlägen geführt hatten (NdsOVG, B.v. 4.1.2016 - 2 LA 230/15 -juris Rn. 14).
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