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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 03.01.2020 - 2 LA 603/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,68
OVG Niedersachsen, 03.01.2020 - 2 LA 603/19 (https://dejure.org/2020,68)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.01.2020 - 2 LA 603/19 (https://dejure.org/2020,68)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. Januar 2020 - 2 LA 603/19 (https://dejure.org/2020,68)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Abs 3 ZÄPrO; Art 3 Abs 1 GG
    Besetzung des Prüfungsausschusses; Besetzung, vorschriftsmäßige; Leistungsbewertung; Prüfung; Prüfungsausschuss; Prüfungskommission; Vorsitz; Vorsitzender des Prüfungsausschusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 06.03.2019 - 2 ME 224/19

    Prüfling; Prüfung; Prüfungsausschuss; Staatsprüfung, zweite für Lehramt; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.01.2020 - 2 LA 603/19
    Gehört eine Person einem Prüfungsausschuss an, die diesem nach den rechtlichen Vorgaben nicht angehören darf, führt dies dann nicht (stets) zur Rechtswidrigkeit der Prüfung, wenn diese Person nach Maßgabe der prüfungsrechtlichen Bestimmungen bei der Leistungsbewertung selbst nicht mitgewirkt und auf diese keinerlei Einfluss genommen hat (Abgrenzung zu Senatsbeschl. v. 6.3.2019 - 2 ME 224/19 -, juris Rn. 3).

    Einen unzulässigen Einfluss auf diese Wertungen nimmt derjenige vor, der dem Prüfungsausschuss nach den vorgegebenen Regelungen nicht angehören soll (Senatsbeschl. v. 6.3.2019 - 2 ME 224/19 -, juris Rn. 3;… Nds. OVG, Urt. v. 8.6.2011 - 8 LB 199/09 -, juris Rn. 36).

  • OVG Niedersachsen, 08.06.2011 - 8 LB 199/09

    Nichtbestehen des praktischen Teiles der staatlichen Abschlussprüfung in der …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.01.2020 - 2 LA 603/19
    Einen unzulässigen Einfluss auf diese Wertungen nimmt derjenige vor, der dem Prüfungsausschuss nach den vorgegebenen Regelungen nicht angehören soll (…Senatsbeschl. v. 6.3.2019 - 2 ME 224/19 -, juris Rn. 3; Nds. OVG, Urt. v. 8.6.2011 - 8 LB 199/09 -, juris Rn. 36).
  • VGH Hessen, 03.12.2002 - 8 TG 2413/02

    Anordnungsgrund bei wahrscheinlichem Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund bei …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.01.2020 - 2 LA 603/19
    Ob aber eine Praxis, die den gesetzlich gewünschten Zustand eines Vorsitzes durch einen ordentlichen Professor seit nunmehr mehr als 15 Jahren durchbricht und deren Gründe für den entscheidungserheblichen Zeitraum im Jahr 2013 dem Senat nicht transparent erscheinen, noch als ein zulässiges Gebrauchmachen von der Ausnahmevorschrift angesehen werden kann, begegnet - wie die Klägerin zu Recht ausführt - erheblichen Zweifeln (vgl. zum anzulegenden - strengen - Maßstab HessVGH, Beschl. v. 3.12.2002 - 8 TG 2413/02 -, juris Rn. 22 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 21.09.2018 - 2 LA 1750/17

    Berufsbild; Hochschulprüfung; Legasthenie; Leseschwäche; Nachteilsausgleich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.01.2020 - 2 LA 603/19
    Von ernstlichen Zweifeln in diesem Sinne ist auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Urteils mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. Senatsbeschl. v. 21.9.2018 - 2 LA 1750/17 -, juris Rn. 7 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 08.02.2024 - 3 Bf 145/22

    Neuer Prüfungsversuch in der zahnärztlichen Prüfung aufgrund der Rechtswidrigkeit …

    So hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht im Rahmen der von der Beklagten zitierten Entscheidung vom 3. Januar 2020 (2 LA 603/19, DÖV 2020, 288 [Ls], juris Rn. 8) in Bezug auf eine Wiederholungsprüfung im Fach Zahnersatzkunde der zahnärztlichen Vorprüfung die Auffassung vertreten, dass eine möglicherweise fehlerhafte Besetzung des Prüfungsausschussvorsitzes nicht zur Rechtswidrigkeit der Bewertung der Prüfungsleistungen der dortigen Klägerin führt.

    In diesem Sinne hat das Verwaltungsgericht den bereits im Ausgangsverfahren geltend gemachten Einwand aufgegriffen und zur Kausalität des Fehlers bei der Prüferbestellung klarstellend ausgeführt, dass gerade die Bestimmung des konkreten Fachprüfers im Fach Zahnersatzkunde als Mitglied des für den Kläger zuständigen Prüfungsausschusses von der zuständigen Behörde und nicht von der "zahnmedizinischen Fakultät des …" hätte getroffen werden müssen und dass die zuständige Behörde angesichts der Zahl von 14 Fachprüfern im Fachgebiet der Zahnersatzkunde zuzüglich des Prüfungsausschussvorsitzenden nicht zwangsläufig Herrn Dr. R. als Prüfer für den Kläger bestellt hätte, so dass sich der Fehler auf das Ergebnis ausgewirkt hat (UA S.12) - wenngleich der Vorsitzende des Prüfungsausschusses nach § 55 ZÄPrO grundsätzlich nur zur Anwesenheit berufen ist und bei der Bewertung der Prüfungsleistung nicht mitwirken darf (…so zur naturwissenschaftlichen oder zahnärztlichen Vorprüfung in Bezug auf das Recht auf Beiwohnung nach § 5 Abs. 1 Satz 2 ZÄPrO OVG Hamburg, Beschl. v. 23.4.2007, 3 Bs 333/06, MedR 2007, 666, juris Rn. 15; OVG Lüneburg, Beschl. v. 3.1.2020, 2 LA 603/19, DÖV 2020, 288 [Ls], juris Rn. 8).

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2020 - 2 LA 7/20

    Ablauf; Amtsperiode; Bedeutung, grundsätzliche; besondere Schwierigkeiten; Dekan; …

    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen dann vor, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, NVwZ 2010, 634; Senatsbeschl. v. 3.1.2020 - 2 LA 603/19 -, juris Rn. 6 m.w.N.).
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