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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2018 - 2 LA 61/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,4706
OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2018 - 2 LA 61/16 (https://dejure.org/2018,4706)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.02.2018 - 2 LA 61/16 (https://dejure.org/2018,4706)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. Februar 2018 - 2 LA 61/16 (https://dejure.org/2018,4706)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 5 Abs 1 S 2 MArbV, § 124 Abs 1 S 1 VwGO
    Ausgleich für geleistete Mehrarbeit, bei der Bereitschaftszeiten im Rahmen der Mehrarbeitsvergütung nur zur Hälfte angerechnet wurden.

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 29.11

    Feuerwehr; Mehrarbeit; Zuvielarbeit; Freizeitausgleich; Ausgleichsanspruch; Treu …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2018 - 2 LA 61/16
    Rn. 4 Soweit der Kläger der Auffassung ist, dass das Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juli 2012 (2 C 29.11 -, juris, Rn. 40 sowie 2 C 24.11 -, juris, Rn. 43) sowie vom 17. September 2015 (2 C 29.11 -, BVerwG 143, 381, Rn. 35) abweicht, erfüllt er die aufgezeigten Voraussetzungen einer Darlegung nicht.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in den Urteilen vom 26. Juli 2012 (aaO) zwar entschieden, dass eine Ermäßigung des Ausgleichs durch eine geringere Gewichtung des Bereitschaftsdienstes bei einer Umwandlung in einen Geldausgleich unzulässig ist, weshalb die Mehrarbeitsvergütung nicht um ein Sechstel reduziert werden darf.

    Gleiches gilt für das ebenfalls benannte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. September 2015 (2 C 29.11 -, juris, Rn. 67 ff).

  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 9.03

    Alimentation; Arbeitszeit; Bereitschaftsdienst; Gemeinschaftsrecht; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2018 - 2 LA 61/16
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits mit Urteil vom 29. April 2004 (2 C 9.03) entschieden, dass es zulässig ist, dass die Mehrarbeitsvergütung für Bereitschaftsdienst nicht die Höhe der Mehrarbeitsvergütung für Volldienst erreicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 2004 - 2 C 9.03 -, juris, Rn. 14).

    Aus den arbeitszeitrechtlichen Schutzvorschriften ergibt sich auch mittelbar kein Anspruch darauf, dass Bereitschaftsdienst wie Volldienst zu vergüten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 2004 - 2 C 9.03 -, juris, Rn. 15; zudem allgemein BVerwG…, Urteil vom 22. Januar 2009 - 2 C 90.07 - juris, Rn. 16).

    § 5 Abs. 1 Satz 1 Satz 2 BMVergV ist mit höherrangigem Recht vereinbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 2004, aaO, Rn. 13).

  • BVerwG, 22.01.2009 - 2 C 90.07

    Bereitschaftsdienst; Erschwerniszulage; Dienst zu ungünstigen Zeiten; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2018 - 2 LA 61/16
    Aus den arbeitszeitrechtlichen Schutzvorschriften ergibt sich auch mittelbar kein Anspruch darauf, dass Bereitschaftsdienst wie Volldienst zu vergüten ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29. April 2004 - 2 C 9.03 -, juris, Rn. 15; zudem allgemein BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2009 - 2 C 90.07 - juris, Rn. 16).

    Denn ein Übergriff des Gemeinschaftsrechts auf das Besoldungsrecht ist ausgeschlossen, weshalb der nationale Gesetzgeber die Mehrarbeitsvergütung für Bereitschaftsdienst niedriger ansetzen kann als für den Volldienst (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2009 - 2 C 90.07 -, juris, Rn. 16).

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1999 - 2 L 244/98

    Antrag auf Zulassung einer Berufung ; Anforderungen an die Darlegung eines …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2018 - 2 LA 61/16
    Der Antragsteller hat ferner zu verdeutlichen, worin die geltend gemachte Abweichung zu sehen ist und warum die angegriffene Entscheidung auf dieser Abweichung beruht (OVG Schleswig, Beschluss vom 14. Mai 1999 - 2 L 244/98 -, NordÖR 1999, 285 = NVwZ 1999, 1354 m.w.N.).

    Ernstliche Zweifel bestehen nach ständiger Rechtsprechung des Senats, wenn ein Erfolg des Rechtsmittels, dessen Zulassung begehrt wird, mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie dessen Misserfolg (OVG Schleswig, Beschluss vom 14. Mai 1999 - 2 L 244/98 -, juris, Rn. 21).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2015 - 1 A 419/14

    Gewährung von Freizeitausgleich gegenüber einem Beamten für geleistete …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2018 - 2 LA 61/16
    § 48 Abs. 1 Satz 3 BBesG bestimmt, dass sich die Höhe der Vergütung nach dem Umfang der tatsächlich geleisteten Mehrarbeit zu richten hat, was Raum für eine sich von der Arbeitszeit lösende Betrachtung eröffnet (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. August 2015 - 1 A 419/14 -, juris, Rn. 85).

    Bei der Mehrarbeitsvergütung handelt es sich vielmehr um eine Abgeltung dafür, dass dem Beamten aus zwingenden dienstlichen Gründen die grundsätzlich vorgesehene Dienstbefreiung nicht erteilt werden kann (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. August 2015 - 1 A 419/14 -, juris, Rn. 87, zudem Lemhöfer, in: Plog/Wiedow, BBG, Stand: November 2016, § 88 Rn. 34).

  • EuGH, 03.10.2000 - C-303/98

    DIE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN ÜBER BESTIMMTE ASPEKTE DER …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2018 - 2 LA 61/16
    Das vom Kläger zitierte Urteil des EuGH vom 3. Oktober 2000 (C-303/98, zit. nach juris) enthält keine Aussagen zur Vergütung von Mehrarbeit, sondern bezieht sich allein auf die arbeitszeitliche Einordnung von Bereitschaftszeiten.
  • BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 24.11

    Feuerwehr; Mehrarbeit; Zuvielarbeit; Freizeitausgleich; Ausgleichsanspruch; Treu …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2018 - 2 LA 61/16
    Rn. 4 Soweit der Kläger der Auffassung ist, dass das Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juli 2012 (2 C 29.11 -, juris, Rn. 40 sowie 2 C 24.11 -, juris, Rn. 43) sowie vom 17. September 2015 (…2 C 29.11 -, BVerwG 143, 381, Rn. 35) abweicht, erfüllt er die aufgezeigten Voraussetzungen einer Darlegung nicht.
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.11.2017 - 2 LA 117/15

    Anerkennung einer Schimmelpilzsporenvergiftung als Dienstunfallfolge

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2018 - 2 LA 61/16
    Zudem ist darzustellen, dass sie entscheidungserheblich und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten ist (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 22. November 2017 - 2 LA 117/15 -, Rn. 19 , juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.12.1999 - 4 M 102/99

    Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts bei Ablehnung eines Antrags auf …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2018 - 2 LA 61/16
    Die Zweifel müssen das Ergebnis der Entscheidung betreffen (OVG Schleswig, Beschluss vom 14. Dezember 1999 - 4 M 102/99).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.04.2018 - 2 LA 60/16

    Vergütung eines geleisteten Bereitschaftsdienstes nach dem unionsrechtlichen …

    § 48 Abs. 1 Satz 3 BBesG bestimmt, dass sich die Höhe der Vergütung nach dem Umfang der tatsächlich geleisteten Mehrarbeit zu richten hat, was Raum für eine sich von der Arbeitszeit lösende Betrachtung eröffnet (vgl. OVG Münster, Urteil vom 24. August 2015 - 1 A 419/14 -, juris, Rn. 85, zum Ganzen vgl. auch Senatsbeschluss vom 22. Februar 2018 - 2 LA 61/16 -, juris, Rn. 12 ).

    Bei der Mehrarbeitsvergütung handelt es sich vielmehr um eine Abgeltung dafür, dass dem Beamten aus zwingenden dienstlichen Gründen die grundsätzlich vorgesehene Dienstbefreiung nicht erteilt werden kann (vgl. OVG Münster…, Urteil vom 24. August 2015 - 1 A 419/14 -, juris, Rn. 87, zudem Lemhöfer, in: Plog/Wiedow, BBG, Stand: November 2016, § 88 Rn. 34; ferner Senatsbeschluss vom 22. Februar 2018, aaO, Rn. 13).

    Aus den arbeitszeitrechtlichen Schutzvorschriften ergibt sich auch mittelbar kein Anspruch darauf, dass Bereitschaftsdienst wie Volldienst zu vergüten ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29. April 2004 - 2 C 9.03 -, juris, Rn. 15; zudem allgemein BVerwG…, Urteil vom 22. Januar 2009 - 2 C 90.07 - juris, Rn. 16; zum Ganzen vgl. auch Senatsbeschluss vom 22. Februar 2018, aaO, Rn. 8).

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.08.2018 - 2 LA 212/17

    Rechtskrafterstreckung eines abweisenden Verpflichtungsurteils

    Dabei kommt es grundsätzlich nicht auf einzelne Elemente der Urteilsbegründung an, sondern auf das Ergebnis der Entscheidung, also auf die Richtigkeit des Urteils nach dem Sachausspruch in der Urteilsformel (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838; OVG Schleswig, stRspr., zuletzt Beschluss vom 22. Februar 2018 - 2 LA 61/16 - juris, Rn. 9 . m.w.N.; VGH München…, Beschluss vom 24. Februar 2006 - 1 ZB 05.614 - juris, Rn. 11).
  • VG Schleswig, 17.01.2019 - 12 A 250/14

    Zeitlicher Ausgleich für in den Jahren 2011 bis 2014 geleisteten …

    Sie hat sich bereits in mehreren Entscheidungen vom 21.04.2016 - 12 A 1/13 u.a., bestätigt durch OVG Schleswig, Beschlüsse vom 22.02.2018 - 2 LA 61/16 u.a.) ausdrücklich dieser Auffassung angeschlossen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.07.2018 - 2 LA 95/16

    Schadensersatz bei grob fahrlässigem Umgang eines Soldaten mit ihm anvertrauten …

    Dabei kommt es grundsätzlich nicht auf einzelne Elemente der Urteilsbegründung an, sondern auf das Ergebnis der Entscheidung, also auf die Richtigkeit des Urteils nach dem Sachausspruch in der Urteilsformel (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838; OVG Schleswig, stRspr., zuletzt Beschluss vom 22. Februar 2018 - 2 LA 61/16 - juris, Rn. 9 . m.w.N.; VGH München…, Beschluss vom 24. Februar 2006 - 1 ZB 05.614 - juris, Rn. 11).
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.04.2020 - 5 LA 1/19

    Zur Reichweite subjektiver Beteiligungsrechte des Bürgers bei der …

    Dabei kommt es grundsätzlich nicht auf einzelne Elemente der Urteilsbegründung an, sondern auf das Ergebnis der Entscheidung, also auf die Richtigkeit des Urteils nach dem Sachausspruch in der Urteilsformel (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838; OVG Schleswig, stRspr., zuletzt Beschluss vom 22. Februar 2018 - 2 LA 61/16 - juris, Rn. 9 m. w. N.).
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